Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer im Saal und möglicherweise auch am Livestream! Deutlich ist: Berlin möchte eine Verlängerung der U 7 zum Flughafen „Willy Brandt“. Das war offensichtlich nicht nur ein Wahlkampfthema in Berlin, sondern es hat dann auch Eingang in den Koalitionsvertrag der neuen Regierung gefunden.
Natürlich ist die Sicht, die Brandenburg auf dieses Thema haben sollte, eine etwas andere. Zumindest die Linksfraktion blickt auf den Wunsch Berlins, die U-Bahn-Linie 7 zum Flughafen BER zu verlängern, anders als die Berliner Parteien, die den dortigen Koalitionsvertrag geschlossen haben.
Meine Damen und Herren! Wir finden, der BER ist gut an den ÖPNV/SPNV angebunden; Herr Kollege Rüter, darin stimmen wir überein. Die Notwendigkeit für einen teuren U-Bahn-Bau sehen wir als Linksfraktion nicht,
zumal zu bedenken ist, dass eine U-Bahn ohnehin in kommunaler Aufgabenträgerschaft steht. Wenn man sich die geplante Linienführung der U 7 anschaut, dann erkennt man, dass in Brandenburg ausschließlich die Gemeinde Schönefeld von der Verlängerung profitieren würde. Das wird diese Gemeinde vermutlich erfreuen. Es muss aber verhindert werden, dass - wegen der kommunalen Aufgabenträgerschaft - auch andere Gemeinden im Landkreis LDS, zum Beispiel Luckau, an der Finanzierung beteiligt werden. Das wäre nicht in Ordnung.
Der Antrag der AfD-Fraktion ist jedoch sowohl inhaltlich als auch unter zeitlichem Aspekt abzulehnen. Auf einen inhaltlichen Punkt möchte ich in dieser Debatte besonders eingehen - der Abgeordnete Münschke hat es sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, und auch in dem Antrag ist es niedergeschrieben -: Im Interesse einer guten Nachbarschaft und fairen Partnerschaft zwischen den Bundesländern Brandenburg und Berlin ist es mindestens unredlich, zu fordern, dass, obwohl sich die Linienführung über zwei Bundesländer erstreckt, ein Bundesland die Kosten komplett übernehmen soll, völlig egal, welche Kosten auftreten, und völlig egal, wer von der Verlängerung wie profitiert.
Meine Damen und Herren, im Sinne einer vernünftigen Partnerschaft zwischen Berlin und Brandenburg finde ich das völlig daneben.
In zeitlicher Hinsicht stellt sich die Frage, die die AfD-Fraktion aufwirft, im Übrigen überhaupt nicht, denn zunächst - darauf ist eingegangen worden - muss es eine Kosten-Nutzen-Untersuchung geben. Wenn das Ergebnis vorliegt, kann man darüber diskutieren. Der Antrag ist demzufolge abzulehnen. - Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! Da ganz überwiegend Berliner eine verlängerte U7 auf ihrem Weg zum BER nutzen werden, müsste es doch für jeden Brandenburger mit gesundem Menschenverstand selbstverständlich sein, dass Berlin die wesentlichen Anteile der Kosten des millionenschweren Ausbaus bezahlt. Aber leider hat sich unser Ministerpräsident Woidke im Rahmen einer Wahlkampfhilfe für Frau Giffey, die schon angesprochen wurde, dazu verstiegen, öffentlich zu Protokoll zu geben - ich habe hier die Pressemitteilung vom 18.04.2023 vorliegen -:
„Bei einer positiven Nutzen-Kosten-Untersuchung und der entsprechenden Förderung durch den Bund wollen wir gemeinsam die U7-Verlängerung nach Schönefeld bis zum nächsten Jahrzehnt realisieren.“
Nun hat uns aber Herr Minister Beermann im Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung mehrfach die Sachlage vorgetragen. Nach meiner Erinnerung war das dort zweimal Thema, einmal zum Beispiel in der 36. Sitzung des Ausschusses für Infrastruktur und Landesplanung. Minister Beermann führte aus, dass die Gemeinde Schönefeld sowie der BER bereits sehr gut an den SPNV angebunden seien. - Das haben wir öfter gehört. - Erst die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, die jetzt von der Senatsverwaltung Berlin vorbereitet werde, werde zeigen, ob die Verlängerung eine realistische und bezahlbare Option darstellen könne.
