Protocol of the Session on April 3, 2014

(Beifall FDP und DIE LINKE)

Der nächste Punkt ist aber: Diejenigen, die zu uns kommen wollen, sollen hier mit offenen Armen - Frau Kollegin Weber, Sie haben von Willkommenskultur gesprochen; das ist richtig - empfangen werden. Ich persönlich glaube, dass das Land Brandenburg in den letzten Jahren und Jahrzehnten diesbezüglich einen großen Fortschritt gemacht hat und wir mittlerweile - auch durch viele unterschiedliche Initiativen, die sowohl vom Land, aber auch privat getragen werden - eine Willkommenskultur aufgebaut haben und Brandenburg ein offenes und tolerantes Land ist.

Leider gibt es aber immer noch Irre und Dumpfbacken - Entschuldigung! -, die der Meinung sind, sie müssten gegen Ausländer vorgehen. Deshalb ist es wichtig, dass wir unsere Bemühungen in der Zivilgesellschaft, aber auch landesseitig nicht einstellen, sondern weiter dafür streiten, dass wir ein offenes und tolerantes Brandenburg sind und bleiben.

(Beifall FDP, SPD und DIE LINKE)

Natürlich gibt es Herausforderungen, das ist doch gar keine Frage. Es gibt Herausforderungen an das Land, an die Kreise und die Kommunen, die Angebote für Migranten dem tatsächlichen Bedarf anzupassen. Die Anpassung der Infrastruktur unter dem Kostenaspekt ist aber nicht beliebig praktikabel. Es muss Planungssicherheit geben: für das Land, die Landkreise sowie die Städte und Gemeinden.

Es ist natürlich auch wichtig, dies an den Potenzialen und Ressourcen der Zuwanderer zu orientieren - als wichtiges Signal, dass Integration kein Gnadenbrot des aufnehmenden Staates ist, sondern einen gegenseitigen Gewinn bringt: der Schutz der persönlichen Integrität auf der einen Seite und natürlich auch das ökonomische Potenzial für die Aufnahmegesellschaft auf der anderen Seite.

Vor diesem Hintergrund ist es richtig, dass die Bereiche Bildung und Arbeitsmarkt als Schwerpunkte gewählt wurden. Bildung und Sprache als Schlüssel für erfolgreiche Integration Jüngerer aber auch Älterer, Arbeitsmarktintegration als Mittel für eigenverantwortliche Lebensführung der Zuwanderer und zudem als Instrument gegen Fachkräftemangel sind die richtigen Aspekte.

Allerdings bleibt noch unklar, welche niedrigschwelligen Angebote wirklich zielführend sind. Ja, wir haben Eltern-KindGruppen, was ein sinnvolles niedrigschwelliges Angebot ist. Ich glaube aber, dass wir durchaus ein Problem haben, wie wir an die Zielgruppen, wie ich es einmal nennen möchte, herankommen in der Frage einer vernünftigen medizinischen Betreuung, aber auch in der Frage des Umgangs mit Kindern: Wie kann man Familien animieren, ihre Kinder in die Kita zu geben? Wie kann man erreichen, dass auf der einen Seite die eigene kulturelle Identität bestehen bleibt, auf der anderen Seite trotzdem eine Integration in die kulturelle Identität hier gewährleistet wird? Meiner Ansicht nach besteht dafür noch Bedarf in diesem Land insgesamt für alle - für die Zivilgesellschaft wie für die staatlichen und kommunalen Einrichtungen.

Meine Damen und Herren, Frau Schier hat darauf hingewiesen. Die Unternehmen im Land sind für die Belange von jungen Migrantinnen und Migranten aufgeschlossen und setzen auf Fachkräftezuwanderung. Ich finde jedoch, dass wir nicht nur - so wichtig das auch ist - den Aspekt der Fachkräftezuwanderung betrachten dürfen, sondern den Aspekt der Zuwanderung insgesamt. Mit einer Integration im Bereich Bildung und Ausbildung müssen wir dafür sorgen, dass diejenigen, die nicht qualifiziert sind, zu Fachkräften ausgebildet werden können.

Meine Damen und Herren, ich möchte noch einmal betonen: Es ist ein insgesamt gelungenes Papier. Herr Minister Baaske, wir danken für die Erstellung dieses Landesintegrationskonzeptes und hoffen darauf, dass wir weiterhin in einem offenen, toleranten und lebenswerten Brandenburg arbeiten können. Vielen Dank.

