- Hören Sie mir zu! - Wir wissen aber auch, dass die gegenwär tigen Rahmenbedingungen in der Bundesrepublik und in der heutigen Welt nicht für eine sofortige Abschaffung sprechen und einen pragmatischen Umgang mit diesem Thema erfor dern.
Dazu gibt es unterschiedliche Auffassungen und kontroverse Diskussionen in unserer Fraktion, die gerade vor dem Hinter grund des NSU-Untersuchungsausschusses ablaufen.
Mit dem Gesetzentwurf wird ohne Zweifel die parlamentari sche Kontrolle des Verfassungsschutzes erheblich gestärkt. Die PKK erhält neue Möglichkeiten für eine wirksamere Kontrolle. Dazu gehört insbesondere die Einrichtung der Stelle eines Be vollmächtigten, die, mit einer personellen Ausstattung verse hen, sozusagen die Geschäftsstelle der PKK sein wird. So et was hat es bisher nicht gegeben. Künftig können auch Mitar beiter der Fraktionen in die Arbeit der PKK einbezogen wer den.
Vielen Dank, Herr Scharfenberg. Ob es zur Aufhellung bei trägt, liegt vor allem an Ihnen. Meine Frage ist folgende: Sie haben gerade geäußert - oder ich habe es missverstanden -, wir bräuchten keinen Verfassungsschutz, sondern mündige Bürger. Da drängt sich mir der Umkehrschluss auf: Wir haben einen Verfassungsschutz, weil wir unmündige Bürger haben?
Mit der Einrichtung einer Innenrevision wird die interne Kon trolle der Abteilung Verfassungsschutz verstärkt. Auch das hat es bisher nicht gegeben. Es gibt strengere Regelungen zum Einsatz von V-Leuten. In der Anhörung im Innenausschuss ha ben die Sachverständigen anerkannt, dass mit dem Gesetzent wurf Konsequenzen aus dem NSU-Skandal gezogen werden. Zugleich gab es eine Reihe kritischer Anmerkungen und inhalt liche Vorschläge, so zum Schutz von Minderjährigen oder zum Zugriff auf Videoaufnahmen.
Ein wichtiger Punkt war die Zweckbindung von erlangten In formationen vor dem Hintergrund des Trennungsgebots, wobei die Sachverständigen ihre Kritik nicht in entsprechende Vor schläge kleiden konnten.
Wir haben die Kritik insbesondere der Landesbeauftragten für den Datenschutz sehr ernst genommen und greifen im Ergebnis der Diskussion mit unserem Koalitionspartner die wesentli chen Punkte mit einer ganzen Reihe von Änderungsanträgen auf. So erweitern wir die notwendigen Voraussetzungen für Maßnahmen des Verfassungsschutzes, streichen den Zustim mungsvorbehalt des Ministers bei Befragungen von Mitarbei tern des Verfassungsschutzes durch die PKK, führen ein An werbeverbot für Fraktionsmitarbeiter ein, schränken die Inan spruchnahme von Videoaufnahmen auf den öffentlichen Raum ein, verbessern den Schutz von Minderjährigen, regeln eine verpflichtende Amtshilfe für die PKK, legen fest, dass die PKK mindestens vierteljährlich tagt und dass der Bevollmächtigte der Rechtsaufsicht durch die Präsidentin des Landtages und der Fachaufsicht der PKK unterliegt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wissen, dass es sich bei diesem Gesetz um einen Kompromiss handelt, bei dem die Linke Zugeständnisse machen muss. Das sind die Einführung des IMSI-Catchers und die mit der Änderung eingeengte Vi deoüberwachung. Diese Zugeständnisse beziehen sich auf er weiterte Befugnisse des brandenburgischen Verfassungsschut zes, die jedoch deutlich unter dem liegen, was die CDU mit ih rem Änderungsantrag fordert. So ist für die CDU selbstver ständlich - das haben Sie ja noch einmal gesagt -, dass der Ver fassungsschutz die Quellen-TKÜ und die Onlinedurchsuchung anwenden darf. Und Sie haben mit einem Antrag im Januar in neun Punkten die Erweiterung der Befugnisse des Verfassungs schutzes vorgeschlagen.
Sie versuchen einen Spagat, meine Damen und Herren von der CDU. Sie erwecken den Eindruck, dass es Ihnen um die Stär kung der Minderheitenrechte in der PKK geht, und wollen im Gesetz geregelt wissen, dass auf Antrag eines Drittels der Mit glieder eine Sitzung einzuberufen ist. Darüber haben wir in der Koalition auch diskutiert, aber dann auf eine entsprechende Regelung verzichtet, weil damit die Minderheitenrechte abge baut würden. Gegenwärtig gilt nach der Geschäftsordnung der PKK, dass ein Mitglied ausreicht, um die Einberufung der PKK herbeizuführen. Erwecken Sie doch nicht einen anderen Eindruck! Leider haben Sie das hier versucht.
