Nun zu den Printmedien. Diese haben in Ostdeutschland, auch in Brandenburg, gerade auch in letzter Zeit einen rasanten Konzentrationsprozess hinter sich. Die Ursachen sind vielfältig: Wegbrechen des Anzeigengeschäfts, Verlust an Abonnenten, fehlende Akzeptanz für Paywalls, Social Media-Angebote, vermutlich auch das Verschwimmen der Grenzen von Print- und Bewegtbild sowie steigende Verteilungskosten.
Widersinnig daran ist, dass zum einen gerade den Printmedien in der Bevölkerung eine besonders große Nachrichtenkompetenz zugeschrieben wird, zum anderen diese Kompetenz von den Verbrauchern aber nicht entlohnt wird. Damit kommen wir zu dem Dilemma, in dem wir uns befinden und das leider im Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE nicht gelöst ist. Beides, lokaler Rundfunk, also Radio und Fernsehen, sowie Zeitungen bzw. Zeitschriften sind absolut ohne jeden staatlichen Einfluss auf die Inhalte zu organisieren und zu finanzieren. Diesen Grundsatz sollten wir schon deshalb nicht infrage stellen, um uns nicht dem Vorwurf auszusetzen, der Staat würde eine ihm genehme Berichterstattung durchsetzen.
Beide Mediengattungen sind durch die Corona-Pandemie in Not geraten. Gerade jetzt ist der Lokaljournalismus aber gefordert wie lange nicht. Die Arbeit der Journalisten vor Ort ist unverzichtbar, und den gestiegenen Anforderungen im redaktionellen Bereich stehen die wegbrechenden Werbeeinnahmen gegenüber. Einen Teil haben wir durch die Soforthilfe abfedern können. Sie war, anders als in Berlin, wo mittlerweile nachgebessert werden musste, von Anfang an auch auf Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitern ausgerichtet. Aber es bleibt ein Problem.
Beide, die lokalen Rundfunkanbieter und die lokalen Printmedien, haben Belastungen, die sie anders als andere Unternehmen in der gegenwärtigen Krise nicht wegsparen können. Vereinfacht gesprochen: Entweder ist das Programm auf Sendung oder nicht - dann ist es aber tot. Zur Lösung dieses Dilemmas liegen Ihnen nun zwei verschiedene Vorschläge vor: der
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung begrüßt ausdrücklich, dass die Koalitionsfraktionen für die technische Verbreitung der privaten Radio- und TV-Sender in diesem Jahr Mittel bereitstellen wollen. Mit Blick auf die Unabhängigkeit und Staatsferne ist eine Aufstockung der finanziellen Unterstützung bei den Übertragungskosten der richtige Ansatz. Im Länderkreis befinden wir uns damit im Übrigen in bester Gesellschaft.
Aus denselben Gründen ist es ebenfalls richtig, bei Print zunächst das Gespräch mit den Verlagen zu suchen. Dabei werden wir im Blick behalten, was mit den für dieses Jahr vom Bund vorgesehenen 40 Millionen Euro für die Zeitungszustellung passiert. Diese Mittel müssen zügig freigegeben werden. Ich bin darüber hinaus der Meinung, dass diese Förderung, um wirksam zu sein, perspektivisch auf 100 Millionen Euro jährlich aufgestockt werden müsste. Was wir auch nicht vergessen dürfen: Printmedien wurden bereits insofern unterstützt, als wir den Mehrwertsteuersatz von 19 % auf 7 % gesenkt haben.
Der Antrag der Linken führt uns jedoch nicht weiter. Krisenbedingte Liquiditätssicherung ist das eine, Lokaljournalismusförderung das andere. Warum?
Erstens. Wir bleiben dabei: Ein gesondertes Soforthilfeprogramm zur Sicherung der Liquidität speziell des privaten lokalen Rundfunks ist nicht sinnvoll, denn die Sender konnten Soforthilfe beantragen und haben dies getan. Es wurden auch schon erhebliche Mittel bewilligt.
Zweitens. Ziel des vielzitierten Landtagsantrages von Dezember 2017 war es, lokaljournalistische Inhalte zu fördern. Auch DIE LINKE hat diesem Antrag damals zugestimmt. Es dürfte also bekannt sein, dass es dabei um die Sicherung der Vielfalt und ganz bestimmt nicht um eine pauschale Wirtschaftssonderförderung für lokale Rundfunkveranstalter geht.
