Antrag mit Wahlvorschlag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion DIE LINKE
Ich freue mich, die Kandidatin und den Kandidaten zu begrüßen: Frau Hartge ist Ihnen bekannt, und Herr Kümmel harrt schon die ganze Zeit auf der Besuchertribüne aus. - Sie sind uns herzlich willkommen. Ich freue mich, dass auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Geschäftsbereich der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht anwesend sind. Herzlich willkommen!
Meine Damen und Herren, für die Wahl der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht …
(Unruhe am Rande des Saals - Hünich [AfD]: Die CDU ist wieder ganz schön laut! Das könnten Sie mal unterbinden!)
Für die Wahl der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht liegt Ihnen der Antrag mit Wahlvorschlag des Ausschusses für Inneres und Kommunales, Drucksache 7/7870, vor.
Für die Wahl eines Mitgliedes des Landesrechnungshofes Brandenburg liegt Ihnen der Antrag mit Wahlvorschlag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/7844, vor.
Gemäß § 71 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung erfolgt die Abstimmung über die Ihnen vorliegenden Anträge mit Wahlvorschlag geheim. Damit beide Wahlen erfolgreich sind, ist jeweils die Zustimmung der Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder des Landtages Brandenburg - 45 Jastimmen - erforderlich. Das Präsidium hat sich darauf verständigt, die Wahlen in einem Wahlgang durchzuführen. Die Wahlunterlagen werden nach dem jeweiligen Namensaufruf durch die Schriftführerinnen und Schrift-
führer ausgegeben. Ihre Wahl nehmen Sie bitte ausschließlich in einer der dafür aufgestellten Wahlkabinen vor.
Die Stimmabgabe erfolgt durch den Einwurf der Stimmzettel in eine der aufgestellten Wahlurnen. Die Schriftführerinnen und Schriftführer bitte ich, beim Namensaufruf darauf zu achten, dass sich keine großen Warteschlangen an den Wahlkabinen bilden, sie also gegebenenfalls beim Namensaufruf Pausen einlegen.
Sie erhalten einen gelben Stimmzettel mit dem Namen der Kandidatin für die Wahl der Landesdatenschutzbeauftragten sowie einen weißen Stimmzettel mit dem Namen des Kandidaten für die Wahl eines Mitglieds des Landesrechnungshofes, auf denen Sie Ihre Wahl kenntlich machen können.
Ungültig sind Stimmzettel, die Zusätze enthalten, deren Kennzeichnung den Willen des Abstimmenden nicht zweifelsfrei erkennen lässt, die die Identität des Abstimmenden erkennen lassen oder bei denen die Stimmabgabe insgesamt nicht erfolgt ist.
Soviel zum Wahlverfahren. Wird dazu das Wort gewünscht? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Wahl. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit dem Namensaufruf zu beginnen.
Meine Damen und Herren, ich darf fragen, ob alle anwesenden Abgeordneten die Möglichkeit hatten, ihren Stimmzettel abzugeben. - Das ist der Fall. Dann schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die Auszählung mit Unterstützung der Landtagsverwaltung im Präsidiumsraum vorzunehmen.
Alle anderen Damen und Herren entlasse ich in die Mittagspause. Wir setzen die Sitzung um 13.45 Uhr fort. Vielen Dank.
Meine Damen und Herren! Nach der Mittagspause fahren wir jetzt mit Tagesordnungspunkt 6 fort. Die Wahlergebnisse liegen vor. Ich verlese zunächst das Ergebnis der Wahl der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht. An der Wahl von Frau Dagmar Hartge zur Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht haben sich 68 Abgeordnete beteiligt. Ungültige Stimmzettel: 0. Jastimmen: 64. Neinstimmen: 4. Stimmenthaltungen: 0.
Damit hat Frau Hartge die Stimmen der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Landtages erhalten und ist als Lan-
(Vertreter der Fraktionen SPD, CDU, B90/GRÜNE, AfD, DIE LINKE und BVB/FW sowie Ministerin Nonnemacher beglückwünschen die Landesbeauftragte.)
Wir machen weiter und kommen zur Verlesung des Ergebnisses der Wahl eines Mitgliedes des Landesrechnungshofes Brandenburg. An der Wahl von Herrn Harald Kümmel zum Mitglied des Landesrechnungshofes Brandenburg haben sich ebenfalls 68 Abgeordnete beteiligt - auch hier gab es keine ungültigen Stimmen. Mit Ja haben 45 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 22 Abgeordnete - bei einer Stimmenthaltung.
Damit hat Herr Kümmel die Stimmen der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Landtages erhalten und ist zum Mitglied des Landesrechnungshofes Brandenburg gewählt worden.
Er nimmt die Wahl an. - Ich beglückwünsche Sie herzlich! Sie werden verstehen, ich werde jetzt keinen Sprint nach oben in die Empore machen, um Ihnen die Hand zu schütteln; aber ich glaube, da ist auch schon Gratulationsgemüse auf dem Weg zu Ihnen. Nochmals von mir herzlichen Glückwunsch!
TOP 7: Gesetz zur Ermöglichung von Stadtpolizeien im Land Brandenburg (Stadtpolizeiermöglichungsgesetz - StadtPol- ErmG)