Protocol of the Session on October 18, 2023

Dementsprechend sind wir dabei, ein Design für die Machbarkeitsstudie und die folgende Standardisierte Bewertung zu entwickeln. Die Frage, was im Detail einbezogen wird - auch das haben wir im Ausschuss miteinander besprochen -, ist natürlich eine Sache der Gutachter, die das dann dort machen. Unser Interesse ist es, ein Design zu bekommen, das die Machbarkeit nach Möglichkeit auch darstellt.

Dementsprechend kann man die Frage nach dem Güterverkehr beantworten. Dieses Thema ist eines, das entsprechend den Vorgaben ebenfalls berücksichtigt wird. Wir haben uns, wie gesagt, intensiv damit auseinandergesetzt.

Das beantwortet auch Ihre Frage nach den anderen Studien. Diese sind nicht anhand der Parameter erstellt worden, die zugrunde gelegt werden müssen, damit wir am Ende des Tages die GVFG-Mittel - die wir zwingend brauchen - tatsächlich bekommen können. Gleichwohl werden auch diese Studien gelesen, und insoweit sind sie natürlich auch von Bedeutung.

Noch eine Frage dazu? Sie haben eigentlich nur zwei. - Bitte schön.

Es ist, wenn Sie so wollen, eine Nachfrage zur Frage. Ich glaube, verstanden zu haben, dass der Güterverkehr bei der Begutachtung in gewisser Weise eine Rolle spielen wird. Sie haben mir noch nicht gesagt - das war meine erste Frage -, ob nur die Strecke Templin Stadt - Joachimsthal betrachtet wird.

Doch.

Dann habe ich es nicht verstanden.

Lag wahrscheinlich an mir; ich bitte um Nachsicht.

(Lachen des Abgeordneten Bretz [CDU])

Ich habe gesagt, man ist noch dabei, das Design zu entwickeln. Die Vergabe findet statt, und dann werden Gutachter drangesetzt. Natürlich ist es notwendig, Überlegungen anzustellen, wie man eine umfassende Betrachtung erreichen kann, um, wie gesagt, die Machbarkeit entsprechend abbilden zu können.

Vielen Dank. - Die Frage 1874 (Untersuchung angespannter Wohnungsmärkte) stellt Frau Abgeordnete Isabelle Vandre, Fraktion DIE LINKE. Bitte.

In ihrer Antwort auf meine mündliche Anfrage 1832 vom 20.09.2023 führte die Landesregierung aus, dass der Erlass einer Verordnung über die Ausweisung angespannter Wohnungsmärkte gemäß § 201a Baugesetzbuch einer fundierten Begründung bedürfe. Ein Bedarf für die mit der Verordnung zu aktivierenden Regulierungsinstrumente für die Städte und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt sei - ich zitiere - „für das Land Brandenburg bisher weder nachgewiesen noch sonst gesehen“ worden.

Ich frage die Landesregierung daher: Auf welche Art und Weise hat sie die Wohnungsmärkte der brandenburgischen Städte und Gemeinden dahin gehend untersucht, ob deren Situation den Erlass einer Verordnung nach § 201a Baugesetzbuch begründen würde?

Auch diese Frage richtet sich an Herrn Minister Beermann. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrte Frau Vandre, Sie nehmen Bezug auf eine frühere mündliche Anfrage zu § 201a Baugesetzbuch in der Plenarsitzung am 20. September 2023. Wenn Sie erlauben, würde ich kurz den Inhalt meiner seinerzeitigen Antwort rekapitulieren:

Ich habe darauf hingewiesen, dass es einer fundierten Bedarfsbegründung für den Erlass einer Landesverordnung nach § 201a Baugesetzbuch bedarf. Diese umfasst insbesondere die Darlegung, warum die herkömmlichen und bereits ohne Bezug zu angespannten Wohnungsmärkten anwendbaren Instrumente nicht ausreichen, um Problemlagen bei der Mobilisierung von Bauland und der Schaffung bezahlbaren Wohnraums im Land Brandenburg - zweifellos enorm wichtige Anliegen - begegnen zu können; denn Vorkaufsrechte, Befreiungsmöglichkeiten und Baugebote gehören zum hergebrachten Werkzeugkoffer des Städtebaurechts und können unabhängig vom Vorliegen angespannter Wohnungsmärkte und landesrechtlicher Verordnungen zum Einsatz kommen.

