Protocol of the Session on May 14, 2020

Nach Einschätzung der Landesregierung ist dieser serologische Test sicherlich im Rahmen von Studienkonzepten einsetzbar. Darüber, mit welchen Test-Kits sie arbeiten, entscheiden die Laboratorien selbst. Großlaboratorien wählen primär Hochdurchsatzanalysesysteme wie von den Firmen Roche oder Abbott. Es ist nicht Aufgabe der Landesregierung, den Laboratorien vorzugeben, mit welchen Analysesystemen gearbeitet wird.

Herr Prof. Schierack hat eine Nachfrage. Bitte schön.

Frau Ministerin, ich danke Ihnen für die Antwort. Ich habe die Frage gestellt, weil Gesundheitsminister Jens Spahn vor ca. zehn Tagen mit Herrn Söder in Penzberg in Bayern intensiv den Antikörpertest der Firma Roche beworben hat. Herr Söder hat erklärt, dass er diesen Antikörpertest in Bayern stark unterstützt und dafür wirbt, dass er in Deutschland eingesetzt wird. Hier haben wir eine Brandenburger Firma, die einen mindestens genauso guten Antikörpertest zur Verfügung stellt. Meine Frage lautet: Wie kann sich die Landesregierung mit einer ebensolchen Energie, wie es Bayern für seine Firma tut, für eine Firma in Brandenburg einsetzen?

Herr Abgeordneter Prof. Schierack, ich bin nicht befugt bzw. nicht in der Lage, zu beurteilen, welche Fakten einen Bundesgesundheitsminister von der CDU und einen Ministerpräsidenten von der CSU bewogen haben, sich derart vehement für einen speziellen Test einzusetzen.

Ich habe Ihnen die augenblickliche Einschätzung der Landesregierung zu dem Test von GA vorgetragen. Wir beobachten das weiter; gerade auf dem Gebiet der Testkits ist eine sehr schnelle

Weiterentwicklung zu erwarten. Wenn wir die entsprechende Sicherheit haben, die noch ausstehenden Studien und Angaben zu Spezifität und Sensitivität, bin ich gern bereit, mich für einheimische Tests einzusetzen. Aber diese Erkenntnisse liegen im Moment noch nicht in der gebotenen Qualität vor.

Herr Dr. Berndt hat eine Nachfrage. Bitte schön.

Frau Ministerin, unabhängig von dem speziellen Test - ob Roche oder BTU -: Hat die Landesregierung auf dem Schirm bzw. planen Sie, in Brandenburg Prävalenzstudien durchzuführen, damit wir etwas Licht ins Dunkel bringen und die Verbreitung von SARS-CoV-2 hier in Brandenburg bestimmen können? Ist da etwas vorgesehen oder würden Sie sich, falls noch nicht vorgesehen, dafür einsetzen, dass das auf den Weg gebracht wird?

Beides ist der Fall, Herr Abgeordneter Dr. Berndt. Es gab schon einen vielversprechenden Vorschlag, auch aus den Kreisen der BTU Cottbus-Senftenberg, den wir an Ministerin Schüle weitergegeben haben, die sich als zuständige Wissenschaftsministerin mit dem Angebot beschäftigt und versucht hat, weitere Forschungsgelder auf Bundesebene einzuwerben. Das ist leider an bestimmten Auflagen gescheitert, die vom Anbieter nicht eingehalten werden konnten.

Weitere Studien befinden sich in der Prüfung, unter anderem eine Studie des Carl-Thiem-Klinikums Cottbus; das wird gerade geprüft und klingt sehr vielversprechend. Wir sind sehr daran interessiert, dass entsprechende Studien durchgeführt werden, und unterstützen das, so gut wir können.

