Protocol of the Session on May 14, 2020

Es gibt eine weitere Nachfrage von Freiherrn von Lützow. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Nonnemacher, Sie haben gerade ausführlich ausgeführt. Daraus ergibt sich für mich folgende Nachfrage: Wenn man sich Krankenhäuser anguckt, stellt man fest, dass da die Einmalmasken normalerweise im Sondermüll entsorgt werden, da sie ja bakteriell verseucht sein könnten.

Wie verhält sich das? Für die Bevölkerung gilt ja Maskenpflicht, und jeder trägt, was er gerade möchte. Viele haben sich Masken besorgt oder gekauft. Wo sollen denn diese Leute ihre Masken entsorgen? Normalerweise müssten diese Masken auch im Sondermüll entsorgt werden, um eine Verseuchung oder Durchseuchung der ganzen Bevölkerung nicht stattfinden zu lassen. Wie sehen Sie das als Ministerin? Oder habe ich das im Infektionsschutzgesetz falsch verstanden? Das wäre jetzt meine Frage. - Danke.

Ich denke, dass ein Unterschied zwischen dem in Kliniken zu entsorgenden Müll, der beispielsweise auf Intensivstationen oder speziellen Infektionsstationen anfällt, und den Mund-Nasen-Abdeckungen besteht, die hier als sogenannte Community-Masken verwendet werden und zu denen deutliche Hinweise gegeben worden sind, wie sie zu waschen oder aufzubereiten sind, damit sie unter hygienischen Bedingungen wiederverwendet werden können.

Meine Damen und Herren, wir hatten für die Fragestunde eine Dreiviertelstunde angesetzt; sie ist damit beendet und ich schließe Tagesordnungspunkt 2. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf.

TOP 3: Wahl des Vorsitzenden des Medienrates

Antrag mit Wahlvorschlag der SPD-Fraktion

Drucksache 7/1177

in Verbindung damit:

Wahl des Vorsitzenden des Medienrates

Antrag mit Wahlvorschlag der AfD-Fraktion

Drucksache 7/1236 (Neudruck)

und

Wahl eines Mitgliedes des Medienrates

Antrag mit Wahlvorschlag der SPD-Fraktion

Drucksache 7/1180

und

Wahl eines Mitgliedes des Medienrates

Antrag mit Wahlvorschlag der AfD-Fraktion

Drucksache 7/1237 (Neudruck)

und

Wahl eines Mitgliedes des Medienrates

Antrag mit Wahlvorschlag der CDU-Fraktion

Drucksache 7/1182

und

Wahl eines Mitgliedes des Medienrates

Antrag mit Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 7/1188

und

Wahl eines Mitgliedes des Medienrates

Antrag mit Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 7/1187

(Unruhe im Saal)

- Ich glaube, wir müssen uns bis zur Wahl noch ein bisschen konzentrieren.

Ich informiere Sie darüber, dass gemäß § 71 Abs. 1 Satz 2 der vorläufigen Geschäftsordnung über die Anträge mit Wahlvorschlag geheim abzustimmen ist.

Meine Damen und Herren, gemäß § 10 Abs. 1 des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich der Medien werden von den Mitgliedern des Medienrates je vier vom Brandenburger Landtag und vom Abgeordnetenhaus von Berlin jeweils mit der Mehrheit ihrer gesetzlichen Mitgliederzahl - sprich 45 Jastimmen - gewählt. Ein weiteres Mitglied, das zugleich den Vorsitz im Medienrat innehat, wird von den beiden Länderparlamenten jeweils mit einer Mehrheit von zwei Dritteln ihrer gesetzlichen Mitgliederzahl - in Brandenburg also 59 Jastimmen - gewählt.

