Protocol of the Session on June 26, 2014

Davon sind wir im Moment jedoch weit entfernt. Insofern halte ich den Antrag in der Fassung des Ausschusses für richtig. Damit unterstützen Sie, nebenbei bemerkt, noch einmal die Wirtschaftsministerkonferenz. Da dort von Bayern bis Brandenburg alle politischen Parteien vertreten sind, kann ich Ihnen sagen, dass das Unbehagen über Inhalt, Art und Weise und Struktur der Verhandlungen parteienübergreifend ist. Das wird auch in den öffentlichen Debatten immer wieder deutlich.

Lassen Sie mich zum Streitbeilegungsmechanismus noch ein Wort sagen: Es gibt ein Beispiel für einen derartigen Vertrag ohne diesen Bestandteil, das Freihandelsabkommen zwischen den USA und Australien. Auch die Bundesregierung hat in mehreren Beratungen verdeutlicht, dass sie darauf bestehen wird, dass das funktionierende Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland durch einen derartigen Mechanismus nicht beschädigt wird.

(Beifall DIE LINKE)

Wir können mit dem Beschluss des vorliegenden Antrags noch einmal ein öffentliches Signal setzen, was wir - auch als Parlament des Landes Brandenburg - erwarten. Zudem wird deutlich, dass solche Verhandlungen durchaus auch sinnvoll sein können. Die Schaffung der größten Freihandelszone der Welt zwischen den USA und Europa - würde grundsätzlich auch unseren wirtschaftlichen Erfolg befördern. - Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, GRÜNE/B90 sowie der Abgeord- neten Schier [CDU] und Goetz [FDP])

Vielen Dank, Herr Minister Christoffers. - Wir sind am Ende der Aussprache angelangt und kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europaangelegenheiten und Entwicklungspolitik in der Drucksache 5/9184. Der Titel lautet: „Umwelt- und Verbraucherschutzstandards der Europäischen Union nicht gefährden - Verhandlungen zum Transatlantischen Freihandelsabkommen neu gestalten“. Wer dieser Beschlussempfehlung Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Stimmenthaltungen? - Der Beschlussempfehlung ist mehrheitlich Folge geleistet worden.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 12 und rufe Tagesordnungspunkt 13 auf:

Polenbeauftragten des Landes Brandenburg für die Zusammenarbeit mit Polen einsetzen!

Antrag der Fraktion der FDP

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der einbringenden Fraktion der FDP. Herr Abgeordneter Lipsdorf, Sie haben das Wort.

Frau Vizepräsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben die Überschrift in der Tat geändert, weil einige Kollegen mit dem ursprünglichen Begriff nicht ganz klar kamen. Allerdings halte ich den Begriff „Polenbeauftragter“ für grenzwertig. Vielleicht sollte man stattdessen sagen: Wir brauchen einen neuen Typus des Partnerschaftsbeauftragten, angesiedelt in der Staatskanzlei.

Die Partnerschaft zwischen Brandenburg und Polen hat sich in den vergangenen Jahren ohne Zweifel deutlich weiterentwickelt und ist nach wie vor auf einem guten Weg. In vielen Politikbereichen findet bereits eine Zusammenarbeit der Verwaltungen statt. Im Einführungstext des Antrags wird dies für die wichtigsten Bereiche exemplarisch ausgeführt. In den vergangenen Sitzungen des Landtages ist die wichtige und gute Beziehung zwischen Brandenburg und Polen bereits mehrfach Thema gewesen. Die Qualität der Zusammenarbeit ist unterschiedlich zu bewerten; in einem Großteil befindet sie sich eher auf einem niedrigen Entwicklungsstadium.

Meine Damen und Herren! Mir liegt ein gemeinsamer Letter of Intent des Carl-Thiem-Klinikums und der Universität Zielona Góra über Zusammenarbeit und Ausbildung von Ärzten und sonstigem medizinischen Personal vor. Daraufhin hat der zuständige Woiwode an Ministerin Tack einen Brief geschrieben, der aber bis zum heutigen Tag nicht beantwortet ist.

