Protocol of the Session on October 18, 2023

Grundsätzlich bedarf es des Schutzes aller Schülerinnen und Schüler, aber auch weiterer Erziehungsmaßnahmen, um auf solche Verhaltensweisen zu reagieren.

Der Gebrauch von Cannabis ist der Schule in dieser Art und Weise nicht bekannt. Da das angesprochene Betäubungsmittel entzündet hätte werden müssen, ist davon auszugehen, dass den Lehrkräften dies insbesondere im Unterricht aufgefallen wäre.

Für den schulischen Alltag wurden sowohl die Lehrkräfte als auch die Schülerinnen und Schüler nochmals sensibilisiert, jegliche Vorfälle unverzüglich der Klassenleitung oder der Schulleitung zu melden. Den Schülerinnen und Schülern wurde dabei aufgezeigt, dass dies ihrem Schutz und ihrer Sicherheit im schulischen Alltag dient.

Sie haben eine Nachfrage, Herr Abgeordneter? - Bitte schön.

Danke, Herr Minister, für Ihre Ausführungen. Die Gesamtschule in Königs Wusterhausen ist ja nun kein Einzelfall in Brandenburg. Am Montag gab es eine Elternkonferenz an der Sachsendorfer Oberschule Cottbus. Sie wissen es sicherlich: Heute ist das Ministerium dort vor Ort - so meine Information.

Des Weiteren gibt es Medienberichte, in denen letztlich dargestellt wird, dass die Gewalt an Brandenburger Schulen massiv zugenommen hat. Als Täter werden hauptsächlich - hauptsächlich! - Menschen mit Migrationshintergrund benannt.

Jetzt meine Frage: Hat das Ministerium Informationen über eventuelle weitere Vorfälle im Land Brandenburg an Oberschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, und was macht das Ministerium gegen diese Art der Gewalt?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich habe mich gemäß der Fragestellung auf die Thematik an dieser Schule vorbereitet und habe hier am Rednerpult keine weiteren Informationen über andere Vorfälle an anderen Schulen.

Gleichermaßen agieren die staatlichen Behörden - das staatliche Schulamt, gemeinsam mit den Schulleitungen - jeweils im Rahmen der rechtlichen Vorschriften gemäß §§ 63 und 64 Schulgesetz und mit den zur Verfügung stehenden Unterstützungssystemen entweder aus dem LISUM oder der Schulpsychologie, gegebenenfalls, wenn es sich um Vorfälle handelt, die in das rechtsextremistische oder linksextremistische Spektrum hineingingen, auch mit den entsprechenden Beratungsstellen, den RAA beispielsweise. Aber das kennen Sie ja schon. Insofern ist die Frage, glaube ich, beantwortet.

Vielen Dank. - Frau Abgeordnete Schier von der CDU-Fraktion erhält die Gelegenheit, die Frage 1872 (Unterstützung von Klein- tierzuchtvereinen) zu stellen.

Kleintierzuchtvereine sind gerade im ländlichen Raum ein fester Bestandteil des Vereinslebens. Die jährlichen Schauen sind die Höhepunkte im Jahr und ein Messen der Zuchtergebnisse untereinander.

Nach neuester Verordnung müssen Kloakenproben und Tupferproben virologisch im Labor in Frankfurt (Oder) untersucht werden, wobei das Ergebnis nicht länger als sieben Tage zurückliegen darf. Die Beprobung kostet pro Tier ca. 30 Euro. Dadurch werden die Hürden zur Durchführung der Schauen so hoch gelegt, dass schon einzelne Schauen abgesagt wurden.

Ich frage die Landesregierung: Was tut sie, um Kleintierzuchtvereine in ihrem Wirken zu unterstützen und nicht immer neue Hürden für dieses Ehrenamt zu schaffen?

