Protocol of the Session on May 15, 2019

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Für die nächste Kurzintervention hat der Abgeordnete Dr. van Raemdonck das Wort. - Zur Information: Bei Kurzinterventio nen sind keine Zwischenfragen möglich.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister Görke, ich möchte Sie bitten, den Antrag richtig zu lesen. Wir wollen, dass die Gelder, die die Kommunen aus der Grundsteuer erhalten, durch die Einkommensteuer kom pensiert werden. Das heißt, die 280 Millionen Euro sollen aus dem Bundeshaushalt gezahlt werden.

(Lachen bei B90/GRÜNE)

Es ist nicht so, wie Sie es darstellen wollen: dass die Kommu nen kein Geld mehr bekommen. - Danke schön.

(Beifall AfD)

Herr Minister, wollen Sie darauf reagieren? - Das ist nicht der Fall. Dann erhält die Abgeordnete Dannenberg für die Fraktion DIE LINKE das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Ich danke für diese Debatte. Es wurde mehr als deutlich, dass uns allen bzw. fast allen - Herr Kalbitz, Sie haben schlicht am Thema vorbeigeredet;

(Vereinzelt Beifall DIE LINKE)

in der Schule würde man sagen: Setzen, sechs! - die Entwick lung unserer Kommunen wichtig ist. Uns eint die Erkenntnis, dass unsere Kommunen die Kraft und die Schwächen demo kratischer Selbstverwaltung am ehesten erleben, weshalb uns die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung am Herzen liegt. Es ist nicht das Ziel, das uns trennt, sondern die Beschrei bung des Weges dorthin. Wichtig ist eine Kultur des respekt vollen Umgangs miteinander, vor allem bei der Arbeit an der Sache, und kein oberflächlicher Populismus, den wir hier von der rechten Seite erleben.

Für unsere Kommunen wünschen wir uns für den 26. Mai eine hohe Wahlbeteiligung, vor allem als Ausdruck des Willens und des Rechts der Brandenburgerinnen und Brandenburger, mitzu bestimmen, wie das Leben in ihren Heimatorten gestaltet wird. Uns allen wünsche ich ein deutliches Zeichen gegen Rechts. - Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD und B90/GRÜNE)

Vielen Dank. - Ich schließe die Aussprache, und wir kommen zur Abstimmung.

Wir stimmen zunächst über den Entschließungsantrag „Wert abhängige Grundsteuer jetzt - für gerechtere Finanzierung der Kommunen“ der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/11379 ab. Wer dem Antrag folgt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Da mit ist der Antrag abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag „Kommunale Selbstverwaltung stärken, Demokratie fördern, Grundsteuer erhalten und gerecht ausgestalten!“ der SPDFraktion und der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/11384. Wer dem Antrag folgt, den bitte ich um ein Handzei chen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Antrag ist mehr heitlich angenommen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 1 und rufe Tagesordnungs punkt 2 auf:

Fragestunde

Drucksache 6/11371 Drucksache 6/11337

Der Abgeordnete Lakenmacher hat die Gelegenheit, die Dring liche Anfrage 54 (Messerverbotsgesetz) zu formulieren.

Laut Presseberichterstattung wollen die Länder Bremen und Niedersachsen ein weitreichendes Verbot für das Mitführen von Messern anstoßen. Die beiden Länder sollen dem Bundes rat einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt haben. Be lebte öffentliche Orte wie Fußgängerzonen, Einkaufszentren, Bahnhöfe, Veranstaltungsorte und das Umfeld von Schulen und Kindergärten sollen künftig per Rechtsverordnung zu voll ständig messerfreien Zonen erklärt werden können.

Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie die Initiative der Länder Bremen und Niedersachsen?

Für die Landesregierung antwortet Minister Schröter.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Verehrter Herr Lakenmacher, ein entsprechen der Entwurf zur Änderung des Waffengesetzes erreichte die Länder tatsächlich Ende April dieses Jahres. Niedersachsen bat um Beitritt zur bzw. Unterstützung der Initiative. Offensicht lich ist das Land Bremen dem Antrag gefolgt. Mein Haus hat für den Innenausschuss des Bundesrates, der zu dem Thema entsprechend befinden wird, Zustimmung angekündigt. - Da mit ist Ihre Frage eigentlich beantwortet, Herr Lakenmacher.

