Protocol of the Session on December 16, 2021

Ihnen war völlig klar, dass Sie den freien Schulen damit in Zukunft jede Möglichkeit nehmen, eine bessere Bezahlung auf dem Gerichtsweg zu erwirken. Sie haben in Kauf genommen, dass das zu Recht als Kampfansage des Bildungsministeriums an die freien Schulen interpretiert worden wäre.

Dass Sie offenbar bis zuletzt gewillt waren, es auf diese Eskalation ankommen zu lassen, ist für unsere Begriffe mit „dreist“ und „abgebrüht“ noch wohlwollend umschrieben. Dass dieser Plan

immensen Schaden anrichten würde, sahen wohl offensichtlich selbst die Koalitionsfraktionen ein, die Ihnen schließlich die Stufe 4,5 abgerungen haben. Ja, am Ende ist es nicht, wie von den freien Schulen eigentlich gewünscht, Stufe 5 geworden. Aber es ist immerhin ein Teilerfolg, und der war überfällig.

Für das Bildungsministerium steht aber immer noch viel auf dem Spiel, denn das Berufungsverfahren läuft derzeit ja noch. Hierbei geht es immerhin um mögliche Nachzahlungen des Landes in Höhe von 70 Millionen Euro; manche sprechen sogar von 90 Millionen Euro. Wenn das Oberverwaltungsgericht dem Frankfurter Urteilsspruch am Ende tatsächlich folgt und diese Nachzahlungen Realität werden sollten, sind wir sehr gespannt, wie Sie, Frau Ernst, diese neuerliche Niederlage verkaufen wollen. Schließlich waren Sie es doch, die Sie den freien Schulen bei mehreren Gelegenheiten sinngemäß ausgerichtet haben: Tja, wenn ihr eure Lehrer nicht angemessen bezahlen konntet, liegt das einfach daran, dass ihr mit dem Geld nicht anständig umgehen könnt. - Aussagen wie diese lassen tief blicken. Diese Behauptung war falsch und bleibt falsch. Wir werden noch sehen, wer hier nicht mit Geld umgehen konnte.

Wir sind jedenfalls gespannt, wie das Ganze ausgeht, und freuen uns schon jetzt auf weitere Diskussionen im Ausschuss. Der Überweisung stimmen wir zu. - Besten Dank.

Vielen Dank. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Frau Abgeordnete Petra Budke.

Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Liebe Interessierte der freien Schulen! Die brandenburgische Schullandschaft ist ungeheuer vielfältig. Die freien Schulen bilden einen elementaren Bestandteil - Frau Ministerin Ernst hat das bereits erläutert. Das Spektrum reicht von den Schulen der großen konfessionellen Träger über kleinere Schulverbünde sozialer Träger bis hin zu kleinen Elterninitiativen. Von der frühkindlichen Bildung über Grund-, Förder-, allgemeinbildende und berufliche Schulen, alles ist dabei. Freie Schulen finden sich überall im Land. Sie machen oft reformpädagogische Angebote. Sie probieren neue Unterrichtskonzepte aus oder bringen Modellversuche voran. So tragen sie dazu bei, unsere Schullandschaft weiterzuentwickeln.

Die freien Schulen leben auch vom Engagement aller Beteiligten, der Schülerinnen und Schüler, der Eltern, der Träger und ganz besonders der Lehrkräfte. Die Kollegien sind bunt gemischt, wie überall. Es gibt Jüngere und Ältere, Quereinsteigerinnen und -einsteiger ebenso wie grundständig ausgebildete Lehrkräfte. Gerade die erfahrenen Kolleginnen und Kollegen, die schon lange dabei sind, bilden oft das Rückgrat einer Schule. Sie haben einen Anspruch auf eine faire, ihrer langjährigen Erfahrung entsprechende Bezahlung.

Das Land unterstützt die freien Schulen, indem über einen Betriebskostenzuschuss die Personal- und Sachkosten anteilig pauschal erstattet werden. Seit 2012 wird hierfür ein Modell der Berechnung der durchschnittlichen Personalkosten herangezogen und in einer Ausführungsverordnung zum Schulgesetz im Detail geregelt. Seit der Anhebung der Gehaltsstufe für Grundschullehrkräfte wird in der Verordnung nach diesem Modell die Gehaltsstufe 13, Entwicklungsstufe 4, des Tarifvertrags des öffentlichen Dienstes, TV-L, zugrunde gelegt.

