Noch in den 1990er-Jahren finanzierte das Agrarministerium ein Gänsemanagement. Dieses beruhte auf dem Prinzip, Gänse dort zu dulden, wo sie keinen wirtschaftlichen Schaden anrichten können. Zu dieser Schadensabwehr gehörte auch die sogenannte Ablenkfütterung. Dazu wurde Futter für die Wildgänse auf geeigneten Flächen angebaut, auf denen sie rasten und fressen konnten, ohne dabei Schäden an anderen Kulturen anzurichten. Das Gänsemanagement trug erfolgreich zur Schadensminimierung bei, führte aber auch zu Lerneffekten bei den Gänsen. Sie wussten: Im Havelland gibt’s was zu fressen. Gleichzeitig stieg dadurch die Zahl der ins Havelland ziehenden Wildgänse.
Nachdem das Land das Gänsemanagement und die Förderung von Flächen mit Ablenkfütterung aufgab, suchten die Vögel
Biber, Fischotter und Kormoran beeinträchtigen hingegen die Fischerei- und Teichwirtschaft. Kollege Beyer hat mit seiner Kleinen Anfrage zur Prävention von Biberschäden an Teichwirtschaften den Finger in die Wunde gelegt. Wenn Sie, Frau Ministerin, wie im Frühjahr 2013 den Teichwirten mitteilen, dass für Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung von Biberschäden in Teichwirtschaften Fördergelder bereitstehen, und sie auffordern, Förderanträge zu stellen, aber am Ende ist dann kein einziger Euro da, dann ist dies kein aufrichtiger und fairer Umgang mit den Landnutzern. Dabei sind gerade die Teichwirte betroffen, denn dort, wo sie wirtschaften, werden auch die Regelungen der neuen Biberverordnung nicht gelten, da ca. 80 % der Gesamtteichfläche in Brandenburg in Natura-2000-Gebieten liegen und damit aus dieser Regelung herausfallen.
Die Rückkehr des Wolfes sorgt in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung und Weidewirtschaft durch den notwendigen Bau von Schutzvorkehrungen für die Tierbestände oder die Unterhaltskosten für Herdenschutzhunde für zeitliche und finanzielle Mehrbelastungen.
Meine Damen und Herren! Die Erfolge des Natur- und Artenschutzes, den wir alle wollen, dürfen jedoch nicht zulasten derjenigen gehen, die in der freien Natur wirtschaften und von ihr leben. Der wirtschaftliche Gesamtschaden ist immer dann besonders hoch, wenn Fördermittel für geeignete Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung von Schäden durch geschützte Arten nicht kontinuierlich, unzureichend oder überhaupt nicht bereitgestellt werden.
Meine Damen und Herren, die Akzeptanz für Biber, Fischotter, Kraniche, Kormorane, Seeadler, Wildgänse und Wolf wird sich nur dann verbessern, wenn sich der Artenschutz und der Schutz ihrer Lebensräume auf vier Säulen stützt. Dazu zählen erstens die Information, zweitens die Förderung präventiver Schutzmaßnahmen, drittens Eingriffsmöglichkeiten in den Bestand geschützter Arten im günstigen Erhaltungszustand und viertens der finanzielle Ausgleich wirtschaftlicher Schäden in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft.
Neben verlässlichen Programmen zur Förderung von verhältnismäßigen und zumutbaren Präventionsmaßnahmen mangelt es in Brandenburg insbesondere an der vierten Säule: dem Schadensausgleich. Deshalb ist es notwendig, die Einführung eines allgemeinen Ausgleichsfonds für wirtschaftliche Schäden, die durch geschützte Arten in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft hervorgerufen werden, unter Beachtung des Beihilferechtes - das ist auf jeden Fall möglich - zu prüfen. In diese Prüfung sind folgende Punkte einzubeziehen: die Abschätzung der durch die geschützten Arten hervorgerufenen wirtschaftlichen Schäden in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft unter enger Einbindung des Naturschutzes und der Nutzerverbände, denn wir müssen natürlich wissen, worüber wir sprechen, und diese Daten müssen natürlich sicher und seriös erhoben werden. Im Weiteren sind die Festlegung der land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Schadensarten, die ausgeglichen werden können, und die Regelung der jeweiligen Zuständigkeiten im Hinblick auf die fachliche Überprüfung der Schadensfälle - selbstverständlich kann da nicht jeder einfach nur melden, sondern es muss geprüft werden - notwendig. Außerdem sind die Möglichkeiten der Finanzierung von Aus
Meine Damen und Herren, solch ein Ausgleichsfonds sollte befristet möglich sein, denn wenn Präventionsmaßnahmen verlässlich gefördert würden, brauchte es auch keinen Ausgleich wirtschaftlicher Schäden. Von daher bitte ich Sie, diesem Antrag zuzustimmen. Und ich sage: Es geht hier um eine Prüfung. Es geht nicht darum, das jetzt verbindlich festzuschreiben. Danke.