Danke schön. - Wir kommen zur nächsten Frage. Frage 120 (Notfallplan für erhöhte Sulfatwerte in der Spree) stellt die Abgeordnete Damus für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Letzte Woche wurde bekannt, dass in diesem Sommer statt der üblichen 20 Millionen Kubikmeter nur etwa 7 Millionen Kubikmeter Wasser aus den sächsischen Talsperren und Speichern zur Verfügung stehen, um die Abflüsse in der Spree zu stützen. In den vergangenen Dürresommern sank der Abfluss der Spree auf ein Minimum und bestand zeitweise zu etwa drei Vierteln aus gehobenem Grubenwasser aus den Braunkohletagebauen. Dieses sogenannte Sümpfungswasser enthält große Mengen Sulfat und könnte daher die Trinkwassergewinnung aus der Spree gefährden, wenn nicht genug sulfatarmes Wasser aus den Speichern beigemischt werden kann.

Am 30. Oktober 2019 hatte das LGBR eine Gefährdungsabschätzung für das Wasserwerk Briesen bezüglich des Parameters Sulfat in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse werden im dritten Quartal dieses Jahres erwartet. Auf ihrer Basis soll ein Maßnahmenkatalog erarbeitet werden, der dem LBGR nachfolgend als

Entscheidungsgrundlage dienen soll. Demnach werden die Gefahrenabschätzung und mögliche Maßnahmenempfehlungen für den Umgang mit stark erhöhten Sulfatwerten in der Spree frühestens zum Ende des Sommers bzw. später vorliegen.

Ich frage daher die Landesregierung: Wie gestaltet sich der Notfallplan für einen eventuell zu erwartenden Dürresommer 2020 mit extrem geringen Spreeabflüssen im Hinblick auf eine erhöhte Sulfatkonzentration im Wasserwerk Briesen?

Es antwortet Herr Minister Vogel. Bitte schön.

Frau Abgeordnete Damus, das von Ihnen aufgerufene Thema ist sehr umfangreich; deswegen muss ich einige Aspekte ansprechen. Sie haben die Situation völlig korrekt dargestellt - das vorweg - und ausführlich begründet. Die länderübergreifende Arbeitsgemeinschaft „Extremsituation“, kurz AG „Extrem“ genannt, unter Beteiligung von Berlin, Sachsen und Brandenburg arbeitet auch während der Corona-Beschränkungen, um mit Niedrigwassermanagement die Bedarfe aller Nutzer im Flusseinzugsgebiet der Spree so weit wie möglich zu decken.

Die extreme Niedrigwassersituation - Sie sprachen es an - verlängert sich momentan in ein drittes Jahr seit 2018. Allerdings möchte ich an dieser Stelle auch schon einmal feststellen, dass das Wasserwerk Briesen und das Wasserwerk Friedrichshagen in Berlin am Unterlauf der Spree, das genauso betroffen ist, den Sulfatgrenzwert der Trinkwasserverordnung von 250 Milligramm pro Liter Trinkwasser bisher immer, auch in den beiden vergangenen Trockenjahren, eingehalten haben.

Es besteht aber das Problem, dass die für die Niedrigwasserstabilisierung und gleichzeitig für die Sulfatminderung genutzten Talsperren und Speicherbecken in Sachsen in der letzten Winterperiode nicht zu 100 % aufgefüllt wurden; Sie sprachen es schon an. Das heißt, dass uns deutlich weniger Wasser zur Stützung zur Verfügung steht. Deshalb wird aktuell die Sulfatsteuerung am Pegel Spremberg-Wilhelmsthal ausgesetzt und das geringe zur Verfügung stehende Wasserangebot primär für die Mengensteuerung genutzt. Es wird also auf die Menge und nicht auf den Sulfatgehalt geschaut.

Als Land hatten wir schon einmal, da es für Oberflächengewässer keinen gesetzlich festgelegten Grenzwert für Sulfat gibt, die Maßnahme ergriffen, dass wir im Rahmen eines Bewirtschaftungserlasses festgeschrieben haben, dass das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe bei Überschreitung eines Emissionsrichtwerts von 280 Milligramm pro Liter Sulfat am Pegel Neubrück Maßnahmen zur Sicherung der Trinkwasserversorgung prüft und gegebenenfalls veranlasst. Die Konsequenz - Sie sprachen es an - war dann die zweite Maßnahme, dass das LBGR eine Gefährdungsabschätzung für das Wasserwerk Briesen in Auftrag gegeben hat, die, wie Sie richtig dargestellt haben, noch nicht vorliegt. Daher gibt es aktuell auch keine Notfallpläne des LBGR.

