Protocol of the Session on January 19, 2022

Vielen Dank. - Herr Dr. Zeschmann hat noch eine zweite Frage.

Vielen Dank, Herr Minister Vogel, dass Sie das gerade so vorgetragen haben. Sie haben vorgetragen, dass der Antrag schon vor Tesla vom WSE gestellt wurde. Das ist völlig richtig. Aber genau das ist das Problem: dass also vorher schon zu wenig Wasser vorhanden war, es vorher schon zu viele trockene Sommer gab und dann offensichtlich erst recht nicht mehr das Wasser für Tesla übrig war.

Sie haben meine erste Frage aus der letzten Fragerunde mit keinem Wort beantwortet. Ich habe gefragt, wie im Zusammenhang mit den gegebenen Genehmigungen für die Wasserdargebote,

mit der Phenolblase in Erkner, mit den zusätzlichen Ansiedlungen, die infolge der Tesla-Ansiedlung - Stichwort: Zulieferbetriebe - in Grünheide und Umgebung stattfinden sollen, mit den Ausbaustufen von Tesla, mit den Menschen, die zuziehen sollen, mit den neuen Gewerbe- und Wohngebieten, die entwickelt werden sollen - Stichwort: integrierte Umfeldentwicklungskonzeption Tesla -, und mit den trockenen Sommern wirklich gewährleistet werden kann, dass die Menschen das bekommen, was ihnen gesetzlich zusteht, nämlich eine gesicherte Wasserversorgung, wenn die 4 Millionen oder 1,2 Millionen Liter vom Gericht gekippt werden und nicht mehr da sind.

Herr Minister, ich nehme die Frage von Herrn Domres wieder mit dazu. - Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Minister, würden Sie mir recht geben, dass niemand hier im Saal - auch ich nicht - einen Zusammenhang zwischen der Erhöhung der Wasserentnahme in Petershagen/Eggersdorf und der Tesla-Ansiedlung hergestellt hat? Uns ist schon bewusst, dass die Erhöhung der Wasserentnahme in Petershagen/Eggersdorf weit vor Tesla beantragt und auch genehmigt wurde.

Das Problem ist doch aber: Wenn das Verfahren beim Verwaltungsgericht erfolgreich ist, ist die Erfüllung des Wasserversorgungsvertrages nicht mehr möglich bzw. zumindest stark gefährdet. Das ist doch ein Fakt, und meine Frage, die ich vorhin gestellt habe, war: Wie ist der Gesprächsstand in der AG Wasserperspektiven Ostbrandenburg - auch mit anderen Trinkwasserversorgern -, um genau die Lücke, auf die Herr Bähler hingewiesen hat, zu schließen?

Bitte schön.

Danke, Herr Domres, und danke, Herr Dr. Zeschmann. - Herr Domres hat nun eine Frage von Herrn Dr. Zeschmann bereits ein Stück weit beantwortet: dass es die AG Wasserperspektiven Ostbrandenburg gibt, in der über genau solche Fragen diskutiert wird: Welche Ziele, Gewerbe- und Siedlungsentwicklungen sind in der Region vorhanden, und wie werden sie durch entsprechende Wasserentnahmemengen abgesichert? Dabei wird natürlich erst einmal geprüft: Welche Wasserentnahmemengen sind vorhanden? Denn die Genehmigungen sind nur das eine. Welche Mengen sind tatsächlich verfügbar? Wie können wir, wenn genehmigte Mengen noch nicht verfügbar sind, diese verfügbar machen? Das ist ebenfalls immer ein Thema, bevor wir darangehen, weitere Genehmigungen auszusprechen.

In diesem Zusammenhang werden all die Fragen, die Sie gestellt haben, Herr Dr. Zeschmann - Zulieferbetriebe, Siedlungserweiterungen usw. -, aufgerufen und dort bearbeitet, wo sie hingehören: in der Region. Wir unterstützen, wir arbeiten mit, und wir sind in vielen Punkten auch federführend beteiligt; aber am Ende ist es eine regionale Entscheidung, welche Entwicklungsrichtung man einschlagen will.

Selbstverständlich - das wird ein Zukunftsproblem für die Versorgung von Berlin sein - haben wir nicht unbegrenzt Wasser zur

Verfügung. Berlin verbraucht auch immer mehr Wasser. Dies ist übrigens im letzten Jahr seitens des Berliner Senats zum ersten Mal thematisiert worden. Bis dahin war kein Signal gegeben worden, dass Berlin jetzt auch in Schwierigkeiten kommen würde. Von daher brauchen wir einen Gesamtplan, einen Generalplan für Berlin und Brandenburg zum Thema Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung.