Die Ausschreibung wird unter der Federführung der Berliner Senatsverwaltung für Verkehr vorbereitet. Das hat Minister Beermann ausgeführt. Nach den gegenwärtigen Planungen sei frühestens Ende 2024 mit einem Ergebnis zu rechnen, weswegen Herr Büttner recht hat, wenn er sagt, dass sich die zeitliche Frage noch gar nicht stellt. Die Frage einer Kofinanzierung der Planung und des Baus des Streckenabschnitts auf Brandenburger Territorium stellt sich deswegen zum jetzigen Zeitpunkt nicht.
Bereits in der 25. Sitzung des AIL betonte der Minister, dass der BER aus seiner Sicht über Schiene und Straße gut angebunden sei und eine Verlängerung der U7 daher nicht zwingend notwendig sei. Zudem liege die Zuständigkeit - das wurde hier auch schon mehrfach angesprochen - für U-Bahnen nach dem Brandenburger ÖPNV-Gesetz bei den kommunalen Aufgabenträgern, weil sie als Straßenbahnen eingestuft würden.
Deshalb ist meine Frage an die Landesregierung, von der aber weder Ministerpräsident Woidke noch Minister Beermann anwesend sind: Was ist denn jetzt richtig? Wie ist denn nun die Position der Landesregierung? - Um das zu klären, bedarf es offensichtlich keines Antrags der AfD, sondern es sollte hier eine klare und einheitliche Positionierung der Landesregierung durch Herrn Woidke vorgenommen werden.
Da wir in Berlin jetzt keinen Wahlkampf mehr haben und Frau Giffey abgewählt worden ist, können Sie auch ganz frei für alle Brandenburger und Brandenburgerinnen erklären, was Sache
Staatssekretärin im Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Angela Brandenburg (m. d. W. d. G. b.):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zum aktuellen Sachstand der U7-Verlängerung wurde der Landtag im Januar dieses Jahres im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage 2441, Drucksache 7/7014, unterrichtet und, wie eben von Herrn Zeschmann ausgeführt, vermehrt auch im Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung.
Derzeit wird die Vergabe der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung unter der Federführung der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt vorbereitet. Dazu wird in diesen Tagen die Finanzierungsvereinbarung von allen Beteiligten unterzeichnet. Das MIL hat dies bereits am 12.06.2023 getan.
Die Kosten für die Untersuchung werden entsprechend der Streckenlänge dem jeweiligen Bundesland zugeteilt. Der Anteil für das Land Brandenburg beträgt somit 79 %, der Berliner Anteil 21 %. Für den Brandenburger Streckenabschnitt gibt es wiederum eine Kostenaufteilung zwischen der Gemeinde Schönefeld, dem Landkreis Dahme-Spreewald, der Flughafengesellschaft FBB, dem Dialogforum BER, vertreten durch das Regionalmanagement Wirtschaft der Stadt Ludwigsfelde, sowie dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung. Das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung soll, wie eben schon ausgeführt wurde, voraussichtlich Ende 2024 vorliegen.
Der Flughafen BER und die Gemeinde Schönefeld werden durch den Schienenpersonennahverkehr in der Tat schon gut erschlossen. Mit Inbetriebnahme der Dresdner Bahn in Berlin im Jahr 2025 wird es zudem weitere Verbesserungen geben. Eine verlängerte U-Bahn-Linie 7 kann jedoch ein zusätzliches sinnvolles Angebot im Nahverkehr darstellen, insbesondere um die Gemeinde Schönefeld noch besser zu erschließen.
Die Aufgabenträgerschaft im Nahverkehr und damit auch für die U7 liegt gemäß des Brandenburger ÖPNV-Gesetzes bei den Landkreisen. Die Beteiligung des Landes durch das MIL an der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ist somit als eine Unterstützung der kommunalen Familie zur Entscheidungsfindung im Hinblick auf die Realisierung des Projektes zu sehen.
In der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wird der potenzielle Nutzen der U7-Verlängerung den zu erwartenden Kosten gegenübergestellt. Ein positives Kosten-Nutzen-Verhältnis ist die Voraussetzung, um eine bis zu 75-prozentige Förderung des Baus durch den Bund im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes zu erhalten. Die Frage einer möglichen Aufteilung der Investitionskosten zwischen dem Aufgabenträger des Landes Berlin und dem Aufgabenträger des Landes Brandenburg stellt sich in der Tat erst, wenn die gutachterliche Feststellung einer Wirtschaftlichkeit dieses Vorhabens vorliegt. - Vielen Dank.