Zum Thema Sulfat bleibt anzumerken, dass hohe Konzentrationen von über 500 Milligramm pro Liter Trinkwasser bei Säuglingen osmotische Durchfälle bewirken können. Sollte der in der Trinkwasserverordnung festgelegte Sulfatgrenzwert von 250 Milligramm pro Liter im Reinwasser, also dem Trinkwasser in der Leitung - er unterscheidet sich ja von den 280 Milligramm im

Oberflächenwasser -, nicht eingehalten werden, muss daher das zuständige Gesundheitsamt Maßnahmen prüfen und einleiten. Das kann im Extremfall die Stilllegung eines Wasserwerks bedeuten. Das kann aber auch bedeuten, dass für einen bestimmten Zeitraum mit Auflagen zur Verwendungseinschränkung gearbeitet wird; das könnte beispielsweise Kleinkinder und Risikogruppen betreffen. Sollte eine Verwendung des Trinkwassers untersagt werden, müsste der Trinkwasserversorger allerdings alternative Maßnahmen zur Verfügung stellen. Das kann zum Beispiel heißen, dass Flaschen mit sulfatarmem Trinkwasser, Mineralwasser für Säuglinge zur Verfügung gestellt werden oder die Versorgung über Tankwagen erfolgt. Wir hoffen aber, dass das nicht eintreten wird. Möglich ist auch, dass von einem benachbarten Wasserversorgungsunternehmen Trinkwasser übergeleitet wird. Ob eine solche Vereinbarung des Wasserversorgers Frankfurter Wasser- und Abwassergesellschaft mbH mit benachbarten Versorgern im Rahmen eines Notfallplans besteht, wissen wir nicht.

Um eine Lösung aufzuzeigen: Eine langfristige Sicherungsmaßnahme gegen die erhöhten Sulfatkonzentrationen stellt für die Wasserversorgung der Stadt Frankfurt die Ertüchtigung des Wasserwerks Müllrose dar. Die hiermit mögliche Beimischung sulfatarmen Wassers würde die Reinwasserwerte, also die Werte im Trinkwasser, nachhaltig senken.

In der Vergangenheit hatte die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft - LMBV - eine Kofinanzierung dieser mindestens eine Summe im oberen einstelligen Millionenbereich kostenden Maßnahme abgelehnt, da die Trinkwasserwerte im Wasserwerk Briesen bisher der Trinkwasserverordnung entsprachen bzw. auch aktuell entsprechen.

Auf Basis der vom LBGR in Auftrag gegebenen Gefährdungsabschätzung für das Wasserwerk Briesen soll die eventuell nötige Umsetzung dieser Maßnahme im Jahr 2020 neu erörtert werden. Wir hoffen, dass dann eine Entscheidung in diese Richtung getroffen wird und das Problem damit dauerhaft gelöst werden kann.

Es gibt eine Nachfrage der Abgeordneten. Bitte.

Vielen Dank für die Ausführungen. - Sie haben wie ich die Gefährdungsabschätzung angesprochen, die ja wahrscheinlich nach diesem Dürresommer vorliegen wird. Gleichzeitig ist die Gefährdungsabschätzung die Notfallmaßnahme, jetzt kommt sie aber etwas später, als der Fall möglicherweise eintritt. Ist das jetzt so zu verstehen, dass die Bereitstellung von Trinkwasser eine mögliche Notfallmaßnahme darstellt? Wie wäre sie zu finanzieren? Ich weise darauf hin, dass der Immissionsrichtwert von 280 mg/l in Neubrück seit dem Herbst durchgängig überschritten worden ist. Es ist klar, dass der Wert im Trinkwasser im Moment noch gehalten werden kann, aber wir wissen eben nicht, ob sich das verschärft.

