Vielen Dank, Herr Abgeordneter Folgart. - Wir setzen mit dem Beitrag der CDU-Fraktion fort. - Bevor der Abgeordnete Wichmann das Wort ergreift, begrüßen wir ganz herzlich Schülerinnen und Schüler der Friedrich-Hoffmann-Oberschule in Großräschen und natürlich auch ihre Lehrerinnen und Lehrer. Seien Sie herzlich willkommen!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrte Damen und Herren! Wie wichtig das Thema Bekämpfung von Tierseuchen ist, können
wir derzeit im Baltikum und in Polen erleben, wo die Afrikanische Schweinepest bereits ausgebrochen ist. Sie breitet sich immer weiter auch in Richtung Westen aus. Obwohl diese hoch infektiöse Krankheit für Menschen keine Gefahr darstellt, wäre ein Ausbruch in Deutschland und bei uns in Brandenburg eine Katastrophe für die Schweinehalter und den Schwarzwildbestand.
Mit dem Tiergesundheitsgesetz sind jetzt eine ganze Reihe von Regelungen neu in das Bundesgesetz aufgenommen worden, die vor allem der vorbeugenden Bekämpfung von Tierseuchen, der Bekämpfung bereits ausgebrochener Tierseuchen und auch der Verbesserung der Überwachung von Tierseuchen dienen sollen. Mit dem Ausführungsgesetz sind eine Reihe von Regelungen auch für Brandenburg übernommen, und ich beginne meine Rede mit den Punkten, die wir als CDU-Fraktion ausdrücklich unterstützen und begrüßen.
Das ist zum einen, dass die Zuständigkeit der Amtstierärzte als Leiter der zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter in den 14 Landkreisen und 4 kreisfreien Städten beibehalten wird. Das ist zum Zweiten, dass der Amtstierarzt eine besondere zusätzliche Qualifikation erwerben muss, bevor er als approbierter Tierarzt die hoheitlichen Aufgaben des Amtstierarztes ausführen darf. Drittens begrüßen wir, dass die Festlegung, einen Tierseuchenbekämpfungsdienst gesetzlich festzuschreiben, mit diesem Ausführungsgesetz jetzt auch in Brandenburg umgesetzt werden kann und wird - das ist absolut notwendig und auch positiv. Die Regelungen zum Datenschutz für den Informations- und Datenaustausch zwischen den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen der obersten, der oberen und unteren Landesbehörden ist notwendig und richtig. Ich denke, die Ergänzung um das Landeslabor Berlin-Brandenburg und die Tierseuchenkasse ist an dieser Stelle ebenfalls geboten.
Nun zu den Punkten, die ich schon in der 1. Lesung hier im Plenum einmal kritisch hinterfragen möchte: Als Erstes stellt sich - für uns jedenfalls - die Frage, warum es sozusagen neben den neu zu schaffenden Tierseuchenbekämpfungsdiensten nicht auch den Tierseuchenkassen möglich sein kann, entsprechende Tiergesundheitsdienste zu unterhalten. Wir denken, die sind viel näher an den Landwirten und den Betrieben vor Ort, als es der Landestierseuchenbekämpfungsdienst sein kann. Darüber sollten wir in der weiteren parlamentarischen Beratung auch im Ausschuss miteinander sprechen. Auf jeden Fall wird diese Forderung auch von den Amtstierärzten in den Landkreisen und kreisfreien Städten aufgemacht und unterstützt. Ich denke, wir sollten an der Stelle auf deren Sachverstand zurückgreifen und überlegen, wie wir in unserem Ausführungsgesetz vielleicht eine Ergänzung dahin gehend vornehmen können, dass auch die Tierseuchenkasse hier entsprechend aktiv werden kann.
Zum Zweiten, denke ich, müssen wir uns in der weiteren parlamentarischen Beratung noch einmal über die zu schließende Rahmenvereinbarung verständigen. § 8 Abs. 3 sieht vor, dass die Kreisordnungsbehörden die Inanspruchnahme geschlossener Rahmenvereinbarungen entsprechend anordnen können. Die Landkreise befürworten seit Langem den Abschluss von Rahmenvereinbarungen zwischen einer privaten Institution auf der einen Seite und dem Land als Verantwortlichem, wenn es um Tierseuchenbekämpfung geht. Das spart nicht nur den Tierhaltern, sondern letztlich auch dem Land Kosten, wenn es im Seuchenfall erforderlich ist, ganze Bestände zu keulen, da die
Konditionen vorher vereinbart wurden und nicht zum Notfallzeitpunkt von den Landwirten auf dem freien Markt teuer eingekauft werden müssen.