Vielen Dank. - Es antwortet Herr Minister Vogel. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Schier, zur Einordnung möchte ich gerne darauf hinweisen, dass wir hier über Geflügelpest als Auslöser der Untersuchungen reden. Deswegen hat das MSGIV am 14. September eine Anordnung zusätzlicher Maßnahmen verhängt. Der Hintergrund ist, dass es ein hohes Eintrags- und Verbreitungsrisiko für die Hausgeflügelbestände durch Veranstaltungen mit Geflügel gibt. Da liegen Erfahrungen aus den letzten Jahren vor, die entsprechende Regelungen notwendig gemacht haben. Mir ist aber wichtig, einführend schon zu sagen: Die von Ihnen angesprochene Untersuchungspflicht bezieht sich auf Geflügel im Sinne der Geflügelpestverordnung und somit nicht auf Tauben.

Zu Ihrer konkreten Frage: Die Kleintierzucht von Rassegeflügel und Kaninchen ist im Land Brandenburg in zwei Landesverbänden, dem Landesverband der Rassegeflügelzüchter und dem Landesverband der Rassekaninchenzüchter, organisiert. Zusammen haben die Landesverbände knapp 5 000 Mitglieder. Dahinter stehen bei dem Rassegeflügel 19 Kreisverbände und 184 Ortsvereine und bei den Rassekaninchen 21 Kreisverbände mit 186 Vereinen und 18 Klubs.

Aufgrund der Vielzahl der Vereine und Verbände, verbunden mit sehr vielen Interessen, wurde im Ministerium die Entscheidung getroffen, dass das Wirken der Kleintierzucht über Einzelprojekte unterstützt wird, die eine landesweite Bedeutung haben und gemeinnützig sind. Die Unterstützung erfolgt über die beiden Landesverbände, wodurch alle organisierten Züchter und Züchterinnen profitieren. Über die Richtlinie zur Förderung von Verbänden und Organisationen werden Projekte der Landesverbände zu Öffentlichkeitsarbeit, Jugendarbeit, Zucht, Schulung und Weiterbildung unterstützt. Je Verband werden jährlich 3 500 Euro zur Verfügung gestellt.

Zur Durchführung der jährlichen Landesverbandsschauen sowie zur Teilnahme der Verbände an der BraLa werden zudem Zuschüsse nach den Grundsätzen für landwirtschaftliche Messen und Ausstellungen gewährt. Für die Durchführung der diesjährigen Landesverbandsschauen wurden den Landesverbänden in Summe 12 360 Euro bewilligt. Weiter werden Projekte der Verbände über die Konzessionsabgabe Lotto gefördert.

Zur Würdigung herausragender und besonderer züchterischer Leistungen sowie zur ideellen Unterstützung der ehrenamtlichen Verbandstätigkeiten werden Medaillen und Ehrenpreise meines Ministeriums zur Verfügung gestellt. Weiter werden außerordentliches Engagement und spezielle Verdienste durch Landesformate wie „Ehrenamt des Monats“ gewürdigt.

Die gewährten Unterstützungen leisten einen maßgeblichen Beitrag zum Erhalt und zur Weiterentwicklung der Kleintierzucht im Land. Kleintierzucht ist eine schöne und nützliche Freizeitbeschäftigung, auch für junge Menschen und nicht nur für Rentnerinnen und Rentner. Mit Engagement und hohem persönlichen Einsatz werden die vielen Herausforderungen der heutigen Zeit von den Züchterinnen und Züchtern angenommen. Das verdient Dank und gesellschaftliche Anerkennung.

Verständlich ist aber auch, dass das Land bei der Vielzahl der Themen und Wünsche der Vereine nicht alles finanziell untersetzen kann. Die Konzentration auf landesrelevante Projekte ist der richtige Weg, um die Kleintierzucht im Land erfolgreich zu unterstützen.

Ich danke Ihnen für die Frage, die noch einmal die Bedeutung der Kleintierzucht im Land Brandenburg würdigt.

Vielen Dank. - Frau Abgeordnete Schier hat eine Nachfrage. Daran schließt bitte gleich Frau Abgeordnete Hiekel an. Herr Minister, Sie beantworten dann beides zusammen. - Bitte sehr.

Herr Minister, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Ich freue mich darüber, dass das Land auch finanziell unterstützt. Bürgermeister stiften jedes Mal einen Pokal oder Futtergeld oder was auch immer. Wir werden immer angesprochen. Es ist ein Bedürfnis, genau solche Vereine zu unterstützen.

