Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Liebe Gäste! Die Sicherheitslage in Cottbus, Prenzlau und Frankfurt (Oder), ja im gesamten Landesgebiet Brandenburgs hat sich in den letzten Jahren dramatisch verschlechtert. Man könnte meinen, es ist eine Altparteien-gemachte Sicherheitslage.
Die Bürger meiden aus Angst vor Übergriffen zunehmend öffentliche Parks und Plätze in unseren Städten. Innerhalb von nur zwei Jahren, nach der unkontrollierten Grenzöffnung im Jahr 2015, haben sich von den Einwanderern begangene Straftaten wie Bedrohung, Raub, Nötigung und Körperverletzung verzehnfacht. Diese Fakten sind belegbar!
Schauen Sie sich die Kriminalitätsstatistik nur genau an. Wir haben das gemacht - unter anderem im Rahmen unserer Kriminalitätsbroschüre „Schwarzbuch Kriminalität in Brandenburg“.
Um diesem Problem entgegenzuwirken, haben wir die Landesregierung in der Oktobersitzung des letzten Jahres aufgefordert, das Polizeigesetz und das Ordnungsbehördengesetz zu ändern. Dadurch sollten für die Ortspolizeibehörden in Cottbus und anderen Gemeinden in Brandenburg die erforderlichen rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, um Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit ergreifen zu können.
Die Entwicklung hat dazu geführt, dass Cottbus in den Medien zwischenzeitlich als „Gewalthauptstadt Brandenburgs“ bezeichnet wurde. Diese Bezeichnung spiegelt bedauerlicherweise die Realität wider.
Wenn wir über den Tellerrand Brandenburgs hinausblicken und die Geschehnisse in anderen Bundesländern, insbesondere in Westdeutschland, beobachten, stellen wir schnell fest, dass wir solche Zustände der arabischen und nordafrikanischen Kriminalität hier nicht wollen!
Auch eine Kleine Anfrage unserer Fraktion zu Angriffen auf Einsatzkräfte von Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr hat gezeigt, dass diese einem massiven Anstieg ausgesetzt sind. Die Mitarbeiter der Feuerwehren und Rettungsdienste sind kommunale Angestellte oder im Ehrenamt tätig. Daher ist es nur gerecht, wenn die Kommunen beispielweise durch Einführung einer Stadtpolizei auch für die Sicherheit ihrer eigenen Bediensteten sorgen können.
Eine Stadtpolizei ist eine Initiative, um den kommunalen Ordnungsämtern mehr Autorität zu verleihen und um eine geeignete gemeinsame Bezeichnung für den Außendienst dieser Behörde einzuführen.
In der Praxis übernehmen die kommunalen Ordnungsbehörden zunehmend polizeiliche Aufgaben. Dies wurde auch vom damaligen Oberbürgermeister Holger Kelch in der Innenausschusssitzung im Januar 2018 bestätigt.
Leider fehlt in Brandenburg ein rechtlicher Rahmen für diese wichtige Investition in die Sicherheit der Kommunen. Andere Bundesländer wie Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen gehen bereits den Weg in die Zukunft: Dort können die Kommunen eigenständig ihre Sicherheitslage verbessern, ohne auf das Land angewiesen zu sein.
Seit der Einbringung unseres Antrags auf eine Gesetzesänderung im Oktober letzten Jahres hat sich die Sicherheitslage leider weiter massiv verschlechtert - zum Nachteil der Brandenburger. Möglicherweise ignorieren Sie dieses Problem - wir nehmen es ernst.
Daher fordern wir jetzt die Verabschiedung dieser Gesetzesänderung und bringen dazu unseren eigenen Gesetzentwurf ein, der die Einführung von Stadtpolizeien im Land Brandenburg ermöglicht. Der Gesetzentwurf sieht Änderungen am Brandenburgischen Polizeigesetz und am Ordnungsbehördengesetz vor: Bedienstete in den bisherigen Ordnungsämtern der Gemeinden sollen als sogenannte Hilfspolizeibeamte bestimmte Aufgaben der Gefahrenabwehr oder bestimmte polizeiliche Aufgaben wahrnehmen können; insbesondere soll nach außen die Bezeichnung als Stadtpolizei ermöglicht werden. Zudem kann den Hilfspolizeibeamten die Anwendung unmittelbaren Zwangs mittels körperlicher Gewalt oder Waffen gestattet sein.
