Protocol of the Session on June 14, 2019

(Lüttmann [SPD]: Unerhört, Herr Vogel! - Bretz [CDU]: Herr Vogel schießt den Vogel ab!)

Sie tauchen im Fraktionsgesetz nicht auf und werden im Abge ordnetengesetz nicht so gewürdigt wie zum Beispiel die Vize präsidentin oder der Vizepräsident. Wir werden in der nächsten Legislaturperiode noch einmal darüber nachdenken müssen, wie wir dem gerecht werden.

Zu dem Thema Einbeziehung des Landesrechnungshofs wurde umfassend ausgeführt. Ich möchte an dieser Stelle nur erwäh nen: Es war ja wohl einmalig, dass sich 16 Rechnungshofprä sidenten und -präsidentinnen mit unserem Landesrechnungs hofpräsidenten solidarisiert haben. Die Kritik hat dazu geführt, dass wir jetzt ein so vorbildliches Gesetz haben, dass unser Landesrechnungshofpräsident in Zukunft vielleicht Soli-Erklä rungen für andere Landesrechnungshofpräsidenten abgeben muss, die eine ähnliche Forderung an ihre Landtage stellen und für ihre Fraktionsgesetze eine ähnliche Regelung haben wollen.

(Heiterkeit der Abgeordneten Nonnemacher [B90/GRÜ NE])

Eine Geschichte treibt uns jetzt um - eine Überraschungsakti on. Es gibt nämlich, gerade verteilt, einen Änderungsantrag der Abgeordneten Domres, Lüttmann und Dr. Redmann, wonach kurzerhand jede Fraktion 13,33 % des Grundbetrags zusätzlich dafür erhalten soll, dass die Aufgaben der PKK auch ordentlich durch Mitarbeiter - in diesem Fall: der Vergütungsgruppe A 14 - der Fraktionen abgedeckt werden können. Bezug genommen wird hierbei auf einen Vergleich mit den Enquetekommissio nen und Untersuchungsausschüssen. Das ist unseres Erachtens nicht sachgerecht.

(Beifall B90/GRÜNE)

Enquetekommissionen und Untersuchungsausschüsse kommen fallweise zustande. Nicht in jeder Legislaturperiode wird eine Enquetekommission gebildet, nicht immer werden Untersu chungsausschüsse eingerichtet, und wenn, dann nur befristet. Die Aufgabe der PKK ist eine Daueraufgabe und muss daher aus den zur Verfügung stehenden Mitteln der Fraktionen finan ziert werden. Es ist unseres Erachtens nicht richtig, dass dafür zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Ich muss ehrlich sagen, dass wir eigentlich vorhatten, dem Ge setzentwurf zuzustimmen. Wir hatten getrennte Abstimmungen beantragt, weil ein anderer Änderungsantrag von uns, der sich auf das Diskontinuitätsprinzip bei Volksinitiativen und Volks begehren bezieht, abgelehnt wurde. Trotzdem hätten wir die sem Gesetzentwurf der vier Parlamentarischen Geschäftsführer in der getrennten Abstimmung zugestimmt; aber das, muss ich sagen, überfordert uns, und unsere Bereitschaft, dies noch mit zutragen, ist nicht gegeben. Daher werden wir dem Fraktions gesetz bzw. der Änderung an dieser Stelle nicht zustimmen, auch wenn wir die wesentlichen Inhalte teilen. - Recht herzli chen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall B90/GRÜNE)

Vielen Dank. - Wir sind am Ende der Rednerliste angelangt und kommen zur Abstimmung. Wir stimmen zunächst über zwei Änderungsanträge ab.

Ich rufe zuerst den Änderungsantrag von vier Abgeordneten - Domres, Lüttmann, Frau Nonnemacher, Dr. Redmann - auf Drucksache 6/11577 auf. Beantragt werden Änderungen von Artikel 3 Nr. 9 Buchstabe e, Artikel 6 und Artikel 7. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? - Stimmt jemand dage gen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Da mit ist dieser Änderungsantrag einstimmig angenommen.

Ich rufe nun den Änderungsantrag von drei Abgeordneten - Domres, Lüttmann, Dr. Redmann - zu dem Zweiten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften, Gesetzentwurf der Abgeordneten Domres, Lüttmann, Frau Nonnemacher und Dr. Redmann vom 28. März 2019, Drucksache 6/10978, in der Fassung der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses, Drucksache 6/11523 - Neudruck -, zur Abstimmung auf. Laut Änderungsantrag wird in Artikel 1 nach § 6 Abs. 1 Satz 2 fol gender Satz eingefügt:

„Für die Einstellung von Fraktionsmitarbeiterinnen und Fraktionsmitarbeitern zur Unterstützung der Arbeit der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission des Landtags erhöht sich der Betrag je Fraktion um 13,33 % des Grundbetrags.“

Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? - Gibt es Gegenstim men? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Bei einigen Gegenstim men und Stimmenthaltungen ist der Änderungsantrag ange nommen.

Ich rufe zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses zu dem Zweiten Gesetz zur Änderung parla mentsrechtlicher Vorschriften, Drucksache 6/11523 - Neudruck -, auf. Hierzu wurde gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 unserer Geschäfts ordnung die Teilung des Abstimmungsgegenstandes beantragt.