Bislang ist mir nicht bekannt, Frau Ministerin Tack, dass es entsprechende Verhandlungen und einen abgeschlossenen Rahmenvertrag vonseiten des Landes gibt. Ich denke, sicherlich muss man in der weiteren Beratung hierzu auch einmal die Meinung der Landwirte einholen, denn das Land zog sich bisher immer auf den Standpunkt zurück, dass der Landesbauernverband eine solche Rahmenvereinbarung schließen müsse. Ich sehe das vollkommen anders und denke, dass das Land und damit auch Ihr Haus, Frau Ministerin Tack, hier durchaus in der Pflicht ist und auch aktiv werden muss, um endlich eine solche Rahmenvereinbarung auf den Weg zu bringen.
Ein letzter Punkt, den ich kritisch anspreche und der noch nicht ausreichend geklärt ist, betrifft die Kostentragungsregel. In dem Gesetzentwurf ist in § 19 Absatz 2 vorgesehen, dass, wenn das Ministerium oder die Kreisordnungsbehörden die Aufgaben der nachgeordneten Behörden wahrnehmen, die Kosten trotzdem von der unteren Ebene getragen werden sollen. Wir sind eigentlich der Meinung: Wer bestellt, muss bezahlen. Auch darüber sollten wir im Ausschuss mit Ihnen, Frau Tack, noch einmal ins Gespräch kommen.
Ich denke, wir haben eine ganze Reihe von Punkten, die wir gemeinsam in der weiteren parlamentarischen Beratung verfolgen können. Als Letztes - das, Frau Tack, kann ich Ihnen nicht ersparen - möchte ich noch sagen: Am Ende nützt das beste Gesetz natürlich nichts - auch nicht im Tierseuchenschutz -, wenn entsprechende Stellen in Ihrem Haus und auch im LUGV für den Bereich der Veterinärmedizin und der Tiergesundheit nach wie vor unbesetzt sind. Ich denke, wir werden im Ausschuss auch noch einmal darüber zu sprechen haben, wie es mit den Stellen weitergeht, denn ein Gesetz braucht auch Beamte und Mitarbeiter, die es vor Ort und in der Fläche des großen Agrarlandes Brandenburg erfüllen. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Wichmann. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion DIE LINKE fort. Herr Abgeordneter Luthardt hat das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Schülerinnen und Schüler! Liebe Lehrer! Auch ich begrüße Sie hier ganz herzlich. Ich habe mich schon gewundert, und ich habe eigentlich darauf gewartet, dass Herr Wichmann noch mit seinem letzten Satz kommt. Das musste ja kommen, aber das ist natürlich auch sein Recht.
Immer wieder verzeichnen wir bei der Haltung von Nutztieren bestimmte Seuchen, die alle Jahre wieder auf uns zukommen, aber auch neue, die wir noch gar nicht kennen. Zum Glück waren wir einige Zeit davon verschont, doch nun kündigt sich gerade wieder eine neue Gefahr an, nämlich die Afrikanische Schweinepest. Dagegen gibt es noch keine Impfstoffe, und diese Krankheit befällt leider auch unsere Wildschweine.
Tierseuchen gab es schon immer, aber je mehr Tiere auf kleinem Raum gehalten werden, umso größer ist die Gefahr. Das Risiko steigt ab einer bestimmten Größe stark an und kann dann den Gewinn schnell in einen großen Verlust umkehren. Wir haben noch die unschönen Bilder von gekeulten Rindern oder vergastem Geflügel vor Augen.
Um solche Fälle zu verhindern, brauchen wir einen guten Schutz und vor allen Dingen eine wirkungsvolle Prävention. Das hohe Niveau des Tierseuchenschutzes muss aufrechterhalten werden, nicht zuletzt als wirkungsvoller Schutz für unsere Verbraucherinnen und Verbraucher.