(Beifall FDP, SPD und B90/GRÜNE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Büttner. - Wir kommen nun zum Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Frau Abgeordnete Nonnemacher erhält das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Sehr verehrte Frau Dr. Lemmermeier! Wir erhalten auf 78 Seiten differenzierte Vorschläge und realitätstaugliche Ansätze zur Brandenburger Integrationspolitik. Sie zeigen, wie Brandenburg durch Zuwanderung und Integration offener, attraktiver, lebenswerter und zukunftsfähiger gestaltet werden kann.

Das umfangreiche Integrationskonzept enthält Aufgaben für uns alle - für den Landtag, für die Landesregierung, für die Kommunen, Betriebe und Gewerkschaften, für die Krankenhäuser sowie für die Alten- und Krankenpflegekräfte, Universitäten, Schulen und Kitas, aber auch für jede und jeden von uns. Es ist nämlich unsere Aufgabe, Menschen mit Migrationshintergrund die gleiche Teilhabe an gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Prozessen zu ermöglichen. Dazu müssen sich nicht nur die Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Migrantinnen und Migranten bewegen, sondern auch wir müssen uns bewegen. Das heißt: Wir müssen uns auf die Menschen zubewegen und eine Willkommenskultur in Brandenburg etablieren.

(Beifall B90/GRÜNE, DIE LINKE und vereinzelt SPD)

Das Landesintegrationskonzept arbeitet mit dem Begriff der interkulturellen Öffnung. Interkulturelle Öffnung beschreibt einen langfristigen Prozess der Organisationsentwicklung, durch den sich Verwaltungen wie das Jobcenter und die Ausländerbehörden, kleine und mittlere Betriebe, soziale Dienste, Bildungseinrichtungen und Wohlfahrtsverbände auf die heutige, von Migration geprägte Gesellschaft einstellen sollen. Hierfür werden Trainerinnen und Trainer mit Migrationshintergrund für Fortbildungen gebraucht und mit dem Ziel eingesetzt, dass die Mitarbeitenden kulturelle Vielfalt als gesellschaftliche Normalität anerkennen und wertschätzen.

Zuwanderung und Integration bieten Chancen für Brandenburg. Brandenburg wird 2030 eine Bevölkerung haben, deren Altersdurchschnitt bei 53 Jahren liegt, in den peripheren Räumen gar noch höher. In unseren Betrieben steigt der Bedarf an gut ausgebildeten Fachkräften. Der sich voraussichtlich weiter verschärfende Fachkräftemangel macht es unerlässlich, Fachkräfte durch Zuwanderung zu gewinnen.

Aber auch die hier lebenden ca. 60 000 Ausländerinnen und Ausländer sowie die 143 000 Menschen mit Migrationshintergrund bilden ein wichtiges Potenzial für unseren Arbeitsmarkt. Viele der Zugewanderten verfügen über gute berufliche Qualifikationen, die sie über das bundesrechtlich geregelte Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz anerkennen lassen. Für landesrechtlich geregelte Berufe sind zwei Stellen beim MASF angesiedelt. Sie wenden sich an Unternehmerinnen und Unternehmer mit Migrationshintergrund und ausländische Studierende und bieten Fortbildung und Beratung für ausländische Fachkräfte.

Das Landesintegrationskonzept greift auch die Residenzpflicht für Asylsuchende und Geduldete wieder auf und benennt Initiativen zur Abschaffung derselben als Ziel. Ja, Herr Baaske, Brandenburg hatte im Juli 2010 gemeinsam mit Berlin Lockerungen erlassen und sich auch im Bundesrat für die Abschaffung der Residenzpflicht eingesetzt. Aber wir könnten noch besser werden. Es eröffnen sich inzwischen die Handlungs

spielräume, die die anderen Länder - Hamburg, SchleswigHolstein und Bremen; ich höre jetzt auch Niedersachsen wahrnehmen wollen. Sie lassen Asylsuchende und Geduldete frei reisen, sofern sich nicht der Wohnsitz ändert, die Reise lediglich kurzfristig und vorübergehend ist und keine Ausschlussgründe wie die Verurteilung wegen Straftaten vorliegen.

Generalerlaubnis für Kurzreisen in das übrige Bundesgebiet ist ohne Änderung von Bundesrecht möglich - nach § 58 Asylverfahrensgesetz. Wir sehen auch Spielräume hier in Brandenburg. Immer noch gilt der Erlass 5/2013 - Verstoß gegen Mitwirkungspflichten. Dies sollte gestrichen werden, um den Asylsuchenden mehr Bewegungsfreiheit zu verschaffen. Deshalb bitten wir um Zustimmung zum vorliegenden Entschließungsantrag „Residenzpflicht weiter lockern“. Da geht noch etwas.