Ich komme zum Schluss. - Auch das ist nur möglich vor dem Hintergrund einer verstärkten Kontrolle. Unter dieser Voraus setzung - und nur unter dieser Voraussetzung - stimmen wir dem vorliegenden Gesetzentwurf und dem Entschließungsan trag mehrheitlich zu. - Ich bedanke mich für die Aufmerksam keit.
Der Abgeordnete Dr. Redmann hat eine Frage angezeigt. Möchten Sie diese beantworten? Das wäre dann außerhalb der Redezeit. - Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann hat sich das erledigt.
Verehrte Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Sehr verehrte Besucher! Gestern hatten wir den Abschlussbe richt zum NSU-Untersuchungsausschuss hier im Plenum. Alle Fraktionen haben auf verschiedene Weise ihr Fazit daraus ge zogen.
Im Ergebnis können jedoch nur eine Verbesserung der Ausstat tung des Verfassungsschutzes und insbesondere eine Neuaus richtung - hin zu den tatsächlichen Gefährdungslagen - vorge nommen werden. So existiert entgegen der Auffassung der Linken, der Grünen und weiter Teile der SPD nicht nur der Be reich Rechtsextremismus, sondern es gibt auch Linksextremis mus und islamistischen Extremismus. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die politische Neutralität des Verfassungsschutzes, die dringend hergestellt werden muss. So wurde bekanntlich Hans-Georg Maaßen als Präsident des Bundesamtes für Ver fassungsschutz nach massivem politischen Druck abgelöst, nachdem er zu Berichten über angebliche Hetzjagden auf Flüchtlinge in Chemnitz Stellung bezogen hatte.
Er hat nämlich seine tatsächliche Informationslage wiederge geben, welche einigen politischen Akteuren - politischen Ak teuren! - nicht ins Weltbild passte, wie Ihnen zum Beispiel.
Ebenso sieht sich der uns in Brandenburg wohlbekannte ehe malige Führer des V-Mannes „Piatto“, der jetzige Chef des Sächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz, Gordian Meyer-Plath, Rücktrittsforderungen von Politikern ausgesetzt. Anlass ist eine Einschätzung innerhalb des aktuellen Verfas sungsschutzberichts Sachsen 2018, wonach das Konzert „Wir sind mehr“ in Chemnitz als teilweise linksextrem eingestuft worden ist.
Es ist also dringend die politische Neutralität herzustellen, da mit der Verfassungsschutz die tatsächlichen Bedrohungslagen aufklären und auch darüber informieren kann, wie es seine Aufgabe ist.
Aufgabe des Verfassungsschutzes ist es, Informationen über tatsächliche verfassungsfeindliche Bestrebungen sowie Spio nageaktivitäten im Land Brandenburg zu sammeln. Daher ist es unabdingbar, dass der Verfassungsschutz nicht - wie bisher in Brandenburg - lediglich eine in das Innenministerium einge gliederte Abteilung darstellt. Vielmehr sollte nach dem Vorbild des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Sächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz auch in Brandenburg eine eigenständige Behörde in Form eines Landesamtes geschaffen werden.
Weiterhin ist es erforderlich, die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes zu gewährleisten, damit keine politi sche Einflussnahme stattfindet. Schauen Sie sich nur den Be richt der hiesigen Parlamentarischen Kontrollkommission an, welcher gestern - jedoch ohne Debatte - auf der Tagesordnung stand. Darin wird die versuchte politische Einflussnahme mehr als deutlich. Notwendig ist eine unabhängige Kontrolle der Ar beit des Verfassungsschutzes, quasi in Form eines begleitenden permanenten Untersuchungsausschusses, was der jetzige Ge setzentwurf jedoch nicht hergibt.
So sind außerdem die Minderheitenrechte nicht ausreichend berücksichtigt. Jeder Fraktion muss ein Antragsrecht in der Parlamentarischen Kontrollkommission zustehen - wie im Bundestag.
Es sollte zudem dringend darüber nachgedacht werden, die Ar beit mit menschlichen Quellen beim brandenburgischen Ver fassungsschutz durch Einführung einer zusätzlichen richterli chen Überprüfungsmöglichkeit einer weiteren externen Kon trolle zu unterziehen. Einen in diese Richtung gehenden Vor schlag zur Einführung einer richterlichen Vorabkontrolle für den Einsatz von V-Leuten hatte zum Beispiel der ehemalige Verfassungsschutzchef Dr. Hans-Jürgen Förster bereits im Jahr 2012 unterbreitet.
Wir plädieren daher dafür, den Verfassungsschutz in Branden burg so zu stärken, dass er den wachsenden tatsächlichen Her ausforderungen in Bezug auf den Linksextremismus und den islamistischen Extremismus gerecht werden kann, dass eine stetige begleitende Kontrolle durch die Parlamentarische Kont rollkommission gewährleistet und politische Neutralität ge wahrt ist.