Ich möchte gern auf einige Ausführungen, die hier getätigt wurden, zurückkommen, weil ich finde, dass man sie so nicht stehen lassen kann. Insbesondere hat Herr Nothing offenbart, dass er offensichtlich von dem System der Finanzierung der freien Schulen gar nichts verstanden hat. Mitnichten werden die Lehrer an den freien Schulen eins zu eins staatlich finanziert, sodass die Pauschalen, über die man sich hier verständigt hat, am Ende eins zu eins irgendwelche Auswirkungen hätten. Man gibt den Schulen mehr Möglichkeiten, die Lehrer besser zu finanzieren, man macht sie wettbewerbsfähiger, man stellt sie auf eine Stufe, man macht das fairer - so wollen wir das hier handhaben. Dann können sich die freien Schulen auf dem Markt eher um Lehrkräfte bemühen. Sie stehen auch im Wettbewerb mit den staatlichen Schulen; darum geht es hier. Es geht nicht darum, eins zu eins 800 Euro mehr auf die Konten der Lehrer der freien Schulen zu überweisen. Hier haben Sie, glaube ich, einiges nicht verstanden.
Ich finde auch - das klang auch bei Frau Nicklisch an, aber insbesondere bei Ihnen, Herr Nothing -, dass Sie die Rolle des Bildungsministeriums und von Frau Ministerin Ernst zu Unrecht in ein schlechtes Licht rücken. Die Bildungsministerin bzw. das Bildungsministerium hat nach dem Urteil von Frankfurt (Oder) erkannt, dass das bisherige System, nämlich die Höhe der Pauschale im Verordnungswege zu regeln, an seine Grenzen stößt, weil es dem Ministerium nur die Möglichkeit eröffnet, ganze Entgeltstufen festzusetzen, keine Zwischenstufen. Das Ministerium hat also nur die Möglichkeit, entweder eine Entwicklungsstufe 4 oder eine Stufe 5 im Verordnungswege festzusetzen, nichts anderes.
Dass das so ist, liegt nicht am Bildungsministerium, sondern am Landtag, der mit seinem Schulgesetz die Verordnungsermächtigung genau so formuliert hat. Das Bildungsministerium ist dann den Weg gegangen, auch mit Blick auf das Urteil und die unbefriedigende Lage, die sich daraus ergibt, dem Landtag einen Gesetzentwurf zuzuleiten und ihn zu bitten, von seinem gesetzgeberischen Spielraum Gebrauch zu machen, was die Pauschalierung der Erstattung an die freien Schulen angeht, und dann dort gegebenenfalls von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, einen Zwischenschritt zu wählen.
Das ist der Grund, warum wir heute miteinander diskutieren. Das geht auf eine Initiative von Bildungsministerin Ernst zurück. Ich möchte an dieser Stelle auch sagen, dass ich ihr dafür sehr dankbar bin, meine Damen und Herren.
Und ja, was eine faire Finanzierung der freien Schulen ist, das ist gar nicht so ganz einfach zu bemessen, weil die freien Schulen eben sehr unterschiedlich aufgestellt sind. Wir wollen eine vielfältige Bildungslandschaft. Es gibt unterschiedliche Konzepte - und auch sehr unterschiedliche Konzepte, Frau Dannenberg, was die Bezahlung angeht. Wir haben intensiv mit den freien Schulen darüber gesprochen. Ich bin nicht Ihrer Ansicht, dass wir aus den freien Schulen über den Hebel der Bezahlung am Ende doch wieder eine Einheitsschullandschaft machen sollten.
Beispielsweise gibt es bei den freien Schulen das Konzept, dass man sämtliches pädagogisches Personal, egal ob es Erzieher oder Lehrer sind, gleich bezahlt, und zwar auf einem Niveau, das etwa in der Mitte zwischen der üblichen Bezahlung von Erziehern und Lehrern liegt, weil man sich das Konzept vorgenommen hat, dort keine Unterschiede zu machen. Das ist legitim, finde ich. Da muss man ihnen auch nichts vorschreiben und sie nicht in ein Korsett des Tarifsystems des öffentlichen Diensts zwingen. Gerade dafür sind es ja freie Schulen, dass sie diese Freiheiten in der Finanzierung haben.
