Protocol of the Session on December 16, 2021

Kathrin Dannenberg hat es hier erläutert. Ihnen sage ich auch im Namen meiner Fraktion ganz herzlichen Dank.

Gerade diesen Engagierten, aber auch den Eltern und zukünftigen Eltern von Kindern in der Tagespflege versichern wir heute mit diesem Beschluss, dass das Modell der Großtagespflege kommen wird, rechtlich abgesichert, beworben von der Landesregierung, auch gegenüber den Kommunen, und zukünftig auch vom Landtag im Rahmen einer regelmäßigen Berichterstattung im Fachausschuss begleitet. Deshalb bitte ich um Zustimmung zum Antrag. - Vielen Dank.

Danke schön. - Für die BVB / FREIE WÄHLER Fraktion spricht Frau Abgeordnete Nicklisch. Bitte.

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Es ist unumstritten, dass unsere Brandenburger Kindertagespflegepersonen das Angebot der Kindertagesbetreuung bereichern. Deswegen begrüßen wir als BVB / FREIE WÄHLER Fraktion sehr, dass es nun eine gesetzliche Legitimation der Großtagespflege geben soll. Die Vorteile sprechen für sich: Die Urlaubs- und Krankenvertretung kann unkomplizierter organisiert werden. Die Kindertagespflegepersonen profitieren gegenseitig von ihrem Fachwissen und ihrer Erfahrung. Ein kollegialer Austausch wird begünstigt. Die zu betreuenden Kinder profitieren von den unterschiedlichen Stärken der Tagespflegepersonen. Der eine ist vielleicht musisch, der andere vielleicht sportlich talentiert. Die räumliche Aufteilung kann flexibler gestaltet werden. Man erreicht vielleicht die Schaffung eines Sportraums oder kann Spiel- und Schlafmöglichkeiten getrennt voneinander unterbringen. Kurzum: Wir werden dieser Drucksache definitiv zustimmen.

Doch die Legitimation der Großtagespflege ist nur ein Aspekt, der zur Attraktivität dieses Berufsfeldes beiträgt. Denn seien wir ehrlich: Die Kindertagespflege in Brandenburg ist unterreguliert. Lassen Sie mich also die Gelegenheit nutzen, um auf generelle Missstände in der Kindertagespflege aufmerksam zu machen und dafür zu sensibilisieren.

Die gesetzlichen Regelungen werden in den einzelnen Landkreisen unterschiedlich ausgelegt, wie schon gesagt wurde. Die Gerichtsurteile, die in den Landkreisen gefällt werden, werden nicht als Grundlage für die Erarbeitung von Verwaltungsvorschriften der Kindertagespflege herangezogen. Deshalb sollte das Land klare Vorgaben für die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe machen.

Auch die Richtlinie KIP II, eine Richtlinie über die Förderung kleinteiliger Investitionen zur qualitativen Verbesserung vorhandener Betreuungsplätze, wird in den Landkreisen unterschiedlich umgesetzt. MOL steht mit einem Förderzuschuss in Höhe von 90 % gut da, der Barnim mit nur 24 % für privat genutzte Räume eher schlecht. Zusätzlich wird im Barnim nur dann eine Förderung gezahlt, wenn die Tagespflegeperson bereits mindestens fünf Jahre als solche tätig war. Solange die örtlichen Jugendhilfeträger so großen Spielraum haben, kommt das, was vom Land vielleicht angedacht wurde, nicht bei der Kindertagespflege an.

Des Weiteren muss es auf Landesebene eine konkrete Vorgabe geben, was in den Sachkosten enthalten ist. Es darf nicht sein, dass das, was vom Bundesgesetzgeber vorgegeben ist, von den

Jugendämtern willkürlich festgelegt wird, weil es von der Landesebene keine klaren Vorgaben gibt. Auch die Autoren des Buches „Recht und Steuern in der Kindertagespflege“ stellen fest, dass die Kindertagespflege einem ständigen Wandel unterliegt und die landesrechtlichen Regelungen teilweise sehr unterschiedlich ausgestaltet sind. Aufgrund neuer Rechtsprechung seien bisherige Verfahrensmuster teilweise zu überdenken und entsprechend anzupassen. Es kann und darf nicht sein, dass sich die Tagesmütter und -väter ihr Recht erst einklagen müssen, nur weil gesetzliche Vorgaben unterschiedlich ausgelegt werden, da sie auf Landesebene nicht konkretisiert wurden. Grundlegende Aspekte wie Sachkosten, Mietzuschuss oder Zugangsvoraussetzungen zur Ausübung der Tätigkeit der Kindertagespflegeperson müssen vom Land konkretisiert werden.

