Protocol of the Session on April 10, 2019

Er gehört längst der Vergangenheit an. Darauf werde ich in meinem kurzen Redebeitrag gleich noch zurückkommen.

Der Verfassungsschutz in Brandenburg soll eine neue gesetzli che Grundlage erhalten. Er wird zugleich personell verstärkt. Was hier zur Beratung ansteht, ist insgesamt ein vernünftiger und gut vertretbarer Kompromiss. Der Verfassungsschutz wird personell verstärkt; er wird aber auch stärker kontrolliert, da mit Fehlentwicklungen vermieden werden können. Das halte ich nicht nur für notwendig, sondern das ist auch völlig richtig.

Er erhält neue, zeitgemäße Befugnisse und wird gleichzeitig, um diese Befugnisse anwenden zu können, personell aufge stockt. Das ist eine logische Konsequenz. Mit diesem klaren Bekenntnis zum Verfassungsschutz als unverzichtbarem Instru ment der wehrhaften Demokratie kann ich als zuständiger Mi nister natürlich sehr gut leben.

Dass dem Ganzen eine sehr lebhafte und freimütige Diskussion vorausgegangen ist und wohl auch noch weiter stattfinden wird, ist nicht verwunderlich. Diese Diskussionen gibt es im mer und überall, wo Verfassungsschutzgesetze geändert wer den, nicht nur in Brandenburg. Es ist wichtig, dass diese De batte streitbar geführt wird; denn dazu gibt es nach den Erfah rungen der Vergangenheit auch Anlass, Stichwort: NSU. Das ist in keiner Weise zu bestreiten. Daher noch einmal ganz aus drücklich: Ja, auch diese Debatte war und ist notwendig. Das steht für mich völlig außer Frage.

Nun liegt das Ergebnis der bisher geführten Diskussion, näm lich ein Gesetzentwurf, auf dem Tisch. Worum geht es dabei? Zum einen werden die interne sowie die parlamentarische Kontrolle des Nachrichtendienstes durch verschiedene Maß nahmen verstärkt. Zum anderen werden die Befugnisse des Dienstes zeitgemäß weiterentwickelt und an technische Verän derungen sowie rechtliche Vorgaben sinnvoll angepasst.

Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf stellen wir den Ver fassungsschutz in Brandenburg neu auf. Wir reagieren damit ausdrücklich auf die Mordserie des NSU. Dass Menschen al lein aufgrund ihrer ausländischen Herkunft zur Zielscheibe von rechtsextremen Terroristen werden, darf nicht wieder gesche hen. Dafür müssen wir alle Sorge tragen.

(Beifall SPD)

Hieraus sind auch für die Arbeit des brandenburgischen Verfas sungsschutzes die notwendigen Konsequenzen zu ziehen. Die se Konsequenzen wurden in Brandenburg zu großen Teilen be reits gezogen. Hier wurde nicht gezögert oder abgewartet; hier musste auch niemand zum Jagen getragen werden. Insbesonde re der Einsatz menschlicher nachrichtendienstlicher Quellen, also der V-Leute, war bereits 2013 vom damaligen Innenminis ter Dr. Dietmar Woidke auf der Ebene von Dienstvorschriften umfassend neu geregelt worden.

Entsprechende Neujustierungen erfolgten auch durch mich, was die Übermittlung von Informationen beispielsweise an Strafverfolgungsbehörden und damit die Grenzen des soge nannten Quellenschutzes betrifft. Auch das sind Konsequenzen aus der Aufarbeitung des NSU-Komplexes.

Beides dient nun neben Regelungen im Bund und bei anderen Bundesländern als Vorlage für die Ergänzung des brandenbur gischen Verfassungsschutzgesetzes. Die Vorgaben werden da mit praktisch auf eine gesetzliche Ebene hochgezogen. Das halte ich ganz ausdrücklich für richtig so.

Zu den aus dem NSU zu ziehenden Konsequenzen gehört auch, dass die Sicherheitsbehörden noch leistungsfähiger werden müssen. Der Verfassungsschutz erhält deshalb neue Befugnis se; denn die Demokratie muss wehrhaft sein und bleiben. Die se Erweiterungen sind das Ergebnis einer besonders sorgfälti gen Abwägung.