Damit dürfte aber auf der Hand liegen, dass eine tragfähige Beurteilung der Situation im Land ganz wesentlich von der Mitwirkung des kommunalen Bereichs abhängt. Dieser allein verfügt über die erforderlichen sach- und praxisbezogenen Einsichten und Erfahrungen. Wir sind schlicht und einfach auf Darstellungen und Angaben der Städte und Gemeinden angewiesen, um eine konkrete Bedarfslage als Rechtfertigung für ein landesrechtliches Tätigwerden solide ableiten zu können. Der bloße Wunsch nach Verfügbarkeit weitergehender Instrumente reicht auch mit Blick auf die eigentumsrechtliche Relevanz hierbei ebenso wenig aus wie der Verweis auf ein in anderem Zusammenhang festgestelltes Vorliegen angespannter Wohnungsmärkte. An entsprechend fundierten Darlegungen fehlt es bisher. Wir befinden uns aber im Austausch mit der kommunalen Ebene - allen voran natürlich mit der Landeshauptstadt Potsdam. Darüber hinaus steht das Thema auf der Agenda unseres Landesbündnisses für Wohnen und soll dort entsprechend behandelt werden, um diesbezüglich weitere Erkenntnisse zu gewinnen. - Vielen Dank.

Frau Abgeordnete Vandre hat eine Nachfrage. Bitte.

Vielen Dank für die Antwort, Herr Beermann. Wir haben ja über das Thema Nachweis der angespannten Wohnungsmärkte in den Bereichen in Brandenburg schon einige Male diskutiert, und ich stelle und halte fest, dass also in diesem Bereich die Beweispflicht bei den Kommunen liegt. Für mich ist es wichtig, zu rekapitulieren: Wie verfährt denn das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung, wenn beispielweise eine Kommune Ihnen gegenüber anzeigt: „Wir sehen hier einen Handlungsbedarf“? Bedeutet das dann, dass Sie sofort die Erstellung eines Gutachtens ausschreiben? Akzeptieren Sie Gutachten, die von den Kommunen beigebracht werden? Wie ist das vom Ministerium präferierte Verfahren?

Ich habe gerade dargestellt, dass wir darauf angewiesen sind, wie die kommunale Ebene dort die konkrete Rechtslage sieht. Man muss sich vor dem Hintergrund vor Augen halten, dass wir uns hier in einem Spannungsverhältnis zwischen dem Schutz des Eigentums einerseits und - aufgrund § 201a und den damit verbundenen Grundlagen für entsprechende Maßnahmen - andererseits einem Bereich bewegen, in dem dann eine Einschränkung des Eigentums vorgenommen wird. Und Sie wissen ja, dass allein im Zusammenhang - das hatten wir vor einigen Jahren hier diskutiert - mit der Kappungsgrenzen- und der Mietpreisbegrenzungsverordnung die Hürden außerordentlich hoch sind.

Ich würde jetzt diesen Begriff - wie haben Sie das gesagt? -

(Frau Vandre [DIE LINKE]: Beweispflicht!)

Beweispflicht - so nicht stehen lassen. Nein, es geht, glaube ich, eher um ein Zusammenwirken, damit wir die nötigen Daten zusammentragen, denn: Klar ist, dass eine solche Verordnung - ich glaube, da sind wir uns einig; wir haben vielfach darüber diskutiert, Frau Vandre - nur dann Sinn ergibt, wenn sie tatsächlich rechtssicher ist, und dafür bedarf es einer Darlegung, dass die entsprechende Voraussetzung geschaffen wird, die entsprechenden Hürden auch genommen werden. Wie gesagt, wir sind dazu mit der kommunalen Familie - auch mit der Landeshauptstadt Potsdam, wie ich dargestellt habe - im Gespräch, um zu sehen, wie sich die Situation entwickelt. Denn - auch das muss man sagen -: Wenn man sich die Vorschrift in § 201a anschaut, stellt man fest, dass es dort am Ende ganz formal heißt, dass die betroffenen Gemeinden und die auf Landesebene bestehenden kommunalen Spitzenverbände vor dem Erlass der Rechtsverordnung beteiligt werden sollen. Das beschreibt, dass das eben ein gemeinsames Verfahren ist, das dort betrachtet werden muss. Ich hatte ja schon ausgeführt, wie notwendig es ist, dass man insbesondere vorher prüft: Wie schaut es mit den herkömmlichen Instrumenten aus? Gibt es Vorkaufsrechte, Befreiungsmöglichkeiten oder Baugebote? Inwieweit haben sie gewirkt oder nicht? All das ist notwendig, um am Ende, wenn man eine solche Verordnung hat, entsprechende Maßnahmen zu treffen, die auch rechtssicher sind. Ich glaube, darin sind wir uns einig.

Vielen Dank, Herr Minister. - Dann schaffen wir, denke ich, noch Frage 1875 (Teslas systematische, fortgesetzte Verstöße gegen

Recht und Gesetz in den Bereichen des Arbeitsschutzes, des Umwelt- und Naturschutzes und des Wasserschutzes). Sie wird von Herrn Abgeordneten Dr. Philip Zeschmann für die BVB / FREIE WÄHLER Fraktion gestellt. Bitte schön.