Dem sehr guten Landesintegrationskonzept müsste nun schnell die Novelle des Landesaufnahmegesetzes folgen, um die Wohnungsunterbringung von Flüchtlingen zu fördern und soziale Betreuung und Beratung weiter zu verbessern.

(Beifall der Abgeordneten Vogel [B90/GRÜNE] und Bütt- ner [FDP])

Für das sehr gute Konzept auch von unserer Fraktion herzlichen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE und vereinzelt DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Nonnemacher. - Das Wort erhält noch einmal die Landesregierung, so sie möchte. - Sie möchte nicht. Die Landesregierung verzichtet auf einen weiteren Redebeitrag. Damit beende ich die Aussprache. Das Konzept der Landesregierung ist nun zur Kenntnis genommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag, eingebracht von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 5/8812, mit dem Titel „Residenzpflicht weiter lockern“. Wer diesem Entschließungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Bei einer größeren Anzahl von Enthaltungen ist dieser Antrag dennoch abgelehnt worden.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 6 und rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Ehrenamtliche Betreuung und selbstbestimmte Vorsorge fördern

Antrag der Fraktion der CDU

Drucksache 5/7774

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie

Drucksache 5/8755

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der SPD-Fraktion. Die Abgeordnete Lehmann erhält wiederum das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Gäste! Ehrenamtliche Betreuung - ich möchte hier an dieser Stelle natürlich leidenschaftlich für die Beschlussempfehlung unseres Fachausschusses werben und dazu Folgendes erläutern:

Es fing alles mit dem Bericht des Landesrechnungshofes, mit einer Untersuchung zur rechtlichen Betreuung im Land Brandenburg, an. Diese Untersuchung ist Anfang Juni letzten Jahres veröffentlicht worden. Dieser Bericht hat viele Fragestellungen aufgeworfen. Viele Dinge sind herausgearbeitet worden, wie die jährlichen Steigerungen für Aufwandsentschädigungen und Vergütungen an Vormünder, Pfleger und Betreuer in Höhe von insgesamt 32,7 Millionen Euro im Jahr 2011.

Das Jahr 2011 war auch das Untersuchungsjahr. Das bedeutet, dass das Land Brandenburg an jedem Tag eines Jahres im Jahr 2011 etwa 89 600 Euro für Betreuung ausgegeben hat. Das sind schon enorme Größenordnungen.

Es sind auch jährlich steigende Zahlen bei den Betreuungsverfahren festgestellt worden, und das ist nicht allein mit der demografischen Entwicklung zu begründen. Die Zahl der ehrenamtlichen Betreuer ging in den letzten Jahren zurück, dafür ist die Zahl der Betreuer mit hohem Einkommen stark gestiegen. Die Einstufung der Berufsbetreuer erfolgt nicht einheitlich, und die Gerichte haben hierzu auch ganz unterschiedliche Statistiken.

Bei der Prüfung einzelner Fälle durch den Landesrechnungshof ist auch folgende Frage aufgetaucht: Könnte es sein, dass man meint, die Anordnung einer rechtlichen Betreuung mit sozialer Beratung - nicht vertauschen - ergänzen zu dürfen? - Der Landesrechnungshof spricht in seinem Bericht dann auch von der Förderung der Betreuungsvereine, bindet dies aber daran, dass Infoveranstaltungen durchgeführt und ehrenamtliche Betreuer geworben werden. Der Landesrechnungshof spricht in diesem Fall keinen Betrag aus.

Nach der Veröffentlichung dieses Berichts waren wir natürlich alle aufgefordert - ich sage einmal - zu handeln, Landesregierung wie auch Politik. Relativ schnell war klar: Dafür müssen wir Gespräche führen. Relativ schnell ist auch von der Landesregierung signalisiert worden: Hier ist schlicht und einfach auch ein Gesamtkonzept erforderlich.

Etwa fünf Wochen später kam dann der Antrag der CDU-Fraktion. Wofür der Landesrechnungshof 30 Seiten gebraucht hat, hat die CDU-Fraktion nur noch anderthalb Seiten benötigt. Sie hat formuliert, dass wir eine Gesamtkonzeption für die rechtliche Betreuung benötigen. Das deckte sich mit den Aussagen des Landesrechnungshofs und dem schon erklärten Willen der Landesregierung. Es war, obwohl erst eine Konzeption gefordert wurde, auch schon explizit formuliert, dass 750 000 Euro aus dem Nachtragshaushalt für die Betreuungsvereine bereitgestellt werden sollen. Das war im August letzten Jahres.