Neu sind Befugnisse zum Einsatz technischer Mittel zur Stand ortermittlung von Mobilfunkgeräten und zur Kommunikation im Internet unter einer Legende. Auch soll eine eigenständige Rechtsgrundlage für besondere Auskunftsersuchen gegenüber Post, Telekommunikation, Telemedien, Verkehrsdienstleistern sowie Betreibern von Videoaufzeichnungsanlagen im öffentli chen Raum geschaffen werden.

Anders als bisher soll künftig auch bereits der Verdacht extre mistischer Bestrebungen öffentlich gemacht werden können. Voraussetzung dafür ist, dass hinreichende tatsächliche An haltspunkte und nachrichtendienstliches Erfahrungswissen in einer gerichtlich überprüfbaren Weise vorliegen. Die Unter richtung der Öffentlichkeit muss in diesen Fällen mit dem Hin weis auf das Verdachtsstadium verknüpft sein. Diese Auswei tung seiner Befugnisse dient der Verbesserung der Leistungsfä higkeit des Dienstes und der Warnung der Gesellschaft vor Bestrebungen neuer Art wie zum Beispiel der Neuen Rechten.

Meine Damen und Herren, mit dem Gesetz erweitern wir die Befugnisse des Verfassungsschutzes maßvoll und angemessen. Wir stärken aber auch die interne und vor allem die parlamen tarische Kontrolle. Eine neu zu schaffende Innenrevision wird die Organisation und Tätigkeit der Verfassungsschutzabteilung prüfen. Auch die Unterrichtungspflichten gegenüber der PKK werden maßgeblich erweitert.

Meine Damen und Herren, der Verfassungsschutz hat einen ge setzlichen Auftrag. Für die Erfüllung dieses Auftrags muss er angemessen ausgestattet sein. Dafür habe ich mich auch einge setzt.

Die politische Debatte darüber war - das wurde schon mehr fach gesagt - nicht ganz einfach. Mit ihrem Ergebnis kann man aber sehr zufrieden sein. Mit der nun beabsichtigten Aufsto ckung des Verfassungsschutzes um 37 Stellen wird er in Zu

kunft wieder eine Personalstärke von 130 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erhalten. Dies ist der alte Personalbestand.

Durch die personelle Verstärkung haben wir die Chance, die fachliche Neuausrichtung des Verfassungsschutzes auf den Weg zu bringen; denn nur so können wir den neuen Anforde rungen des 21. Jahrhunderts gerecht werden. Und ganz im Ernst: Diese neuen Anforderungen gibt es. Es gibt Extremis mus, es gibt Islamismus, Terrorismus. All das sind keine einge bildeten Ängste, sondern es ist die Realität, nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa.

Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf ist ein Bekenntnis zu einem solchen gut aufgestellten Verfas sungsschutz.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf die weiteren Debatten im Ausschuss und zur 2. Lesung.

(Beifall SPD)

Vielen Dank. - Ich möchte darauf hinweisen, dass durch den Redebeitrag der Landesregierung jede Fraktion, wenn sie es denn wünschen würde, noch gut 3 Minuten zusätzlich zur Ver fügung hätte.

Aber jetzt steht auf Rednerliste noch einmal die SPD-Fraktion. Frau Abgeordnete Gossmann-Reetz, bitte schön.

Zwei, drei Dinge würde ich gerne ergänzen. - Ich glaube, die Debatte hat gezeigt, dass wir dringenden Reformbedarf haben, was unseren Verfassungsschutz angeht. Aber das, was der Herr Minister sagte, muss noch einmal unterstrichen werden: dass es nach 2011 beim Verfassungsschutz schon ganz entscheiden de Veränderungen durch Dienstanweisungen gegeben hat. In unserem Untersuchungsausschuss wurde auch ganz eindeutig herausgearbeitet,

(Vereinzelt Beifall SPD)

dass unser Ministerium da sehr progressiv und sehr schnell re agiert hat.

Aber zu diesen wichtigen Dingen, die geändert werden müs sen, gehören die Kontrollmöglichkeiten des Parlaments - das wurde uns im Untersuchungsausschuss ins Stammbuch ge schrieben -, die sind einfach defizitär, da müssen wir ran.

