Protocol of the Session on April 3, 2014

Allein die Ausführungen der Redner der Koalition bergen ja schon genug Widersprüche in sich. Der SPD-Vorantrag, den die liebe Sylvia formuliert hat, der scheinbar von der Landesregierung nicht gewertet wurde, veranlasst mich festzustellen: Dann war es wohl höchste Zeit, dass wir unseren Antrag stel

len. Denn es gibt genug Handlungsbedarf. Wie sagte Herr Büchel doch? Es ist eine starke Herausforderung, auf die durch unseren Antrag aufmerksam gemacht wird.

Sie sprachen von einer sachbezogenen Debatte, Frau Tack. Das ist richtig, das empfinde ich auch so - allerdings mit dem Schild darüber. Ich will daran erinnern: Unsere Informationsquelle war die Antwort der Landesregierung vor gar nicht allzu langer Zeit auf unsere Anfrage. Nun wird sich in den letzten drei, vier Wochen nicht allzu viel verändert haben, Herr Büchel, außer vielleicht der Schaltung einer Standleitung zum Kreisarzt. Damit sind das PC-Problem und andere von uns dargestellte Angelegenheiten nicht gelöst.

Ich bin traurig darüber. Wahrscheinlich wird der Antrag mit den Stimmen der Mehrheit wieder in den Orkus geschickt. Das ist schade. Dass dies dem großen Thema Asylbewerber in Brandenburg gerecht wird, wage ich zu bezweifeln.

(Beifall FDP und vereinzelt CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Tomczak. - Es gäbe die Möglichkeit, die von Ministerin Tack überzogene Redezeit aufzubrauchen. Gibt es das Bedürfnis? - Das ist nicht der Fall.

Dann schließe ich die Aussprache, und wir kommen zur Abstimmung. Ihnen liegt in der Drucksache 5/8765 der Antrag „Medizinische Versorgung für Asylbewerber verbessern!“, eingebracht durch die FDP-Fraktion, vor. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 14 und rufe Tagesordnungspunkt 15 auf:

Für einen zukunftsfesten kommunalen Brand- und Katastrophenschutz - Brandenburgs Feuerwehren besser unterstützen

Antrag der Fraktion der CDU

Drucksache 5/8767

Des Weiteren liegt Ihnen der Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE in der Drucksache 5/8808 vor.

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der einbringenden Fraktion. Herr Abgeordneter Lakenmacher, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

„Die Sorge und Hilfe für andere Menschen ist das wertvollste Kapital im Haushalt der Menschheit. Und solange es noch Leute gibt, die freiwillig bereit sind, für andere da zu sein, ist es um diese Welt nicht allzu schlimm bestellt.“

Diese Worte von Altbundespräsident Theodor Heuss lenken den Blick auf das, was auch den Kameraden der Feuerwehr im

Land Brandenburg eigen ist: Sie setzen sich für ihre Mitmenschen ein, wenn diese in Not geraten, sie helfen ihnen, sie nehmen Gefahren für die eigene Person, für Leib und Leben in Kauf, um anderen Hilfe zu leisten.

(Beifall CDU)

Meine Damen und Herren! Der Staat hat die Aufgabe, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Der Brand- und Katastrophenschutz in Brandenburg wird im Wesentlichen von der Tatkraft und dem Engagement der Kameraden der freiwilligen Feuerwehren getragen, von Frauen und Männern, die sich dafür einsetzen, das Leben der Menschen zu retten und deren Hab und Gut zu schützen. Ohne die vielen Freiwilligen hätten wir in Brandenburg nicht einen so hervorragenden Brand- und Katastrophenschutz. In ihren Einsätzen leisten sie jeden Tag Großes. Dafür - darin sind wir uns sicherlich alle einig - gebühren ihnen Dank und Anerkennung.

(Allgemeiner Beifall)

Wir hier im Parlament haben die Pflicht, die gesetzgeberischen und administrativen Grundlagen zu schaffen, damit der Brandund Katastrophenschutz auch in Zukunft in hoher Qualität gewährleistet werden kann. Der demografische Wandel stellt für Brandenburg als dem fünftgrößten Flächenland der Republik eine besondere Herausforderung auch im Hinblick auf den Brand- und Katastrophenschutz dar. Diese Herausforderung können wir nur gemeinsam mit den kommunalen Trägern des Brand- und Katastrophenschutzes, mit den Verbänden, insbesondere mit dem Landesfeuerwehrverband, mit den Menschen und den Unternehmen vor Ort bewältigen.