Das Wasseraufkommen verschiedener Brunnen kann miteinander vermischt, verschnitten werden, sodass der Sulfatgrenzwert von 250 mg/l auch eingehalten werden kann. Wir gehen bis heute davon aus, dass das Wasserwerk in der Lage ist, den Grenzwert einzuhalten. Wenn es ihn nicht mehr einhalten kann -

darauf hatte ich verwiesen -, muss das zuständige Gesundheitsamt einschreiten und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Die Maßnahmen haben eine sehr weite Spannbreite, im Extremfall kann es zur Stilllegung des Wasserwerks kommen. In einem leichteren Fall kann es zur Duldung der Überschreitung und der entsprechenden Bereitstellung von Trinkwasser für Risikogruppen kommen. Wie das im Einzelfall zu finanzieren ist, kann ich Ihnen an dieser Stelle nicht sagen.

Danke schön. - Wir kommen zur Frage 121 (Aufbereitung von Schutzmasken), gestellt vom Abgeordneten Kretschmer.

Zahlreichen Gesprächen und Medienberichten zufolge gibt es die Empfehlung des Robert Koch-Instituts, FFP2- und FFP3Masken, die für den Einmalgebrauch entwickelt wurden, mehrfach zu verwenden. Das Bundesgesundheitsministerium verwies auf diese Empfehlung, die jedoch auf großen Protest stößt. Den Medien - beispielsweise ntv/panorama am 29. April 2020 und ZDF in der Sendung „Fontal 21“ - war zu entnehmen, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die empfohlene Aufbereitung für untauglich hält und dringend anrät, diese zu stoppen. Das Brandenburger Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz soll sich jedoch der umstrittenen Empfehlung angeschlossen haben.

Ich frage die Landesregierung: Welche Auffassung vertritt sie derzeit zur Wiederverwendung von Schutzausrüstung, die lediglich für den Einmalgebrauch vorgesehen ist?

Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Nonnemacher.

Danke schön, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Abgeordneter Kretschmer, das ist eine sehr interessante Fragestellung. Dazu liegen in letzter Zeit sehr viele Ergebnisse vor. Wir müssen aber ganz genau zwischen Wiederverwendung und Aufbereitung unterscheiden - darauf komme ich im Folgenden.

Grundsätzlich sind FFP-Masken Einwegartikel und nicht zur Wiederverwendung gedacht. Im Technischen Regelwerk zur Biostoffverordnung, das den Stand der Technik beschreibt, gibt es jedoch Empfehlungen, wie im Falle einer Pandemie bei nicht in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehenden FFP-Masken vorgegangen werden kann. Wenn in diesem Fall nur die Möglichkeit besteht, auf bereits benutzte Masken zurückzugreifen, können FFP-Masken unter bestimmten Bedingungen ausnahmsweise auch mehrfach, jedoch höchstens über eine Arbeitsschicht eingesetzt werden. Das ist, wie gesagt, im Technischen Regelwerk für Biologische Arbeitsstoffe nachzulesen und geht auf den Beschluss des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe mit der Nummer 609 zurück.

Diese Empfehlung zur Wiederverwendung hat das Robert KochInstitut in seiner Veröffentlichung „Mögliche Maßnahmen zum Ressourcen-schonenden Einsatz von Mund-Nasen-Schutz (MNS) und FFP-Masken in Einrichtungen des Gesundheitswesens bei Lieferengpässen im Zusammenhang mit der neuartigen

Coronavirus-Erkrankung COVID-19“ vom 14. April 2020 konkretisiert, in der zusätzliche Verhaltenshinweise gegeben werden.

Von der Wiederverwendung ist die Aufbereitung von Schutzmasken zu unterscheiden. Da FFP-Masken Einwegartikel sind, dürfen sie grundsätzlich nicht wiederaufbereitet werden.

Nun gibt es in Zeiten akuten Mangels von verschiedenen Institutionen eine Vielzahl von Veröffentlichungen mit verschiedenen Aufbereitungsmethoden. Die Methoden der Virusinaktivierung bergen aber per se die Gefahr, dass die Funktionsfähigkeit einer FFP-Schutzmaske zerstört oder gemindert wird. Die seinerzeitige Empfehlung des Krisenstabs der Bundesregierung zur Wiederaufbereitung von Einmal-Mund-Nasen-Schutzmasken und filtrierenden Halbmasken erfüllt nicht die Voraussetzungen des Standes der Technik, da sie keine Anbindung zum Arbeitsschutzrecht hat. Das heißt, diese Empfehlung untersetzt nicht die Biostoffverordnung.

