Protocol of the Session on January 19, 2022

Vielen Dank. Ich stelle jetzt also Frage 861, auch wenn sie zusammen mit den anderen Fragen in Folge beantwortet wird.

Durch die Errichtung der beiden ASP-Zäune im Nationalpark Unteres Odertal sind die Lebensräume der dortigen Wildtiere - ich erinnere an die Bilder vom betroffenen Rehwild - erheblich eingeschränkt worden. Den eingepferchten Wildtieren werden die steigenden Pegelstände der Oder zum Verhängnis; ich erinnere an die Überflutungspolder im Bereich Stützkow und Friedrichsthal. Die Tiere können bei steigenden Pegelständen - wie wir sie allein bei dem kurzen Hochwasser hatten, nachdem der Schnee abgetaut war - die Auebereiche aufgrund der Zäune nicht mehr verlassen und verenden nach längerem Todeskampf. Mittlerweile - das muss ich hinzufügen - erreichen mich auch Anrufe aus den Kreisen Elbe-Elster und - wie gestern - aus OSL, und ich weiß, dass wir in meinem Landkreis auch ohne hohe Pegelstände ähnliche Bilder an den Zäunen vorfinden.

Ich frage die Landesregierung: Was wird gemeinsam mit den zuständigen Landkreisen zeitnah unternommen, um weiteres Tierleid an den ASP-Zäunen zu verhindern?

Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Muxel, die Durchführung der Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen ist Aufgabe der Kreise, erfolgt aber in enger Abstimmung mit dem Land. Bereits bei der Errichtung der ASP-Schutzeinrichtungen bestand Einvernehmen darüber, dass die Auswirkungen auf die Wildtierpopulation in Grenzen gehalten werden sollen. Mit einer von Schalenwild zu überwindenden Höhe von 1,20 m und Durchlässen für Kleinsäuger wurde dieser Anforderung entsprochen.

Aufgrund der aktuellen Situation sowie mit Blick auf das zu erwartende Frühjahrshochwasser hat sich das Land zusätzlich zu den durch den Landkreis Uckermark durchgeführten Sofortmaßnahmen - Öffnung von Toren am 11. Januar 2021 - mit dem Landkreis Uckermark und der Nationalparkverwaltung auf kurzfristige, pragmatische Lösungen verständigt, um die Durchlässigkeit der ASP-Schutzzäune für Rehwild zu steigern und auch bei nassem Boden zu gewährleisten. Gleichzeitig muss die Barrierewirkung des Zauns gegenüber Wildschweinen erhalten bleiben. Diese Maßnahmen werden seit dem 12. Januar 2021 vom Landkreis Uckermark durchgeführt.

Vor dem Hintergrund der speziellen Situation im Nationalpark Unteres Odertal wird die Landesregierung die Landkreise sowohl mit fachlicher Expertise als auch finanziell bei der Umsetzung von Maßnahmen zur weiteren Minimierung der Auswirkungen der ASP-Schutzeinrichtungen auf Wildtiere unterstützen.

Danke schön. - Sie möchten dazu fragen?

(Zuruf: Ja!)

- Können wir erst die beiden anderen Fragen hören, weil sich dann vielleicht manches schon ergibt?

Das Wort erhält die Abgeordnete Kniestedt, die Gelegenheit hat, die Frage 895 (Auswirkungen der ASP-Schutzmaßnahmen auf Wildtiere im Nationalpark Unteres Odertal) zu formulieren.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sie sagen es: Manches erledigt sich, wenn man die Antwort gehört hat. Ich spare es mir jetzt, meine Frage vollständig vorzutragen, weil sie - Sie ahnen es - natürlich ähnlich ist. Ich hatte gefragt, welche Möglichkeit das Land sieht, den Landkreis in Anbetracht des zu erwartenden Frühjahrshochwassers zu unterstützen. Diese Frage ist in gewisser Weise schon beantwortet worden. Und jetzt frage ich, wenn Sie so wollen, zur Geschäftsordnung, ob ich dazu eine Nachfrage stellen darf. - Das darf ich.