Der große Unmut der freien Schulen über diese Berechnung entstand 2018, als in Brandenburg entsprechend der Tarifeinigung der Länder eine weitere Entwicklungsstufe, nämlich Stufe 6, eingeführt wurde.

Seither verlangen die freien Schulen, dass nun die Stufe 5 statt - wie bisher - die Stufe 4 der Berechnung ihrer Zuschüsse zugrunde gelegt wird.

Nachdem sie beim Bildungsministerium scheiterten, zogen die freien Schulen vor Gericht. Inzwischen liegen über 400 Einzelklagen freier Schulen gegen das Berechnungsmodell vor. Eine freie Schule siegte in einer Musterklage im August 2021 in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder). Doch das Ministerium ging in Berufung. Ein weiterer jahrelanger Rechtsstreit droht. Diesen möchte die Landesregierung mit dem heute hier vorgelegten Gesetzentwurf und der Festschreibung auf die Gehaltsstufe 13, Entwicklungsstufe 4 - zumindest auf die Zukunft gerichtet - beenden.

Im Koalitionsvertrag vereinbarten SPD, CDU und

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dagegen - ich zitiere -:

„In einem transparenten Prozess zwischen den Trägern der Freien Schulen und der Landesregierung soll Einvernehmen über die kalkulatorischen Grundlagen der künftig erforderlichen Finanzierung hergestellt werden.“

Seither hat es mehrere Gesprächsrunden zwischen Koalitionspartnern, Bildungsministerium und den Vertreterinnen und Vertretern der freien Schulen gegeben. Lange schien das schwierig. Doch am Dienstag konnten die drei Fraktionsvorsitzenden endlich verkünden: Es gibt eine Einigung mit den freien Schulen. Diese Einigung sieht einen Kompromiss vor - einen Kompromiss, für den sich beide Seiten ein bisschen bewegen mussten. Vielen Dank an alle Verhandlungspartnerinnen und -partner, dass das möglich wurde!

Ach ja, und zum Abschluss möchte ich noch das Entscheidende sagen: Denn wo liegt nun dieser Kompromiss? Er liegt wie immer in der Mitte, und das ist in diesem Fall gar nicht so schwer zu berechnen, denn zwischen der 4 und der 5 liegt die 4,5. Deshalb werden wir als Koalitionsfraktionen im weiteren Verfahren einen entsprechenden Änderungsantrag zu diesem Gesetzentwurf mit der Entwicklungsstufe 4,5 der Gehaltsstufe 13 einbringen. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Für die Fraktion DIE LINKE - Sie ahnen es schon - spricht Frau Dannenberg. - Frau Abgeordnete Dannenberg, das ist heute ein Marathon für die bildungspolitischen Sprecher - drei Anträge hintereinander -, so wie das ganze Jahr für uns alle bildungspolitisch sehr anstrengend gewesen ist. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Private Schulen sind durch das Grundgesetz - Artikel 7 - geschützt. Aus Artikel 7 GG leitet sich auch das sogenannte Sonderungsverbot ab: Private Schulen dürfen hinsichtlich der Lehrziele sowie der Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen, und eine Sondierung der Schülerinnen und Schüler nach dem Geldbeutel der Eltern darf nicht gefördert werden. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung

der Lehrkräfte nicht genügend gesichert ist. - Diese Ausführungen im Grundgesetz sollte sich jeder bewusst machen, wenn wir heute über die Finanzierung der Brandenburger Schulen in freier Trägerschaft diskutieren.

Zunächst einmal Grundsätzliches: In Brandenburg lernen ca. 12 % aller Schülerinnen und Schüler in Schulen in freier Trägerschaft, und die Zahl stieg in den letzten drei Jahrzehnten stetig an. Damals sind viele dieser Schulen im Zuge der Schulschließungen entstanden; der Staat zog sich ja aus Finanzierungsgründen unter Verweis auf geringere Schülerzahlen im ländlichen Raum oft aus der Fläche zurück, was ein großer, großer Fehler war! Dementsprechend haben sich dort freie Schulen gegründet.

