Im Übrigen, Frau Ministerin und die anderen Redner der Koalitionsfraktionen: Es gibt neue Tatsachen. Die NORAH-Studie ist da.
Die NORAH-Studie zeigt, dass es erhebliche gesundheitliche Bedenken gibt. Das muss man einfließen lassen.
Frau Präsidentin, in 18 Sekunden haben hier andere Redner noch ganz andere Dinge gerissen. Ich bedanke mich.
Wir werden sehen, wie Sie abstimmen. Ich versichere Ihnen, wir werden das Thema erneut aufrufen. Die Bürgerinnen und Bürger werden sich nicht damit abspeisen lassen, denn sie werden am Tag der Eröffnung des Flughafens …
Frau Präsidentin! Ich möchte auf den einen oder anderen Redebeitrag eingehen. Herr Vogel, wir stimmen überein: Es bedarf eines gewissen politischen Drucks, wenn man das Ziel erreichen will. Ich erkenne aber erstens nicht, dass die Landesregierung an irgendeiner Stelle dem eigenen Ziel entsagt hätte. Zweitens hat Brandenburg beim Druck nicht nachgelassen. Wir hoffen, dass sich die politischen Verhältnisse in
Herr Genilke, Sie haben mir unterstellt, ich hätte gesagt, Brandenburg habe keine Einflussmöglichkeiten. Das ist falsch. Ich bitte Sie, in den Gesellschaftsvertrag zu schauen. Darin sind zwei Dinge maßgeblich. Zum einen steht in § 12 Abs. 1:
„Die Gesellschafterversammlung ist nur beschlussfähig, wenn in der Versammlung mindestens 75 v. H. des Stammkapitals vertreten sind.“
Alle drei Gesellschafter müssen also am Tisch sitzen. Schauen Sie sich zum anderen bitte § 13 - Aufgaben der Gesellschafterversammlung - an. In Absatz 2 heißt es:
„Die Beschlüsse nach Absatz (1) und § 10 Abs. 4 und 5a) und c) bedürfen einer Mehrheit von mindestens 75 % der abgegebenen Stimmen.“
Wie Sie wissen, hat der Bund einen Anteil von 26 %. Wenn wir das Ziel erreichen wollen, dann ist das also nur im Einvernehmen möglich. Bisher stand Brandenburg mit seiner Forderung allein da. Wir haben die berechtigte Hoffnung, dass sich in Berlin jetzt etwas bewegt. Dann hätten wir zwar eine Zweidrittelmehrheit, aber noch nicht die entsprechende Mehrheit in der Gesellschafterversammlung.
Aber wenn Berlin und Brandenburg an einem Strang ziehen, könnten wir es schaffen, auch den Bund davon zu überzeugen, im Sinne der Anwohner für mehr Nachtruhe am Flughafen BER zu sorgen. Das bleibt unser Ziel, und in diesem Sinne werden wir auch weiterhin wirken. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Fraktion, den Antrag der BVB/FREIE WÄHLER Gruppe auf Drucksache 6/5222 an den Sonderausschuss BER zu überweisen. Wer dem Überweisungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag „Nachtflugverbot 22 - 6 Uhr am BER umsetzen“, der Gruppe BVB/FREIE WÄHLER auf Drucksache 6/5222. Wer diesem Antrag folgt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes erfolgt unter Berücksichtigung der 1. Lesung sowie der angenommenen Änderungsanträge auf den Drucksachen 6/5411 und 6/5407. Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist dem Gesetzentwurf einstimmig gefolgt worden.
Gesetz über die Aufhebung des Brandenburgischen Versorgungsrücklagengesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Grund dafür, dass wir diesen Gesetzentwurf heute vorlegen, ist die bundesgesetzliche Vorgabe der Zuführung an die Versorgungsrücklage. Sie ist 1999 durch Bundesgesetz eingeführt worden und endet mit Ablauf des Jahres 2017. Deshalb muss eine Entscheidung über die weitere Verwaltung und Verwendung des angesparten Vermögens getroffen werden, das sich bis Ende 2017 auf ca. 213 Millionen Euro belaufen wird.
Die Landesregierung schlägt hierzu vor, dass das Vermögen der Versorgungsrücklage mit Beginn des Jahres 2018 in den Versorgungsfonds des Landes Brandenburg überführt wird. Damit entsteht ein einheitliches Versorgungssystem für die Pensionsverpflichtungen des Landes Brandenburg. Die aus der Versorgungsrücklage stammenden Mittel werden dann getrennt ausgewiesen. Dies erhöht die Transparenz und verringert den Verwaltungsaufwand und die damit verbundenen Kosten.
Darüber hinaus sollen die Mittel aus der Versorgungsrücklage ab dem Jahr 2018 für den Zweck verwendet werden, für den sie angespart wurden: zur Dämpfung der Versorgungslasten des Landes Brandenburg. Diese werden sich laut Haushaltsplanentwurf im Jahr 2018 auf 245 Millionen belaufen und schon zwei Jahre später auf knapp 300 Millionen Euro erhöhen. Es besteht deshalb die Absicht, der ehemaligen Versorgungsrücklage ab dem Jahr 2018 die Beträge zu entnehmen, die jährlich durch die Endfälligkeit der fest verzinsten Wertpapiere frei werden. Für das Jahr 2018 handelt es sich dabei um 8,5 Millionen Euro.
