Lieber Erik Stohn, ich komme zu Ihnen. Das Problem ist: Sie haben viel gesagt, aber es kam inhaltlich nicht wirklich etwas rüber. Wir haben Ihnen den Antrag vor wenigen Wochen bei der Aufstellung des Nachtragshaushalts vorgelegt. Da hätten Sie ihm zustimmen können. Warum wollten Sie ihn damals nicht haben? Wie ist jetzt plötzlich die Erkenntnis gewachsen, dass innerhalb
weniger Wochen alles anders ist? Weil es ein anderes Label ist? Das ist mir zu billig. Das ist mir zu einfach, Kollege Stohn.
Sie müssen einen Zeitrahmen vorgeben. Das Problem ist, dass die Verbreitungskosten - das ist die Kritik an Ihrem Entschließungsantrag - unterschiedlich hoch sind. Bei großen Radiosendern macht das etwas aus. Bei einem Lokal-TV ist das aber meist nicht die erhebliche Größenordnung. Viel interessanter wäre, die 750 000 Euro wie nach dem Medienstaatsvertrag vorgesehen jetzt einzusetzen.
Herr Staatssekretär Grimm, erstens: Wir sind eine Hauptstadtregion. Dazu gehören Berlin und Brandenburg. Das müsste auch einmal in Ihren Kopf gehen.
Zweitens ist völlig richtig - danke, Kollege Senftleben, dass Sie es gesagt haben -: Die Förderrichtlinie liegt seit Januar bei Ihnen in der Staatskanzlei. Da müssen Sie einmal in die Hufe kommen. Da müssen Sie die Verwaltungsvereinbarung mit der mabb schließen. Dann ist das auch kein Problem mehr.
Drittens, Herr Staatssekretär: Es tut mir wirklich leid - bei allem Respekt -, aber Sie müssen auch den Antrag lesen und dürfen nicht nur eine vorbereitete Rede vorlesen. Unser Entschließungsantrag greift alle drei Punkte auf, nämlich erstens ein Soforthilfeprogramm, zweitens die überplanmäßigen Ausgaben - die 750 000 Euro, die nach dem Medienstaatsvertrag vorgesehen sind - und drittens - ich habe überhaupt nicht verstanden, was Sie dazu gesagt haben; der Punkt in Ihrem Entschließungsantrag ist ähnlich wie in unserem - die intensive Prüfung der finanziellen Förderung von lokalen und regionalen Printmedien. Herr Staatssekretär, es tut mir leid: An dieser Stelle kam von Ihnen nichts. Da erwarte ich mehr von der Staatskanzlei und der Landesregierung. - Ansonsten bedanke ich mich herzlich für diese Debatte, verehrte Kolleginnen und Kollegen.
Zunächst lasse ich über den Entschließungsantrag ohne Titel der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/1227 abstimmen. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
Ich lasse über den Entschließungsantrag „Unabhängigen Lokaljournalismus in der Corona-Krise stärken‟ der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 7/1246 abstimmen. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit wurde der Antrag bei einigen Enthaltungen mehrheitlich angenommen.
Es liegen vier Dringliche Anfragen vor. Da die Dringlichen Anfragen 6, 7 und 8 den Vorfall an der Astrid-Lindgren-Grundschule in Blankenfelde-Mahlow betreffen, bitte ich die drei Fragesteller, zunächst ihre Fragen nacheinander zu formulieren, und im Anschluss Frau Ministerin Ernst um die gemeinsame Beantwortung.
Ich bitte zuerst den Abgeordneten Hohloch um die Formulierung der Dringlichen Anfrage 6 (Vorfall an der Astrid-Lindgren- Grundschule).
Danke, Frau Präsidentin. - Frau Ministerin, die Landesregierung bestätigte auf eine parlamentarische Anfrage der AfD-Fraktion hin, dass am 5. März 2020 ein syrischer Staatsangehöriger an der Astrid-Lindgren-Grundschule als Unterstützung der Lehrer und für Aufsichtstätigkeiten eingesetzt wurde. Dieser hat einen Schüler der sechsten Klasse am Hals gepackt und an die Tafel gedrückt. Anlass hierfür soll nach Aussage des Herrn Ungehorsam gewesen sein.
Der Mann ist Absolvent des Refugee Teachers Program der Universität Potsdam, das nach Angaben der Universität das Ziel verfolgt, „das deutsche Bildungssystem durch Lehrkräfte mit einem nichtdeutschen [...] Hintergrund und Migrationserfahrung [zu] bereichern“.
