Protocol of the Session on January 19, 2022

Im Rahmen des Pakts für Pflege werden zudem bewährte Strukturen wie die Fachstelle Altern und Pflege im Quartier, FAPIQ, und das Kompetenzzentrum Demenz unterstützt. Im Jahr 2021 wurden deren Projekte mit insgesamt 1,3 Millionen Euro gefördert.

Zu der am 22. Juli 2021 in Kraft getretenen Richtlinie des MSGIV des Landes Brandenburg zur Förderung des Ausbaus und der Weiterentwicklung von Pflegestützpunkten nach dem SGB XI, auch PSP-Richtlinie genannt, die eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2024 hat, wurden bis zum Stichtag des 31. Dezember 2021 neun Anträge aus sieben Landkreisen bzw. kreisfreien Städten gestellt. Beantragt wurden für Maßnahmen bis einschließlich 2024 bisher knapp 1,5 Millionen Euro, bewilligt wurden bisher rund 1,3 Millionen Euro.

Dann gibt es noch die Richtlinie des MSGIV zur Förderung und Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgungsstruktur, die Pflegezukunftsinvestitions-Richtlinie 2021 - 2024. Diese dritte Richtlinie trat am 19. August 2021 in Kraft. Zu dieser Förderrichtlinie wurden bis Ende 2021 fünf Anträge aus vier Landkreisen bzw. kreisfreien Städten gestellt. Das beantragte Fördervolumen beläuft sich auf rund 770 000 Euro. Davon wurden bisher knapp 400 000 Euro bewilligt. Anzumerken ist, dass die für das Jahr 2021 bereitgestellten Mittel nach dieser Richtlinie auch in das Jahr 2022 übertragen werden können.

Schließlich werden im Rahmen des Pakts für Pflege auch verschiedene Maßnahmen mit dem Ziel der Fachkräftesicherung in der Pflege gefördert. Dafür wurden im Jahr 2021 insgesamt rund 1,3 Millionen Euro bewilligt.

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Das Wort erhält der Abgeordnete Kretschmer, der die Gelegenheit hat, die Frage 864 (Kostenlose FFP2-Masken) zu formulieren.

Aufgrund der anhaltenden Coronapandemie und der FFP2-Masken-Pflicht unterstützt die Berliner Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales - wie bereits im Vorjahr - Menschen mit geringem Einkommen sowie Obdachlose und Geflüchtete: Rund 1,4 Millionen FFP2-Masken wurden in Einrichtungen der Bezirke, der Wohnungslosenhilfe und in Einrichtungen des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten verteilt. Auch im Land Brandenburg ist die Einführung einer FFP2-Masken-Pflicht im öffentlichen Nahverkehr inzwischen beschlossen.

Ich frage die Landesregierung: Plant sie mit der Einführung einer FFP2-Masken-Pflicht analog zu Berlin eine kostenlose Verteilung von FFP2-Masken, um so sicherzustellen, dass Menschen mit geringem Einkommen nicht ausgegrenzt werden?

Bitte schön, Frau Ministerin Nonnemacher.

Wir haben natürlich insgesamt eine andere Situation als in den Vorjahren zu verzeichnen, in denen FFP2-Masken nicht so leicht verfügbar waren. Inzwischen hat sich die Lage entspannt, sodass FFP2-Masken in ausreichender Zahl in Supermärkten, Drogeriemärkten oder im Internet zu moderaten Preisen angeboten werden. Trotzdem und unabhängig von dieser Tatsache prüft die Landesregierung Brandenburg derzeit, ob und auf welchen Wegen anlässlich der Ausweitung der FFP2-Masken-Pflicht auf den öffentlichen Nahverkehr rund 550 000 solcher Masken aus den Beständen der Landesreserve zusätzlich und kostenlos an Menschen mit geringem Einkommen verteilt werden können. Uns schwebt eine Verteilung über die Tafeln und über die brandenburgischen Mehrgenerationenhäuser, die ihre Aufgabe gerade in der Unterstützung sozial Schwächerer sehen, vor. Das wird insbesondere auch für den Fall überlegt, dass in der Region BerlinBrandenburg auch im Einzelhandel eine FFP2-Masken-Pflicht eingeführt werden könnte. Das ist ja zumindest in Berlin in der Diskussion.

Seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wird ein Versand von FFP2-Masken an die Einrichtungen der Unterbringung nach dem Landesaufnahmegesetz in den Landkreisen und kreisfreien Städten erfolgen. Die Bedarfsklärung dazu zwischen MSGIV und BMAS ist bereits erfolgt. Der Versand beginnt am 14. Februar.

Eine Rückfrage dazu? - Bitte schön, Herr Abgeordneter Kretschmer.

Vielen Dank für Ihre Ausführungen, Frau Ministerin Nonnemacher. Ich habe zwei kurze Nachfragen: Seit wann prüfen Sie? Und wann ist diese Prüfung abgeschlossen?

Herr Abgeordneter, wir haben das Thema gestern im Corona-Kabinett aufgerufen und mit den beteiligten Mitgliedern der Landesregierung besprochen. Es wurde uns eine sehr zügige und wohlwollende Prüfung zugesagt. Wenn diese Prüfung erfolgt ist, werden wir das sofort presseöffentlich kommunizieren, und dann erfolgt das sehr zeitnah.

Vielen Dank, Frau Ministerin, für diesen Antwortmarathon.

Wir behandeln noch eine Frage, damit alle Fraktionen die Möglichkeit hatten, eine Frage zu stellen.

Das Wort erhält der Abgeordnete Dr. Zeschmann, der Gelegenheit hat, die Frage 865 (Anpassung des Strukturstärkungsgeset- zes Kohleregionen [StStG] an den Kohleausstiegspfad 2030) zu formulieren.

Das Ziel, den Strukturwandel in den Kohlerevieren bis zum Jahre 2038 zu meistern, wird von den Akteuren vor Ort in den Revieren als äußerst ambitioniert angesehen. Zuletzt hat sich auch Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke wiederholt für einen Kohleausstieg bis zum Jahr 2038 ausgesprochen und vor einem Vorziehen auf 2030 gewarnt. Das war in vielen Artikeln zu lesen. Die Ampelkoalition im Bund hat sich nun in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, den Kohleausstieg „idealerweise auf 2030“ vorzuziehen.

Deshalb frage ich die Landesregierung: Wie will sie darauf hinwirken, dass eine Anpassung des Strukturstärkungsgesetzes an die neuen Rahmenbedingungen eines „idealerweise“ bis zum Jahr 2030 erfolgenden Kohleausstiegs vollzogen werden kann, die den Erfordernissen eines erfolgreichen Strukturwandels und eines dazu erforderlichen begleitenden Imagewandels der Lausitz gerecht wird?

Vielen Dank. - Darauf antwortet für die Landesregierung Ministerin und Chefin der Staatskanzlei Schneider. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Dr. Zeschmann, Voraussetzung für einen vorgezogenen Kohleausstieg sind die Gewährleistung einer sicheren und bezahlbaren Energieversorgung und die Schaffung neuer Arbeitsplätze in den Braunkohleregionen. Das Strukturstärkungsgesetz für die Kohleregionen unterstützt die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Die Bilanz nach ca. eineinhalb Jahren Geltungsdauer ist aus unserer Sicht gut. Wichtige Projekte sind auf den Weg gebracht, zum Beispiel der Ausbau des Bahnwerks in Cottbus, der Aufbau einer

Universitätsmedizin in Cottbus, die Ansiedlung von Wissenschaftseinrichtungen, die Vorbereitung von Gewerbestandorten für weitere Unternehmensansiedlungen in Schwarze Pumpe, in Guben, in Schwarzheide/Schipkau oder auch der Ausbau von Verkehrsinfrastruktur.

