Protocol of the Session on July 8, 2015

Drucksache 6/200

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle

Drucksache 6/1550

Ich eröffne die Aussprache. Der Vorsitzende des Ausschusses für Haushaltskontrolle, Herr Dr. van Raemdonck, erhält das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Öffentliche Gelder sind knapp und werden in Zukunft immer knapper. Deshalb müssen wir als Abgeordnete dafür sorgen, dass wir alle mit diesen wenigen Mitteln ordnungsgemäß umgehen. Diese Mittel sind Steuergelder unserer Steuerzahler. Die Menschen im Lande vertrauen darauf, dass ihr hart erarbeitetes Geld richtig und vernünftig ausgegeben wird. Wir sollten sie nicht enttäuschen. Als Mitglieder des Ausschusses für Haushaltskontrolle haben wir zwei Aufgaben. Wir müssen feststellen, ob Beschlüsse des Landtages so umgesetzt werden, wie die Abgeordneten sie beschlossen haben. Es geht darum, ob unser Wille von der Landesverwaltung umgesetzt wird und dabei die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.

Zweitens müssen wir sicherstellen, dass die Verantwortlichen aus Fehlern lernen, und Lehren für die Zukunft ziehen. Unsere Aufgabe ist es, für die Zukunft zu sorgen. Fehler kann man machen - aber bitte nur einmal. Darauf zu achten, dafür sind wir da.

Ich möchte betonen, worum es uns nicht geht: Wir wollen nicht getroffene Entscheidungen einer politischen Bewertung unterziehen. Das System der Finanzkontrolle ist nicht dazu da, politische Entscheidungen zu revidieren oder erneut zu diskutieren. Wir wollen sicherstellen, dass demokratische Entscheidungen richtig umgesetzt werden und der Wille des Souveräns die Arbeit der Landesregierung leitet. Die Vertreter des Souveräns sind wir.

Parlamentarische Finanzkontrolle ist ein altes demokratisches Prinzip, an dem viele beteiligt sind. Ich möchte deshalb den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesrechnungshofes und ihrem Präsidenten, Herrn Weiser, für ihre exzellente Arbeit danken.

(Beifall AfD sowie vereinzelt CDU)

Hätten wir nicht so gute Unterstützer, wäre unsere Arbeit viel schwerer und mühseliger. Dank gebührt auch den Mitgliedern der ehemaligen Landesregierung und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der verschiedenen Ressorts, besonders der Staatssekretärin im Ministerium der Finanzen. Ihre Rechnungen und Berichte wurden von uns geprüft. Jeder von uns weiß, dass es im ersten Augenblick immer unangenehm ist, wenn man kontrolliert wird. Doch Prüfungen und Kontrollen helfen, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unsere Landesverwaltung zu festigen. Wem die Menschen vertrauen, der kann seiner Arbeit umso stolzer nachgehen.

Kontrolle heißt auch Vertrauensaufbau. Ich glaube für den gesamten Ausschuss zu sprechen, wenn ich sage, dass wir eine sehr konstruktive, sachliche und ergebnisorientierte Zusammenarbeit aller Beteiligter erlebt haben. Dafür noch einmal meinen ganz herzlichen Dank.

(Beifall AfD)

Auch die Arbeit der Mitglieder des Ausschusses war von dieser Atmosphäre geprägt. Deswegen haben wir fast alle Entscheidungen im großen Einvernehmen über Parteigrenzen und Ideologien hinweg getroffen. Wir haben zwar auch um Entschei

dungen gerungen, und es war manchmal nicht einfach. Doch wir alle wissen: Wir arbeiten nicht für uns, sondern für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. Dieses Wissen hat uns immer zu einer Lösung kommen lassen. Für die Zukunft wünsche ich mir, dass alle Beteiligten weiter so sachlich und vernünftig arbeiten.