Nun hatten die Vereine nach Corona aber große Einbußen, weil sie sich nicht sehen, nicht treffen konnten. Ihrem Ministerium wurde von den Kreisen vorgeschlagen, dass auf diese Proben verzichtet wird, dass man eine Kreistierschau nur innerhalb eines Kreises macht und Tierärzte die Tiere in Augenschein nehmen. Das war Ihnen nicht genug.

Mittlerweile wurden in meinem Kreis fünf Schauen abgesagt. Das finde ich sehr bedauerlich. Warum ist man nicht den Weg gegangen, die Hürden abzubauen?

Frau Hiekel.

Vielen Dank für die Ausführungen. Mich interessiert, ob diese Verordnung zeitlich begrenzt ist oder ob das eine Verordnung ist, die Bestand haben wird. Ich schätze das nämlich auch so ein wie Kollegin Schier, dass das ein erheblicher Eingriff in das Verbandsleben ist, wenn die Schauen nicht mehr stattfinden können. - Danke schön.

Die Anordnung des MSGIV ist zeitlich zunächst nicht befristet - um diese Frage gleich zu beantworten.

Zur zweiten Frage: Frau Schier, Sie hatten ja konkret gefragt: Was tut die Landesregierung, um Kleintierzuchtvereine in ihrem Wirken zu unterstützen und nicht immer mehr Hürden für dieses Ehrenamt zu schaffen? Ich denke, darauf habe ich geantwortet. Die Fragestellung, die Sie jetzt formuliert haben, ist eine veterinärmedizinische Fragestellung, die ich Ihnen nicht beantworten kann.

Ich bitte, dazu Kontakt mit dem MSGIV aufzunehmen. - Danke.

Vielen Dank. - Die Frage 1873 (Status der Standardisierten Be- wertung für die Schorfheidebahn [RB 63]) stellt Frau Abgeordnete Carla Kniestedt von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte.

Im Brandenburger Koalitionsvertrag konnten die Bündnisgrünen ein Reaktivierungsprogramm verankern. Dazu hat das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung im ersten Schritt ein Reaktivierungsgutachten für 42 Strecken erstellen lassen. In dessen Ergebnis sollen elf Strecken weiterverfolgt und durch eine Standardisierte Bewertung genauer bewertet werden. Darunter fällt auch die eben genannte RB 63 zwischen Templin Stadt und Joachimsthal. Je nach Ausgang dieser Analyse im Rahmen der Standardisierten Bewertung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz könnte für die Sanierung der Strecke auf Bundesmittel zurückgegriffen werden.

Aus dem MIL hieß es lange Zeit, das könne erst nach Verabschiedung des Landesnahverkehrsplans in Auftrag gegeben werden. Das Kabinett hat diesen inzwischen beschlossen und mit dem Verkehrsausschuss das Benehmen hergestellt. Die Mittel für die Standardisierte Bewertung sind im Doppelhaushalt 2023/2024 verankert.

Ich frage die Landesregierung - Sie, Herr Beermann -: Auf welchem Stand ist die Erarbeitung der Standardisierten Bewertung nach Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz für die Bahnstrecke Templin Stadt - Joachimsthal, die berühmte RB 63?

Vielen Dank. - Für die Landesregierung wird Herr Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung, antworten. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Kniestedt, mit dem neuen Landesnahverkehrsplan 2023 - 2027 werden erstmals grundsätzliche Untersuchungen von Schienenreaktivierungen vorgesehen. Wie im Landesnahverkehrsplan beschrieben, wurden die zehn identifizierten potenziellen Strecken aus der vorgeschalteten Potenzialuntersuchung zwei Paketen zugeordnet, für die als Nächstes Machbarkeitsstudien mit einer differenzierten Betrachtung von Nutzen und Kosten durchgeführt werden. Für Strecken, die im Ergebnis einen NKU-Wert von größer als 1 aufweisen, soll im zweiten Schritt das Regelverfahren der Standardisierten Bewertung angewendet werden. Dies ist notwendig, um die erforderlichen Gelder für die Deckung der Investitionskosten im Rahmen des GVFG-Bundesprogramms akquirieren zu können.

