Protocol of the Session on June 28, 2017

Was E-Learning und Blended Learning angeht: Das ist zwei felsohne mit dem jetzigen Schulgesetz machbar. Das passiert in Ansätzen auch schon. Da werden wir vielleicht irgendwann noch Sonderregelungen formulieren, um im Detail zusammen zufassen, was tatsächlich notwendig ist, um das zu strukturie ren. Aber das muss man keinesfalls im Schulgesetz machen; das werden wir auf dem Verordnungswege regeln - und da, denke ich, auch ganz vernünftig.

Was die Zahl 23 angeht: Keine Schule, die an dem Modellpro jekt PInG teilgenommen hat, hat bemängelt, wenn nachher 25 oder 26 Schülerinnen und Schüler in dem System waren. Da lag bei 25 die Grenze - das will ich so sagen -; aber keine Schu le hat bemängelt, wenn es mehr Kinder waren, denn wir haben immer wieder mit Sonderpädagogen nachgesteuert. Das wird jeder hier verstehen: Es macht keinen Sinn, wenn man die Zahl 24 erreicht hat, zu sagen: Jetzt machen wir daraus zwei Klas sen mit je 12 Schülerinnen und Schülern. - Das kann man sich nicht leisten, kein Land der Welt kann sich das leisten. Darum haben wir gesagt: Wir werden, wenn es 24 bis 26 Kinder sind, Zusatzstunden reingeben, sodass zum Beispiel der Deutsch- und der Mathematikunterricht geteilt werden können. Aber Sport, Musik und andere Fächer können auch mit 24 bis 26 Kindern unterrichtet werden. Ich denke, das ist der bessere Weg. Das hat in den letzten Jahren zu guten Erfolgen geführt; es gab - soweit ich weiß -, jedenfalls gerade dann, wenn Tei lungsstunden gegeben werden konnten, keine Klagen. Genau das sollte der Weg sein, den wir weiter gehen.

Im Großen und Ganzen ist das ein gutes Gesetz, das man so beschließen könnte. Wenn jetzt noch eine 3. Lesung kommen sollte, werden wir uns dieser stellen. Ich bin da überhaupt nicht bange. Von mir aus könnten wir uns heute Abend oder morgen früh noch zusammensetzen. Gerade bei den freien Schulen sollten wir daran denken, dass die auch einen Rechtsanspruch auf die Bezahlung haben; das sollten wir jetzt so regeln. Alles andere ginge, glaube ich, ziemlich an den Belangen der Schu len vorbei. - Vielen Dank.

(Beifall SPD sowie vereinzelt DIE LINKE)

Vielen Dank. - Ich schließe die Aussprache. Bevor ich zu den einzelnen Abstimmungen aufrufe, möchte ich noch einmal für alle mitteilen, dass die AfD-Fraktion schriftlich eine 3. Lesung beantragt hat.

(Lachen der Abgeordneten Lieske [SPD])

Des Weiteren schreibt die AfD-Fraktion: Einem unmittelbaren Anschluss der 3. Lesung an die 2. Lesung wird widerspro chen. - Und es wird eine erneute Überweisung an den Aus schuss für Bildung, Jugend und Sport beantragt. Nach § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung muss der Landtag dem folgen.

(Frau Dannenberg [DIE LINKE]: Unglaublich! - Zuruf des Abgeordneten Domres [DIE LINKE])

Ich weise darauf hin: Das ist keine inhaltliche Bewertung, son dern das sieht die Geschäftsordnung so vor.

(Bischoff [SPD]: Ohne Sinn!)

Der Landtag muss dem so folgen, weil die AfD nun einmal ei ne Fraktion ist und dies beantragen kann.

(Bischoff [SPD]: Dann sollen sie im Ausschuss arbeiten!)

Und da nicht jeder die Geschäftsordnung zur Hand hat, sage ich Ihnen: Die Verwaltung hat es auch schon geprüft. Das ist so alles in Ordnung.

(Stohn [SPD]: Wir beantragen Nachhilfestunden!)

Dann rufe ich jetzt den Änderungsantrag der Fraktion BÜND NIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/6839 auf - in Arti kel 1 Einfügung einer neuen Nummer 1 und nach Nummer 2 Einfügung einer neuen Nummer 3 und 4

(Frau von Halem [B90/GRÜNE]: Herr Dombrowski, bit te lassen Sie das doch!)

sowie nach Nummer 7 Einfügung einer neuen Nummer 8 und 9, die Einfügung einer neuen Nummer 14 nach der neuen Nummer 13. - Ich darf Sie fragen: Wer möchte diesem Ände rungsantrag zustimmen?