Zur Erläuterung: Nr. 1 der Beschlussempfehlung empfiehlt die Ablehnung des Änderungsantrags der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Drucksache 6/11135. Nr. 2 empfiehlt die An nahme des Gesetzentwurfs von vier Abgeordneten in der vom Hauptausschuss beschlossenen Fassung. Ich frage Sie, meine Damen und Herren, ob es Ihrerseits Bedenken dagegen gibt, dass ich zunächst über Nr. 1 und anschließend über Nr. 2 der Beschlussempfehlung abstimmen lasse. - Da das nicht der Fall ist, verfahren wir so.

Ich rufe also Nr. 1 der Beschlussempfehlung des Hauptaus schusses, Drucksache 6/11123 - 2. Neudruck -, Ablehnung des Änderungsantrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 6/11135, zur Abstimmung auf. Wer folgt dieser Beschlussempfehlung? - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung mehrheitlich angenommen.

Ich rufe Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses, Drucksache 6/11523 - 2. Neudruck -, Annahme des Gesetzent wurfs von vier Abgeordneten, Drucksache 6/10978, in der vom Hauptausschuss beschlossenen Fassung zur Abstimmung auf. Wer stimmt Nr. 2 der Beschlussempfehlung zu?

(Der Abgeordnete Vogel [B90/GRÜNE] meldet sich zu Wort.)

- Bitte.

Herr Präsident, wenn ich es richtig verstanden habe, wurde doch gerade ein Änderungsantrag, der in letzter Minute einge reicht worden war, mit Mehrheit verabschiedet. Insofern steht nicht mehr der in der Fassung des Hauptausschusses vorliegen de Gesetzentwurf zur Abstimmung, sondern ein vom Plenum geänderter Gesetzentwurf.

Ja, der Hinweis ist richtig. Daher müsste der Beschluss, wenn er gefasst wird, wie folgt lauten: „Nummer 2 der Beschluss empfehlung, Bericht des Hauptausschusses […] in der geän derten Fassung“, richtig?

(Vogel [B90/GRÜNE]: Ja!)

„[…] von vier Abgeordneten, Drucksache 6/10978, in der vom Hauptausschuss beschlossenen Fassung“, natürlich unter Be rücksichtigung dessen, was wir vorher beschlossen haben. Ja?

(Vogel [B90/GRÜNE]: Ja, ja!)

- Okay. Dann können wir nun über Nr. 2 in der geänderten Fas sung abstimmen. Wer stimmt zu? - Stimmt jemand dagegen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Bei einigen Stimmenthaltungen ist die Beschlussempfehlung in der geänderten Fassung mehr heitlich angenommen. Damit ist das Gesetz in 2. Lesung verab schiedet.

Jetzt geht es weiter: Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses zu dem Dritten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften. Wer stimmt der Beschlussempfehlung zu? - Gibt es Gegenstim men? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Damit ist die Beschluss empfehlung einstimmig angenommen und das Gesetz in 2. Le sung verabschiedet.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 14 und rufe Tagesordnungs punkt 15 auf:

Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungs rechtlicher Vorschriften 2019 im Land Brandenburg

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 6/11269

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen

Drucksache 6/11522

Dazu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/11571 vor.

Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Damit kommen wir zur Abstimmung.

Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, der Frak tion der CDU, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 6/11571, zur Ab stimmung auf. Beantragt wird, dem Artikel 2 Nr. 5 eine Nr. 6 anzufügen - Stichwort: Vollzugsdienstzulage - und Artikel 7 neu zu fassen - Stichwort: Inkrafttreten. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? - Stimmt jemand dagegen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist der Än derungsantrag einstimmig angenommen.

Ich rufe die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen, Drucksache 6/11522, zu dem Entwurf eines Geset zes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Ände rung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschrif ten 2019 im Land Brandenburg zur Abstimmung auf. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? - Gibt es Gegenstimmen? - Ent haltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist der Beschlussemp

fehlung einstimmig gefolgt und ist das Gesetz in 2. Lesung unter Berücksichtigung der Änderungsanträge angenommen.

(Beifall der Abgeordneten Dr. Bernig [DIE LINKE], Bretz [CDU] und Galau [AfD])

Ich schließe Tagesordnungspunkt 15 und rufe Tagesordnungs punkt 16 auf:

Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ergänzung des Rechts der Industrie- und Handelskammern im Land Brandenburg

Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 6/7695

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie

Drucksache 6/11512

Die Aussprache wird für die Fraktion der SPD und die Fraktion DIE LINKE vom Abgeordneten Loehr eröffnet. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kolle gen! Wir diskutieren heute zum wiederholten Mal über einen Vorschlag zur Änderung des IHK-Gesetzes, welchen uns die Grünen schon im November 2017 vorgelegt haben. Ich hätte es fair gefunden, Herr Vogel, wenn Sie heute die Chance gehabt hätten, als Erster zu reden. Die parlamentsrechtlichen Vor schriften sehen aber vor, dass wir nicht über das Gesetz, son dern über die Beschlussempfehlung des Ausschusses abstim men. Daher habe ich - ungewohnt - die ersten Worte.

Auch wenn wir bereits darüber diskutiert haben, möchte ich in Erinnerung rufen, was die Grünen beantragen. Die Grünen wollen, dass wir aus § 5 den Abs. 3 streichen und im Gesetz eine Klarstellung herbeiführen, wonach der Landesrechnungs hof berechtigt ist, die drei Industrie- und Handelskammern in Brandenburg zu prüfen.