Danke, Herr Staatssekretär, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. - Wir haben uns ja am vergangenen Mittwoch im Hauptausschuss schon über die Soforthilfe für lokaljournalistische Anbieter ausgetauscht. Meine Frage ist jetzt: Können Sie heute sagen, wie viele Soforthilfeanträge mit welchem Fördervolumen bereits bewilligt wurden?
Die zweite Frage, die viel entscheidender ist: Vorhin wurde vom Bundesprogramm für Printmedien gesprochen. An welche Zeitschiene denken Sie, um den lokaljournalistischen Anbietern tatsächlich Hilfe zukommen zu lassen?
Zur ersten Frage: Nach den aktuellen Informationen - es ist eine Vielzahl an Anträgen, die derzeit ausgewertet werden; deshalb muss ich es mit einem gewissen Vorbehalt sagen - wurden bei 17 TV-Sendern mit Sitz in Brandenburg sieben Bewilligungen von zehn bekannten Anträgen ausgesprochen, und bei sieben Radiosendern mit Sitz in Brandenburg sieben Bewilligungen von sieben bekannten Anträgen, insgesamt im Bereich TV 61 280 Euro und im Bereich Hörfunk 129 000 Euro. Das sind die aktuellen Zahlen, die ich habe. Wie gesagt: Es sind noch nicht alle Anträge bearbeitet.
Was den Bund angeht, bin ich mit ihm Kontakt getreten und werde dranbleiben, damit wir Informationen dazu bekommen, wann dieses Programm umgesetzt wird. Ich halte es für richtig, für erforderlich, dieses Programm auszudehnen. Ich habe die Zahl 100 Millionen Euro genannt. Ich glaube, dass wir hier gemeinsam einen hohen Druck erzeugen müssen, um voranzukommen.
Ich will jetzt auf den zweiten Aspekt zu sprechen kommen, dessentwegen ich Ihren Antrag - mit Verlaub - für nicht zielführend halte: Lokaljournalistische Inhaltsförderung, Sicherung der Vielfalt sind keine pauschale Wirtschaftssonderförderung, sondern es geht um die qualitative Steigerung des Angebots der Lokalen.
Den Landtagsbeschluss haben wir auf der Ebene der Länder Berlin und Brandenburg - das wurde eben schon gesagt - umgesetzt, und damit haben wir eine neue Fördermöglichkeit geschaffen. Die Unabhängigkeit des Rundfunks und der Telemedien bleibt dort gewahrt, denn mit der Landesmedienanstalt können wir an eine bereits vorhandene staatsferne Struktur anknüpfen. Mit diesem Modell ist Brandenburg übrigens im Länderkreis Vorreiter.
Die Entscheidung, die für diese Förderung notwendigen Mittel nicht schon im Jahr 2020 zur Verfügung zu stellen - ich habe Sie so verstanden, dass Sie das kritisieren, Herr Büttner -, hat ebenfalls einen plausiblen, allgemein bekannten Grund: Es lag noch kein Förderkonzept vor. Inzwischen hat die Medienanstalt angekündigt, dass die Fördersatzung Ende Mai beschlossen wird.
Hinzu kommt, dass potenzielle Fördernehmer ihre Anträge erst mit Blick auf dieses Konzept formulieren und stellen müssen. Es geht um die Förderung von Angeboten, die es heute so noch nicht gibt. Dieser innovative Ansatz ist ja gerade das, was das Programm ausmachen soll.
Nein, ich würde jetzt gerne weiter ausführen. - Dieses vom Landtag beschlossene Förderprogramm hat eine andere Zielrichtung. Es dient nicht der Liquiditätssicherung, und es greift auch erst im Jahr 2021, freilich unter dem Vorbehalt, dass uns hier in diesem Haus die entsprechenden Gelder bewilligt werden.
Unsere lokalen Anbieter sind derzeit mit anderen Dingen beschäftigt, als neue Programme zu entwickeln. Sie müssen berichten, sie müssen zeigen, wie diese Krise lokal beherrschbar gemacht wird. Seit Beginn der Krise steht die Landesregierung im ständigen Austausch mit der Medienanstalt und den Sendern, um die jeweils aktuelle Situation neu zu bewerten. Das führen wir selbstverständlich fort.
Unser Fahrplan für die lokalen Anbieter und die Printlandschaft steht, und wir verschaffen den Anbietern jetzt mit der Hilfe bei den Verbreitungskosten die notwendige Luft, damit wir sie im nächsten Jahr mit der Journalismusförderung weiter stärken können.
Gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern unserer lokalen Zeitungen und Zeitschriften werden wir ein Projekt entwickeln, das auch ihnen helfen wird. Erste Gespräche dazu haben schon stattgefunden. Ich bin überzeugt, dass wir hier zu einer wirkungsgleichen Lösung kommen werden.
Lassen Sie mich zum Abschluss den Kreis schließen. Ich danke ausdrücklich unseren Regionalzeitungen und regionalen elektronischen Medien für ihre sachkundige und journalistisch hochwertige Berichterstattung, und das natürlich immer mit der notwendigen kritischen Distanz zu Politik und Verwaltung. Sie sind ein Grundpfeiler unserer freien Gesellschaft. Deshalb ist und bleibt die Landesregierung Fürsprecher und Förderer des Lokaljournalismus. - Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, es wurde eine Kurzintervention angemeldet. Der Abgeordnete Senftleben hat das Wort.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Vielen Dank auch für Ihre Ausführungen und das klare Bekenntnis, das zu unterstützen, über das wir heute diskutieren: Lokal- und Regionaljournalismus. Ich möchte zwei Punkte aufgreifen.
Erstens: Sie sprachen von dem Programm, das 2021 greifen soll, und einer Fördersatzung, die Grundlage dafür sein wird, dass dies möglich ist. Diese Satzung liegt seit Januar dieses Jahres zur Prüfung bei der Landesregierung und befindet sich nicht mehr in der Zuständigkeit der mabb. Deswegen könnten wir es vielleicht eher greifen lassen, wenn die Prüfung eher erfolgt.
Den zweiten Punkt habe ich als Frage formuliert und mit der Rose umschrieben. Deswegen frage ich noch einmal: Können Sie uns garantieren, dass durch den Beschluss, den wir als Koalition fassen wollen, sichergestellt ist, dass die Sender mit Lizenzen in und für Brandenburg in den Genuss kommen, ihren Programmbetrieb aufrechtzuerhalten und nicht außen vor gelassen werden? Noch einmal: Es geht darum, die Menschen, die in Brandenburg wohnen, zu erreichen, und nicht darum, zu beurteilen, von wo aus das Programm gesendet wird. - Vielen Dank.
Kurz und bündig: Es gibt zum einen die Verwaltungsvereinbarung, die mit der Staatskanzlei erarbeitet wird, und zum anderen gibt es die Fördersatzung. Da reden wir über den Aspekt Staatsferne. Das ist Aufgabe des Medienrates. Nach meiner Information wird sie Ende Mai beschlossen. Dann haben wir die entsprechende Grundlage.
Ich habe überhaupt kein Problem - entsprechende Vorschläge sind auch schon gemacht worden; ich habe den Eindruck, dass das bei der mabb auf offene Ohren stößt -, wenn man dann auch schon eine Ausschreibung startet, sodass man im neuen Jahr relativ zügig in eine Bewilligung von Fördermitteln kommt. Dagegen spricht aus meiner Sicht nichts. Ich bin auch gern bereit - das habe ich in meinem Hause bereits entsprechend angewiesen -, die Verwaltungsvereinbarung so auszugestalten, dass das mit einer notwendigen Sicherheit untersetzt wird. So kommen wir vielleicht etwas zügiger in den Prozess hinein. Das ist es, was Sie wohl bewegt.
Bei der Sitzfrage bleibe ich dabei: Es obliegt Ihnen als Koalitionsfraktionen, den Antrag so zu stellen, wie Sie ihn wollen. Ich halte ihn so, wie er jetzt vorliegt, für richtig, weil ich sage: Wir müssen dort anknüpfen, wo der Sitz ist. Es kann nicht sein, dass wir brandenburgische Haushaltsmittel in anderen Bundesländern investieren. Das halte ich nicht für den richtigen Weg. Es wäre auch interessant, was der Landesrechnungshof dazu sagen würde. An dieser Stelle muss man dann auch entsprechend Farbe bekennen, Herr Senftleben. - Vielen Dank.
Herr Abgeordneter Stohn, Sie haben noch einmal die Möglichkeit, zu sprechen. - Sie wollen nicht. - Der Abgeordnete Kalbitz hat auch die Möglichkeit. - Bitte schön.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Senftleben, zu Ihrem ersten Redebeitrag: Pöbeln ist kein Argument. Erst sagen Sie, wir hätten keine Ahnung, und dann führen Sie nichts an. Das ist ein unwürdiges Niveau.