Der „Stern“ hat in den letzten Wochen seine Rechercheergebnisse und Einblicke durch Undercovereinsätze von Mitarbeitern bei Tesla zu verschiedenen gehäuften Vorfällen in der sogenannten Tesla-Gigafactory in den Bereichen des Arbeitsschutzes, des Umwelt- und Naturschutzes und auch des Wasserschutzes veröffentlicht und damit eine größere öffentliche Diskussion in Brandenburg - wenn nicht sogar deutschlandweit - ausgelöst.

Deswegen frage ich die Landesregierung: Welche konkreten Konsequenzen haben die fortgesetzten Verstöße gegen Recht und Gesetz im Bereich des Arbeitsschutzes, des Umwelt- und Naturschutzes und des Wasserschutzes auf die Begleitung und Kontrolle der Gigafactory in Brandenburg insbesondere durch die entsprechenden Landesbehörden?

Danke schön. - Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Nonnemacher, Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich nehme zunächst zum Teil Arbeitsschutz der Frage Stellung: Die zuständigen Arbeitsschutzbehörden, also das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - LAVG -, hat das Unternehmen Tesla und das Betriebsgelände in Grünheide seit Aufnahme der ersten Bautätigkeit so intensiv wie keinen anderen Betrieb im Land Brandenburg kontrolliert. Das LAVG hat in den Jahren 2022 und 2023 insgesamt 59 Besichtigungen durchgeführt. Jeder dabei vorgefundene Mangel wurde aufgenommen. Entweder wurde sofort vor Ort Abhilfe geschaffen oder die Arbeiten wurden bis auf Weiteres eingestellt und/oder untersagt. In schwerwiegenderen Fällen wurden Anordnungen ausgesprochen und auch vereinzelt Bußgelder verhängt.

Selbstverständlich wird das LAVG auch in den kommenden Monaten die Kontrollen in der gleich hohen Intensität wie bisher weiterführen. Dabei wird natürlich auch den im Bericht des „Stern“ aufgeführten Vorwürfen, so sie denn noch nicht bekannt sind oder waren, detailliert nachgegangen.

Zum Bereich Umwelt-, Natur- und Wasserschutz: Der Betrieb wird engmaschig von den zuständigen Überwachungsbehörden kontrolliert. Im Jahr 2022 gab es 19 Kontrollen vor Ort, im Jahr 2023 bisher 23 Kontrollen vor Ort. Außerdem werden zahlreiche Prüfberichte der Sachverständigen, Nachweise und Gutachten von den Behörden geprüft.

Die vorgeschriebenen Maßnahmen, die der Betreiber im Rahmen seiner unternehmerischen Verantwortung zur Überwachung des eigenen Betriebs zu ergreifen hat, werden regelmäßig von den Behörden geprüft und haben keinen Grund zur Beanstandung gegeben. Im Genehmigungsverfahren wurden die Grundsätze der immissionsschutzrechtlichen und wasserrechtlichen Verfahrensvorschriften beachtet. Die Durchführung der Verfahren ist im Einklang mit den geltenden Vorschriften erfolgt.

Auch alle für die Errichtung und den Betrieb der Anlage einschlägigen materiellrechtlichen Vorschriften wurden von den Behörden bei der Genehmigung beachtet, und es wurden die gleichen Anforderungen an den Betrieb gestellt, die auch an andere Betriebe mit ähnlichen Umweltauswirkungen gestellt werden.

Die Anlage wurde entsprechend der imissionsschutzrechtlichen Genehmigung errichtet, soweit die Errichtung schon abgeschlossen ist. Soweit Abweichungen hiervon bei der Abnahme der Anlage durch die Überwachungsbehörden festgestellt wurden, wurden diese beseitigt.

Aufgrund der Lage der Autofabrik in einem Trinkwasserschutzgebiet sind die Anforderungen an den Gewässerschutz besonders streng. Dies betrifft sowohl materielle Anforderungen - alle Anlagen, in denen sich wassergefährdende Flüssigkeiten befinden, müssen doppelwandig sein oder in einem Auffangraum stehen -, als auch Verhaltensanforderungen. Alle Anlagen müssen vor Inbetriebnahme und dann wiederkehrend von einem zugelassenen externen Sachverständigen überprüft werden.

Das Grundwasser auf dem Betriebsgelände von Tesla wird auf Anordnung der unteren Wasserbehörde durch ein Sondermessnetz überwacht. Dabei handelt es sich um eine im Wasserecht übliche qualifizierte Selbstüberwachung. Tesla beauftragt ein zugelassenes Labor mit der Beprobung der Kontrollbrunnen, und dieses legt der Wasserbehörde regelmäßig eine Auswertung vor.

Ich resümiere: Fortgesetzte Verstöße gegen Recht und Gesetz kann die Landesregierung nicht erkennen.