In diesem Zusammenhang, Herr Dr. Zeschmann, ist selbstverständlich auch mit dem benachbarten Wasserverband Fürstenwalde zu sprechen. Mit ihm ist bereits gesprochen worden, auch in meinem Beisein, zur Frage von Hangelsberg, da Hangelsberg im Gebiet von Fürstenwalde liegt, aber letztendlich im Wesentlichen Freienbrink versorgen soll - also nicht nur Tesla -, und das liegt wiederum im Verbandsgebiet des WSE.

Die angesprochene Phenolblase ist selbstverständlich in den Aussagen berücksichtigt worden. Selbstverständlich ist nicht beabsichtigt, die Phenolblase, die sich unter Berliner Gebiet befindet, in Bewegung zu setzen, sodass die Trinkwasserversorgung im Raum Erkner gefährdet wäre. Daher kann ich Ihnen sagen: Das ist nicht der Punkt.

Es ist im Übrigen auch nicht so, wie Sie es dargestellt haben: Das Land habe versäumt, ausreichend Gelder in die Hand zu nehmen, um die Phenolblase zu beseitigen bzw. zu reinigen, wie auch immer. Ich kann Ihnen sagen, dass momentan gar nicht klar ist, ob es überhaupt technisch möglich ist, sie zu beseitigen. Möglicherweise wird es nur über einen Abwehrbrunnenriegel gehen. Aber aktuell sind alle bestrebt, die Grundwasserblase nicht in Bewegung zu setzen. Deshalb gibt es auch keine unbeschränkte Wasserentnahmegenehmigung für den WSE im Bereich Erkner.

Habe ich etwas vergessen? - Ich hoffe nicht. Jedenfalls bin ich bestrebt, alle Fragen korrekt zu beantworten. Im Übrigen verweise ich darauf, dass im Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz regelmäßig … (akustisch unverständlich)

Herr Minister, eine Frage gibt es noch - von Herrn Abgeordneten Funke. Bitte.

Nicht dazu, sondern eine reguläre Frage.

Ach so. Nein, sie ist noch nicht dran, Entschuldigung. Wir haben noch eine weitere Dringliche Anfrage. - Danke schön, Herr Minister.

Für die zweite Dringliche Anfrage erteile ich Herrn Abgeordneten Barthel das Wort zur Formulierung seiner Dringlichen Anfrage 27 (Nachfragen vom 15. und 16.01.2022 zum Schreiben der ILB zu Corona Soforthilfen vom 11.01.2022: Vorbereitung des Abschlusses der Fördermaßnahme [Prüfung der Antragsvo- raussetzungen und Mittelverwendung durch den Antragsteller]). - Herr Barthel, Sie haben das Wort.

Die ILB befindet sich in der Abschlussphase der Fördermaßnahme Corona-Soforthilfe. Im Rahmen dieses Prozesses wurden mit Datum vom 11. Januar dieses Jahres alle Antragsteller - ich müsste besser sagen: alle Zuwendungsempfänger - der Corona-Soforthilfe aus dem Jahr 2020 angeschrieben. Mit dem Schreiben wird allen Bewilligungsempfängern der Corona-Soforthilfe die Möglichkeit gegeben, ihre Antragstellung aus dem Jahr 2020 zu überprüfen und erforderlichenfalls zu korrigieren. Zu diesem Schreiben haben mich am 15. und 16. Januar 2022 zahlreiche Nachfragen erreicht.

Ich frage die Landesregierung: In welchem Umfang und auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt eine Überprüfung der Angaben der Empfänger von Zahlungen im Rahmen der Corona-Soforthilfe durch den Bund bzw. das Land Brandenburg?

Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Prof. Dr. Steinbach, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Barthel, die derzeit laufende Überprüfung der Corona-Soforthilfe-Begünstigten erfolgt auf der Grundlage der zwischen Bund und Land geschlossenen Verwaltungsvereinbarung mit den dazugehörigen Vollzugshinweisen.

Derzeit werden 59 615 Empfänger der Corona-Soforthilfe durch die zuständige Bewilligungsbehörde, die Investitionsbank des Landes Brandenburg, mit der Bitte um Überprüfung des tatsächlichen Liquiditätsbedarfs angeschrieben. Dieses Vorgehen folgt strikt den Bundesvorgaben und wurde längst vor uns bereits von etlichen Bundesländern durchgeführt. Brandenburg hat mit der Überprüfung aus verschiedenen Gründen anders als andere Bundesländer erst sehr spät begonnen.