Ich frage daher die Landesregierung: Welche Konsequenzen ergeben sich für die Schulleiterin angesichts der Tatsache, dass sie als „deeskalierende Sofortmaßnahme“ den betreffenden Syrer lediglich aus der Klasse nahm, das Staatliche Schulamt Brandenburg an der Havel aber erst elf Tage nach dem Übergriff telefonisch in Kenntnis setzte, das heißt nicht, wie im Rundschreiben 16/17 gefordert, binnen 24 Stunden sowohl das Staatliche Schulamt als auch die Pressestelle des MBJS kontaktierte?
Zur gleichen Thematik formuliert die Abgeordnete Bessin die Dringliche Anfrage 7 (Vorfall an der Astrid-Lindgren-Grund- schule).
Meine Frage lautet: Welche Veränderungen im Aufenthaltsstatus haben sich durch die Aufnahme entweder in das Refugee Teachers Program oder durch die Einstellung in den Schuldienst für den betreffenden Lehrer ergeben?
Die Dringliche Anfrage 8 (Vorfall an der Astrid-Lindgren-Grund- schule Blankenfelde-Mahlow) zu diesem Thema formuliert der Abgeordnete Freiherr von Lützow. Bitte schön.
Ich verzichte auch auf die Einleitung. Der Sachverhalt ist von Herrn Hohloch eindeutig dargestellt worden.
Ich frage die Landesregierung: Ist der Verzicht auf einen weiteren Einsatz des Syrers in der Astrid-Lindgren-Grundschule gleichbedeutend mit der Einstellung der monatlichen Gehaltszahlungen, oder bezieht der Mann bis zu seinem Ausscheiden aus dem Schuldienst das volle Monatsgehalt nach Entgeltgruppe S 8a?
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wie Sie der Antwort auf die Kleine Anfrage 385 entnehmen können - die Drucksache wurde verteilt -, hat es einen Vorfall an der Astrid-Lindgren-Grundschule Blankenfelde-Mahlow gegeben. In der Antwort auf die Kleine Anfrage wird einiges dazu ausgeführt.
Ein Schüler der Jahrgangsstufe 6 der Astrid-Lindgren-Grundschule berichtete am Donnerstag, dem 5. März 2020, seinen Eltern von einem Vorfall - er sagte, er sei in der letzten Unterrichtsstunde am Hals gepackt und gegen die Tafel gedrückt worden - und seiner unmittelbaren Betroffenheit.
Am Freitag, dem 6. März, erhielt die Schulleiterin durch ein Gespräch mit den Eltern des betroffenen Schülers Kenntnis von dem Sachverhalt. Unverzüglich wurde die Klärung des Vorfalls durch die Schulleiterin eingeleitet und am 6. März entschieden, dass als deeskalierende Maßnahme die pädagogische Unterrichtshilfe ab sofort nicht mehr in der betreffenden Klasse eingesetzt wird.
Das Gespräch zwischen der Schulleiterin und der betreffenden Person, der Unterrichtshilfe, fand dann am Dienstag, dem 10. März, im Beisein des Lehrerrates statt, da die Person montags regulär nicht an der Schule tätig ist. In dem Gespräch bestritt die betreffende Person den Vorfall. Aus seiner Sicht gab es keine Konfliktsituation. Im Anschluss an dieses Gespräch folgte eine Befragung von zwei Schülerinnen aus der betreffenden Klasse durch die Schulleiterin. Diese bestätigten die Vorwürfe.
Anschließend war ein Gespräch mit dem betroffenen Schüler geplant, um den Sachverhalt weiter aufzuklären. Zu diesem Gespräch kam es zwischen dem 11. und 17. März zunächst nicht, da er von den Eltern für eine Woche von der Schule abgemeldet wurde.
Die Schulleiterin setzte am Montag, dem 16. März, den zuständigen Schulrat im Staatlichen Schulamt Brandenburg an der Havel telefonisch über den Sachverhalt in Kenntnis. Der Schulrat ordnete an, dass die Schulleiterin weiterhin die Sachverhaltsaufklärung betreiben und den betreffenden Schüler befragen solle, sobald er wieder in der Schule sei. Eine persönliche Befragung des Schülers war in der Folge nicht mehr möglich, da am Mittwoch, dem 18. März, bedingt durch die Corona-Pandemie, der Unterrichtsbetrieb unterbrochen wurde.