Die Frage, wie sich durch finanzielle Abhängigkeit Unabhängigkeit stärken lassen soll, bleibt offen. Das ist eine Kernfrage bei der Bedeutung und der Verantwortung, die die Medien bei der Meinungsbildung auch im politischen Sinne haben. Deshalb gilt es, den Anfängen zu wehren, damit Lokaljournalismus nicht dort endet, wo die zwangsfinanzierten GEZ-Medien in der überwiegenden Masse längst angekommen sind: bei dem Gesinnungs- und Haltungsjournalismus, der die gute, wichtige Idee freier und unabhängiger Medien längst ad absurdum geführt hat - das ist die Realität -, bis hin zu Tatort-Folgen, die sich Karl-Eduard von Schnitzler nicht besser hätte ausdenken können.
Ihr Argument finanzieller Hilfen im technischen Sinne kann ich nachvollziehen. Aber das hat mit der Stärkung der Unabhängigkeit nichts zu tun. Da haben wir schon das Problem, was die Staatsferne angeht. Herr Vida, Sie haben völlig zu Recht diejenigen betont, die politisch nicht einseitig sind, wenn es um eine
Förderung geht. - Wer legt denn das fest? Wer beurteilt das, wenn der Geldgeber die Regierung ist? Wer beurteilt, was einseitig oder nicht einseitig ist? Das widerspricht dem Prinzip der Staatsferne.
Wie weit die Einflussnahme gediehen ist, zeigt ein Blick auf die SPD. Sie kennen sich damit aus. Die Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft gehört Ihnen ja komplett. Sie haben ein Riesennetzwerk von Beteiligungen an zahlreichen Verlagen, Zeitungen und Radiosendern über die DDV Mediengruppe: „Hannoversche Allgemeine‟, „Leipziger Volkszeitung‟, „Ostsee-Zeitung‟. Man kann weitermachen: Die „Neue Westfälische‟ gehört der SPD zu 100 %. Das alles hat mit Staatsferne bei einer Regierungspartei nichts zu tun. Wir könnten über das „RedaktionsNetzwerk‟, über die Madsack-Mediengruppe und all diese Dinge reden. Sie wissen also am besten, wie so etwas funktionieren kann. Diese politische Einflussnahme wollen wir nicht auf den Lokaljournalismus ausweiten. Deshalb lehnen wir beide Anträge ab. - Vielen Dank.
Herr Staatssekretär Dr. Grimm verzichtet. - Aber ich sehe, dass der Abgeordnete Büttner in den Startlöchern steht. Bitte schön.
Vielen Dank, verehrte Frau Präsidentin! Zunächst zu Ihnen, Herr Kalbitz. Ich fange mit Ihnen an, denn mit den anderen kann ich mich dann ernsthaft auseinandersetzen. Ihre medienpolitische Kompetenz ist schlicht und ergreifend nicht vorhanden. Der Kollege Senftleben hat völlig recht. Ich mache das auch sehr gern - Sie wollen ein Beispiel haben - an einem Beispiel fest:
Sie als AfD-Fraktion haben ganz offensichtlich den Medienstaatsvertrag Berlin-Brandenburg nie gelesen. Sie haben uns zwei Wahlvorschläge vorgelegt, die Sie schnell wieder zurückgezogen haben. Herr Kalbitz, Sie wollten sich selbst als Vorsitzenden des Medienrates wählen lassen und wollten Herrn von Lützow in den Medienrat wählen. Paragraf 11 Medienstaatsvertrag besagt:
„Mitglied des Medienrates darf nicht sein, wer [...] einem Gesetzgebungsorgan des Bundes oder eines Landes […] angehört [...]‟
Sie haben die Wahlvorschläge schnell zurückgezogen. Das heißt, Sie haben diesen Medienstaatsvertrag nicht ein einziges Mal gelesen. Oder Sie sind einfach nur dreist. Insofern haben Sie sich mit Ihrer medienpolitischen Kompetenz völlig ins Aus geschossen.
- Ja, es wäre gut, wenn sie Ihr Mandat zurückgäben. Wir würden Sie trotzdem nicht in den Medienrat wählen. Das hat der Medienrat nicht verdient, Kollege Stohn.
Lieber Erik Stohn, ich komme zu Ihnen. Das Problem ist: Sie haben viel gesagt, aber es kam inhaltlich nicht wirklich etwas rüber. Wir haben Ihnen den Antrag vor wenigen Wochen bei der Aufstellung des Nachtragshaushalts vorgelegt. Da hätten Sie ihm zustimmen können. Warum wollten Sie ihn damals nicht haben? Wie ist jetzt plötzlich die Erkenntnis gewachsen, dass innerhalb