Sie sehen, meine Damen und Herren, es besteht dringender Handlungsbedarf, um die Kindertagespflege attraktiver zu gestalten und als gleichwertige Alternative zur Kita zu erhalten. Wir müssen uns mit den Kindertagespflegepersonen und ihren Vereinen sowie den Jugendämtern an einen Tisch setzen und gemeinsam überlegen, wie wir das Angebot der Kindertagespflege auf Landesebene stärken können. Die Legitimation der Großtagespflege ist dabei nur ein kleiner Schritt auf diesem Weg. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Danke schön. - Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Ernst. Bitte.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Kindertagespflege ist nicht nur ein ergänzendes Angebot zur Kindertagesbetreuung neben den Kitas. Die Kindertagespflege hat eigene Qualitäten und eine eigenständige Bedeutung für die frühkindliche Bildung und die Betreuung von Kindern. Dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern soll entsprochen werden, und es soll die Möglichkeit umfassen, sich für eine Betreuung ihrer Kinder in einer Kindertagespflegestelle zu entscheiden. Zwar besteht nicht für alle Altersgruppen ein Rechtsanspruch darauf, aber das Wunsch- und Wahlrecht ist ein hohes Gut.

Die Daten zeigen, dass die Zahl der Kindertagespflegestellen im Land leicht sinkt. Aber es ist keine besorgniserregende Entwicklung. Es gibt viele Gründe dafür, dass sich mehr Eltern für Kitas entscheiden. Gleichzeitig spornt es uns auch an, die Kindertagespflege zu stärken, wie es der vorliegende Antrag ja formuliert.

Bisher haben wir von der Großtagespflege tatsächlich keinen Gebrauch gemacht. Ich finde es richtig, das anzugehen und ändern zu wollen. Wir haben eine gute Kitainfrastruktur. Wir müssen keine Sorge haben, dass dort Konkurrenzen entstehen, die einen guten Bestand gefährden würden. Gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels kann die Kindertagespflege gerade in Form der Großtagespflege vor allem im ländlichen Raum ein Beitrag dazu sein, überall ortsnahe Betreuungsangebote zu machen.

Voraussichtlich wird auch in Zukunft in der Kindertagespflege eher die Betreuung von Kindern im Krippenalter organisiert sein. Aber die Einführung der Großtagespflege wird nicht nur für die Kinder gut sein, sondern auch den Beruf für die Tagespflegepersonen attraktiver machen. Die Großtagespflegestelle kann als eine Einheit behandelt werden. Eine wechselseitige Vertretung

wird vereinfacht, was auch den Kindern und den Eltern bei Urlaub oder Erkrankung eindeutig hilft - viele Vorrednerinnen haben das schon gesagt. Die Kinder können einer Großtagespflegestelle insgesamt zugeordnet werden. Wir haben mehr Flexibilität.

Die Großtagespflegestelle wird nicht zu einer Kita, aber die pädagogische Arbeit in einer Großtagespflegestelle kann gegenüber der Kindertagespflege noch einmal deutlich erleichtert werden. Das betrifft auch den Zugang zu Fortbildung und den fachlichen Austausch, der ausdrücklich gewünscht wird.

Im Rahmen der aktuellen Kitarechtsreform gibt es neben vielen anderen Punkten den Wunsch, den Weg für Großtagespflege zu öffnen. Ich finde es gut, dass der Landtag diese Initiative unterstützt. - Danke schön.