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Dombrowski, eigentlich kann ich es ganz kurz machen: An Ihrem Antrag gibt es sehr vieles, was diskussionswürdig ist. Er hat nur einen einzigen Makel: Er kommt ein bisschen spät. Es hätte sich durchaus gelohnt, die Problematik spätestens, als wir uns zum Biber verständigt haben, insgesamt aufzurufen.
Ich glaube, die Verwaltung bzw. das Haus ist gut beraten, wenn es anhand dieses Antrags schon einmal zu arbeiten anfängt, denn ich gehe davon aus, dass der Antrag in dieser oder ähnlicher Form auch in der nächsten Legislaturperiode auf diesen Tisch kommt.
Wir sind nicht imstande, mit der Terminsetzung Juli, die in diesem Antrag enthalten ist, noch einmal in den Ausschüssen zu beraten oder entsprechende Maßnahmen abzuleiten. Wir können auch den zukünftigen Haushaltsgesetzgeber nicht verpflichten. Aber wir brauchen valide Datengrundlagen. Wir brauchen die Definition dessen: Was ist guter Erhaltungszustand? An diesen Punkten sind wir uns völlig einig. Daraus ableitend müssen wir nachher selbstverständlich gucken bzw. prüfen.
Erst kommt die Prävention, und nachher muss auch der Ausgleich kommen, in welcher Form das dann auch immer geschehen kann und vor allen Dingen, aus welchen finanziellen Ressourcen wir uns das erschließen können.
Vor diesem Hintergrund lehnen wir Ihren Antrag zum jetzigen Zeitpunkt ab, wohl wissend, dass es Probleme im Land gibt und wir auch Antworten geben müssen. - Danke.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein in der Tat vielfach an einer ganzen Reihe von Beispielen in dieser 5. Legislatur diskutier
tes Thema: Es geht kurz gesagt um diejenigen Tierarten, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Landnutzung dazu neigen, Schäden zu verursachen - ich will das ganz vorsichtig formulieren. Es gibt diesbezüglich verschiedene Arten und Klassen, in die man diese Arten rein formalrechtlich einteilen kann. Man kann sagen, wir haben Arten, bei denen wir mehr oder weniger Lösungen gefunden haben oder am Finden sind. Dazu gehört der Biber, das wurde eben schon erwähnt. Dazu gehört nach langen Kämpfen die Verlängerung der Kormoranverordnung; ich will es zumindest einmal so benennen.
Dann haben wir den Bereich, wo es zumindest Teillösungen gibt. Das betrifft Arten wie den Wolf. Da haben wir einen Managementplan. Ich will das jetzt nicht im Detail bewerten. Da gibt es den Elch - auch dafür haben wir einen Managementplan. Da gibt es die Gänse, da haben wir auch einen Managementplan. Aber ich sage ausdrücklich: Teillösungen! Da sind wir wahrlich noch nicht dort, wohin wir letzten Endes müssen.
Und es gibt Arten, für die wir mehr oder weniger keine oder zumindest nur sehr schwache Lösungen haben. Dazu gehören Arten wie der Fischotter. Man kann aber sehr wohl auch den Kranich unter dieser Kategorie nennen. Ich habe ja nicht gesagt, was wir machen, aber man kann ihn sehr wohl oder muss ihn sogar in diese Kategorie einordnen.
Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, eigentlich gibt es formalrechtlich einen ganz einfachen Prüfmechanismus; man könnte fast sagen, er ist banal.
(Frau Schier [CDU]: Echt? - Der Abgeordnete Büttner [FDP] unterhält sich mit der Abgeordneten Schier [CDU].)