Frau Ministerin, wir wissen, wegen des Nationalparks und der wichtigen Aufgabe des Naturschutzes besteht eine sehr schwierige Situation. Mich interessiert, wie die Maßnahmen, die getroffen werden, und ihre Auswirkungen auf den Naturschutz während dieses ganzen Vorgangs evaluiert und beachtet werden.

Frau Ministerin, eine weitere Frage beschäftigt sich mit dieser Thematik. Diese werde ich nun zunächst aufrufen.

Das Wort erhält der Abgeordnete Möller, der die Gelegenheit hat, die Frage 908 (Maßnahmen gegen die von ASP-Schutzeinrich- tungen ausgehende Gefahr für heimische Wildarten) zu formulieren.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich fasse mich kurz, weil die Frage, soweit es den Vortext angeht, schon gestellt worden ist.

Ich frage die Landesregierung ganz konkret, wann sie mit der Beendigung der Maßnahmen rechnet, wann sie damit rechnet, dass die Zäune zurückgebaut werden. Können Sie schon ein Zeitfenster nennen?

Und jetzt stellt Frau Muxel noch eine Nachfrage. Bitte.

Vielen Dank. - Ich hatte vorhin schon ausgeführt, dass allein aus den vielen Nachfragen von betroffenen Jägern, die die Zäune abschreiten, hervorgeht, dass sich dies sich nicht nur auf den Landkreis Uckermark beschränkt. Sie sagten jetzt, das Ministerium unterstütze den Landkreis Uckermark mit Fachkräften. Der Tierschutz ist eine andere Frage. Dieser ist ja bei uns in Deutschland auf Bundesebene geregelt und wird auf Landesebene heruntergeregelt. Ich sehe nicht allein einen Zusammenhang mit der Bekämpfung der ASP, sondern auch mit der Umsetzung des Tierschutzes. Dieser ist eben nicht nur Aufgabe der Kreise, sondern diese Aufgabe wird vom Bund an die Länder gegeben und kann dann an die Kreise abgegeben werden.

Daher frage ich: Können dafür gesondert Mittel bereitgestellt werden, damit zum Beispiel auch in anderen Kreisen genug Personal zur Verfügung steht, um diese Zäune abzuschreiten? Woher nehmen Sie dieses Personal? Wie wollen wir diesem Tierleid begegnen? Die ASP zu bekämpfen, indem wir Zäune aufstellen, und gleichzeitig in Kauf zu nehmen, gegen den Tierschutz zu verstoßen, kann nicht die Lösung sein.

Frau Ministerin, bitte.

Wir stellen die Zäune ja nicht auf, um Tiere zu belästigen, sondern wir haben bei der Afrikanischen Schweinepest einen massiven Infektionsdruck aus Westpolen und müssen reagieren. Wir sind hier in Brandenburg gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen praktisch das Bollwerk, um die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest nach Westen und in andere Länder der Europäischen Union zu verhindern. Welche anderen Belange dabei in Rechnung gestellt werden müssen, haben wir in den Diskussionen über die Lage der Schweinefleisch produzierenden Landwirtschaft und bei vielem anderen mehr erlebt.

Ich betone noch einmal: Dies geschieht nicht, um irgendwelches Tierleid zu verursachen, sondern es geschieht, um eine Seuche einzudämmen, die gravierende Auswirkungen hat.

Im Folgenden will ich ein wenig systematischer antworten.