Auch die Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden und die Ausbildung der Hilfspolizeibeamten sollten geregelt werden, sofern das nicht bereits in den Laufbahnvorschriften festgelegt ist.
Stimmen Sie der Überweisung unseres Gesetzentwurfs an den zuständigen Innenausschuss zu - damit wird der richtige Schritt dahin unternommen, dass die Brandenburger wieder sicher in ihrer Heimat leben können!
Vielen Dank. - Wir setzen fort. Für die Koalitionsfraktionen spricht jetzt Herr Abgeordneter Adler zu uns. Bitte schön.
Herr Vizepräsident! Sehr verehrte Abgeordnete! Uns liegt ein Gesetzentwurf der AfD-Landtagsfraktion zur Ermöglichung von Stadtpolizeien im Land Brandenburg vor. Die Antragstellerin argumentiert mit einer sich verschärfenden Sicherheitslage, die zu weiteren Sicherheitslücken führen soll. Das wird mit einer angespannten Terror- und Gefährdungslage im Land Brandenburg begründet, welche sich laut Antragstellerin aus einer ungezügelten Masseneinwanderung und einer Vielzahl von Straftaten der Klima-Extremisten der „Letzten Generation“ ergibt.
Die Zustandsbeschreibung ist angesichts der Polizeilichen Kriminalstatistik im Allgemeinen unzutreffend.
Zwischen 1993 und 2022 halbierten sich sowohl die Zahl der in Brandenburg registrierten Straftaten - von 328 028 auf 170 204 - als auch die aussagekräftigere Häufigkeitszahl, also die Zahl der Straftaten je 100 000 Einwohner - von 12 901 auf 6 707.
Mit dem Gesetzentwurf sollen die Befugnisse der kommunalen Ordnungsbehörden um die Befugnisse der Polizei erweitert werden. Die Umbenennung der kommunalen Ordnungsbehörden in „Polizeibehörde“ und die damit verbundene Idee einer Stadtpolizei ist eine plakative Maßnahme, die an keiner Stelle zu Ende gedacht ist.
- Danke schön. - Mit dem Abschluss der Verstaatlichung der Polizei 1975 in Westdeutschland ging eine Professionalisierung der Polizei einher. Mit der Wiedereinführung der kommunalen Polizei würden bereits vorhandene Defizite im Verhältnis zwischen dem staatlichen Polizeivollzugsdienst und den kommunalen Ordnungsbehörden lediglich verstärkt; im Ergebnis sollen mit dem Gesetzentwurf der AfD zwei unterschiedliche Polizeien etabliert werden. Der Antrag würde damit zu einer Verkomplizierung der derzeit bewährten und stetig evaluierten Sicherheitsarchitektur im Land führen.
Von einer Polizei erwarten die Bürgerinnen und Bürger ein breites Spektrum in Bezug auf Aufgaben, Befugnisse, Ausbildung, Ausstattung und Dienstzeiten. Eine vergleichbare Professionalität, wie sie der Polizeivollzugsdienst täglich beweist, können die Kommunen nicht abbilden und auch nicht absichern: Es gibt bis zum heutigen Tag keine einheitliche Ausbildung für Mitarbeitende von Ordnungsämtern; ein mehrwöchiger Lehrgang steht im Kontrast zur zweieinhalbjährigen polizeilichen Ausbildung.
Für eine bürgerseitig erwartete Verfügbarkeit rund um die Uhr fehlen den Kommunen die Haushaltsmittel; hinzu käme eine Verbeamtung des Personals.
Bemerkenswert ist zudem, wie die Antragstellerin ihr Anliegen im Brandenburgischen Polizeigesetz bzw. im Ordnungsbehördengesetz umsetzen möchte: Vorgeschlagen wird, das Polizeigesetz um Inhalte aus dem baden-württembergischen und dem sächsischen Polizeigesetz sowie unser Ordnungsbehördengesetz um Inhalte aus dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung bzw. dem Polizei- und Ordnungsbehördengesetz in Rheinland-Pfalz zu ergänzen. Was dies beinhaltet, wird in der Gesetzesbegründung allerdings an keiner Stelle erwähnt.
