Protocol of the Session on June 9, 2016

1. die bereits vorhandenen und vom Land Branden burg geförderten Aktivitäten durch einen ‚Aktions plan für Akzeptanz von geschlechtlicher und sexu eller Vielfalt, für Selbstbestimmung und gegen Ho mo- und Transphobie in Brandenburg‘ zusammen zuführen. Der Aktionsplan soll in einem partizipati ven Prozess erarbeitet werden, um einen positiven gesellschaftlichen Wandel hin zu Akzeptanz, Res pekt, Wertschätzung und vor allem Dialog zu bewir ken und zu verstetigen.

Dabei sind folgende Schwerpunkte zu berücksichti gen:

• Förderung und Stärkung von Bildung und Aufklärung zu sexueller und geschlechtlicher Vielfalt,

• Förderung des öffentlichen Dialogs und res pektvollen Miteinanders mit lesbischen,

schwulen, bi-, trans- und intersexuellen sowie queeren Brandenburgerinnen und Brandenbur

gern, insbesondere sollen Gruppen, Vereine und Verbände dazu ermutigt werden, sich mit dem Thema sexuelle und geschlechtliche Viel falt zu beschäftigen und LSBTTIQ*-Men schen als Teil der Gemeinschaft anzuerken nen,

• Unterstützung und Verstetigung von Selbsthil festrukturen zur nachhaltigen Verbesserung der Lebenssituation von Lesben, Schwulen, bi-, trans- und intersexuellen und queeren Menschen,

• Maßnahmen zur Kompetenzentwicklung von bestehenden Familienberatungsangeboten für die Belange von Regenbogenfamilien,

• Erweiterung des Gender-Mainstreaming-An satzes bzw. des Diversitymanagements in der Verwaltung um die LSBTTIQ*-Perspektive,

• wirksame Bekämpfung von Diskriminierung, Gewalt und vorurteilsmotivierter Kriminalität;

2. sich auf allen politischen Ebenen weiterhin für eine aktive Gleichstellungspolitik einzusetzen sowie be stehende Defizite in der rechtlichen Gleichstellung von Menschen unterschiedlicher sexueller Orientie rung und geschlechtlicher Identität klar zu benen nen und sich für die Abschaffung noch bestehender Diskriminierungen einzusetzen;

3. bestehende gleichstellungspolitische Zielsetzungen um die jeweiligen Aspekte sexueller und ge schlechtlicher Vielfalt zu ergänzen;

4. einmal in der Legislaturperiode einen Bericht über die Aktivitäten der Landesregierung zur Umsetzung der im Bereich der sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt beschlossenen Maßnahmen zu erstellen und diesen dem Parlament sowie der Öffentlichkeit vor zulegen;

5. den Aktionsplan bis Ende 2017 vorzulegen.“

Organstreitverfahren des Abgeordneten Dierk Homeyer

zum Thema Akteneinsicht - VfGBbg 21/16

Der Landtag Brandenburg hat in seiner 30. Sitzung am 9. Juni 2016 zum TOP 5 folgenden Beschluss gefasst:

„Der Landtag hält eine Äußerung in dem oben genannten Organstreitverfahren für nicht geboten.“

Rechnung der Präsidentin des Landtages Brandenburg

für das Rechnungsjahr 2013

Der Landtag Brandenburg hat in seiner 30. Sitzung am 9. Juni 2016 zum TOP 7 folgenden Beschluss gefasst:

„Der Präsidentin des Landtages Brandenburg wird für die Rechnung für das Rechnungsjahr 2013 gemäß § 114 der

Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit Artikel 106 der Verfassung des Landes Brandenburg die Entlastung erteilt.“

Rechnung des Präsidenten des Verfassungsgerichtes

des Landes Brandenburg für das Rechnungsjahr 2013

Der Landtag Brandenburg hat in seiner 30. Sitzung am 9. Juni 2016 zum TOP 7 folgenden Beschluss gefasst:

„Dem Präsidenten des Verfassungsgerichtes des Landes Brandenburg wird für die Rechnung für das Rechnungs jahr 2013 gemäß § 114 der Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit Artikel 106 der Verfassung des Landes Brandenburg die Entlastung erteilt.“