Frau Augustin, wollen Sie noch einmal das Wort nehmen? - Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Vorrednerinnen und Vorredner! Erst einmal herzlichen Dank für die Debatte! Ich bin sehr froh, dass wir mit diesem Antrag den heutigen Vormittag dem Thema der Kindertagespflege gewidmet haben.

Ein Dank explizit auch an Frau Nicklisch. Sie hat wirklich wichtige und sehr detaillierte Informationen zur Kindertagespflege aufgegriffen und mit Wissen und Kenntnis in Ihrer Rede eine Problemlage aufgezeigt. Die KIP-II-Richtlinie ist in der Kindertagespflege tatsächlich sehr unterschiedlich abgerufen worden und steht exemplarisch dafür, wo die Problemlagen sind. Also auch herzlichen Dank dafür!

Etwas irritiert war ich in der Debatte über den Vorwurf, wir würden vorwegnehmen, was in der Kitarechtsreform sowieso komme. Wir haben im Tagesordnungspunkt davor über eine kleine Novelle des Kitagesetzes debattiert. Da sollte eigentlich dem vorgegriffen werden, was alles mit der Kitarechtsreform kommt. Insofern verstehe ich die Frage nicht, warum wir das heute diskutierten, da es ja eh mit der Kitarechtsreform umgesetzt werde. Nein, mir ist wichtig, dass es nicht hinten runterfällt. Es ist ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag. Am 2. Oktober war die Mitgliederversammlung der Kindertagespflege, auf der übrigens auch der neue Vorstand gewählt wurde, wo Barnim, Gott sei Dank, vertreten ist und wo Königs-Wusterhausen als Stellvertreterin neben mir auch vertreten ist und diese Aspekte mit einbringt. Es ist sehr wichtig, dass die Kindertagespflege dabei zu Wort kommt. Dort wurde auch explizit gesagt, dass die Großtagespflege jetzt endlich einmal einfließt. Das machen wir auch.

In den Gremien, in denen sich die Kindertagespflege, Gott sei Dank, schon seit den letzten Jahren verstärkt einbringt, ist natürlich auch der Unterausschuss Kindertagesbetreuung sehr wichtig. Ich freue mich, dass ich mich dort ebenfalls als - so nenne ich mich einmal - Expertin der Kindertagespflege einbringen darf. Auf die Expertise des Unterausschusses werden wir auch zurückgreifen.

Herzlichen Dank für die Debatte! Ich bitte noch einmal um Zustimmung zum Antrag.

Vielen Dank. - Ich schließe die Debatte, und wir kommen zur Abstimmung.

Wir stimmen über den Antrag „Die Kindertagespflege im Land Brandenburg stärken: Möglichkeiten der Großtagespflege für Tagesmütter und -väter eröffnen“ der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 7/4635 ab. Wer ihm zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe, bitte! - Stimmenthaltungen? - Der Antrag ist ohne Stimmenthaltungen einstimmig angenommen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 2 und rufe Tagesordnungspunkt 3 auf.

TOP 3: Siebtes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Schulgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 7/4606

1. Lesung

Die Aussprache wird von der Landesregierung und Frau Ministerin Ernst eröffnet. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Schulen in freier Trägerschaft nehmen im Land Brandenburg einen erheblichen Stellenwert ein. Sie sind neben den Schulen in öffentlicher Trägerschaft ein zusätzliches Angebot in der Bildungslandschaft Brandenburgs, welches seinen Teil dazu beiträgt, die Vielfalt der Bildungsgänge zu gewährleisten. Sie können über besondere pädagogische, weltanschauliche oder religiöse Profile verfügen.

Im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien wurde vereinbart:

„In einem transparenten Prozess zwischen den Trägern der Freien Schulen und der Landesregierung soll Einvernehmen über die kalkulatorischen Grundlagen der künftig erforderlichen Finanzierung hergestellt werden.“

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung soll Rechtssicherheit für die Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft geschaffen werden, indem eine umstrittene Festlegung in einer Verordnung, die wir haben, künftig im Schulgesetz erfolgen soll. Das klingt schlicht, ist aber wichtig.