Brandenburg setzt sich beim Bund auf den verschiedenen Ebenen für eine zügige Umsetzung der Projekte aus dem Strukturstärkungsgesetz ein. Wir wissen alle, dass wir vor allen Dingen bei den Plan- und Genehmigungsverfahren Defizite haben. Diese Verfahren müssen beschleunigt werden. Das gilt natürlich auch für die Strukturentwicklung der Lausitz; denn eine gute Strukturentwicklung wird uns nur gelingen, wenn wir die Maßnahmen, die wir jetzt wirklich gut auf den Weg gebracht haben, in den nächsten Jahren auch zügig umsetzen.

Eine Nachfrage dazu? - Bitte, Herr Dr. Zeschmann.

Danke. - Frau Ministerin Schneider, darf ich aus Ihren Ausführungen schließen, dass Sie sich auf Bundesebene nicht für eine Änderung des Strukturstärkungsgesetzes mit der Zielperspektive 2030 anstatt 2038 einsetzen bzw. dass Sie keine Konkretisierungen vornehmen möchten?

Bitte.

Herr Dr. Zeschmann, ich habe den Prozess auf der Bundesebene so verstanden, dass der Prüfschritt, der ursprünglich im Kohleausstiegsgesetz für das Jahr 2025 vorgesehen war, auf das Jahr 2022 vorgezogen wird. Dieser ist jetzt abzuwarten. Ich habe die Bedingungen genannt: Sicherung bezahlbarer Energieversorgung und Schaffung von Arbeitsplätzen. Diese sind Gegenstand dieses Prüfschritts. Über alles andere wird danach zu entscheiden sein.

Aber - das will ich auch noch einmal sagen - völlig unabhängig davon sind wir, also die Landesregierung Brandenburgs, natürlich angetreten, die Maßnahmen zügig umzusetzen. Denn wir wissen alle: Strukturentwicklung dauert. Das ist ein Prozess, der über Jahre geht. Jede Beschleunigung jeder Maßnahme, gerade auch in der Infrastruktur, hilft uns allen, diesen Prozess erfolgreich zu machen.

Danke schön. - Ich schließe Tagesordnungspunkt 3.

Meine Damen und Herren, ich verweise noch einmal auf die Eröffnung der Jahresausstellung „Die Zukunft hat schon begonnen“ durch das Brandenburgische Landesmuseum für moderne Kunst draußen im Foyer. Wir setzen die Sitzung um 13.30 Uhr verabredungsgemäß mit der Bekanntgabe der Ergebnisse der PKKWahl fort.

(Unterbrechung der Sitzung: 12.48 Uhr)

(Fortsetzung der Sitzung: 13.30 Uhr)

TOP 2: Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission (Fortsetzung)

Antrag mit Wahlvorschlag der AfD-Fraktion

Drucksache 7/4668

Meine Damen und Herren, wir setzen die Sitzung fort. Bevor wir mit Tagesordnungspunkt 4 fortfahren, rufe ich noch einmal Tagesordnungspunkt 2 auf. Da ging es unter anderem um die Wahlen zur PKK, und ich gebe Ihnen das Wahlergebnis bekannt:

An der Wahl des Herrn Abgeordneten Steffen Kubitzki zum Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission haben sich 70 Abgeordnete beteiligt, ungültige Stimmzettel: 0, Jastimmen: 25, Neinstimmen: 45, Stimmenthaltungen: 0. Damit hat Herr Abgeordneter Kubitzki nicht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und ist nicht zum Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission gewählt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 2 und rufe Tagesordnungspunkt 4 auf.