Ich finde, Frau Dannenberg, man hat Ihrer Rede sehr schön anmerken können, mit welch spitzen Fingern Sie die freien Schulen immer noch anfassen. Ich glaube, Sie sollten diese Distanz überwinden und sich wirklich etwas selbstbewusster zur freien Schullandschaft stellen. Es war ein Fehler, dass es in der DDR keine freien Schulen gab, dass sie verboten waren, dass der Staat allein die Hand auf die Erziehung der Kinder haben wollte. Ich glaube, wir haben auch mit dem, was dazu in unserer Verfassung steht, nach der Wende hier in Brandenburg wirklich einen Schritt nach vorn gemacht. Die freie Schullandschaft ist eine echte Bereicherung. Das sind Innovatoren der Schullandschaft. Davon profitieren die Kinder, davon profitieren die Eltern, aber davon profitieren am Ende auch die staatlichen Schulen, und dafür bin ich sehr dankbar.
Letztlich haben wir uns in dem Dialogprozess sehr intensiv mit den tatsächlichen Kosten der freien Schulen auseinandergesetzt. Darüber kann man ganze Bücher schreiben, was alles dazu zählt oder nicht dazu zählt und welche Spannbreite angemessen ist. Die Berechnungsgrundlagen dazu sind ziemlich vielfältig. Am Ende muss man sich auf einen Kompromiss einigen.
Der Kompromiss enthält immer auch ein Entgegenkommen beider Seiten. Ich freue mich sehr, dass das hier gelungen ist. Wir waren schon seit Langem der Auffassung, dass 4 zu wenig ist. Dass wir jetzt einen Kompromiss haben, der bei 4,5 liegt, und die freien Schulen signalisieren, dass das für sie eine angemessene Grundlage sein könnte, zeigt, dass man, wenn man vernünftig miteinander redet und sich auf die Details einlässt, am Ende zu guten Ergebnissen kommen kann.
Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss, auch auf die Anhörung, und ich freue mich vor allem darüber, dass wir die freien Schulen in Zukunft fair finanzieren. - Vielen Dank.
Danke schön. - Frau Ministerin Ernst, möchten Sie noch einmal das Wort nehmen? - Nein. Dann kommen wir mit ungestillter Neugier auf die Rede von Herrn Redmann, die jetzt auf seinem Platz liegt, zur Abstimmung.
Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung „Siebtes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Schulgesetzes“, Drucksache 7/4606, an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist die Überweisung ohne Enthaltungen einstimmig beschlossen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Zuhörer! Es gibt einen Begriff, der für beide Prozesse entscheidend ist, und das ist Zeit: Zeit, die wir einfach nicht mehr haben.
Am 26.01.2019 wurde der Kohlekompromiss mit dem Ausstiegspfad bis 2038 unterschrieben; am 25. Juni dieses Jahres wurde der Klimaschutzplan mit den höheren Klimazielen vom Bundesrat bestätigt, und im Dezember dieses Jahres, mit der Unterzeichnung des Koalitionsvertrags, will die neue Bundesregierung idealerweise einen vorzeitigen Kohleausstieg schon 2030.
Die Rahmenbedingungen haben sich also seit 2019 drastisch verändert. Sie haben aber auch dazu geführt, dass der mühevoll erreichte gesellschaftliche Kompromiss aufgekündigt wurde. Das hat in der Lausitz nicht nur Freude ausgelöst, sondern viele Lausitzer schauen ganz besorgt in die Zukunft, hatten sie doch auf die Zusagen des Kohlekompromisses vertraut.
Was ist also zu tun? Schauen wir uns zunächst einmal an, was bisher auf den Weg gebracht wurde. Als Teil des Strukturstärkungsgesetzes ist das Investitionsgesetz Kohleregionen am 14.08.2020 in Kraft getreten, also vor mehr als einem Jahr. Im Bericht der Bundesregierung an den Haushaltsausschuss des Bundestages vom 03.11.2021 kann man Folgendes nachlesen:
Zur Mittelverwendung nach Kapitel 1 - das sind die Finanzmittel in der ersten Säule; sie umfassen die Mittel, die der Bund den Ländern und den Kommunen zur Verfügung stellt -: Für Branden
burg sind 3,612 Milliarden Euro eingestellt, und die Projektauswahl und -durchführung liegt auch in der Zuständigkeit der Länder. Hier sagt der Bericht, dass es Stand 31.08.2021 in Brandenburg 55 bestätigte Projekte gibt. Diese Projekte haben ein Volumen von 1,183 Milliarden Euro. Im Vergleich mit anderen Revieren steht Brandenburg mit den 55 Projekten eigentlich gar nicht so schlecht da; denn nur Sachsen hat ein Projekt mehr bestätigt. Alle anderen Reviere liegen bei 28, 29 oder 7 Projekten.