Rechnung des Landesrechnungshofes Brandenburg

für das Rechnungsjahr 2013

Der Landtag Brandenburg hat in seiner 30. Sitzung am 9. Juni 2016 zum TOP 7 folgenden Beschluss gefasst:

„Dem Landesrechnungshof Brandenburg wird gemäß § 101 der Landeshaushaltsordnung für die Rechnung für das Rechnungsjahr 2013 die Entlastung erteilt.“

Haushaltsrechnung und Vermögensnachweis

für das Haushaltsjahr 2013

Jahresbericht 2015

des Landesrechnungshofes Brandenburg

Der Landtag Brandenburg hat in seiner 30. Sitzung am 9. Juni 2016 zum TOP 7 folgenden Beschluss gefasst:

„1. Die vom Ausschuss für Haushaltskontrolle festge stellten Sachverhalte, die Beschlüsse über einzulei tende Maßnahmen und die dafür gesetzten Termine werden gemäß § 114 der Landeshaushaltsordnung bestätigt.

2. Der Landesregierung wird gemäß § 114 der Lan deshaushaltsordnung in Verbindung mit Artikel 106 der Verfassung des Landes Brandenburg für die Haushaltsrechnung und den Vermögensnachweis in Bezug auf das Haushaltsjahr 2013 (Drucksa- che 6/155) im Zusammenhang mit dem Jahresbe richt 2015 des Landesrechnungshofes Brandenburg (Drucksache 6/3100) die Entlastung erteilt.“

Freiwilligendienste wertschätzen und stärker unterstützen

Der Landtag Brandenburg hat in seiner 30. Sitzung am 9. Juni 2016 zum TOP 8 folgende Entschließung angenommen:

„Der Landtag stellt fest:

Der Landtag schätzt die Freiwilligendienste im Land Brandenburg. Mit den verschiedenen Angeboten im Rah men des Freiwilligen Sozialen Jahres, des FSJ Kultur, des

FSJ im Bereich Denkmalpflege, des FSJ im Sport und des FSJ in der Politik sowie des Freiwilligen Ökologi schen Jahres und des Bundesfreiwilligendienstes ist mitt lerweile eine breit gefächerte Struktur unterschiedlichster Einsatzfelder entstanden.

Nach einem erfolgreichen Schul- oder Berufsabschluss bieten vor allem die Freiwilligen Sozialen Jahre für junge Menschen ein gutes Angebot zum Ausprobieren und zum Orientieren. Hier erhalten sie einen Einblick in das Be rufsleben und die Berufsorientierung wird unterstützt. Der Bundesfreiwilligendienst wird darüber hinaus zuneh mend von älteren Menschen und Senioren in Anspruch genommen. In den Einsatzstellen erwerben alle Teilneh merinnen und Teilnehmer wertvolle soziale Kompeten zen. Die Einbeziehung von in Brandenburg lebenden Flüchtlingen in die Freiwilligendienste ist dem Landtag ein besonderes Anliegen, trägt dies doch zu einer gelin genden Integration bei und vermittelt zusätzliche soziale Kontakte.

Der Landtag bittet die Landesregierung daher,

1. sich mit den Trägern der unterschiedlichen Freiwil ligendienste über weitere Unterstützungsmöglich keiten abzustimmen,

2. Gespräche mit den Kommunen, Verkehrsdienstan bietern sowie kulturellen Einrichtungen zu führen und dort für angemessene Ermäßigungen für frei willig und ehrenamtlich Tätige zu werben,

3. Schulabgängern Informationen über die Möglich keit von Freiwilligendiensten in Brandenburg in an gemessener Weise zur Verfügung zu stellen,

4. ausgehend von den bundesrechtlichen Rahmenbe dingungen bei den Einsatzstellen für eine verstärkte Einbeziehung junger Flüchtlinge in die Freiwilli gendienste zu werben,

5. über Seniorenverbände für eine noch stärkere Ein beziehung von Menschen im Ruhestand in die Frei willigendienste zu werben,