Der vorliegende Entwurf beschränkt sich nicht auf die angekündigte Umbenennung der Ordnungsbehörden in „allgemeine Polizeibehörden“, sondern führt auch Regelungen zu gemeindlichen Vollzugsbediensteten - die es nur in Baden-Württemberg und Sachsen gibt - und zu den Hilfspolizeibeamtinnen und -beamten aus dem hessischen Polizeirecht bzw. dem Polizei- und Ordnungsbehördengesetz in Rheinland-Pfalz ein. Der vorliegende Gesetzentwurf taumelt somit durch nicht zusammenhängende Ideen aus Polizei- und Ordnungsgesetzen anderer Bundesländer, die scheinbar etwas wirr zusammenkopiert wurden.
Bislang gibt es in Brandenburg neben den Dienstkräften der Ordnungsbehörden gemäß § 12 Ordnungsbehördengesetz weder gemeindliche Vollzugsbedienstete noch Hilfspolizeibeamtinnen und -beamte. Das hier vorgestellte Konstrukt findet sich, meine ich, in keinem Polizei- bzw. Ordnungsbehördengesetz in Deutschland wieder. Es ist in sich unschlüssig und hat mit der Systematik des brandenburgischen Polizei- und Ordnungsrechts nichts zu tun. In dieser Form wäre der Entwurf vermutlich sogar rechtswidrig. Demnach verwundert nicht, dass auch die vorgeschlagene Änderung der Überleitungsvorschrift gemäß
§ 23 Ordnungsbehördengesetz fehlerhaft ist. Laut ihr sollten oder könnten sich Kommunen unter anderem im grenznahen Raum zukünftig beispielsweise an der polizeilichen Schleierfahndung beteiligen.
In der gut zweihundertjährigen Geschichte der Polizeibehörden in Deutschland hat sich das Modell der Ortspolizeibehörden gegenüber dem staatlichen Polizeivollzugsdienst nie als solide Alternative erwiesen. Wer politisch verantwortungsvoll ist und es mit den Belangen unserer Polizei ehrlich meint, der stärkt den staatlichen Polizeivollzugsdienst. Die Kommunen benötigen demgegenüber keine Transformation ihrer Ordnungsbehörden zu einer lokalen Variante des staatlichen Polizeivollzugsdienstes.
Was perspektivisch geprüft werden könnte - hier mal nicht als Idee von Ihnen, verehrte Fraktion der AfD, sondern von Menschen, die es ehrlich mit den Ordnungsbehörden in unserem Land meinen, also von uns -, wäre die Möglichkeit einer Regelung zur Standardisierung einer gemeinsamen landesweiten Aus- und Fortbildung. Den vorliegenden Gesetzentwurf als solchen lehnen wir ab. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Herr Adler, Sie sind sicherlich schon länger in der Politik als ich und wissen, wie so eine Gesetzesänderung funktioniert: Wir bringen hier eine erste Idee ein. Wir wollen, dass das Gesetz reformiert wird, und haben dazu mit unserem Gesetzentwurf gewisse Lösungsvorschläge eingebracht. Im Ausschuss können wir dann gern darüber reden; dort können wir verschiedene Experten dazu holen - zum Beispiel aus Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen oder woher auch immer -, die uns das Pro und Kontra dieser Gesetzesänderung aufzeigen. Dann können wir die Vorschläge aufnehmen und das Gesetz letztendlich dahin gehend ändern, dass Kommunen die Sicherheit ihrer eigenen Bevölkerung selbst in die Hand nehmen können.
Oberbürgermeister Kelch hat ja 2018 im Innenausschuss gesagt - das Protokoll liegt Ihnen sicherlich vor bzw. es ist abrufbar -, dass es für Ordnungsbehörden, die auch polizeiliche Aufgaben übernehmen, zurzeit keinerlei Rechtsgrundlage gibt. - Wir wollen, dass die Landräte, die Oberbürgermeister, die Bürgermeister rechtskonform ihre Arbeit machen können; das ist unser Anspruch. Wir wollen letztendlich die Kommunen unterstützen - und nichts anderes.