TOP 4: Keine Diskriminierung Ungeimpfter an Brandenburger Hochschulen

Antrag der AfD-Fraktion

Drucksache 7/4877

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag von Herrn Abgeordneten Dr. Berndt für die AfD-Fraktion. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Antrag gibt dem Brandenburger Landtag die Gelegenheit, die Monstrosität der Impfapartheid wenigstens an einem Punkt zu beseitigen und die 2G-Regel für den Präsenzunterricht an den Brandenburger Hochschulen auszuschließen. Die Universität Potsdam hat mit Schreiben vom 6. Dezember 2021 den „lieben Studierenden“ mitgeteilt - ich zitiere -,

„dass wir ab dem 3. Januar 2022 die akademische Präsenzlehre an der Universität Potsdam unter 2G-Bedingungen durchführen werden. Dies bedeutet, dass nur geimpfte oder genesene Personen Zugang zu unseren Lehrveranstaltungen haben werden.“

Sehr geehrte Damen und Herren, 2G-Bedingungen für die universitäre Lehre sind besonders beschämend, weil gerade die Hochschulen gemäß § 3 Brandenburgisches Hochschulgesetz erstens „der Pflege und Entwicklung der Wissenschaften und Künste durch Lehre, Forschung, Studium und Weiterbildung“ dienen und auf die berufliche „Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und wissenschaftlicher Methoden“ vorbereiten und zweitens, gemäß Absatz 4, „an der sozialen Förderung der Studierenden“ mitwirken.

Mit der 2G-Regel für die Präsenzlehre wird das genaue Gegenteil bewirkt. Die 2G-Regel widerspricht allen wissenschaftlichen Erkenntnissen, denn die Impfungen - das weiß jeder - erzeugen keine sterile Immunität. Und obwohl - oder vielleicht gerade weil - bei uns mittlerweile mehr als 80 % der Erwachsenen geimpft sind, sind die sogenannten Inzidenzen dieser Tage so hoch wie niemals zuvor. Geimpfte können sich infizieren, können die Infektion weitergeben - jeder kennt Fälle aus seinem privaten und beruflichen Umfeld, auch hier im Landtag kennen wir Fälle. Und das Bundesland mit der höchsten Impfquote hat die bei Weitem höchste Covid-Hospitalisierungsrate in Deutschland. Diese Fakten lassen nur einen Schluss zu: Es gibt keine medizinische Begründung für die Schlechterstellung Ungeimpfter - keine einzige.

Wohl aber, sehr geehrte Damen und Herren, gibt es medizinische Gründe, die Schlechterstellung Ungeimpfter sofort zu beenden, denn der sichtbare Ausschluss ungeimpfter Studenten aus Hörsälen, Praktikumsräumen und Lesesälen trotz gegenteiliger medizinischer Evidenz ist pure Willkür und eine Kränkung der Betroffenen.

Dabei gehören die Studenten ohnehin zu den großen Verlierern der letzten beiden Jahre, wie eine Studie der AOK Baden-Württemberg, eine große Onlineumfrage der Universität Mainz und mehrere weitere Veröffentlichungen gezeigt haben. In BadenWürttemberg klagten mehr als 55,9 % der Studenten über Antriebslosigkeit, Einsamkeit und Müdigkeit infolge der Kontaktbeschränkungen, viele Studenten leiden an Einsamkeit und haben Zukunftssorgen und die Zahl der internetsüchtigen Studenten hat sich mehr als verdoppelt. Der Leiter einer Langzeitstudie an der Universität Siegen, Simon Forstmeier, stellt fest: Der Stress der Studierenden nimmt seit Beginn der Pandemie kontinuierlich zu.

Sehr geehrte Damen und Herren, in dieser ohnehin deprimierenden Situation wird den ungeimpften Studenten - und das sind inzwischen auch alle nicht geboosterten und demnächst auch alle nicht dauergeboosterten; es werden also von Tag zu Tag mehr - mit der 2G-Regel für die Lehre ein weiterer Tiefschlag versetzt. Das ist weder vorsorglich noch fürsorglich, es ist einfach inhuman, und so etwas an einer Universität …

(Zuruf)

- Was Sie tun, ist inhuman. Und so etwas an einer Universität - das ist eine Schande.