Herr Jung, Sie haben das Gesetz nicht richtig gelesen. Es ist nicht davon die Rede, dass Mitarbeiter in die PKK gehen sol len. Das wäre auch völlig absurd, wenn ich an das Verfassungs gerichtsurteil denke, das Ihre Fraktion betraf.

Unter dem Strich bitte ich Sie alle um Zustimmung zur Über weisung. Ich freue mich auf die Diskussion im Innenausschuss, weil ich glaube, es ist wichtig, dass wir die notwendigen Ände rungen jetzt alle miteinander endlich auf den Weg bringen. - Danke.

(Vereinzelt Beifall SPD)

Herr Abgeordneter Christoffers, Sie stehen hier noch auf der Rednerliste. - Möchte eine andere Fraktion noch Redezeit in Anspruch nehmen? - Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung.

Die SPD-Fraktion und die Fraktion DIE LINKE beantragen die Überweisung des Gesetzentwurfs des „Dritten Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes“, Drucksache 6/10948, an den Ausschuss für Inneres und Kom munales. Wer stimmt der Überweisung zu? - Stimmt jemand dagegen? - Gibt es Enthaltungen? - Es gibt eine Enthaltung, soweit ich das sehe. Damit ist der Überweisung einstimmig zu gestimmt.

Die SPD-Fraktion, die CDU-Fraktion und die Fraktion DIE LINKE beantragen die Überweisung des Antrags „Verbesse rung der personellen Ausstattung des Brandenburgischen Ver fassungsschutzes“, Drucksache 6/10947 - Neudruck -, ein An trag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE, an den Ausschuss für Inneres und Kommunales. Wer stimmt der Überweisung zu? - Stimmt jemand dagegen? - Gibt es Enthal tungen? - Es gibt einige Enthaltungen. Damit ist die Überwei sung bei einigen Enthaltungen einstimmig beschlossen.

Damit schließe ich Tagesordnungspunkt 14 und rufe Tages ordnungspunkt 15 auf:

Bericht der Landesregierung zum Beschluss des Land tages Brandenburg „Sicherheit bei der Arzneimittel versorgung von Patientinnen und Patienten ausbauen, stärken und garantieren“ (LT-Drucksache 6/9540-B)

Bericht der Landesregierung

Drucksache 6/10969

Die Aussprache wird von der Landesregierung, von Frau Mi nisterin Karawanskij eröffnet. Bitte schön.

Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Verdacht auf Arzneimittelfälschung, dessentwegen unter ande rem gegen den in Brandenburg ansässigen Arzneimittelgroß händler Lunapharm strafrechtlich ermittelt wird, hat im letzten Jahr die Öffentlichkeit verunsichert und das Vertrauen in die Arbeit nicht nur

(Unruhe)

meines Ministeriums, sondern auch des Landesamtes für Ar beitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit als zuständige Behörden des Landes erschüttert. Denn Arzneimittelfälschun gen setzen Leben, Lebensqualität und Sicherheit der Patienten aufs Spiel, die auf die betreffenden Medikamente angewiesen sind.

Ich habe bereits in meiner ersten Rede hier im Landtag deutlich gemacht, dass wir dafür sorgen müssen, dass Kranke wieder Vertrauen in die verschriebenen Medikamente fassen und sich

darauf verlassen können, dass die Medikamente sicher sind und die Kontrolle funktioniert; denn Leben und Sicherheit von Menschen, umso mehr, wenn es sich um kranke Menschen handelt, die schutzbedürftig sind und sich unbedingt auf ein wandfreie, wirksame Arzneimittel verlassen können müssen, haben oberste Priorität. Das bleibt.

Um das zu gewährleisten, musste der Fall schnell und gründ lich aufgeklärt werden, es mussten Schwachstellen identifi ziert, Schlussfolgerungen gezogen, Maßnahmen beschlossen und auch entsprechend umgesetzt werden. Daran haben wir in den letzten Monaten intensiv gearbeitet.

Der nun vorliegende Bericht über den bislang

(Unruhe)

erreichten Umsetzungsstand in Bezug auf die Forderung des Landtages als auch der Taskforce Lunapharm zeigt das. Es zeigt sich auch, dass wir Arzneimittelüberwachung nach wie vor als Daueraufgabe verstehen.

(Unruhe)

Wie empfohlen hat der Landtag in einem ersten …

Das ist eine Geräuschkulisse, die nicht angemessen ist.

(Unruhe)