Als Sofortmaßnahme zur Deeskalation wurde seitens der Schulleiterin entschieden, dass die Person dauerhaft nicht mehr in der Klasse eingesetzt wird.
Am 20. März, nach Eingang der Kleinen Anfrage, holte die oberste Schulaufsicht im MBJS Informationen beim zuständigen Staatlichen Schulamt ein und belehrte, dass Vorfälle dieser Art unverzüglich zu melden sind, unabhängig davon, ob die Sachverhaltsaufklärung abgeschlossen ist, mit Verweis auf das Rundschreiben des MBJS „Hinsehen - Handeln - Helfen, Angst- und gewaltfrei leben und lernen in der Schule‟.
Die betreffende Person war bis einschließlich Dienstag, dem 17. März 2020, bis zur Schließung an der Schule tätig, jedoch nur als Aufsichtsperson zusammen mit einer Lehrkraft. Ab dem 18. März erfolgte auch kein Einsatz der betreffenden Person in der Notfallbetreuung.
Eine schriftliche Beschwerde der Eltern des betroffenen Schülers zu dem Vorgang ist am Samstag, dem 4. April, im Staatlichen Schulamt eingegangen und wurde durch den zuständigen Schulrat bearbeitet.
Im Zuge der weiteren Bearbeitung des Vorgangs hat am 22. April 2020 ein Dienstgespräch mit der Leiterin des Staatlichen Schulamts Brandenburg an der Havel mit der betreffenden Person der pädagogischen Unterrichtshilfe stattgefunden. Im Ergebnis wurde entschieden, dass die betreffende Person, die pädagogische Unterrichtshilfe, nach Wiederaufnahme des Unterrichtbetriebs nicht mehr für den Einsatz in der Schule vorgesehen ist.
Am 22. April wurde die Familie durch den zuständigen Schulrat zu einem Gespräch zur Sachverhaltsaufklärung für den 28. April 2020 eingeladen. Dieses Gespräch mit dem Schüler und seiner Mutter fand am 28. April 2020 auch statt.
Mit der Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs ab dem 4. Mai 2020 erfolgte keine Einsatzplanung für die betreffende Person im Schulbetrieb und in der Notfallbetreuung.
Am 5. Mai 2020 fand eine zweite Befragung von zwei weiteren Schülern der betreffenden Klasse durch den zuständigen Schulrat statt, die den Vorfall bestätigten.
Am 6. Mai 2020 teilte das Staatliche Schulamt der betreffenden Person über den ihn vertretenden Rechtsanwalt mit, dass er bis zum Schuljahresende von der Arbeitsleistung freigestellt und eine Abmahnung beabsichtigt ist.
Dieser Entscheidung lag eine Abwägung zugrunde. Unbestritten ist, dass es sich um eine Arbeitspflichtverletzung handelt, die nicht hinnehmbar ist. Mit welchen arbeitsrechtlichen Maßnahmen der Arbeitgeber darauf reagiert, ist Ergebnis eines Abwägungsprozesses, der vor dem Hintergrund der Umstände des Einzelfalls und der Art und Schwere der Arbeitspflichtverletzung zu vollziehen ist.
Nach Anhörung verschiedener Personen wurde eingeschätzt, dass aufgrund der Art und Schwere des Fehlverhaltens und der Tatsache, dass es sich um ein erstmaliges Fehlverhalten handelte, eine arbeitgeberseitige verhaltensbedinge Kündigung nicht erfolgreich ist, und entschieden, auf das Fehlverhalten mit einer Abmahnung, einem Nichteinsetzen im Unterrichtsbetrieb und einer Nichtverlängerung des Vertrages zu reagieren. So wurde schließlich entschieden, dass der Arbeitsvertrag nicht verlängert wird.
Zu den Anfragen: Herr Hohloch, Sie haben gefragt, welche Konsequenzen sich für die Schulleiterin ergeben. Der zuständige Schulrat hat mit der Schulleiterin die Vorgehensweise zur Bearbeitung derartiger Vorfälle, insbesondere die Nichteinhaltung der Meldekette, ausgewertet und darauf hingewiesen, dass auf Basis des Rundschreibens 16/17 hätte agiert werden müssen. Ob das Verhalten der Schulleiterin dienstrechtliche Konsequenzen haben wird, ist Gegenstand der noch laufenden Prüfung durch das zuständige Staatliche Schulamt.