Wir haben ein System der kurzen Wege, nicht nur, weil der Landesrechnungshof mit im Hause sitzt - was es in keinem anderen Bundesland so gibt -, ich meine das mit den kurzen Wegen auch im übertragenen Sinn. Bei allen sonstigen politischen Differenzen haben wir Mitglieder des Ausschusses ein gemeinsames Ziel und sind immer eng beieinander: Wir wollen, dass das Geld der Bürgerinnen und Bürger, der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sinnvoll verwendet wird. Dafür vertrauen uns die Menschen, und dieses Vertrauen, meine Damen und Herren Abgeordnete, wollen wir nicht verspielen.

Damit sich nun der Haushaltskreislauf des Jahres 2012 schließen kann, bitte ich Sie, den vorgelegten Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Haushaltskontrolle die Zustimmung zu geben. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Danke schön. - Für den Landesrechnungshof spricht jetzt Herr Präsident Weiser.

Weiser (Präsident des Landesrechnungshofes):

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte mich beim Vorsitzenden, Herrn Dr. van Raemdonck, und allen Berichterstatterinnen und Berichterstattern für die gute Zusammenarbeit im Ausschuss bedanken. Mein Dank gilt auch den Ministerien und ihren Mitarbeitern und natürlich auch meinen eigenen Mitarbeitern. Diese Arbeit ist Grundlage der heutigen Debatte.

Leider kann Ludwig Burkardt sie heute nicht mehr miterleben. Sein Tod hat mich wirklich tief bestürzt. Herr Burkardt war Berichterstatter zu zwei Jahresberichtsbeiträgen und hätte heute sicher gerne dazu geredet. Zu einem dieser beiden Beiträge gab es, anders als in den Vorjahren, ausnahmsweise keine einvernehmliche Beschlussfassung im Ausschuss. Es geht um Geldanlagen und Kreditaufnahmen.

Dieses Thema gibt mir Anlass für eine generelle Empfehlung, nämlich eine Empfehlung an die Leitungen der Ressorts - den Ministern und den Staatssekretären -: Ich möchte ihnen ans Herz legen, sich hin und wieder mit manchmal vielleicht doch etwas lästigeren Kontrollaufgaben zu befassen. Damit meine ich die interne Kontrolle im Ministerium selbst und auch die externe Kontrolle über nachgeordnete Behörden und Einrichtungen. Unser diesjähriger Jahresbericht verdeutlicht an einigen Stellen, dass es Verbesserungspotenzial gibt.

Erstes Beispiel: Beim Kreditmanagement des Finanzministeriums - ich hatte es gerade angesprochen - gab es interne Kontrolldefizite. Das MdF hat in den vergangenen Jahren zum Teil nicht oder kaum nachvollziehbare Finanzmarktgeschäfte - genauer gesagt, Derivate - abgeschlossen. Darunter waren auch spekulative Verpflichtungen. Das MdF ist aber keine Bank und

sollte daher nur Risiken absichern, aber keine Gewinnerzielung anstreben. Dass dies in der Vergangenheit nicht immer der Fall war, lag möglicherweise auch an individuellem Fehlverhalten einzelner Mitarbeiter. Aber gerade, weil es menschliche Risiken gibt, hat die Leitung eines Ministeriums bei finanziell bedeutsamen Fragen eine Kontrollpflicht. Sie darf nicht einfach darauf vertrauen: Alles wird schon gutgehen!

Das MdF will nachbessern. Finanzminister Görke hat im Ausschuss versichert, beim Derivate-Management künftig genauer hinzusehen, und diese gute Absicht wird bereits durch verschiedene Maßnahmen in Verwaltungshandeln umgesetzt. Das ist gut so, denn der Einsatz von Derivaten muss nicht riskant sein; er kann sogar sehr sinnvoll sein.