Dieser Mechanismus ist letzten Endes ganz einfach, denn man kann nach den Eingriffsmöglichkeiten unterscheiden. Am einfachsten ist es bei den Arten, die dem Jagdrecht unterliegen, weil da die einfachsten Regularien bestehen. Man kann natürlich weiter im Prüfmechanismus, wenn es nichtjagdbare Arten sind, prüfen, ob für die Arten ein guter Erhaltungszustand - so verlangen es die EU-Gesetzlichkeiten - gegeben ist. Wenn er gegeben ist, kann man unter bestimmten Bedingungen zumindest eingreifen. Wenn er nicht gegeben ist, dann sind wir automatisch beim Hauptgegenstand des Antrags, nämlich bei den Ausgleichsfragen. Und da ist es in der Tat so - ich bin durchaus dankbar, dass Kollege Dombrowski das schon erwähnt hat -, dass es letzten Endes um Fragen der Akzeptanz geht.
Und wenn man - so habe ich es vor etwas über einem Jahr getan - einmal fragt: „Steht im Bereich der Teichwirtschaft und Biberproblematik Ähnliches vonseiten des Landes zur Verfügung?“, und als Landnutzer - die lesen gelegentlich unsere Kleinen Anfragen und vor allen Dingen die Antworten darauf die Aussage bekommt: „Es ist genug Geld da!“, und nach einem Jahr nachfragt und dann erfährt, dass von acht gestellten Anträgen zwei möglicherweise - das war zumindest der Stand der Beantwortung, Frau Ministerin - bewilligt werden, aber acht Anträge bewilligungsreif sind - das muss man dazu sagen -, dann ist das kein Beitrag zur Akzeptanz wildlebender Tiere.
Von daher ist es wichtig und richtig, dass wir diese Prüfung zunächst in Auftrag geben, und zwar genau in diesem Prüfmechanismus: Erste Frage: Kann man eingreifen? - Jagdrecht -, zweite Frage: Ist der günstige Erhaltungszustand der Art gegeben?
- Der Kollege Büttner nimmt das hier heute nicht mehr ernst. Ich muss das hier einmal protokollarisch feststellen.
- Nein, nein. - Wie dem auch immer sei, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, dass der Antrag, den die CDU mit uns gemeinsam gestellt hat, ein Beitrag zur Akzeptanzsicherung sein kann. Und ich glaube, das sind wir den Menschen auch schuldig, denn Akzeptanz bedeutet, verlässliche Lösungen zu bieten. Und dann gilt das, was der Deutsch-Amerikaner Aldo Leopold, der Vater der modernen Wildbiologie, einmal so schön in diesem einen Satz, der fast ein politischer Satz ist deshalb zitiere ich ihn auch gern - gesagt hat:
„Das Management von Tieren ist einfach. Schwierig ist das Management der Menschen, die von diesen Tieren betroffen sind.“
Wir haben Ihnen hier eine Chance geboten, in diesem Management, in dieser Akzeptanzsicherung ein Stück weiterzukommen. Daher möchte ich nachdrücklich für diesen Antrag werben. - Vielen herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der „Märkischen Oderzeitung“ vom 12. Mai ist Folgendes zu lesen:
„Biber setzen Landschaften unter Wasser, Kormorane verspeisen ein Pfund Fisch pro Tag und Wildgänse betrachten bestellte Felder als ein großes Schlemmerbuffet. Brandenburg setzt sich mehr als andere Bundesländer für den Tierschutz ein, eine Strategie, die vor allem dem Tourismus neue Wege eröffnet hat - mit der Folge, dass bestimmten Berufsgruppen wie Landwirten und Fischern große Schäden entstehen.
„weil er eben keine Grenzen setzt. Wer soll künftig Anspruch auf eine Entschädigung haben? Auch der Hotelbesitzer, dem die Gäste ausbleiben, weil in seinem Park die Raupen des Eichenprozessionsspinners von den Bäumen baumeln?
Ein Fonds ist ein Fass ohne Boden. Er weckt Begehrlichkeiten und verbaut den Weg für nachhaltige Lösungen.“
Ein absolut zutreffender Kommentar, wie ich finde. An dieser Stelle braucht man eigentlich nichts hinzuzufügen, weil damit alles gesagt ist.
Die CDU und nun auch die FDP wollen vier Monate vor der Landtagswahl hier einen Antrag zur Abstimmung bringen, der so viele Fragen aufwirft wie soeben zitiert.
Woher wollen Sie das Geld für diesen Fonds nehmen, und wie viel soll in diesen Fonds hineingegeben werden? Das sind Fragen, die einfach gestellt werden.