Der vorliegende Gesetzentwurf zeigt auch, wo wir Einvernehmen zwischen dem Land und den Schulen in freier Trägerschaft hergestellt haben. So ist es zunächst völlig unstrittig, dass die Schulen in freier Trägerschaft einen festen Bestandteil und auch eine wichtige Ergänzung des Schulsystems darstellen. Sie genießen im Grundgesetz verbriefte Freiheitsrechte und können durch spezifische Profile und innovative Konzepte wertvolle Impulse liefern. Sie sind eine anerkannte Bereicherung und fruchtbare Herausforderung im Bildungswesen in Brandenburg. Das spiegelt sich in einer vitalen und vielfältigen Landschaft der Schulen

in freier Trägerschaft wider. Tatsächlich genehmigen wir in jedem Jahr mehrere neue, sodass die Rahmenbedingungen so schlecht ja nicht sein können.

Das Land Brandenburg zählt zu den Bundesländern mit einem großen Anteil an Privatschulen. Jede fünfte Schule ist inzwischen eine Schule in freier Trägerschaft. Es gibt kontinuierlich Genehmigungen. Mir ist wichtig, zu betonen, dass wir als MBJS einen kontinuierlichen und auch sehr vertrauensvollen Dialog mit den Vertreterinnen und Vertretern der Schulen in freier Trägerschaft haben. Er ist zwar nicht immer konfliktfrei, aber der Gesprächsfaden ist immer da.

Das Privatschulwesen findet Beachtung. Schulen in freier Trägerschaft partizipieren ganz selbstverständlich an den Förderprogrammen, zum Beispiel dem DigitalPakt, dem Ganztagsbeschleunigungsprogramm, dem Ausstattungsprogramm für schulgebundene mobile Endgeräte, dem Lüftungsprogramm und vielen anderen. Es ist selbstverständlich, die Schulen in freier Trägerschaft daran zu beteiligen.

Der Gesetzentwurf soll nun helfen, wichtige Streitpunkte auszuräumen. Zum einen wird festgelegt, dass das Modell zur Berechnung der Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft bestätigt wird. Dieses System wurde 2012 eingeführt. Es handelt sich um ein System mit vielen Pauschalen. Wir gehen in Brandenburg nicht von einer Istkostenkalkulation aus, von der wir dann mit Prozenten den Finanzierungsanteil ermitteln, wie es viele Bundesländer machen, sondern wir arbeiten mit Pauschalen mit nur wenigen Variablen. Hierüber haben wir ausführliche Gespräche mit den Schulen in freier Trägerschaft geführt. Von ihnen ist ausdrücklich gesagt worden, dass sie dieses Modell mit den Pauschalen nicht verändern wollen, sondern dass es im Grunde akzeptiert wird, weil es einen hochkomplexen Sachverhalt gut reduziert und sowohl beim MBJS als auch bei den Schulen in freier Trägerschaft dazu führt, dass wir wenig Aufwand haben. Das Modell garantiert aus Sicht des MBJS auch eine auskömmliche Finanzierung. Es bietet vor allen Dingen Planungssicherheit für das Land und für die Schulen in freier Trägerschaft.

Dennoch bestand immer ein Konflikt über die konkrete Höhe der Finanzierung. Wir haben dies erörtert und uns in einigen Runden auch mit Kalkulationen über die tatsächlichen Istkosten auseinandergesetzt. Im Ergebnis legen wir als Landesregierung einen Gesetzentwurf vor, der Rechtssicherheit schafft, indem er künftig die Finanzierungsgrundlage von einer Verordnung ins Schulgesetz hebt. Das wird uns für die Zukunft Rechtssicherheit verschaffen. Das wird von den Schulen in freier Trägerschaft auch akzeptiert. Es schafft auch Rechtssicherheit über das Modell der Berechnung, was wichtig ist, denn das bedeutet, dass es zukunftsfest ist.

Einen Dissens gibt es bezüglich der Höhe. Dabei geht es um die bekannte Entgeltstufe, weil nach TV-L eine zusätzliche Erfahrungsstufe hinzugekommen ist. Hier hat das MBJS nach wie vor die Rechtsauffassung, dass wir mit dem gegenwärtigen Status eine auskömmliche Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft gewährleisten. Dazu sind wir nach dem Grundgesetz verpflichtet.