Das Brandenburger Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz hat sich der Empfehlung des Krisenstabs der Bundesregierung nicht angeschlossen. Zurzeit ist es leider auch nicht möglich, eine konkrete Wiederaufbereitungsmethode zu empfehlen.

Insgesamt betone ich: Wir reden sowohl bei der Wiederverwendung als auch bei der Aufbereitung von Maßnahmen in Notlagen im Rahmen einer Pandemie, sodass es sich hier nur um Einzelfallenscheidungen bei tagesaktuell herrschenden Versorgungsengpässen handeln kann.

Der Abgeordnete Kretschmer hat eine Nachfrage. Bitte.

Herzlichen Dank, Frau Ministerin, dass die Frage nun doch einmal und in dieser Ausführlichkeit beantwortet wurde. - Zwei Nachfragen: Wie erklären Sie sich, dass sich zahlreiche Brandenburger Kliniken auf die Empfehlung des Krisenstabs berufen und FFP2- und FFP3-Masken bis zu zweimal aufbereitet haben und damit eine bis zu dreimalige Nutzung an drei aufeinanderfolgenden Tagen stattgefunden hat - teilweise wurde das über mehrere Wochen so praktiziert -, wenn sich Brandenburg aus für mich nachvollziehbaren Gründen dieser Empfehlung nicht angeschlossen hat?

Zweite Nachfrage: Am 31. März 2020 hatte ich diese Frage gemäß den Absprachen zwischen Landtagsverwaltung und Staatskanzlei - um die Regierung in ihrem krisenbedingten Tun nicht weiter zu stören - mit einer Reihe anderer Fragen als Anfragen über die Staatskanzlei gestellt. Damals wurde uns zugesichert: Wenn wir gerade beim krisenbedingt hart arbeitenden Ministerium auf Kleine Anfragen verzichten, erhalten wir relativ zeitnah eine Antwort. - Diese Antwort steht bis heute aus. Ich stelle fest, dass nun sieben Wochen vergangen sind, obwohl eine Kleine Anfrage nach den Bestimmungen nach spätestens sechs Wochen hätte beantwortet werden müssen. Da die soeben gestellte Frage nur einen Teil und die dringlichste Frage war, frage ich Sie: Wann darf ich damit rechnen, dass die anderen Fragen, die auf diesem Weg von mir an die Landesregierung gerichtet wurden, beantwortet werden?

Es handelt sich um Fragen, die alle mit der Thematik Gesundheit zu tun haben, richtig?

Richtig.

Frau Nonnemacher, bitte.

Zur zweiten Frage kann ich Ihnen überhaupt keine Auskunft geben, Herr Abgeordneter. Mir wurde kein Antrag auf Verlängerung oder Sonstiges vorgelegt. Ich kann Ihnen im Moment nicht beantworten, wo Ihre Anfrage steckt. Ich bedaure es, wenn sich die Antwort verzögert. Ich werde der Sache nachgehen, kann dazu jetzt aber keine Stellung nehmen.

Bezüglich der Entscheidung einzelner Kliniken müsste ich spekulieren, warum sie so verfahren sind. Die Frage kann ich von daher auch nicht beantworten.

Ich weise aber noch einmal darauf hin, dass wir es hier mit ernstzunehmenden Lieferengpässen zu tun haben, wie ich schon sagte. In Zeiten einer Pandemie, wenn in 187 Ländern - weltweit - händeringend nach Schutzausrüstung gesucht wird, werden wir es auch nicht mit den üblichen Beschaffungswegen zu tun haben. Dass es gerade eine Krise auszeichnet, dass man manchmal zu unkonventionellen Lösungen schreiten muss, finde ich, sollten wir alle berücksichtigen.

Es gibt eine weitere Nachfrage von Freiherrn von Lützow. Bitte schön.