Zweites Beispiel: Auch das Innenministerium hätte bei der ihm unterstellten Landesschule und Technischen Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz genauer hinsehen können. Hier geht es um externe Kontrolle, man nennt das auch Rechtsund Fachaufsicht. Bei der Prüfung des Lehrbetriebs und des ITEinsatzes dieser Einrichtung stellten wir eine ganze Latte von Mängeln fest. Sie waren in jedem Einzelfall nicht besonders gravierend, in einer Gesamtschau muss man sich allerdings fragen: Warum werden Vorschriften in so vielen Fällen nicht eingehalten? Vergaberechtliche Vorgaben wurden missachtet, ein Störfall-Messfahrzeug war sechs Jahre lang nicht einsatzbereit, Werkstattgebühren wurden nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt, die Werkstatt wurde auch von Nichtberechtigten genutzt, und ein Mitarbeiter nutzte den Quellcode der Homepage der Einrichtung für seinen privaten Internetauftritt.

Selbstverständlich muss ein Minister das alles nicht selbst kontrollieren, er und sein Staatssekretär oder seine Staatssekretärin sollten aber überwachen und sich berichten lassen, dass die Rechts- und Fachaufsicht funktioniert, und nachfragen, was dafür getan wird, dass sie funktioniert.

Drittes Beispiel: Prüfungen der Haushalts- und Wirtschaftsführung - Standardprogramm eines jeden Rechnungshofs - sind zuweilen etwas kleinteilig, aber sie sind allein aus präventiven Gründen notwendig und sinnvoll. Es gibt wenige Dienststellen, bei denen alles in Ordnung ist, aber es gibt sie, zum Beispiel unsere Landesvertretung in Berlin: keinerlei Beanstandungen. Bei einer Einrichtung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur war leider das Gegenteil der Fall: Belege wurden nicht ordnungsgemäß ausgefüllt, Geschäftsabläufe ließen sich nur unzureichend verfolgen, Leistungsvergaben waren fehlerhaft, Fahrtenbücher wurden nicht bzw. schlecht geführt, Dienstreisen wurden nicht richtig abgerechnet. Dazu muss es nicht kommen, auch wenn sich Fehler nicht immer vermeiden lassen. Vertrauen in eine Geschäftsführung ist gut, Kontrolle ist besser - die Befolgung dieser Redewendung ist kein Misstrauensvotum, sondern Ausweis einer guten Steuerung durch ein Ministerium.

Ich komme zum Schluss. Der Abgeordnete Burkardt und der Abgeordnete Lüttmann waren Berichterstatter zur Haushaltslage. Sie haben in ihren Beschlussvorschlägen dafür geworben, den Abbau der Altschulden des Landes fortzusetzen, wenigstens aber den Schuldenstand je Einwohner angesichts des stetigen Bevölkerungsrückgangs in Brandenburg konstant zu halten - das war heute Thema im ersten Tagesordnungspunkt. Schulden sind zwar per se nichts Schlimmes, und es gibt unterschiedliche Auffassungen darüber, welches Maß an Schulden angemessen und verkraftbar ist. Aber wenn nicht jetzt, wann

dann sollte man Schulden tilgen? Die Steuereinnahmen sind hoch und sollen auch in Zukunft steigen. Ich halte die von den beiden Abgeordneten vorgeschlagene Formel der Pro-KopfVerschuldung für einen praktikablen Maßstab, über den die Landesregierung ernsthaft nachdenken sollte. - Vielen Dank.

(Allgemeiner Beifall)

Vielen Dank. - Für die SPD-Fraktion spricht die Abgeordnete Geywitz. Bitte schön.

Ich danke Herrn Weiser für seine Rede. Ich denke, es ist gut, dass es langsam Tradition wird, dass der Präsident des Landesrechnungshofes nicht nur Rederecht in unserem Haus hat, sondern es auch in Anspruch nimmt.

Vor uns liegt die Debatte über sechs Drucksachen. Zunächst einmal die Rechnung des Parlaments für 2012: Hier empfiehlt der Ausschuss für Haushaltskontrolle ebenso eine Entlastung wie für das Landesverfassungsgericht und den Landesrechnungshof.