Diese 750 000 Euro waren nicht untersetzt, insofern war es gar nicht möglich, dieses Geld in den Nachtragshaushalt einzustellen. Diesen Antrag haben wir in diesem Haus diskutiert und in den Fachausschuss überwiesen, mit der Hoffnung und der Intention, dass er jetzt in die weitere Diskussion einfließt - das ist

auch geschehen. Es folgte ein Fachgespräch, und spätestens nach diesem Fachgespräch und auch nach der letzten Fachausschusssitzung war - für mich jedenfalls - klar, dass die CDUFraktion ihren Antrag günstigenfalls zurückziehen könnte, aber wenigstens doch modifizieren sollte und müsste.

Nach dem Fachgespräch ist klar, dass es ein umsetzbares Handlungskonzept für diesen Bereich geben muss. Dieses Konzept muss folgende Schwerpunkte enthalten: Zum einen geht es darum, wie man rechtliche Betreuung überhaupt vermeiden kann - also der Schwerpunkt Prävention muss enthalten sein. Es geht um die Bündelung von Organisations- und Kostenzuständigkeit. Es geht um die Stärkung der ehrenamtlichen Betreuung - das betrifft die Betreuungsvereine - und um die Zusammenarbeit und Vernetzung der Akteure.

Dies alles benötigt Zeit, dies alles muss vernünftig und ordentlich gemacht werden - im engen Zusammenwirken von Sozialem und Justiz sowie Kommunen und Betreuungsverein. Die Landesregierung ist aufgefordert, in der letzten Sitzung des Fachausschusses Mitte Juni darüber zu berichten. Dazu werden wir auch das Justizministerium einladen. Da entsprechende Beschlüsse vom Rechtsausschuss, Finanzausschuss und Haushaltskontrollausschuss vorliegen, bin ich sehr zuversichtlich, dass wir hier zu einem sehr guten Ergebnis kommen werden. Nur, es braucht Zeit - die sollten wir uns nehmen. Insofern lehnen wir den Antrag der CDU-Fraktion ab und werben nochmals für den Antrag des Ausschusses. - Danke.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Lehmann. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der CDU-Fraktion fort. Die Abgeordnete Schulz-Höpfner hat das Wort.

Sehr verehrte Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich dachte eigentlich, wir wären schon ein Stück weiter.

(Beifall CDU, FDP und B90/GRÜNE)

Ich will zur Genesis dieses Antrags einfach nur Folgendes noch einmal richtigstellen: Es war nicht so, dass der Bericht des Landesrechnungshofs ausschlaggebend war, sondern wir haben schon seit fast einem Jahr an dem Thema gearbeitet und kannten die Nöte und Sorgen der Bürgerinnen und Bürger, die an uns herangetragen wurden. Das waren zum Beispiel zu schnelle Zuweisungen von amtlichen Betreuungen aus durchaus nicht nachvollziehbaren Gründen, eine immer geringer werdende ehrenamtliche Betreuung, mangelnde Kontrolle usw. Natürlich gab es Gespräche mit den Betreuungsvereinen und auch den hauptamtlichen Betreuern, aber durchaus auch mit Menschen, die in den Gerichten arbeiten und uns das aus ihrer Sicht dargestellt haben. Am 7. Mai 2013 hatten wir dann ein Gespräch in unserem Arbeitskreis mit den Vereinen und den hauptamtlichen Betreuern, und daraus wurde unser Antrag. Dass da der Landesrechnungshofbericht mitten hineinplatzte, hat - muss ich ehrlich sagen - nur gepasst. Er hat ja all das bestätigt, was wir in dieser Zeit im Grunde genommen schon herausgearbeitet hatten.

Der Antrag „Ehrenamtliche Betreuung und selbstbestimmte Vorsorge fördern“ wurde also im September 2013 nach der Debatte im Plenum von allen Fraktionen in den Arbeits- und Sozialausschuss überwiesen. Meine Damen und Herren, leider haben Sie im November 2013 den Nachtragshaushalt ohne die Bewilligung zusätzlicher Mittel für die Betreuungsvereine verabschiedet. Das wäre die Gelegenheit gewesen, tatsächlich einmal kurzfristig auf die Situation, die inzwischen allen bekannt war, zu reagieren. Aber Sie wollten es einfach nicht.