Mit der Art der Durchführung bleiben wir im Übrigen bei den zugesagten unbürokratischen Verfahren, denn - das möchte ich hier betonen - es werden eben keine umfänglichen Verwendungsnachweise mit Einreichung von Belegen und kein Bestätigungsschreiben gefordert; nur die Zuwendungsempfänger, die jetzt eine Änderung ihres Liquiditätsbedarfes feststellen sollten, sollen diese bis zum 18. Februar anzeigen.

Nach diesem Datum wird, bezogen auf die knapp 60 000 Empfänger, für 99 % der Soforthilfen das Verfahren abgeschlossen sein, da der Umfang der Stichprobenüberprüfung von 2 % auf 1 % gesenkt worden ist. 1 % der ausgereichten Förderungen wird die ILB in einer Stichprobe überprüfen. Dies ist auch eine zwingende Voraussetzung für die Schlussrechnung mit dem Bund.

Sollte es im Ergebnis des beschriebenen Verfahrens tatsächlich zu Rückforderungen kommen, wird die ILB auch dabei Augenmaß zeigen. Die Stichworte hierfür sind: Ratenzahlung und Stun-

dung. Wir haben an dieser Stelle ausreichend Spielraum. Warum kann ich das hier so sagen? Der Bund hat den Zeitpunkt der Schlussabrechnung auf Wunsch der Länder auf das Jahresende 2022 verschoben. Damit haben wir die Möglichkeit, von all diesen Spielräumen Gebrauch zu machen. - Ich hoffe, dass dies die Frage beantwortet.

Es gibt eine Nachfrage von Herrn Abgeordneten Walter.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Vielen Dank, Herr Minister, für die Antwort. Aus Ihrer Antwort ergeben sich für mich noch zwei Fragen:

Erstens. Sie haben ja dargestellt, dass Brandenburg - anders als andere Bundesländer - den Zeitpunkt dieser Abfrage verschoben hat. Vielleicht teilen Sie meine Meinung, dass sie für Menschen - beispielsweise in der Gastronomie, in der es, wie wir wissen, viele Probleme mit möglichen bzw. fehlenden Einnahmen gibt -, die gerade wieder in einem weiteren bzw. einem FastCoronalockdown stecken, nicht besonders hilfreich und diese Phase jetzt nicht der richtige Zeitpunkt ist, diese Abfrage durchzuführen. Das führt zu weiterer Verunsicherung. Deshalb würde mich interessieren, welche Argumente oder welche Dinge dazu geführt haben, dass Sie diese Überprüfung jetzt erst stattfinden lassen.

Die zweite Frage in diesem Zusammenhang wäre, ob Sie gerade im Bereich der Gastronomie - als Beispiel -, die wieder besonders betroffen ist, Möglichkeiten oder Wege sehen, von Überprüfungen abzusehen und weitere Unterstützung zu ermöglichen, um weitere Notsituationen zu verhindern. Sie kennen ja sicherlich auch die vielen Beispiele von Friseurinnen und Friseuren, aber auch von Gastronomen. Welche Möglichkeiten sehen Sie da? - Vielen Dank.

Bitte.

Eine dreigeteilte Antwort an der Stelle:

Das Erste ist: Wir haben versucht, den Zeitpunkt dieser Abfrage so spät wie möglich zu legen. Der Bund hat seine Terminsetzung leider Gottes mehrfach verändert, sodass sich jetzt die Koinzidenz mit der Omikron-Welle ergibt. Wir hatten versucht, die Abfrage noch weiter nach hinten zu verlegen, um aus dieser Welle bereits heraus zu sein. Das hat in dem Fall nicht funktioniert. Wenn man - im Sinne des Vorausschauens - schlauer gewesen wäre, hätte man sie vielleicht auch schon im Herbst durchführen sollen - zu einem Zeitpunkt, wo vieles noch offen war. Unsere Absicht aber war, die Brandenburger Unternehmerinnen und Unternehmer so spät wie möglich zu belasten; das war das Motiv.

Das Zweite ist: Sie fragen nach weiteren Möglichkeiten und sprechen von den stark Betroffenen. Ich möchte den ganzen Vorgang

ein Stück weit in die Perspektive bringen: Es geht hier darum - das habe ich neulich auch im Wirtschaftsausschuss erklärt -, einen Abgleich vorzunehmen, und zwar zwischen dem, was aufgrund der prognostizierten Liquiditätsengpässe beantragt wurde, und dem, was dann tatsächlich eingetreten ist.