Eine weitere Übersicht sagt, wie viele von diesen Projekten gestartet sind. Es ist in Brandenburg nicht ein einziges Projekt gestartet. In ganz Deutschland sind es übrigens nur sieben Projekte; sie alle werden in Sachsen durchgeführt. Das heißt, die im Haushalt des Bundes für 2021 veranschlagten Mittel in Höhe von 508 Millionen Euro werden in diesem Jahr sicherlich nicht mehr abgefragt werden.
Schauen wir auf den Finanzarm 2, der in der Zuständigkeit des Bundes liegt. Dort wurden für Brandenburg 6,708 Milliarden Euro bereitgestellt. Von diesen Mitteln - auch Arbeitsstand
31.08.2021 - wurden ca. 31 % verplant. Darunter finden sich auch die Mittel, die für das Programm „STARK“ vorgesehen und zur Verfügung gestellt worden sind. Bisher hat Brandenburg vier Maßnahmen bestätigt bekommen. Weitere Anträge sind gestellt und müssen sicherlich noch entschieden werden. Im Übrigen ist das ein sehr gutes Programm; es ist stark nachgefragt. Es steht auch in unserem Antrag, dass wir davon ausgehen, dass dieses Programm weitergeführt und noch aufgestockt wird.
In Anlage 4 zum Strukturstärkungsgesetz wurden für die Lausitz 17 Schienen- und Straßenprojekte aufgenommen. Unklar ist für uns und für viele Lausitzer, was denn nun eigentlich umgesetzt werden soll. Gerade die Schienenprojekte sind wichtige Ergänzungen zu vielen anderen Projekten.
An dieser Stelle möchte ich auf positive Entwicklungen verweisen: die Ansiedlung des Bahnwerkes in Cottbus mit geplanten 1 200 Industriearbeitsplätzen, die Ansiedlung von Forschungsbereichen in der Lausitz, das starke Bemühen vieler Unternehmen, in der Lausitz neue, nachhaltige Geschäftsfelder zu entwickeln. Auch das Bemühen vieler Kommunen, sich aktiv am Prozess zu beteiligen, ist ein gutes Zeichen. Die Lausitzrunde spielt dabei eine sehr wichtige Rolle; sie ist der treibende Kern.
Sehr geehrte Damen und Herren! An dieser Stelle einmal eine kurze Bewertung zu dem bisher abgelaufenen Strukturwandelprozess; zum Finanzarm 1, der in der Zuständigkeit des Landes liegt:
Erste Bemerkung: Wir haben Projekte - am Anfang war die Sorge groß, dass es nicht ausreichend Projekte sein werden. Nach der letzten Pressemitteilung der Staatskanzlei gibt es 50 bestätigte Projekte. Aber kein einziges Projekt ist bisher angefangen worden. Woran könnte das liegen? Diese Frage muss man sich stellen. Da liegt die Vermutung nahe, dass vielen Projekten die nötige Planungstiefe fehlt, um mit der Umsetzung sofort beginnen zu können. Wir wissen, dass Planungskapazitäten stark nachgefragt sind. Hier brauchen wir mehr Hilfestellung, auch die Kommunen brauchen das. Damit im Zusammenhang stehen natürlich auch langwierige Genehmigungsprozesse. Das muss einfach schneller und unbürokratischer vorangehen. Bei Tesla haben Sie auch alles durchgewinkt; beim Strukturwandel bekommt man kein Projekt an den Start.
Zweite Bemerkung: Dem Prozess fehlt Transparenz. Das erzeugt an der einen oder anderen Stelle erhebliche Zweifel.
Transparenz ist Voraussetzung für das Erleben des Strukturwandels vor Ort. Diesen Fakt darf man nicht unterschätzen. Aber wie läuft es zurzeit? Projektideen durchlaufen den Werkstattprozess, werden gemeinsam mit den Projektträgern weiterentwickelt und am Ende in der IMAG bestätigt. Über die Auswahl der Projektideen und -entscheidungen kann man sich trefflich streiten. Nicht alles ist nachvollziehbar. Gerade viele Kommunalabgeordnete sowie Bürgerinnen und Bürger kennen diese Projektideen nur vom Titel und aus der Presse.
Die Erfahrungen zeigen aber, dass mehr Transparenz diesem Prozess auch helfen kann, schneller und effektiver zu werden - deshalb auch unsere Forderung in dem Antrag, dass die IMAG beauftragt wird, hier nachhaltige Entscheidungskriterien zu entwickeln, die in dem Werkstattprozess eine Rolle spielen und genutzt werden.