Ich wurde gefragt, welche Möglichkeiten wir haben, den Landkreis zu unterstützen. Die Unterstützung erfolgt einerseits durch fachliche Expertise. Wir haben eine Forschungsstelle für Wildökologie und Jagdwirtschaft im Landeskompetenzzentrum Forst in Eberswalde. Die Mitarbeitenden dort verfügen über besondere Expertise im Bereich des Wildtiermanagements sowie über eine jahrzehntelange dienstliche Erfahrung im Bereich des Nationalparks Unteres Odertal. Gern stellt das Land Brandenburg auf diesem Wege Expertise beratend zur Verfügung, um den Landkreis Uckermark vor Ort bei der Entwicklung pragmatischer Lösungen zu unterstützen, damit Rehe den ASP-Schutzzaun möglichst sicher überwinden können, wobei die Barrierewirkung des Zauns gegenüber Wildschweinen erhalten bleiben muss.

Nun zu der Frage der finanziellen Unterstützung: Nach der Richtlinie des MSGIV zur Erstattung von Ausgaben für Maßnahmen zur Bekämpfung der ASP können unter anderem notwendige Ausgaben für die Errichtung, Bewirtschaftung und Unterhaltung von Absperrungen im Sinne des Tiergesundheitsgesetzes erstattet werden, soweit diese Maßnahmen vom Landkreis angeordnet wurden. Zur Bewirtschaftung gehört auch die regelmäßige Begehung von Zäunen, um sie insoweit zu überprüfen.

Dann wurde ich noch gefragt, inwieweit ein Monitoring erfolgen kann. Der Landkreis hat ja sofort nach Bekanntwerden der Probleme mit den Rehen reagiert. Es erfolgte eine Sofortmaßnahme am 10. Januar. Am 11. Januar hat eine Videokonferenz unter Beteiligung des Landkreises, des MLUK - von Herrn Minister Vogel persönlich -, des MSGIV, der Leiterin des Landeskrisenstabes und auch der Landrätin stattgefunden, in der mehrere Maßnahmen vereinbart worden sind. Es sollen in wenigen hundert Metern Abstand schmale Durchlässe in den Zäunen geschaffen werden, die so gestaltet werden, dass Rehe passieren können, Wildschweine aber nicht. Mir liegt eine Karte vor, in der genau eingezeichnet ist, an welchen Punkten des westlichen Zauns diese schmalen Durchlässe geschaffen worden sind. Außerdem wurde vereinbart, dass zum Teil ein Umbau bzw. das Ersetzen von einigen Abschnitten des Zauns durch einen Elektrozaun erfolgen soll, der besser überwunden werden kann, und es werden weitere Maßnahmen im Nordbereich des Polders 10 überprüft. Diese Maßnahmen werden auch gemonitort. Unter anderem durch eine Wildtierkamera soll beobachtet werden, ob die Rehe von diesen schmalen Durchlässen Gebrauch machen. Das wird fortlaufend evaluiert werden.

Die Frage des Abgeordneten Möller, warum wir die Zäune nicht abbauen lassen, habe ich, glaube ich, beantwortet: da wir weiterhin einen hohen Seuchendruck haben und sie zur Eindämmung der ASP notwendig sind.

Die Maßnahmen, die wir hier im Land Brandenburg ergriffen haben, sind im Dezember 2021 übrigens auch vom EUVET-Team der Europäischen Kommission begutachtet und für adäquat und gut befunden worden.

Zwei Rückfragen gibt es noch. Die eine stellt Frau Wernicke und die andere gleich danach Frau Abgeordnete Muxel. Bitte.

Ich beziehe mich auf die Frage von Frau Kniestedt speziell zur Uckermark. Wer hat denn den Zaunverlauf, so wie er jetzt besteht, festgelegt? Nach meiner Kenntnis gab es Hinweise aus dem Bereich des Unteren Odertals, dass die Zaunführung so nicht optimal ist.

Ich habe im Hinterkopf, dass man für solche Zaunanlagen eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen muss. Wie sieht es damit aus?

Es gibt noch eine dritte Nachfrage - von Herrn Hünich. Zunächst Frau Muxel, bitte.