Gestatten Sie mir an dieser Stelle eine Klarstellung, die sich sowohl auf die Versorgungsrücklage als auch den Versorgungsfonds bezieht. Die Pensionsansprüche unserer Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter bestehen gegenüber dem Land Brandenburg, sie sind verfassungsrechtlich verbrieft und
damit gesichert. Die Versorgungssysteme, überschlägig jetzt rund 850 Millionen Euro, die wir angespart haben, stellen für das Land lediglich ein Refinanzierungsinstrument dar, mit dem wir auch nur einen Teil der Pensionsverpflichtungen abdecken werden.
Der zweite Teil des Gesetzentwurfs, meine Damen und Herren, befasst sich mit dem Versorgungsfonds, der 2009 durch Landesgesetz entstanden ist. Damit soll erstens teilweise Kapitaldeckung für die Pensionsansprüche der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter aufgebaut werden, die bis 2008 in den Landesdienst eingetreten sind. Dazu haben wir der Rücklage damals 200 Millionen Euro entnommen und sie entsprechend den Richtlinien kapitaldeckend angelegt.
Zum Zweiten soll für diejenigen, die ab 2009 in den Dienst getreten sind, im Versorgungsfonds eine nahezu vollständige Kapitaldeckung ihrer Pensionsverpflichtungen entstehen. Für diese Gruppe schreibt das Versorgungsfondsgesetz deshalb in der jetzigen Fassung eine feste Zuführungsgrundlage auf Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens vor. Die Zuschlagssätze liegen nach den zuletzt 2015 aktualisierten Gutachten bei 33,2 und 43 %. Diese Mittel, meine Damen und Herren, müssen so angelegt werden, dass einerseits eine ausreichende Gewähr für die Rückzahlung des investierten Kapitals besteht und andererseits eine Rendite von mindestens zwei Prozentpunkten über dem aktuellen Inflationssatz erzielt wird. Bislang ist es dem Finanzministerium insgesamt auch gelungen, die Renditeziele für den Vermögensbestand des Versorgungsfonds zu erreichen.
Im Hinblick auf die jetzt zu tätigende Neuanlage gibt es - das ist jedem bekannt - in Anbetracht der fortdauernden Niedrigzinsphase ein Problem. Insofern werden wir nach der Anlagerichtlinie diese Rendite nicht erreichen und sollten unsere Risikoeinschätzung bzw. unsere Anlagepolitik nicht verändern. Es ist für die Landesregierung nicht verantwortbar, dass der Anlagegrundsatz der Kapitalsicherheit für angemessene Erträge aufgegeben wird. Deshalb schlagen wir im Gesetzentwurf vor, die allgemeinen Zahlungsverpflichtungen für die ab 2009 eingestellten Bediensteten aufzuheben und weitere Kapitalzuführungen an den Versorgungsfonds nur nach Maßgabe des Haushalts vorzunehmen.
Die Gesetzesänderungen ermöglichen es, mit jedem Haushalt - das will ich deutlich sagen - erneut über weitere Zuführungen an den Fonds zu entscheiden und sie insbesondere dann wieder aufzunehmen, wenn Risiko und Renditeerwartungen wieder in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.
Nun herrscht in diesem Zusammenhang sicherlich Konsens darüber, dass man eine angemessene Verzinsung erreichen sollte, die Risiken in Anbetracht der Niedrigzinsphase jedoch hoch sind. Deshalb herrscht auch die Meinung, dass die zur Verfügung stehenden Zuführungsmittel der Schuldentilgung zugeführt werden sollen. Darüber lässt sich vortrefflich streiten, und das werden wir jetzt sicherlich auch tun. Natürlich können diese Mittel prinzipiell in die Schuldentilgung fließen. Im Hinblick auf den Versorgungsaspekt für spätere Pensionsverpflichtungen wäre der Effekt aber relativ gering, weil dann nur noch die Zinsersparnis für die Finanzierung der Beamtenpensionen verwendet werden könnte, nicht aber das eingesetzte Kapital. Das ist nur ein Aspekt.
Der andere und aus meiner Sicht wichtigere Aspekt ist, dass die für die Schuldentilgung eingesetzten Mittel nicht für andere
wichtige Ausgaben zur Sicherung der Zukunft des Landes zur Verfügung stehen. Ich möchte noch einmal ein paar dieser Ausgaben nennen: Wir beabsichtigen ab dem Jahr 2017 den schrittweisen flächendeckenden Einstieg in das gemeinsame Lernen. Bis 2020 wären damit 100 Millionen Euro strukturelle Belastung verbunden. Ein weiteres Beispiel ist die Verbesserung des Betreuungsschlüssels, die alle wollen. Dafür sind ab 2017 - da ist noch nicht einmal der Einstieg in die Elternbeitragsfreiheit eingerechnet - 80 Millionen Euro angedacht. Oder: Alle wollen in Anbetracht des demografischen Wandels die Gesundheitsforschung in Brandenburg durch den Aufbau eines Gesundheitscampus stärken. Alle begrüßen das.
Oder: die Musikschulförderung. Oder: Die CDU-Fraktion hat sich dafür ausgesprochen, die vollständige Kofinanzierung des Masterplans II des Bundes zu übernehmen - das sind 140 Mil- lionen Euro. - Oder: schnelles Internet, was heute Thema war. Wir haben im Haushaltsentwurf 35 Millionen Euro dafür vorgesehen bzw. durch die Umschichtungen auf Vorschlag der Koalitionsfraktionen noch einmal 75 Millionen Euro usw.