(Ministerin Tack: Doch! Das ist ein Gerücht!)

Das ist vonseiten der Landesregierung eine Fehlleistung, die wir durch Einsetzung eines Beauftragten, angesiedelt in der Staatskanzlei, durchaus beheben könnten. Solche kommunikativen Pannen würde es dann nicht mehr geben.

Die Arbeit der bereits bestehenden Partnerschaftsbeauftragten in Wroclaw und Pozna´n schätzen wir Liberalen sehr. Sie unterstützen vor Ort die Kooperationsprojekte und Kontakte zwischen den Woiwodschaften und den brandenburgischen Partnern. Insgesamt fehlt ihrer Arbeit jedoch ein klares, von der Landesregierung vorgegebenes Aufgabenprofil, an dem sie ihr Handeln ausrichten können. Ich bin gespannt, anhand welcher Kriterien die Evaluation der Arbeit der Partnerschaftsbeauftragten erfolgen soll.

Lassen Sie mich Folgendes noch einmal klarstellen: Wir wollen die bestehenden Partnerschaftsbeauftragten nicht infrage stellen, sondern ihre Tätigkeit durch einen landesweit agierenden Polenbeauftragten - oder: Partnerschaftsbeauftragten neuen Typs -, der in der Staatskanzlei sitzt, ergänzen.

Diskussionen mit betroffenen Verbänden und engagierten Bürgern haben gezeigt, dass über die bestehenden Strukturen hinaus ein solcher, bei der Staatskanzlei angesiedelter Polenbeauftragter des Landes gebraucht wird, um die bestehenden Defizite zu kompensieren. Entsprechend stand anlässlich des zehnjährigen Jubiläums des Beitritts Polens zur EU auch die Forderung nach einem Polenbeauftragten des Landes im Raum - eine Idee, die auch auf einer Veranstaltung in der Brandenburgischen Landeszentrale für Politische Bildung am 20. Mai unterstrichen wurde. Es war übrigens auch eine Mitarbeiterin des MWE anwesend. Herr Minister, ich muss Ihnen sagen: Der Auftritt war, um es gelinde zu sagen, eher peinlich. Sie wusste

nicht, was sie sagte, sie war nicht mit der Materie vertraut. Das, was wir dort erleben mussten, war für Brandenburg keine Glanzstunde.

Hauptaufgaben des Partnerschaftsbeauftragten sollen sein - das ist aus dem Antragstext ersichtlich -:

„a) die Vernetzung deutsch-polnischer Vereine, Projekte und Initiativen im Land Brandenburg untereinander sowie mit entsprechenden Partnern auf polnischer Seite,

b) die Erstellung einer landesweiten Übersicht über deutsch-polnische Projekte und Initiativen im Land Brandenburg,

c) die Stärkung des Austauschs und der Zusammenarbeit Brandenburgs und Polens auf Verwaltungsebene.“

Die/Der Polenbeauftragte des Landes Brandenburg sollte gegenüber dem zuständigen Ministerium weisungsungebunden und - analog den bisherigen Partnerschaftsbeauftragten des Landes Brandenburg - direkt dem Ministerpräsidenten unterstellt sein.

Ein weiterer Bereich, in dem Verbesserungspotenzial besteht, betrifft die praktische Umsetzung der Förderung deutschpolnischer Projekte. Probleme bestehen vielfach bei deren Vorfinanzierung durch die Projektträger. Gerade bei kleinen Vereinen verhindert der begrenzte finanzielle Rahmen häufig den Projektstart.

Herr Abgeordneter Lipsdorf, möchten Sie eine Frage, gestellt durch Frau Abgeordnete Kaiser, zulassen?

Im Anschluss. - Dadurch gehen den Beziehungen Brandenburgs und Polens wichtige Impulse verloren. Zwar hat der Ministerpräsident Anfang des Jahres vorgeschlagen, den Projektträgern bei der Vorfinanzierung entgegenzukommen. Allein - passiert ist nichts.