Vielen Dank, dass ich noch einmal nachfragen darf. Sie haben jetzt viel dazu ausgeführt, was mit dem Zaun im Unteren Odertal passiert. Ich hatte in meiner ersten Nachfrage ausgeführt, dass es mir allein um Tierschutzaspekte geht. So war die Frage auch formuliert.

Da gibt es eine ganz klare Regelung: Der Tierschutz geht vom Bund auf das Land über. Im Land haben wir aber nicht nur den Kreis Uckermark. Noch gestern habe ich entsprechende Anrufe bekommen. Die Leute schauen jetzt hoffentlich alle zu. Wie wollen Sie also den Tierschutz mit den ASP-Zäunen im Landkreis Elbe-Elster oder in Oberspreewald-Lausitz oder auch bei mir zu Hause in Oder-Spree zeitnah gewährleisten? Denn dem Reh ist es letzten Endes egal, ob es im Zaun in der Uckermark oder im Zaun in Elbe-Elster stirbt.

Nun stellt noch Herr Abgeordneter Hünich eine Nachfrage.

Danke, Frau Präsidentin. - Ich möchte noch kurz auf Herrn Möller eingehen. Die Frage war meines Erachtens nicht, ob Sie die Zäune sofort abbauen. Das hoffe ich nicht. Die Frage bezog sich eher auf den Zeitrahmen: Wie lange, glauben Sie, werden diese Maßnahmen bezüglich der ASP noch vorhanden sein?

Danke schön. - Frau Ministerin.

Zunächst zu der Frage von Frau Wernicke. Für den exakten Verlauf der Zäune sind die Landkreise zuständig, die die topografischen Verhältnisse vor Ort am besten kennen. Wie gesagt befinden wir uns und befindet sich auch unser Krisenstab ASP immer in engem Austausch mit allen Kreisen, für den Zaunverlauf ist allerdings der jeweilige Landkreis verantwortlich. Ich denke aber, es wurden vorab auch Beratungen mit Vertretern des Nationalparks Unteres Odertal durchgeführt. Wegen des Nationalparkstatus ist diese Gegend natürlich besonders sensibel.

Nun zu der Frage nach der Umweltverträglichkeitsprüfung: Da wir hier im Rahmen der Gefahren- und Seuchenabwehr sind, ist eine solche Prüfung nicht vorgesehen.

Frau Kollegin Muxel, Sie haben mehrfach erwähnt, dass es auch Probleme in Elbe-Elster und in Spree-Neiße gebe. Diese sind mir bisher nicht vorgetragen worden. Wir haben Kenntnis von den Vorkommnissen in der Uckermark, die ja auch mit Überschwemmungsflächen und feuchten Gebieten im Zusammenhang stehen: Die Tiere rutschen, und die Überwindung der Zäune ist erschwert. Ich habe ausgeführt, dass sowohl vom Landkreis als auch - einen Tag später - in der Videoschalte unter Einbeziehung aller Akteure sofort hierauf reagiert worden ist. Meine Staatssekretärin, Frau Heyer-Stuffer, und die Staatssekretärin des MLUK, Frau Boudon, hatten sich für den 11. Januar sogar zu einer VorOrt-Besichtigung mit Landrätin Karina Dörk verabredet. Diese musste wegen eines ausstehenden PCR-Tests storniert werden und wurde am gleichen Tag in eine Videoschalte umgewandelt. Die eine Seuche behindert manchmal die Bekämpfung der anderen.

Dass auf Tierschutzaspekte selbstverständlich geachtet wird, habe ich gesagt. Zur Bewirtschaftung der Zäune, die wir über unsere Richtlinie mitfinanzieren, gehört auch die regelmäßige Begehung. Ich will mich gern noch einmal erkundigen. Ich habe gestern noch den Landestierarzt gesehen. Mir sind bislang keine Probleme aus Elbe-Elster und Spree-Neiße vorgetragen worden. Wenn, dann werden wir uns selbstverständlich umgehend um sie kümmern.