Ich bin aber gern bereit, etwas Zusätzliches zu sagen: Der ge meinsame Antrag wurde dem Bundesrat schon zugeleitet, und er wird ganz offensichtlich am Freitag dem Plenum vorgestellt. Die Intention der zugrundeliegenden Fassung beschäftigt die Innenressorts der Länder aber schon länger. Hintergrund ist, dass Angriffe insbesondere mit Messern zunehmen und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung in nicht unerheblichem Maße beeinträchtigen.

Die Zahl der erfassten Fälle von Gewaltkriminalität mit dem Tatmittel Messer ist in Brandenburg von 263 Fällen im Jahr 2014 auf 387 Fälle im Jahr 2018 gestiegen.

Meine Damen und Herren, ich will kurz die Essentials der Ge setzesinitiative erwähnen: Damit soll eine bereits bestehende Verordnungsermächtigung im Waffengesetz für die Länder ge ändert werden. Nach geltender Regelung können die Landes regierungen durch eine Rechtsverordnung bereits Waffenver botszonen einrichten. Dort sind anlassunabhängige Kontrollen durch die Polizei erlaubt.

Um bei Bedarf in Brandenburg schnell reagieren zu können, hat das Kabinett übrigens gerade beschlossen, dass eine ent sprechende Verordnung nicht mehr von der Landesregierung, sondern vom Innenressort erlassen wird. Sie soll in Kürze ver kündet werden.

Nach der bisherigen Ermächtigungsnorm im Waffengesetz be darf es allerdings einer klaren Erkenntnislage zu Straftaten im Zusammenhang mit Waffen. Praktisch heißt das bei der gegen wärtigen Gesetzeslage: Es muss erst etwas passiert sein, das Kind sozusagen schon in den Brunnen gefallen sein, und die Prognose lauten: „Ja, es bleibt weiterhin gefährlich“, damit eine solche Waffenverbotszone eingerichtet werden kann. Zu künftig kann es im Umfeld von besonders gefährdeten Orten wie Schulen, Kitas oder anderen Bereichen und vor dem Ein treten erheblicher Messerattacken zur Ausweisung von Waffenverbotszonen kommen.

Im Übrigen gibt es neben Hamburg - sie haben damals dafür gesorgt, dass die Länder ermächtigt wurden, solche Zonen ein zurichten - auch schon in anderen Städten Waffenverbots

zonen: Ich nenne die Städte Kiel, Bremen, Wiesbaden und Leipzig, wo dies aufgrund von Vorkommnissen und entspre chenden Prognosen schon getan wurde.

Vielen Dank. - Weitere Fragen wurden nicht angezeigt. - Wir kommen zur nächsten Fragestellerin. Frau Abgeordnete Müller stellt Frage 1664 (Munitionsbergung Wandlitzsee).

Nach dem Fund von Munition und Waffen aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges im Bereich der Jugendherberge und des Strandbades am Wandlitzsee wurde jetzt der Gemeinde Wand litz der Betrieb des Strandbades untersagt. Auch das sich dort befindliche Restaurant ist erheblich von der Maßnahme betrof fen, da Strohballen in Richtung Wandlitzsee die gesamte Ter rasse der Einrichtung abgrenzen. Für die Gemeinde Wandlitz sind durch den Ausfall des Freibades ein erheblicher finanziel ler Schaden sowie ein Imageverlust zu erwarten.

Weiterhin ist der Geschäftsbetrieb des Restaurants durch die vorgenommenen Sicherungsmaßnahmen in erheblichem Maße eingeschränkt, da praktisch kein Terrassenbetrieb mehr mög lich ist. Hier drohen dem Eigentümer hohe Umsatzverluste. Sollte diese Situation noch mehrere Monate anhalten, ist mit einschneidenden betriebswirtschaftlichen Konsequenzen zu rechnen.

Ich frage die Landesregierung: Welche Möglichkeiten sieht sie, die Munitionsbergung im Bereich des Strandbades Wandlitzsee so zu beschleunigen, dass der Betrieb des Strandbades der Gemeinde Wandlitz zeitnah aufgenommen werden kann und das ebenfalls stark betroffene Restaurant nicht mehr einge schränkt arbeiten muss?

Ich ergänze meine Frage: Unter „zeitnah“ verstehe ich nicht ei nen - wie am Freitag angekündigten - Termin frühestens im August, sondern vorher.

Für die Landesregierung antwortet Minister Schröter.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Verehrte Frau Müller, ich habe großes Verständnis für die Sorge und natürlich auch für den Ärger der Betroffenen vor Ort, insbesondere, wenn sie wirtschaftlich betroffen sind und einen Saisonbetrieb führen.