Der Gesetzentwurf geht jetzt aber in den Landtag. Wir wissen aus vielen Gesetzesverfahren, dass Gesetze aus dem Landtag nicht immer so herauskommen, wie sie eingebracht werden. Ich habe gehört, dass es auch hier so sein wird. - Vielen Dank.

Herr Abgeordneter Nothing hat das Wort für die AfD-Fraktion. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Die freien Schulen im Land Brandenburg waren, sind und bleiben ein unverzichtbarer Bestandteil des brandenburgischen Bildungssystems. Durch ihre unterschiedlichen pädagogischen Konzepte und die vielfältige Trägerlandschaft erweitern und ergänzen sie das Angebot staatlicher Bildung nicht nur, sondern sorgen auch für Wettbewerb innerhalb des Bildungssystems. Einen gesunden und fairen Wettbewerb um die besten Bildungsangebote haben wir heute bitter nötig.

Meine Damen und Herren, die finanzielle Schlechterstellung der Lehrer an freien Schulen war schon immer ungerecht. Es war überhaupt nicht nachvollziehbar, weshalb diese Lehrer bei gleicher Arbeit und gleicher Hingabe für die Bildung unserer Kinder im Schnitt 800 Euro weniger verdienten als ihre Kollegen an staatlichen Bildungseinrichtungen. Dass sich die Landeszuschüsse für die Personalkosten ab dem kommenden Schuljahr nicht wie bisher nach der Entgeltgruppe 13, Stufe 4, sondern nach Stufe 4,5 richten werden, ist zwar nicht das Optimum, aber ein Teilerfolg für die freien Schulen. Wir begrüßen diese Kompromisslösung daher ausdrücklich und möchten uns bei den freien Schulen für ihr zähes Ringen in den Verhandlungen bedanken.

Aber eines steht wohl auch fest: Diese Kompromisslösung geht nicht auf Ihr Konto, Frau Ernst. Dieses gute Ergebnis kann gar nicht Ihr Verdienst sein, denn Sie haben seit Ihrem Antritt als Bildungsministerin alles dafür getan, die freien Schulen systematisch zu benachteiligen. Sie waren nie bereit, diesen Lehrern in ihrer Forderung nach gleichem Lohn für gleiche Arbeit den Rücken zu stärken. Im Gegenteil haben Sie sie abblitzen lassen und ihnen ständig Knüppel zwischen die Beine geworfen.

Es ist doch erst wenige Monate her, dass Sie eine schallende Ohrfeige vom Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) kassierten, weil Sie jahrelang die Personalkostenzuschüsse des Landes für die Lehrer an freien Schulen zu Unrecht auf Grundlage der Stufe 4 berechnet hatten. Sie haben dann zwar gegen dieses Urteil Berufung eingelegt - und das war auch Ihr gutes Recht -, nur wussten Sie natürlich auch ganz genau, dass sich dieses Verfahren über viele Monate hinziehen würde. Diese Zeit wollten Sie für etwas nutzen, was Vertreter der freien Schulen schon früh durchschaut hatten: Sie wollten die Stufe 4 als Berechnungsgrundlage für die Personalkostenzuschüsse ein für alle Mal im Schulgesetz verankern, und zwar trotz des Frankfurter Urteils. Das geht eindeutig aus dem Gesetzentwurf hervor, den Ihr Haus noch vor zwei Wochen veröffentlicht hat. Dort steht schwarz auf weiß unter Artikel 1 Ziffer 1 Buchstabe b - ich zitiere -:

„Für die Entgeltgruppen wird die Stufe 4 festgelegt.“

Ihnen war völlig klar, dass Sie den freien Schulen damit in Zukunft jede Möglichkeit nehmen, eine bessere Bezahlung auf dem Gerichtsweg zu erwirken. Sie haben in Kauf genommen, dass das zu Recht als Kampfansage des Bildungsministeriums an die freien Schulen interpretiert worden wäre.