Nun zu der Frage, wie lange wir mit den Zäunen werden leben müssen. Das ist schwierig, Herr Abgeordneter. Wir hatten anfangs sicherlich die Hoffnung, dass wir die ASP sehr schnell eindämmen könnten. Inzwischen haben wir seit dem erstmaligen Eintrag im September 2020 erlebt, welch mühsames und langwieriges Geschäft das ist. Wir müssen also schon in Jahren rechnen. Es ist eben, wie erwähnt, ein Unterschied, ob wir es wie in Brandenburg mit einem hohen Druck durch migrierende infizierte Schweine oder wie damals in der Tschechischen Republik und in Belgien mit einzelnen Einträgen durch eine Sprunginfektion zu tun haben. Letzteres ist einfacher zu bekämpfen und zu sanieren, weil dabei nicht immer wieder sozusagen die Infektion nachrückt. Wir haben es hier mit einer besonderen Situation zu tun, und ich denke, wir müssen uns auf einige Jahre der Abwehr einstellen.

Danke schön. - Wir kommen zu einem anderen Thema. Die Frage dazu wird auch von Frau Ministerin Nonnemacher beantwortet werden.

Das Wort erhält die Abgeordnete Schier, die Gelegenheit hat, die Frage 862 (Mittelabruf und Umsetzung Pakt für Pflege im Land Brandenburg) zu formulieren.

Der Pakt für Pflege ist ein Schwerpunkt im Koalitionsvertrag. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen entlastet und unterstützt werden. Mit dem Pakt für Pflege stellt das Land Brandenburg jährlich 22 Millionen Euro zur Verfügung, um Pflege vor Ort zu stärken, Beratungsstrukturen und pflegerische Versorgungsstrukturen auszubauen sowie die Ausbildung von Fachkräften zu fördern.

Ich frage die Landesregierung: Wie ist der aktuelle Sachstand bei Beantragung und Bewilligung von Mitteln zur Umsetzung des Pakts für Pflege?

Bitte schön.

Frau Präsidentin! Verehrte Frau Abgeordnete, die Umsetzung des Pakts für Pflege ist zentral. Das haben Sie in Ihrer Frage sehr richtig bemerkt. Das MSGIV hat im Jahr 2021 zur Umsetzung drei Förderrichtlinien auf den Weg gebracht.

Die Richtlinie des MSGIV des Landes Brandenburg zur Förderung von Maßnahmen kommunaler Pflegepolitik, besser bekannt als Förderrichtlinie „Pflege vor Ort“, welche sich zum einen an die Landkreise und die kreisfreien Städte und zum anderen an die Ämter, die Verbandsgemeinden, mitverwalteten und mitverwaltenden Gemeinden sowie kreisfreien Städte und Gemeinden richtet, trat am 1. April 2021 mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2022 in Kraft. Für den gesamten Förderzeitraum von zwei Jahren haben zum Stichtag des 31. Dezember 2021 zwölf Landkreise bzw. kreisfreie Städte Zuwendungen in Höhe von insgesamt rund 900 000 Euro beantragt. Davon wurden bisher etwa 700 000 Euro bewilligt. Zudem wurden insgesamt 83 Anträge von Ämtern und Gemeinden bzw. Verbandsgemeinden gestellt. Diese beantragten insgesamt rund 3,5 Millionen Euro. Bewilligt wurden bisher 2,6 Millionen Euro. Im Rahmen der Förderrichtlinie „Pflege vor Ort“ wurden somit bisher insgesamt rund 3,3 Millionen Euro bewilligt.

Im Rahmen des Pakts für Pflege werden zudem bewährte Strukturen wie die Fachstelle Altern und Pflege im Quartier, FAPIQ, und das Kompetenzzentrum Demenz unterstützt. Im Jahr 2021 wurden deren Projekte mit insgesamt 1,3 Millionen Euro gefördert.