In diesem konkreten Fall wurde kurz nach dem Kampfmittelfund durch einen Badegast im Bereich der Jugendherberge im August des vergangenen Jahres kontinuierlich im Wandlitzsee gearbeitet: Wir haben nach Ende der Badesaison im vergange nen Jahr mit der Absuche begonnen. Allerdings müssen mehr als 1 ha, also mehr als 10 000 m2 unter Wasser abgesucht wer den; das ist eine außerordentlich komplizierte Aufgabe. Hinzu kommt, dass wir vermuten müssen, dass es sich im Wandlitz see um eine Verklappungsstelle für Kriegsmunition handelt.

Bisher wurden etwa 1 500 m2 abgearbeitet. Dabei wurden unter anderem mehr als 1 000 Stück Munition für Handfeuerwaffen,

mehr als 100 Granaten und über 30 Stück Zündmittel gefun den. Zwei Tauchertrupps sind im Einsatz, und die Funde zei gen: Sie holen wieder und wieder - quasi ständig - Munition aus dem Wasser. Die Suche nach Kampfmitteln und ihre Besei tigung ist hier ganz besonders schwierig und zeitaufwendig.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben auch vor Ort Sprengungen durchführen müssen - hier bereits vier. Das macht Schutzmaßnahmen unumgänglich. Diese Schutzmaß nahmen können dann zu Einschränkungen im Badebetrieb oder auch bei angrenzenden Gewerbetreibenden führen. Die Alter native wäre die komplette Schließung. Ich glaube, diese Alter native ist eine noch schlechtere.

Die Kampfmittelbeseitigung - das will ich der Vollständigkeit halber erwähnen - ist eine Gefahrenabwehrmaßnahme. Die Zu ständigkeit liegt deshalb bei den örtlichen Ordnungsbehörden. Unser Kampfmittelbeseitigungsdienst steht diesen Behörden aber mit fachlicher Expertise, und zwar in jedem Einzelfall, zur Verfügung. Unsere Fachleute empfehlen den Ordnungsbehör den die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen. In der Regel folgen dann die Behörden diesen Empfehlungen. Wir kommen ja morgen bei einer Kleinen Anfrage zu einem anderen Ort.

Glauben Sie mir, verehrte Frau Abgeordnete Müller, wir tun alles, um die Beeinträchtigungen nicht nur so gering wie mög lich zu halten, sondern sie auch so schnell wie möglich zu be enden. Aber die Situation - Bergung unter Wasser - ist eine außerordentlich komplizierte. Deshalb gestaltet sich auch die Absuche, die wir leider nach Ende der Badesaison des letzten Jahres bis zum Beginn der Badesaison dieses Jahres nicht ge schafft haben, langwierig. Ich bitte um Verständnis.

Gibt es Fragen oder Nachfragen? - Frau Abgeordnete Müller, bitte.

Ja, ich habe die konkrete Nachfrage nach dem Zeitpunkt. Ich hatte ja gefragt, ob Sie Möglichkeiten sehen, das zu beschleu nigen. Wird also der jetzt bekannt gegebene Termin, dass frühestens im August mit einer Eröffnung des Strandbades zu rechnen ist, aufrechterhalten?

Ich befürchte, dass wir das nicht beschleunigen können. Falls eine neue Technologie gefunden würde, könnte es passieren. Aber gehen Sie bitte von diesem Termin aus. Alles andere wäre eher unwahrscheinlich.

Vielen Dank, Herr Minister. - Als nächster Fragesteller stellt Abgeordneter Nowka Frage 1665 (Kosten für Verbrauchs materialien in der Schule).

Trotz der grundsätzlichen Lernmittelfreiheit müssen Branden burger Eltern für Lernmittel einen Eigenanteil erbringen, der je nach Alter der Kinder zwischen 12 und 29 Euro pro Jahr schwankt. Immer mehr ins Gewicht fallen darüber hinaus die

Kosten für Materialien wie Arbeitshefte und Arbeitsblätter, die nur einmal benutzt werden können und deren Kosten deshalb von den Eltern zusätzlich übernommen werden müssen.

Ich frage die Landesregierung: Wie haben sich die Kosten für die nicht von der Lernmittelfreiheit gedeckten Verbrauchsma terialien entwickelt?

Für die Landesregierung antwortet Ministerin Ernst. Bitte.