Äußerst kritisch bewerten wir auch die Tatsache, dass die Fördermittel zur Finanzierung von Netzwerkprojekten ausgelaufen sind. Dies ist unserer Ansicht nach der falsche Weg, da gerade Netzwerkprojekte häufig die nachhaltigste Wirkung in den Beziehungen zwischen beiden Ländern besitzen. Daher sollte das Land auch an dieser Stelle nachbessern.

Meine Damen und Herren! Vieles ist im Fluss. Gleichwohl müssen wir einen realistischen, unverklärten Blick auf den Stand der Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern richten. Dieser zeigt, dass es in den genannten Bereichen noch Verbesserungsbedarf gibt. Diesem möchten wir mit unserem Antrag gerecht werden. Hierzu bitten wir Sie um Ihre Zustimmung. Danke schön.

(Beifall FDP und vereinzelt CDU)

Sie wollten noch die Frage zulassen. Möchten Sie das noch?

Ja, bitte.

Frau Abgeordnete Kaiser, er möchte die Frage jetzt zulassen.

Herr Kollege, ich möchte Ihnen nicht unterstellen, dass Sie mit Kanonen auf Spatzen schießen wollen. Können Sie noch einmal ausführen, an welcher Stelle der von Ihnen geforderte Beauftragte des Landes im Verhältnis zu dem Beauftragten des Bundes für die Zusammenarbeit mit Polen - das ist unser Ministerpräsident Woidke - in der Staatskanzlei konkret arbeiten soll und wie sich das Verhältnis dieses Beauftragten - er soll ja weisungsungebunden sein - zum Europaministerium bzw. der zuständigen Abteilung gestalten soll? Wenn Sie das nicht erklären können, verstehe ich den gesamten Antrag nicht.

Ich habe es von dieser Stelle aus schon einmal gesagt: Den Bundesbeauftragten - derzeit der Ministerpräsident des Landes Brandenburg - wird es wahrscheinlich nicht ewig geben, weil sich, wie wir wissen, Regierungen alle vier oder fünf Jahre ändern können. Ob dann noch Herr Woidke Bundesbeauftragter ist, wage ich zu bezweifeln.

Zudem ist es schon eine zwischen Bund und Land zu klärende Frage, wie die konkrete Ausgestaltung erfolgt und wie Kompetenzen verteilt werden. Brandenburg sollte jetzt wirklich die Gelegenheit ergreifen, Polen an sich zu binden - durch neue Strukturen, durch neue Verfahren, durch neue Beauftragte, die ihre Pflicht wahrnehmen. Die beiden Beauftragten, die wir schon haben, sitzen vor Ort, in Wroclaw und Pozna´n. Wir brauchen den Beauftragten aber hier. Die Pannen passieren hier, nicht in Polen. Es reicht offensichtlich nicht aus, wenn sich der Bundesbeauftragte darum kümmert, sondern wir brauchen dafür einen Landesbeauftragten. Die Ergebnisse zeigen es doch. Das habe ich Ihnen gerade gesagt.

(Vereinzelt FDP und CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Lipsdorf. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der SPD-Fraktion fort, die zugleich für die Fraktion DIE LINKE spricht. Frau Abgeordnete Hackenschmidt, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Lipsdorf, mit dem Neudruck haben Sie die Kurve ja noch einmal gekriegt. Ich hatte mich schon gefragt, ob Sie mit der Arbeit der Partnerschaftsbeauftragten vielleicht nicht zufrieden sind; Sie haben Ihre Position aber ausführlich erläutert.

In der Vorbemerkung zu Ihrem Antrag weisen Sie darauf hin, dass es eine gute Zusammenarbeit Brandenburgs mit dem östlichen Nachbarn gibt. Diese hat sich positiv entwickelt und findet mittlerweile in allen Lebensbereichen statt. Das kann ich

nur bestätigen. Es gibt viele Partnerschaften zwischen Kommunen und Landkreisen in beiden Ländern, die auch gelebt werden. Nur das hat Sinn: Partnerschaft muss gelebt werden. Ein Polenbeauftragter, bei wem auch immer angesiedelt, kann das gar nicht bewegen im breiten Land.