Heute wählen Eltern ganz bewusst private Schulen aus den unterschiedlichsten Erwartungshaltungen heraus: kleine Klassen, bessere Förderung, innovativer Unterricht, mehr Demokratie. Ich setze hier bewusst drei Fragezeichen, weil auch private Schulen sehr unterschiedlich sein können; es gibt solche und solche, so wie bei den öffentlichen Schulen. Fakt ist auch - und das zeigt die Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung aus dem Jahr 2018 -, dass Kinder in Privatschulen keine besseren Leistungen als die in öffentlichen Schulen erzielen und der Anteil von Kindern in Privatschulen, deren Eltern niedrige Einkommen und keinen Hochschulabschluss haben, niedrig ist. Das geht ja auch nicht, denn viele Eltern können sich kein Schulgeld leisten, welches in Brandenburg im Übrigen im Durchschnitt bei 120 Euro liegt - und das kritisieren wir als Linke absolut. Schulgeld wird von uns kritisiert!

Aber manche sparen sich das tatsächlich vom Mund ab - Hauptsache weg vom staatlichen System! Da muss man sich doch fragen: Woran liegt denn das? Als Linke betonen wir deshalb immer wieder: Es muss unsere Pflicht sein, das öffentliche Schulsystem zu stärken, damit jedes Kind - unabhängig von seinen Voraussetzungen, seiner Herkunft, dem Wohnort und dem Geldbeutel der Eltern - gut lernen kann und gleiche Bildungschancen erhält. Bildung muss in diesem Land - Brandenburg - kostenfrei sein!

Verstehen Sie mich nicht falsch: Ich will die Schulen in freier Trägerschaft überhaupt nicht kleinreden; im Gegenteil: Ich achte die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen. Sie müssen als gleichwertige Partnerinnen anerkannt werden, denn sie leisten einen wesentlichen Beitrag zum Brandenburger Schulsystem. Gesetzlich sind wir auch dazu verpflichtet, diese Schulen auskömmlich zu finanzieren, und darüber reden wir heute.

Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung macht - kurz gesagt - deutlich: Sie kommen den Schulen in ihren Forderungen eher nicht entgegen; auch vor dem Hintergrund des Gerichtsurteils in Frankfurt (Oder) und dem ausstehenden OVG-Urteil bleiben Sie dabei. Mit dem Entwurf bleiben Sie also bei der Rechtmäßigkeit Ihrer eigenen Berechnung - und das ist durchaus konsequent. Nur: Die privaten Schulen sehen das anders. Aus ihrer Sicht ist die Finanzierung eben keinesfalls auskömmlich.

Wir müssen bei dieser Diskussion aber auch bedenken:

Erstens: Berlin wird Lehrkräfte demnächst verbeamten. Das setzt unsere Schulen in Brandenburg zusätzlich unter Druck. Gerade in einer solchen Situation muss es um Fairness zwischen allen Schulen in Brandenburg gehen; wir sitzen hier alle im gleichen Boot.

Zweitens: Wenn die freien Schulen im verschärften Wettbewerb um Lehrkräfte nicht mehr mithalten können, ist die eingangs von

mir zitierte Regelung im Grundgesetz nicht mehr zu gewährleisten.

Drittens: Eine Gefährdung der Schulen in freier Trägerschaft hätte in vielen Regionen auch für das öffentliche Schulsystem Konsequenzen. Stellen Sie sich vor, wir müssten 30 000 Kinder in das öffentliche System übernehmen - das geht gar nicht. Deshalb muss die Berechnungsgrundlage der Finanzausstattung mit der der öffentlichen Schulen vergleichbar sein.

Von dem Kompromiss haben wir gerade gehört; den hat uns Kollegin Budke hier präsentiert. Wir werden das im Ausschuss miteinander diskutieren. Worauf kommt es uns als Linke an? Natürlich wollen wir mehr Transparenz, auch was das Schulgeld und die Fachkräfte, die an den Schulen arbeiten, betrifft. Wir wollen, dass die Bezahlung aller Lehrkräfte, egal an welchen Schulen sie unterrichten, gleich ist; eine Benachteiligung darf es nicht geben. Und wenn wir uns stärker am TV-L orientieren wollen, müssen wir uns auch über das Fördersystem Gedanken machen.