Mit der Herstellung des Benehmens über den Landesnahverkehrsplan am 14. September 2023 im Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung begannen die Vorbereitungen für die im Landesnahverkehrsplan genannten Strecken und Stationen. Darunter fällt auch die Durchführung der Nutzen-Kosten-Untersuchung zum dauerhaften Betrieb der Linie RB 63 zwischen Templin Stadt und Joachimsthal bei der federführenden VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH im Auftrag des MIL. So sollen die Potenziale für ein langfristig tragbares und attraktives Schienenkonzept ermittelt werden.

Abstimmungen zwischen VBB und MIL wurden hierzu bereits aufgenommen. Aktuell wird die Vergabe der Untersuchung konzeptionell vorbereitet. Es ist geplant, bereits spätestens Ende 2024 erste Ergebnisse der Untersuchungen zum ersten Paket der Strecke abgeschlossen zu haben. Parallel wird weiterhin - zur besseren Anbindung der Region Uckermark-Barnim - der PlusBus-Ring zur ringförmigen Verbindung der Städte Schwedt,

Angermünde, Joachimsthal, Templin und Prenzlau umgesetzt. - Vielen Dank.

Frau Abgeordnete, Sie haben eine Nachfrage. Auch Herr Abgeordneter Rostock steht schon am Mikrofon. Bitte die Fragen gleich nacheinander stellen! Herr Minister, Sie beantworten dann bitte beide Fragen zusammen.

Sehr gern.

Bitte, Frau Kniestedt.

Vielen Dank. Dann würde ich jetzt gleich zwei Fragen hintereinander stellen.

Erstens. Geht es vorzugsweise - das habe ich Ihren Worten entnommen - um die Strecke Templin Stadt - Joachimsthal, oder wird die gesamte Querverbindung zwischen Eberswalde, das an der Regionalexpresslinie 3 liegt, und Löwenberg, an der Regionalexpresslinie 5 liegend, in den Blick genommen? Spielt das von vornherein eine Rolle? Das würde mich interessieren.

Zum Zweiten: Wie Sie wissen, haben auch die Stadt Templin und die Anrainerkommunen, wie soll man sagen, Studien in Auftrag gegeben, Uckermark und Barnim ebenfalls. Werden auch diese in irgendeiner Form eine Rolle spielen? In beiden beauftragten Analysen ist nämlich auch der Güterverkehr Gegenstand. Spielt dieser bei Ihnen bzw. in Ihrem Ministerium jetzt auch eine Rolle?

Herr Rostock? - Hat sich erledigt.

Bitte schön, Herr Minister.

Frau Abgeordnete, beide Fragen betreffen das Design der Machbarkeitsstudie, aber natürlich auch die Vorbereitung auf das Standardisierte Verfahren. Kollege Rostock wird sich lebhaft erinnern: Wir haben uns mit dem Thema schon im Ausschuss beschäftigt. Dort hatten wir auch einen Fachmann zu Gast, der uns das dargestellt hat. - Ich habe auch die Grundlage für das Standardisierte Verfahren in Papierform einmal mitgenommen. Auf satt über 300 Seiten wird sehr detailliert aufgeschlüsselt, was zur Grundlage gemacht wird.

Das ist auch nachvollziehbar. Man muss verstehen, dass beim Standardisierten Verfahren der Bund für ganz Deutschland einen Maßstab anlegt, um zu entscheiden, in welche Bundesländer und in welche Kommunen GVFG-Mittel fließen. Ich glaube, das ist nachvollziehbar.

Dementsprechend sind wir dabei, ein Design für die Machbarkeitsstudie und die folgende Standardisierte Bewertung zu entwickeln. Die Frage, was im Detail einbezogen wird - auch das haben wir im Ausschuss miteinander besprochen -, ist natürlich eine Sache der Gutachter, die das dann dort machen. Unser Interesse ist es, ein Design zu bekommen, das die Machbarkeit nach Möglichkeit auch darstellt.