(Zuruf)

- Das ist so beantragt. - So, danke. - Entschuldigung! Wer stimmt dagegen?

(Vereinzelt Heiterkeit)

Jetzt wäre ich fast durcheinandergekommen. - Gibt es Enthal tungen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Änderungsan trag mehrheitlich abgelehnt.

Ich rufe den Änderungsantrag der CDU-Fraktion auf Drucksa che 6/6873 auf - in Artikel 1 Einfügung einer neuen Nummer 1

(Frau von Halem [B90/GRÜNE]: Sagen Sie doch etwas zum Inhalt!)

und nach der neuen Nummer 2 Einfügung der neuen Num mern 3 und 4 sowie nach der Nummer 5 Einfügung einer neuen Nummer 6, Änderung in der Nummer 7 und Einfügung einer neuen Nummer 11; in Artikel 2 werden die Absätze 2 und 3 neu gefasst. - Wer möchte diesem Änderungsantrag zustim men? - Wer stimmt dagegen? - Gibt es Enthaltungen? - Bei zahlreichen Enthaltungen ist dieser Änderungsantrag mehrheit lich abgelehnt.

Ich rufe jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und den Bericht auf Drucksache 6/6854 auf - Fünftes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Schulgesetzes. Wer möch te Beschlussempfehlung und Bericht zustimmen? - Wer stimmt dagegen? - Gibt es Enthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen sind Beschlussempfehlung und Bericht sowie das Gesetz in der 2. Lesung angenommen, aber das Gesetz ist - das ist der Unter schied - nicht verabschiedet.

(Frau Mächtig [DIE LINKE]: Genau!)

Jetzt kommt der Sonderfall, den ich erläutert habe: Die AfDFraktion hatte eine 3. Lesung und dazu vorbereitend eine Über

weisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport be antragt. Ich darf Sie fragen: Wer möchte diesem Antrag zustim men? - Wer stimmt dagegen?

(Unruhe)

- Ja, ich möchte doch noch einmal erläutern, liebe Kolleginnen und Kollegen: Es besteht nach der Geschäftsordnung ein An spruch darauf.

(Vogel [B90/GRÜNE]: Aber nicht abstimmen!)

- Doch, wir müssen darüber abstimmen, an welchen Ausschuss überwiesen wird. Beantragt worden ist der Ausschuss für Bil dung, Jugend und Sport. Man könnte auch beantragen, an meh rere Ausschüsse zu überweisen. Aber auf den einen Ausschuss besteht ein Anspruch, und dem müsste der Landtag dann schon folgen.

(Zuruf von der Fraktion B90/GRÜNE: Eben, wir müssen dem folgen!)

Ich sage es Ihnen also einfach noch einmal: Wenn der Land tag hier einen Rechtsstreit riskieren will, dann kann er so ver fahren, wie er das eben gemacht hat. Damit hier keine Frakti on sagt, sie sei in ihren Rechten beschnitten worden, würde ich die Abstimmung nach diesen Erläuterungen gern wieder holen.

Ich darf noch einmal fragen: Wer möchte der Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zustimmen?

(Zuruf von der SPD: Landwirtschaft! - Heiterkeit SPD)

Wer stimmt dagegen? - Gibt es Enthaltungen?

(Zuruf von der AfD: Einstimmig angenommen!)

- Na bitte.

(Allgemeine Heiterkeit)

Damit ist der Überweisung zugestimmt worden.

(Bischoff [SPD]: Welch Posse!)

Ich bin mir hier bei zweien nicht sicher, aber das spielte an der Stelle keine Rolle.

Deshalb ist der Entschließungsantrag, der jetzt eigentlich kä me, obsolet geworden. Der wird gegebenenfalls dann wieder aufgerufen, wenn wir in 3. Lesung beraten.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 7, bedanke mich für Ihre Mitwirkung und rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Gesetz über die Brandenburgische Kulturstiftung Cottbus-Frankfurt (Oder) (Brandenburgisches Kul turstiftungsgesetz - KultStG)

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 6/6523

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kultur

Drucksache 6/6862