Heute befassen wir uns auch mit der Haushaltsrechnung 2012 und dem Vermögensnachweis für dieses Jahr. 2012 war ein gutes Haushaltsjahr für Brandenburg. Die Nettokreditermächtigung in Höhe von 270 Millionen Euro wurde nicht in Anspruch genommen. Vielmehr wurde ein Überschuss von 44,9 Millionen Euro erzielt, der der Allgemeinen Rücklage zugeführt wurde. Die Summe der Ausgabereste konnte im Vergleich zum Vorjahr um 42,9 Millionen auf nunmehr nur noch 123,7 Millionen Euro reduziert werden. Auch das ist ein Zeichen ordentlicher Haushaltsaufstellung und -durchführung, ebenso wie es die nur geringen Haushaltsüberschreitungen in 41 Positionen mit einer Summe von 31,6 Millionen Euro sind. Angesichts des Gesamthaushaltsvolumens von 10,297 Milliarden Euro könnte man so kurz vor den Ferien fast ein Bienchen für alle am Haushaltsvollzug Beteiligten vergeben.

Bevor es aber zu positiv wird, sollte man bedenken, dass diese positive Haushaltsentwicklung auch Resultat niedriger Zinsen und eines guten Zinsmanagements ist. Bei Letzterem sollte immer Nutzen und Risiko behutsam im Blick behalten werden, Herr Weiser hatte das schon angedeutet. Deswegen ist dies immer einer der Schwerpunkte der Diskussion sowohl im Finanzals auch im Haushaltskontrollausschuss gewesen. Insgesamt empfiehlt Ihnen der Ausschuss für Haushaltskontrolle, der Landesregierung Entlastung zu erteilen.

Des Weiteren diskutieren wir heute den Bericht des Landesrechnungshofes für das Jahr 2014. Die untersuchten Themen waren breit gestreut, von Mängeln bei der Organisation in der Landesschule und Technischen Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz bis zur Vergabe von Gutachten und Beraterleistungen.

Ich schließe mich dem Dank meiner Vorredner für die konstruktive Arbeitsatmosphäre zwischen allen Beteiligten an. - Ihnen danke ich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD, DIE LINKE und B90/GRÜNE)

Vielen Dank. - Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Petke.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am Beginn meiner Rede möchte ich mich dem Dank der Kolleginnen und Kollegen anschließen: für die Zusammenarbeit im Ausschuss, für die gemeinsame Diskussion und die in den meisten Fällen gemeinsame Beschlussfassung. Ich möchte auf den Punkt, den der Präsident des Landesrechnungshofs ausdrücklich angesprochen hat, eingehen: Kreditaufnahmen und Geldanlagen. Dies hat im Ausschuss eine der größten Kontroversen - man darf sogar sagen: die größte Kontroverse überhaupt- ausgelöst. Es gab deswegen eine Auszeit, und es kam zu Nachbesserungen in der Beschlussfassung durch die Koalitionsfraktionen, die wir allerdings nicht als ausreichend empfanden. Das Thema Kreditaufnahmen und Geldanlagen war eines der Kernthemen, mit dem sich unser verstorbener Kollege Ludwig Burkardt im Landtag befasst hat. Ob es nun um die Anlagestrategie des Pensionsfonds in Steuerparadiesen ging oder - wie hier - um die Frage des Derivateeinsatzes zur alleinigen Gewinnerzielungsabsicht, Kollege Burkardt hat diesbezüglich immer eine klare Meinung vertreten. Ihm war wichtig, dass das Land Brandenburg nicht in die Rolle eines Spekulanten fällt, sondern seriöse Anlagestrategien für unser Steuergeld wählt.