Danke schön. - Als letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt hat Herr Abgeordneter Münschke das Wort. - Sie haben noch drei Minuten Redezeit. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Vielen Dank, meine sehr geehrten Damen und Herren, für die unterschiedlichen Meinungen zu dem Thema „Weiterer Ausbau der U7“. Mich hat es wenig überrascht, dass die SPD ganz schnell durch dieses Thema durchgehechelt ist, denn wir haben im Februar erfahren bzw. konnten alle live miterleben, wie zum Beispiel der RBB und die Hofberichterstatter wieder einmal den Ministerpräsidenten im Wahlkampf abgebildet haben und dann feststellten, dass das vielleicht eine unzulässige Wahlkampfunterstützung sein könnte,
wie sie dann zurückgerudert sind und gesagt haben, dass der Vorsitzende der SPD Brandenburg, Dr. Dietmar Woidke, die Aussage getroffen habe. Das haben Sie mit Ihrem Redebeitrag im Prinzip wieder dargestellt: dass Sie ganz schnell versucht haben, irgendeinen Punkt zu finden, den durchzuhecheln und nicht auf diese Thematik einzugehen. Das zeigt einfach nur, mit welchen Herangehensweisen Sie Politik in Berlin und in Brandenburg betreiben.
Herr Rüter, ich gehe noch einmal auf Ihre Argumente ein. Sie haben ja gesagt, dass das positive Ergebnis einer Nutzen-Kosten-Analyse vorliegen muss - das ist richtig. Dann sagten Sie noch in einem Nebensatz, das sei nicht ganz so richtig. Ich verstehe nicht, was da nicht ganz so richtig gewesen sein soll. Auf Seite 5 meines Redemanuskripts steht: Inhaltlich wird klargestellt, falle das Ergebnis der Nutzen-Kosten-Analyse positiv aus, stehe aus Sicht des Brandenburger Ministerpräsidenten Dietmar Woidke dem Ausbau nichts im Wege. - Das ist alles richtig. Genau das, was Sie uns bzw. mir ankreiden wollen, habe ich gesagt. Vielleicht sollten Sie noch etwas nachjustieren, wenn Sie auf Redebeiträge eingehen.
Dann haben Sie gesagt, dass 75 % Förderung im Raum stehen. Das macht ja die ganze Sache noch dramatischer. Ich bin von 90 % Förderung ausgegangen und bin damit bei einem Betrag von ungefähr 100 Millionen Euro. Wenn ich jetzt, mit all den Punkten, die ich angesprochen habe, von 75 % ausgehe, kann ich über ein Vielfaches des Betrages sprechen.
Frau Brandenburg hat es gerade gesagt: In § 2 Abs. 1 Nummer 1a im Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz ist es geregelt. Man kann 75 oder 90 % fordern. Der Ministerpräsident fordert in seiner Presseerklärung 90 %, weil bis jetzt erst 75 % zur Debatte stehen. Da sagen wir ganz klar: Wir wollen schon jetzt eine klare Regelung haben, sodass beide Länder vernünftig in die Diskussion gehen und beiden Seiten klar ist, dass Brandenburg nicht - da komme ich noch zu einigen anderen Aussagen, und jetzt zitiere ich wieder aus meiner Rede, bitte zuhören - in der Pflicht steht, den Löwenanteil der Baukosten für den Weiterbau der U 7 zu tragen.
Herr Büttner, ich komme ganz kurz zu Ihnen. Sie sagten gerade, dass im Rahmen einer fairen Nachbarschaft die Kosten im Prinzip nur von einem Partner übernommen werden sollen. Nun habe ich es gerade schon zitiert. Es geht nicht darum, dass nur Berlin die Baukosten tragen soll, das hatte ich extra gesagt. Ich wiederhole es jetzt nicht.
Ich brauche es jetzt nicht zu zitieren. Es geht darum, dass wir den Löwenanteil nicht übernehmen sollen.
Herr Dr. Zeschmann, ich bin Ihnen dankbar, dass Sie es richtigerweise angesprochen haben - ich hätte mir heute gewünscht, dass der Ministerpräsident so aktiv, wie er im Wahlkampf war, auch bei dieser Debatte dabei ist. Was sehen wir? Ministerpräsident Woidke duckt sich weg, wenn es um Themen geht, die vielleicht ein bisschen unangenehm sein könnten. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag „Weiterbau der U7 zum BER auf Brandenburger Territorium nur unter der verbindlichen Zusicherung der Kostenübernahme durch Berlin ermöglichen“ der AFD-Fraktion, Drucksa
che 7/7647. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenstimmen, bitte! - Enthaltungen? - Damit wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt; es gab Enthaltungen.
Ich beende Tagesordnungspunkt 11. Wir haben draußen inzwischen mehr als 30 Grad. Wer also sein Jackett ablegen möchte - bitte gern.
TOP 13: Verbraucherschutzrechte für die Bürger nach Bürgerlichem Gesetzbuch erhalten - EU-Reparatur-Richtlinie abwenden