(Vida [BVB/FW]: Hier gibt es nichts zu sehen! Einfach wei- tergehen! Alles in Ordnung!)

Danke schön. - Sie haben eine Nachfrage, Herr Dr. Zeschmann? - Bitte.

Vielen Dank für die Ausführungen, Frau Ministerin. Ich habe aber nach den Konsequenzen der vielfältigen Vorfälle für die Begleitung und Kontrolle der Gigafactory in Brandenburg gefragt. Ich habe nicht danach gefragt - und darüber haben Sie jetzt referiert -, was von Ihrem Haus oder verschiedenen anderen Quellen bisher schon getan bzw. schon veröffentlicht wurde.

Nehmen wir einmal das Beispiel Wasserschutz: Hier ist es ja konkret so, dass das sogenannte Monitoring von einer privaten Firma, die von Tesla beauftragt wird, durchgeführt wird und die Ergebnisse nach meiner Kenntnis im Nachgang - teilweise mit einem Monat Verzug - der unteren Wasserbehörde zugeleitet werden. Daraus sind nach meiner Kenntnis bisher nie irgendwelche Handlungen erwachsen. Es gibt Leute, die sagen, die Meldungen vom Monitoring würden von der unteren Wasserbehörde und der unteren Naturschutzbehörde bei uns im Kreis OderSpree einfach abgeheftet.

Deswegen noch einmal meine Frage: Welche konkreten Konsequenzen haben diese Vorfälle? Es sind ja nun offensichtlich gehäufte Vorfälle im Vergleich zum Beispiel zur Produktion von Audi in Ingolstadt; das wurde auch öffentlich dargestellt. Was wird also mehr getan? Wie wird sichergestellt, dass, ich sage mal, die

Prüfzyklen enger sind, die Daten vielleicht selber erhoben werden - und nicht von externen Beauftragten, die Tesla bezahlt und beauftragt - und dass zeitnah geprüft wird?

Über das Thema Wasserschutz und die angeblich 250 Liter Diesel, die bei der illegalen Tankstelle ausgelaufen sind, wurde noch gar nicht gesprochen. Da würde mich interessieren: Welche Konsequenzen hat dieser Vorfall? Kam es zum Aushub der Erde, des Bodens in diesem Kontext? Denn man lernt immer, dass schon einige Tropfen Öl aus einem Auto, wenn sie ins Wasser gelangen, viele Tausend Liter Trink- und Grundwasser gefährden.

Danke schön. - Wir schließen gleich die Frage von Herrn Abgeordneten Walter an. Bitte.

Vielen Dank, Frau Ministerin, für die Darstellung. Wir haben ja morgen noch Gelegenheit, einige Dinge zu debattieren; deshalb hier nur zwei Fragen von mir:

Erstens würde mich bezüglich der Arbeitsschutzkontrollen interessieren: Wie viele Personen sind im Landesamt für Tesla zuständig bzw. stimmt es, dass alle Überprüfungen vonseiten des Arbeitsschutzes in den letzten Monaten immer von ein und derselben Person vorgenommen worden sind?

Die zweite Frage ist: Es gibt weitere Hinweise vom „Stern“, aber auch von anderen, zu der Unterstellung bzw. Behauptung, dass Beschäftigte, insbesondere in der Gießerei, aber auch in anderen Betriebsteilen, nach Arbeitsschutzkontrollen ihre Arbeitskleidung, insbesondere die Handschuhe, die den Arbeitsschutzstandards entsprechen, abzugeben haben und dann wieder die alten bekommen, die nicht den Arbeitsschutzstandards entsprechen. Da wäre meine Frage: Wie gehen Sie solchen Hinweisen nach? Welche Konsequenzen ziehen Sie aus solchen Aussagen? - Vielen Dank.

(Vida [BVB/FW]: So etwas machen die? Das kann ich mir gar nicht vorstellen!)

Bitte schön, Frau Ministerin.

Ich gehe erst einmal auf Dr. Zeschmann ein: Herr Dr. Zeschmann, ich habe sehr ausführlich dargestellt, dass weder das MLUK bzw. die dortigen Landesoberbehörden noch das mir unterstehende Landesamt für Arbeitsschutz und Verbraucherschutz im Bereich Tesla besondere Auffälligkeiten vermerkt hat. Ich habe gesagt: Wir haben sehr intensive Kontrollen durchgeführt und haben, wenn bei diesen Kontrollen etwas auffällig war, entsprechende Maßnahmen veranlasst, und denen wurde dann auch gefolgt. Wir beabsichtigen, die intensiven Kontrollen, denen dieser Betrieb unterliegt, in der gleichen Intensität weiterzuführen wie bisher und allen Dingen, die beklagt werden, lückenlos nachzugehen.