Hinweise zum Wahlverfahren: Das Präsidium hat sich darauf verständigt, die Wahl des Vorsitzenden und die der Mitglieder des Medienrates in einem Wahlgang durchzuführen. Die Wahlunterlagen werden nach dem jeweiligen Namensaufruf von den Schriftführern in der Lobby vor dem Plenarsaal ausgegeben. Die Stimmabgabe erfolgt ebenfalls in der Lobby vor dem Plenarsaal. Sie erhalten einen grünen Stimmzettel mit den Namen der beiden Kandidaten für die Wahl des Vorsitzenden des Medienrates sowie einen weißen Stimmzettel mit den Namen der fünf Kandidaten für die vier zu wählenden Brandenburger Mitglieder des Medienrates, auf denen Sie Ihre Wahl kenntlich machen können. Für die Wahl des Vorsitzenden haben Sie eine Stimme, für die Wahl der weiteren Mitglieder maximal vier Stimmen.

Aus Hygienegründen bitte ich Sie, nur die Stifte zu benutzen, die Ihnen mit den Wahlunterlagen ausgehändigt werden.

Ungültig sind Stimmzettel, die Zusätze enthalten, deren Kennzeichnung den Willen des Abstimmenden nicht zweifelsfrei erkennen lässt, die die Identität des Abstimmenden erkennen lassen, bei denen die Stimmabgabe insgesamt nicht erfolgt ist und wenn die Anzahl der abgegebenen Stimmen die Anzahl der zu vergebenden Stimmen übersteigt. - So viel zum Wahlverfahren.

Wird dazu das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Wahl, und ich bitte zwei Schriftführer, vom Redepult aus abwechselnd mit dem Namensaufruf zu beginnen. Wer beginnt? - Gut, der Abgeordnete Rüter. Bitte schön.

(Wahlhandlung)

Der Ordnung halber muss ich fragen, ob alle anwesenden Abgeordneten die Möglichkeit hatten, ihre Stimme abzugeben. - Das ist offensichtlich der Fall.

Dann schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Schriftführer - mit Unterstützung der Landtagsverwaltung - um die Auszählung im Präsidiumsraum.

Ich entlasse Sie alle in eine Mittagspause. Um 13.30 Uhr wird die Sitzung mit den Ergebnissen dieses Wahlgangs fortgesetzt.

(Unterbrechung der Sitzung: 12.19 Uhr)

(Fortsetzung der Sitzung: 13.30 Uhr)

Meine Damen und Herren, die Wahlergebnisse liegen vor, und ich möchte sie Ihnen gern bekannt geben:

Für Herrn Martin Gorholt haben 60 Abgeordnete gestimmt, für Herrn Detlev Frye haben 23 Abgeordnete gestimmt. Damit hat Herr Gorholt die Stimmen der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags Brandenburg - wie gesetzlich festgelegt - erhalten und ist vom Landtag Brandenburg als Vorsitzender des Medienrates gewählt. Die Frage nach der Annahme der Wahl erfolgt schriftlich.

Für Herrn Steffen Schroeder haben 61 Abgeordnete gestimmt, für Herrn Stefan Edler haben 25 Abgeordnete gestimmt, für Herrn Stephan Goericke haben 61 Abgeordnete gestimmte, für Marie Luise von Halem haben 57 Abgeordnete gestimmt, für Frau Bärbel Romanowski-Sühl haben 59 Abgeordnete gestimmt. Damit haben Herr Steffen Schroeder, Herr Stephan Goericke, Frau Marie Luise von Halem und Frau Romanowski-Sühl die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags - wie gesetzlich festgelegt - erhalten und sind als Mitglieder des Medienrates gewählt. Auch hier erfolgt die Frage nach der Annahme der Wahl schriftlich.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 3 und übergebe die Sitzungsleitung an den Vizepräsidenten Galau.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Mit der Präsidentin ist abgesprochen, dass dem Abgeordneten Schieske von der AfD-Fraktion die Gelegenheit gegeben wird, eine persönliche Erklärung zu einem gestrigen Vorfall abzugeben, bevor wir in der Tagesordnung fortfahren. Bitte schön.