Dritte Bemerkung: Hier geht es um Bürgerbeteiligung, Kinder- und Jugendbeteiligung. Diese ist aus unserer Sicht nicht ausreichend konzipiert. Es besteht zwar ein Begleitausschuss, aber er wirkt wie ein Feigenblatt. Wir wissen nicht: Welche Kompetenzen hat er eigentlich? Was kann er entscheiden? Wo kann er mitwirken? Begleiten heißt doch nicht nur: Zuhören, Informationen entgegennehmen, und das war’s. Wir wissen natürlich, dass in den Werkstattprozess in den einzelnen Werkstätten Zivilbevölkerung eingebunden ist. Aber ich frage Sie ernsthaft: Ist das wirklich die Bürgerbeteiligung, die sich die Bürger selber vorstellen? Was die Kinder- und Jugendbeteiligung angeht, kann man sagen: Hier gibt es zwar kleine Pflänzchen, Ideen und Vorstellungen von Kindern und Jugendlichen, aber wo werden diese Ideen in den Strukturwandelprozess aufgenommen?
Sehr verehrte Damen und Herren, beim Finanzarm 2 - das ist der mit der Bundeszuständigkeit - scheint auch viel im Unklaren zu sein. Wie viele Mittel werden beispielsweise an der medizinischen Fakultät der BTU damit gebunden? Welche Schienenprojekte werden wann umgesetzt? Und - man kann es nicht oft genug sagen - es gibt eine nicht abreißende Kritik. Das ist schon hundertmal geäußert worden, aber ich möchte es an dieser Stelle auch noch einmal sagen: Warum soll in Wildau das Zentrum für künstliche Intelligenz in der Gesundheitsforschung über Strukturmittel des Strukturstärkungsgesetzes finanziert werden? Das betrifft auch die Kritik am Umgang mit dem europäischen Fonds. Warum sollen die Mittel sozusagen gegen die Strukturmittel verrechnet werden? Jetzt brauchen wir sie endlich, weil der Prozess ja beschleunigt werden soll. Die kleinen und mittelständischen Unternehmen warten darauf, dass mehr Möglichkeiten der Förderung bestehen.
Sehr verehrte Damen und Herren, wir sorgen uns um den Strukturwandel. Wir sehen, dass es zwar viele Ankündigungen gibt, aber viel zu wenig Bewegung und an manchen Stellen auch viel zu wenig Substanz. Deswegen haben wir Linke diesen Antrag eingebracht. Denn wir wollen den Strukturwandel, wir wollen gemeinsam gestalten, wir wollen das gemeinsam mit den Lausitzern machen, mit den Beschäftigten, auch mit den Kommunen.
Wir erwarten zwar nicht, dass die Koalition heute unseren Antrag annimmt; aber wir und viele Menschen in der Lausitz erwarten, dass man sich mit unseren Punkten, unseren Vorschlägen und unseren Ideen zumindest ernsthaft auseinandersetzt. Um es einmal ganz deutlich zu sagen: Wir haben noch neun Jahre Zeit; und wie schnell diese vergehen, wissen wir.
Gestern hat eine Reihe von Rednern hier Weihnachtswünsche geäußert. Ich würde mir wünschen, dass Sie sich einen Ruck geben und unserem Antrag zustimmen. - Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger am Livestream! Der Begriff „idealerweise“ sorgt für Fragen oder Überlegungen, wann das denn sein könnte. Eine klare Zahl, zum Beispiel 2038, ist definitiv konkreter. Außerdem: In weiteren 17 Jahren ist natürlich auch mehr Modernisierung möglich. Allerdings hätte auch bei dieser Zahl der Bergbaubetreibende zum Beispiel bei höheren CO2Steuern andere Entscheidungen treffen können.
Wie ist das nun für Brandenburg? Wir müssen einfach dafür sorgen, dass „idealerweise“ ideal für Brandenburg wird. Die Überprüfung unserer Maßnahmen wird aber - das steht auch im Koalitionsvertrag - vorgezogen, und, glauben Sie mir, die technische Machbarkeit richtet sich nicht nach Entscheidungen von Gerichten und auch nicht nach einer Ideologie. Wir müssen nämlich sicherstellen, dass unsere großen Städte wie Potsdam oder Cottbus nachts erleuchtet bleiben. Auch an trüben und windarmen Tagen, wie wir sie derzeit erleben, muss der Fluss des Stroms aus der Steckdose mit einer Frequenz von 50 Hertz sichergestellt werden. Dabei ständig das Europäische Verbundsystem zu bemühen, kann keine Lösung sein. Wir dürfen nicht von den Strompreisen unserer Nachbarn abhängig sein. Wenn das passiert, wirft das kein gutes Licht auf den Industriestandort Deutschland.