Einen Ansprechpartner für alle Fragen zu haben - warum nicht? Es fragt sich bloß, ob das jetzt wirklich notwendig ist.

Ich kann nicht verstehen, wieso Sie die Frage nach der Vorfinanzierung stellen. Es steht fest, dass bis zum Jahr 2020 das Land Brandenburg diese Vorfinanzierung als fondsverwaltendes Haus sicherstellt.

In einem weiteren Absatz gehen Sie auf die Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungen ein. Was meinen Sie in diesem Zusammenhang mit „Verwaltungen“? Die Kreisverwaltungen? Unser Landkreis - ich habe 1999 einen Partnerschaftsvertrag geschlossen - arbeitet sehr gut mit dem Partnerlandkreis zusammen. Gleiches gilt für die jeweiligen Stadtverwaltungen. Auch wenn es um grenzüberschreitende Projekte geht, funktioniert die Zusammenarbeit sehr gut.

Schwierig gestaltet sich immer die Frage der Zuständigkeiten in Polen. Es geht nicht immer so schnell; Warschau möchte informiert sein.

Sie schreiben auch, dass „weniger neue Impulse“ benötigt würden. Eigentlich sei alles recht gut.

Wenn ich diese Vorbemerkungen lese, verstehe ich Ihren Antrag umso weniger. Wir können gern über einen solchen Beauftragten philosophieren, aber ich weiß nicht so richtig, welche Aufgabe er haben soll. Warten wir doch erst einmal ab! Unser Ministerpräsident ist Koordinator der Bundesregierung für die deutsch-polnische Zusammenarbeit. In der nächsten Wahlperiode - vielleicht gibt es dann auch eine Neustrukturierung mancher Häuser -, wenn wir Erfahrungen gesammelt haben, hat es viel mehr Sinn zu prüfen, ob ein solcher Beauftragter eingesetzt werden muss oder ob man eher die vorhandene Struktur stärken sollte.

Ich glaube, auf verschiedenen Ebenen gibt es hervorragende Kooperationen und Zusammenarbeit, vor allen Dingen aus der Zivilgesellschaft heraus. Das kann kein noch so gut strukturierter Polenbeauftragter leisten.

Ich glaube schon, dass wir hier bestimmte Dinge - wie überall verbessern können. Brandenburg unterhält mit sechs Woiwodschaften und den Marschallämtern vor Ort intensive Beziehungen. Brandenburg ist aktiver Partner im Netzwerk der Oder-Partnerschaft, und Brandenburg hält gemeinsam mit dem Woiwodschaftsamt von Westpommern den Vorsitz im Ausschuss für grenznahe Zusammenarbeit der deutsch-polnischen Regierungskommission für grenznahe und internationale Zusammenarbeit. Ich denke, hier kann man sehr viel bewirken. Hier ist Brandenburg mit seinen Partnern gut aufgestellt. Ich denke, das gilt es sicherzustellen, um auch für die Zukunft gut gerüstet zu sein.

Meine Damen und Herren, nichts ist perfekt; man kann es immer noch besser machen und es kann auch vieles besser werden. Aber ich finde, Ihr Antrag, wenn ich ihn bis zu Ende lese, enthält sehr viel übertriebene Schwarzmalerei. Ich glaube, was

die konkrete Zusammenarbeit mit den polnischen Nachbarn angeht, gibt es aus meiner Sicht überhaupt keinen Grund, einen Polenbeauftragten einzusetzen. Die Stärkung der Partnerschaftsbeauftragten ergibt eher Sinn. Ich glaube, man sollte noch mehr darauf einwirken - auch als Parlament -, sich mit diesen auseinanderzusetzen. Das ist das Gebot der Stunde. Bei den anderen angesprochenen Dingen sollten wir dagegen erst noch abwarten. - Danke.