Neben den rein redaktionellen Änderungen, die aufgrund der neuen bundesrechtlichen Regelungen notwendig sind, sind im vorliegenden Gesetzentwurf einige inhaltliche Veränderungen enthalten, die die Fraktion DIE LINKE begrüßt.
Der Gesetzentwurf schreibt den Tierseuchenbekämpfungsdienst fest und vereinfacht das Meldewesen für den Tierhalter, indem Meldungen bei der Tierseuchenkasse konzentriert werden. Das ist ein gutes Beispiel für den Abbau von Bürokratie; mein Kollege Udo Folgart hat das schon gesagt.
Es wird zukünftig auch nicht mehr vorgeschrieben, dass der Amtstierarzt verbeamtet sein muss. Das ist ein Wunsch des Landkreistages, und den haben wir auch so aufgenommen; denn es geht hier auch um die Personalhoheit der kommunalen Ebene. Es bleibt aber bei den hohen Forderungen nach der Qualifikation der Amtstierärzte; so steht es auch im Gesetz.
Ich denke, diese Regelung, wie sie jetzt für die Beseitigung von Tierkörpern im Tierseuchenfall vorgeschlagen ist, ist eine gute Regelung, sie ist ein weiterer Schritt nach vorn. Wir denken, dass wir mit dem Gesetz einen großen Schritt in die richtige Richtung hin zu einem besseren Tiergesundheitsschutz in Brandenburg gehen, und ich freue mich ausdrücklich auf die Diskussion in den beiden Ausschüssen. Ich denke, wir können das eine oder andere dann noch gut miteinander bereden. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Luthardt. - Wir setzen mit dem Beitrag der FDP-Fraktion fort. Herr Abgeordneter Tomczak hat das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Liebe Gäste! Am 22. Mai des vergangenen Jahres hat der Bundestag das Tiergesundheitsgesetz verabschiedet. Das neue Gesetz löst zum 1. Mai dieses Jahres das Bundestierseuchengesetz ab, was auch eine entsprechende Anpassung der Landesgesetze erfordert.
Der vorliegende Gesetzentwurf nimmt diese Änderung vor. Die Anpassungen beziehen sich unter anderem auf den Bereich der Datenverarbeitung, der sich in der Erweiterung des bisherigen § 2 zu § 2a widerspiegelt. Darüber hinaus werden mit der Änderung des § 20 die Tatbestände festgelegt, welche die Tierhalter eigenständig zu finanzieren haben.
Der Gesetzentwurf enthält noch weitere Aspekte, die jedoch im zuständigen Fachausschuss eingehender beraten werden sollten. Lieber Udo Folgart, da stimmen wir völlig überein. Entsprechend stimmt meine Fraktion der Überweisung des Gesetzentwurfs an den Umweltausschuss und mitberatend an den Landwirtschaftsausschuss zu und freut sich auf die dortigen Beratungen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Tomczak. - Wir kommen zum Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Der Abgeordnete Jungclaus hat das Wort.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Wir befassen uns heute mit Änderungen des Tierseuchengesetzes, weil in nicht einmal einem Monat das grundlegend überarbeitete Tiergesundheitsgesetz auf Bundesebene in Kraft tritt. Wie aktuell das Thema ist, verdeutlichen die Geschehnisse rund um die Afrikanische Schweinepest im Wildund Hausschweinbestand. Diese gilt als hochansteckende, gefährliche und tödlich verlaufende Krankheit. Bisher ist sie noch nicht in Deutschland aufgetreten, dafür aber bei unseren direkten Nachbarn, in Polen, und wie wir wissen, machen Krankheiten und Seuchen nicht an Grenzen halt.
Die Bekämpfung von Tierseuchen und die Erfassung von Tierkrankheiten dienen der Erhaltung und Förderung der Tiergesundheit und damit mittelbar auch der Gesundheit von Menschen. Aufgrund der stetigen Zunahme des EU-weiten Tiertransports und des Handels mit lebenden Tieren, Teilen von Tieren sowie tierischen Produkten steigt die Gefahr der Übertragung von Tierseuchen. Somit wächst auch die Bedeutung einer wirksamen Vorbeugung.