(Beifall CDU, B90/GRÜNE sowie des fraktionslosen Ab- geordneten Hein)

Demnach war es nicht verwunderlich, dass er und damit wir dem weichgespülten und unkritischen Beschlussentwurf des Kollegen Holzschuher zu diesem Thema nicht zustimmen konnten und einen eigenen Entwurf vorlegten. Dieser nimmt die schon angesprochene und verdeutlichte Kritik des Landesrechnungshofes klar auf. Dankenswerterweise kann man beide Entwürfe im Protokoll über die Ausschusssitzung nachlesen. Die rot-rote Mehrheit hat es weggestimmt, und so wird es auch in Zukunft möglich sein, dass wir durch die Mehrheit von RotRot und mit Unterstützung der AfD Derivate zur alleinigen Gewinnerzielungsabsicht einsetzen und damit enorme Risiken bei der Anlage der Steuergelder eingehen. Ich darf daran erinnern, dass wir in der Vergangenheit eine deutlich zweistellige Millionensumme zum Ausbügeln von Verlusten aus solchen Geschäften einsetzen mussten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte kurz auf die grundsätzliche Haushaltslage des Landes Brandenburg eingehen, die der Landesrechnungshof im Jahresbericht - aus Sicht der CDU-Fraktion treffend - beschreibt. Auch der Haushaltskontrollausschuss hat sich dieser Analyse weitgehend angeschlossen. So können wir feststellen, dass das Land in den letzten Jahren und auch in der Prognose Rekordsteuereinnahmen verzeichnet. Im Vergleich zu 2009 werden wir 2016 sage und schreibe 1,8 Milliarden Euro mehr Steuern einnehmen. Trotz dieses Erfolges müssen wir die bestehenden Risiken im Auge behalten. Ich bin der Kollegin Geywitz dankbar, dass sie zaghaft darauf hingewiesen hat. Die erfreuliche Verringerung des strukturellen Defizits ist nahezu ausschließlich auf die Rekordsteuereinnahmen und die historisch niedrigen Zinsen zurückzuführen. Dass dies auch in Zukunft so bleibt, ist nicht

in Stein gemeißelt. Der Landesrechnungshof und der Haushaltskontrollausschuss haben daher einen ganzen Katalog an Forderungen erarbeitet, von denen ich wenigstens drei hervorheben möchte.

Erstens sind das die Fortsetzung und Verstetigung des Abbaus der Altschulden

(Beifall CDU)

zumindest so weit, dass die Pro-Kopf-Verschuldung bei einer schrumpfenden Bevölkerung konstant gehalten wird. Der Rechnungshof hat eine Größenordnung von 82 Millionen Euro im Jahr errechnet. Ein entsprechender Antrag der CDU-Fraktion bei den Haushaltsberatungen wurde mit den Stimmen von SPD und Linken, der Koalitionsfraktionen, abgelehnt. Wir müssen also aufpassen, dass den hehren Worten Taten folgen. Wir werden morgen sehen, wie der gemeinsam von CDU und Grünen vorgelegte Gesetzentwurf zur Verankerung einer Schuldenbremse in Brandenburg durch die Koalitionsfraktionen behandelt wird. Er wäre ein wichtiger Schritt in diese Richtung.

(Beifall B90/GRÜNE)

Zweitens müssen alle Ausgabenbereiche einen Beitrag zur weiteren Konsolidierung der Landesfinanzen leisten und kritisch hinterfragt werden. Die gute konjunkturelle Lage verdeckt derzeit, dass dies bisher fast nicht geschehen ist. Wir müssen sehen, welche Sparmaßnahmen die Zukunftsfähigkeit des Landes gefährden.

Drittens muss angesichts des im Koalitionsvertrag von SPD und DIE LINKE beschriebenen Investitionsbedarfs und -staus eine kritische Überprüfung der bisherigen Politik unter Berücksichtigung der notwendigen Haushaltskonsolidierung erfolgen. Der Haushalt 2015/2016 wird diesem Anspruch mit einem weiteren Absenken der Investitionsquote von einst über 17 auf 11,4 % leider nicht gerecht. Ich hätte noch anderes anführen können, zum Beispiel die Grunderwerbsteuer, die nicht korrekt erhoben wurde, die übermäßige Beauftragung von Gutachtern durch die Regierung, die Musikakadamie Rheinsberg und ihre Golfschnupperkurse, das Bodenordnungsverfahren in Oehna; darauf habe ich verzichtet.