Aber was ist denn jetzt die richtige Berechnungsgrundlage? Wenn wir vom Grundsatz der Gleichbehandlung bei der Berechnung ausgehen, muss die Erfahrungsstufe für Lehrkräfte an freien Schulen anteilig nach der Zahl der durchschnittlichen Dienstjahre der Lehrkräfte im öffentlichen Schulsystem berechnet werden. Dann können wir uns solche Debatten um 4 oder 4,5 oder 5 auch sparen. Wir sind gespannt auf die Anhörung und werden das natürlich gemeinsam gut abwägen. - Vielen Dank.

Danke schön. - Die nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Poschmann. Sie spricht für die SPD-Fraktion. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben die fachpolitischen Aspekte des vorliegenden Antrags bereits ausführlich dargestellt. Auch der Kompromiss, den die Koalitionsfraktionen gemeinsam mit der AG Freie Schulen dazu erzielt haben, ist bereits erklärt worden.

Mir bleibt an dieser Stelle, nun vor allem den Dank an die Vertreterinnen und Vertreter der AG Freie Schulen auszusprechen. Mein ganz besonderer Dank gilt dabei Frau Petrovic-Wettstädt und Herrn Steinbach. In den letzten Monaten gab es zahlreiche Gespräche; man hat sich immer wieder über die unterschiedlichen Interessen und Standpunkte ausgetauscht. Dabei war der Umgang stets konstruktiv und der Austausch in der Sache selbstverständlich hart, persönlich aber immer fair. Das war beispielhaft, und dafür sage ich danke!

Die SPD-Fraktion begrüßt darüber hinaus besonders, dass die Koalition und die AG Freie Schulen gemeinsam zu einer Einigung gefunden haben.

Mit der Festschreibung der Entwicklungsstufe 4,5 in der Entgeltgruppe E 13 im Brandenburgischen Schulgesetz haben wir einen für alle Seiten tragfähigen Kompromiss gefunden. Damit wird Rechtssicherheit für die nächsten Jahre geschaffen. Die freien Schulen werden mit dieser Regelung pro Jahr rund 6 % mehr Geld bekommen; das sind etwa 15 Millionen Euro pro Jahr. Das ist gut, und das ist richtig so.

Für uns als SPD-Fraktion war immer essenziell, dass wir die freien Schulen durch die Erhöhung der Zuschüsse im Vergleich zu den staatlichen Schulen nicht bevorteilen. Das haben wir sorgfältig geprüft, und das können wir ausschließen. Der vorgeschlagene Kompromiss ist aus unserer Sicht eine faire Lösung, mit der die freien Schulen gerecht finanziert werden, ohne die staatlichen Schulen dabei zu benachteiligen.

Mit der heutigen Überweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport beginnt nun das parlamentarische Verfahren. Am Ende dieses Verfahrens werden wir diesen Kompromiss auch hier im Plenum beraten. Noch sind wir nicht ganz so weit. Einige Fragen sind offen, einiges ist noch zu klären. Dafür wird es Anhörungen und Diskussionen im Ausschuss geben. Aber es ist gut, dass in den wesentlichen Punkten heute bereits Einigkeit herrscht. Wir können uns jetzt auf die wichtigen Detailfragen konzentrieren. Darauf freue ich mich, und dafür sage ich noch einmal danke.

Vielen Dank. - Nun spricht Frau Abgeordnete Nicklisch für BVB / FREIE WÄHLER.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Konkurrenz belebt bekanntlich das Geschäft. Was in der Wirtschaft gilt, trifft auch auf das Bildungssystem zu. Deshalb ist Vielfalt in der Schullandschaft ein durchweg positives und belebendes Element. Wie in der Wirtschaft, so ist auch im Bildungsbereich die Chancengleichheit aller Marktteilnehmer Grundvoraussetzung für fairen und innovationsfördernden Wettbewerb.

Vor diesem Hintergrund sieht das Schulgesetz eigentlich vor, dass die Gehälter und die Personalkosten freier Schulen durch die Landeszuschüsse jenen im öffentlichen Dienst entsprechen sollen. Genau das ist seit 2018 bei den staatlichen Schulen und den Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft in Brandenburg nicht der Fall.