Dass die Prävention von Tierseuchen durch das Tiergesundheitsgesetz in den Mittelpunkt gerückt wird, ist dabei völlig richtig. Schon allein die Anpassung von Tierseuchengesetz zu Tiergesundheitsgesetz verdeutlicht, dass es in erster Linie um die Tiergesundheit gehen sollte. Dies ist zu begrüßen, da es sich auch bei dem Regelungsgegenstand insbesondere um Vorbeugemaßnahmen handelt.
Das Tiergesundheitsgesetz enthält gute und richtige Ansätze, über die wir in den Ausschüssen natürlich gerne diskutieren können, beispielsweise zum Thema „Impfen statt Keulen“, Meldewesen, Verbeamtung von Tierärzten. Wir sollten dann aber auch über die personelle und finanzielle Ausstattung reden. Doch die entscheidenden Fragen bei allen neuen Hygienevorschriften und präventiven Regelungen sind für uns: Wohin führt uns die immer weitere Zunahme industrialisierter Tierproduktion? Ist die Gabe von Antibiotika in jedem Fall notwendig? Sind die immer größeren Tierfabriken wirklich alternativlos oder brauchen wir nicht viel mehr eine regional ausgerichtete Landwirtschaft, auch, um die Zahl der Tiertransporte zu reduzieren?
Wir benötigen neben dem Krisenmanagement- und Kontrollsystem vor allem Vorbeugung und Vermeidung von Krankheiten. Es sind dabei besonders diese beiden Aspekte, die den Ausbruch und die Verbreitung von Tierseuchen fördern und verstärken: zum einen die industrielle Massentierhaltung und zum anderen die weiter steigende Zahl von Tiertransporten. Wir sind der Auffassung, dass zuallererst die Haltungsbedingungen verbessert werden müssen, denn Regionen mit einer sehr hohen Tierdichte sind von Tierseuchen überproportional betroffen.
Trotz dieser Tatsachen behauptet aber Minister Vogelsänger unbelehrbar in der Sache, dass die Errichtung neuer Großstallanlagen eine Investition in das Tierwohl sei. Er ist zwar heute gerade bei dem Thema wundert mich das - nicht anwesend,
aber ich richte es trotzdem an seine Adresse: Herr Minister Vogelsänger, so sehen ökologische Landwirtschaft und tiergerechte Haltung nicht aus.
Und genau hier liegt der Schlüssel für effektive Prävention von Tierseuchen. Großbetriebe mit mehreren hunderttausend Tieren sind immer auch potenzielle Brandherde für zukünftige Tierseuchen.
Zu den Transporten: Die Zahl der Tiertransporte hat in den letzten Jahren extrem zugenommen, und wir spielen hier ein sehr gefährliches Spiel, wenn wir Tiere massenweise kreuz und quer durch Europa karren. Wir öffnen Krankheitserregern Tür und Tor und riskieren somit, dass sich lokale Epidemien rasend schnell ausbreiten und so zu europäischen oder gar globalen Problemen werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir es in Brandenburg wirklich ernst meinen mit der Bekämpfung von Tierseuchen, dann lassen Sie uns nicht nur die Symptome bekämpfen oder ein paar Vorschriften hier und da an Bundesgesetze anpassen, sondern lassen Sie uns endlich auch die Ursachen für Tierseuchen angehen!
Das uns vorliegende Gesetz ist nur ein kleiner Baustein in einer Strategie für gesunde Tierbestände. Wem das Tierwohl am Herzen liegt und wer für besseren Schutz vor Tierseuchen eintritt, der darf sich nicht mit einigen kleinen Änderungen am Tiergesundheitsgesetz zufrieden geben, sondern muss sich für einen grundsätzlichen Wandel in den Haltungsbedingungen und eine echte Agrarwende einsetzen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Jungclaus. - Das Wort erhält noch einmal die Landesregierung. - Sie verzichtet darauf. Damit sind wir am Ende der Aussprache angelangt und kommen zur Abstimmung.
Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung, Drucksache 5/8734, Erstes Gesetz zur
Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Tierseuchengesetzes, an den Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz - federführend - und an den Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft. Wer diesem Überweisungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Es gibt keine. Damit ist das Gesetz einstimmig überwiesen worden.
Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg - die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung steht im Mittelpunkt (gemäß Beschluss des Landtages Brandenburg vom 05.06.2013 - Drucksache 5/7372-B)