Die Kumpel können also trotz dieser Formulierung beruhigt sein, erst recht, weil demnächst viel mehr Menschen in den Ruhestand gehen als nachwachsen. Die Arbeitsagentur mit Sitz in Cottbus schätzt sogar, dass wir mittelfristig eine fünfstellige Zahl von Menschen zusätzlich im Arbeitsagenturbezirk brauchen werden, um alle freien Stellen besetzen zu können. Wir können mittlerweile jedem Schulabgänger eine Lehrstelle anbieten. Das sei noch einmal ganz klar gesagt: Es muss niemand mehr aus der Lausitz wegziehen.
Es geht auch nicht um den Ersatz von 15 000 Stellen, wenn die Kohleverstromung wegfällt, wie man kürzlich in einer unserer Zeitungen lesen konnte, nein. Denn die LEAG selbst will weiter existieren, und wir werden sie mit unserer Strukturpolitik darin unterstützen. Sie plant nämlich mit 3 500 Mitarbeitern auch in 10 oder 20 Jahren. Sie kümmert sich derzeit um viele neue Geschäftsfelder und braucht dazu sicherlich etwas Zeit. Dafür ist der Begriff „idealerweise“ schwierig, aber es darf kein Nachteil daraus entstehen.
Der Strukturwandel, den wir seit 1990 in der Lausitz betreiben, kommt natürlich immer mehr in Fahrt, er kommt definitiv in der Lausitz an, und wir sollten ihn nicht gefährden. Dabei rede ich noch nicht einmal von großen Projekten wie dem Bahnwerk. Es gibt viele kleine Projekte, zum Beispiel für Tourismus, so auch in meiner Heimatstadt. Ich konnte mich vorige Woche bei einem Spaziergang davon überzeugen. Es geht um ein Besucherempfangsgebäude und einen Co-Working-Space.
Man ist am Arbeiten; es wird umgesetzt, auch was den Landkreis LDS betrifft; er gehört einfach dazu. Deswegen gibt es auch in Wildau - wir haben uns allerdings deutlich positioniert - diese Förderung. Es geht auch nicht zulasten der Kommunen. Der Fördersatz beträgt 90 %, und bei ganz armen Kommunen wird sogar der Eigenanteil übernommen.
Auch so clevere Lösungen, dass zum Beispiel Bauplanungen vorfinanziert werden können, zeichnen den Strukturwandel in der Brandenburger Lausitz aus, und darauf bin ich auch sehr stolz. Ich bin auch selbst Stadtverordneter. Projekte werden einer sehr guten Beteiligung unterzogen und in der Stadtverordnetenversammlung durchgesprochen.
Aber kommen wir zu anderen Punkten des Antrags: Ein Bundesgesetz gegen Energiearmut, das heißt kostenloser Strom. Ja, wir müssen die Preise verändern; darin sind wir uns sogar einig. Die Abgaben müssen runter, und auf Bundesebene ist dazu einiges geplant. Aber kostenlos? Das gab es nicht einmal im Sozialismus. Also, das kann ich nicht verstehen.
Die Braunkohlesanierung muss außerdem durch den Bergbaubetreibenden erfolgen. Es gab auch Finanzmittel, damit er das weiterhin tun kann. Die anderen Flächen, die festgelegten B-Tagebaue, werden von der LMBV saniert.
Bei der Uni-Medizin, die auch erwähnt wurde, ist der Fahrplan vorgegeben. Das hat uns hier im Plenum Prof. Einhäupl ganz klar gesagt; dazu gibt es den Expertenbericht. Eine Beschleunigung ist hier nicht möglich. Wenn es wirklich möglich wäre - angenommen, wir würden es technisch hinkriegen -, würden natürlich mehr Finanzmittel benötigt. Darüber herrscht auch Einigkeit hier im Haus. Aber wir hatten ja gerade die Haushaltsdebatte. Dabei muss uns klar sein, dass uns das weiter belasten und die Tilgung von Krediten in weite Ferne rücken wird.
Auch was den Werkstattprozess betrifft, wird mit Antragstellern wirklich intensiv bis zur Einvernehmlichkeit gearbeitet, um ein Projekt fertigzustellen. Deswegen, meine ich, sind die Vorschläge dieses Antrages nicht zielführend. Wir lehnen den Antrag ab. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.