Womit hängt das zusammen? Im Januar 2018 wurde die Anzahl der Entwicklungsstufen bei Lehrkräften von fünf auf sechs erhöht. Damit wurden auch höhere Zuschüsse zur Finanzierung notwendig. Schulen in freier Trägerschaft forderten daraufhin vom Land entsprechend dem Gleichbehandlungsgrundsatz ebenfalls höhere Zuschüsse. Als diese Forderung verweigert wurde, hat man im Juni 2018 Klage erhoben, wie schon gesagt wurde, und in der Auseinandersetzung mit dem Bildungsministerium recht bekommen.

Nach Ansicht des Gerichts ist die Erhöhung der Zahl der Erfahrungsstufen im Tarifvertrag TV-L des öffentlichen Dienstes von fünf auf nun sechs ein „wesentlicher Umstand“, der die ursprüngliche Festsetzung auf Stufe 4 bei den freien Trägern nicht mehr sachgerecht erscheinen lässt. Logisch! Wenn im öffentlichen Dienst mit Einführung einer weiteren Erfahrungsstufe mehr Gehalt gezahlt werden kann, muss diese Möglichkeit auch den freien Trägern zur Verfügung stehen. Andernfalls wird es für sie deutlich schwerer, Lehrer in ihre Schulen zu bekommen, weil diese nicht adäquat bezahlt werden können.

Mit der uns vorliegenden Änderung des Schulgesetzes beabsichtigt Frau Ministerin Ernst, dass das bestehende Unrecht nun per Gesetz in Beton gegossen wird. Während sich Herr Stohn nach dem Urteil des Gerichts lediglich das Gesamtsystem der

Finanzierung ansehen wollte und eine Umschichtung im Verhältnis von Sach- und Personalkosten in Erwägung zog, was einer Umschichtung von der linken in die rechte Tasche gleichkommt, konnte sich in der Koalition offensichtlich die vernünftige Ansicht von Frau Budke durchsetzen - das finde ich sehr schön -, die nach dem Gerichtsurteil ihrerseits das Gespräch mit den freien Trägern forderte. Ich habe Herrn Dr. Redmann angeschaut; er hat einmal nicht gelacht oder gelächelt. Ich bin auf Ihre Rede echt gespannt; denn Sie werden ja dann sagen, warum, wieso und weswegen.

In der Pressekonferenz der Koalition am 14. Dezember durften wir, wie Frau Budke schon sagte, zur Kenntnis nehmen, dass nun doch ein Einlenken hin zur Gleichbehandlung aller Schulformen stattfinden soll. Das begrüßen wir als Freie Wähler. Selbstverständlich werden wir der Überweisung an die Ausschüsse zustimmen.

Wenn ich noch ein Wort an Frau Ministerin Ernst richten darf: Ja, Frau Ministerin Ernst, dafür sind wir da, dass wir die Gesetze nicht so lassen, wie sie sind, sondern verbessern wollen, und das machen alle Fraktionen gemeinsam. Dafür danke ich Ihnen allen. - Danke schön.

Herr Abgeordneter Redmann hat das Wort, er spricht für die CDU-Fraktion. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe meine Rede auf dem Platz liegen lassen, weil ich glaube, dass die Punkte, die hier angesprochen wurden, jetzt nicht wiederholt werden müssen.

Ich möchte gern auf einige Ausführungen, die hier getätigt wurden, zurückkommen, weil ich finde, dass man sie so nicht stehen lassen kann. Insbesondere hat Herr Nothing offenbart, dass er offensichtlich von dem System der Finanzierung der freien Schulen gar nichts verstanden hat. Mitnichten werden die Lehrer an den freien Schulen eins zu eins staatlich finanziert, sodass die Pauschalen, über die man sich hier verständigt hat, am Ende eins zu eins irgendwelche Auswirkungen hätten. Man gibt den Schulen mehr Möglichkeiten, die Lehrer besser zu finanzieren, man macht sie wettbewerbsfähiger, man stellt sie auf eine Stufe, man macht das fairer - so wollen wir das hier handhaben. Dann können sich die freien Schulen auf dem Markt eher um Lehrkräfte bemühen. Sie stehen auch im Wettbewerb mit den staatlichen Schulen; darum geht es hier. Es geht nicht darum, eins zu eins 800 Euro mehr auf die Konten der Lehrer der freien Schulen zu überweisen. Hier haben Sie, glaube ich, einiges nicht verstanden.