In der Zwischenzeit haben bereits knapp 6 000 Betroffene - unabhängig von der Abfrage - aufgrund der Eigenerkenntnis, dass sie gar nicht so sehr in eine Notlage gekommen sind, freiwillig Rückzahlungen geleistet. Die Erwartung - auch auf Basis der Erfahrungen der anderen Bundesländer, die das vor uns gestartet haben - ist, dass es nur noch eine ganz kleine Gruppe gibt, die bei diesem Abgleich feststellen wird, dass auch für sie an der Stelle eine Rückzahlungsnotwendigkeit besteht. Das wird auch dadurch bestätigt, dass wir - nach Anschreiben bzw. nach der Veröffentlichung dieses ganzen Vorgehens - im Augenblick eine Größenordnung von 200 Betroffenen haben, mit denen die ILB diesbezüglich im Gespräch ist. Was jetzt hier passiert, ist also keine Massenbewegung, bei der jetzt eine Riesenbugwelle an Rückzahlungen kommt. Die haben wir im Prinzip dank der freiwilligen Rückzahlungen längst hinter uns. Es geht jetzt hier um eine sehr kleine Zahl. Umgekehrt - muss ich sagen - ist das in den anderen Bundesländern sehr, sehr geräuschlos über die Bühne gegangen. Insofern kann man sich an der Stelle auch gut auf diese Erfahrung stützen.

Vielen Dank, Herr Minister. - Jetzt kommen wir zu den regulären Fragen der Fragestunde. Herr Abgeordneter Funke von der SPD-Fraktion erhält das Wort, um - gemeinsam mit Herrn Abgeordneten Vogelsänger - Frage 860 (Solidarische Finanzierung der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest) zu stellen. Bitte schön.

Haben Sie vielen Dank, Frau Präsidentin. - Die Agrarministerinnen und -minister der Länder haben im Jahresverlauf 2021 mehrfach bekundet, die Kosten der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest solidarisch aufteilen zu wollen. Dazu hieß es zum Beispiel im Protokoll der Agrarministerkonferenz am 1. September 2021:

„Die Ministerinnen, Minister, Senatorin und Senatoren der Agrarressorts der Länder bekräftigen ihren Beschluss der Frühjahrs-AMK 2021“

- das heißt, der Sitzung zuvor -

„einer solidarischen Finanzierung der mit dem Schutzkorridor verbundenen Kosten“.

Jörg Vogelsänger, Abgeordneter und Finanzsprecher meiner Fraktion, und ich fragen die Landesregierung: Welche konkreten Schritte zu einer solidarischen Kostenverteilung zeichnen sich bislang ab?

Danke schön. - Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Nonnemacher, Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz. Bitte schön.

Meine sehr geehrten Herren Abgeordneten Funke und Vogelsänger, die Agrarministerkonferenz hat 2020 die Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz der Verbraucherschutzministerkonferenz gebeten, die Möglichkeit eines geeigneten solidarischen Finanzierungsmodells für die Wildschutzzäune zu prüfen. Daraufhin hat die besagte Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz im November 2020 ihre Arbeitsgruppe „Tierseuchen, Tiergesundheit“ einstimmig mit der entsprechenden Prüfung und Vorlage eines geeigneten Vorschlags beauftragt.

Per Umlaufbeschluss nahm die Länderarbeitsgemeinschaft Verbrauchschutz im Mai 2021 den Vorschlag eines Finanzierungsmodells an und beauftragte den Arbeitsstab der Bund-LänderTaskforce Tierseuchenbekämpfung, einen Ländervereinbarungsvorschlag zu erarbeiten. Der entsprechende Entwurf einer Vereinbarung über ein solidarisches Finanzierungsmodell für Wildschutzzäune zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest wurde Ende Dezember 2021 in der Taskforce Tierseuchenbekämpfung beraten und soll der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz jetzt, im Januar 2022, zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Der Entwurf umfasst die Kosten für den ASP-Zaun zur Republik Polen im Jahr 2020; dies entspricht dem Beschluss der SonderAgrarministerkonferenz vom September 2021, der die mit dem Schutzkorridor zur Republik Polen verbundenen Kosten unter der Bedingung der EU-Finanzierung und der Einhaltung des Deckels von 10,7 Millionen Euro erfasste. Für Folgejahre wurden noch keine Verhandlungen aufgenommen. Aktuell wird verhandelt, wann die Bundesländer ihre jeweiligen Anteile haushalterisch zur Verfügung stellen können.

Danke schön. Frau Ministerin, Sie werden jetzt mehrere Fragen beantworten. Als Nächstes beantworten Sie die Fragen 861, 895 und 908 zusammen. Frau Abgeordnete Kathleen Muxel von der AfD-Fraktion stellt Frage 861 (Tierleid im Zusammenhang mit ASP-Zäunen im Nationalpark Unteres Odertal). - Bitte schön.

Vielen Dank. Ich stelle jetzt also Frage 861, auch wenn sie zusammen mit den anderen Fragen in Folge beantwortet wird.