Wie können wir den Brand- und Katastrophenschutz so effektiv und zukunftsfest weiterentwickeln, dass wir trotz der sich abzeichnenden Veränderungen auch in Zukunft flächendeckend und schnellstmöglich Hilfeleistung durch Feuerwehren und Rettungsdienste gewährleisten können?

Ich halte es zunächst einmal für erforderlich, das Konzept zur Zukunft des Brand- und Katastrophenschutzes im Land Brandenburg regelmäßig und zielgerichtet an die gegenwärtigen und die zukünftigen Bedürfnisse des örtlichen und des regionalen Brand- und Katastrophenschutzes anzupassen.

Die Anforderungen an die Feuerwehrleute sind in den vergangenen Jahren ständig gestiegen; das ist uns klar. Wir wissen, dass die Kameraden hier rund um die Uhr auf höchst unterschiedliche Szenarien reagieren und vorbereitet sein müssen. Um das auch in Zukunft gewährleisten zu können, braucht es Kameraden, die einerseits hervorragend ausgebildet und andererseits auch mit der passenden technischen Ausrüstung ausgestattet sind. Nur so können sie den wachsenden Anforderungen gerecht werden und die öffentliche Sicherheit gewährleisten.

Vor allem auf dem Land wird dies zunehmend schwieriger. Die Feuerwehr ist in einer Kommune zwar oft eine kulturelle Institution, die das Gemeinschaftsleben prägt; doch viele junge Menschen ziehen entweder weg oder pendeln zur Arbeit, sodass gerade während der Kernarbeitszeiten am Tage personelle Probleme bei den freiwilligen Feuerwehren entstehen. Man kann es nicht treffender sagen als der Stadtbrandmeister von Fürstenberg: Was nutzt uns die modernste Technik, wenn niemand da ist, der sie an den Einsatzort bewegen kann? - Klar ist

also: Die Personaldecke vieler Ortsfeuerwehren ist an Wochentagen zwischen 6 und 18 Uhr sehr dünn. Dieser Effekt hat sich in den letzten Jahren immer weiter dynamisiert; das wird sich fortsetzen.

Um eine generelle Tageseinsatzbereitschaft sicherzustellen, ist es meines Erachtens angezeigt, dass die Kameraden der Feuerwehr, die in einer heimatfernen Gemeinde oder Stadt beruflich tätig sind, an ihrem Arbeitsort alarmiert werden können, um dann mit der hiesigen Ortsfeuerwehr auszurücken. Dazu ist es notwendig, diese Kameraden mit Funkmeldeempfängern auszustatten. Ebenso muss für die Einsatzkräfte die notwenige persönliche Schutzausrüstung in den Gerätehäusern vorhanden sein. Das Land und die kommunalen Träger des Brand- und Katastrophenschutzes sollten in diesem Zusammenhang darauf achten, dass möglichst einheitliche Technik angeschafft wird. Zudem ist es wichtig, dass ausreichend viele Kameraden neben dem Feuerwehrführerschein auch die Führerscheine der Klassen haben, die es erlauben, die schwereren Feuerwehrfahrzeuge zum Einsatzort zu bewegen.

Eines möchte ich aber auch sehr deutlich sagen: Die dezentralen Feuerwehrstrukturen in Brandenburg müssen wir aufrechterhalten. Dabei ist das Konzept der Stützpunktfeuerwehren von den Trägern des Brand- und Katastrophenschutzes unter Beachtung der Möglichkeiten der kommunalen Zusammenarbeit weiterzuentwickeln.

(Beifall CDU)

Wir benötigen ausreichend Stützpunktfeuerwehren, die - gut koordiniert - im Land verteilt sind. Diese können auch mit einer hauptamtlichen Stelle untersetzt werden, wenn entsprechender personeller Bedarf besteht.

Die kommunale Zusammenarbeit gewinnt immer mehr an Bedeutung; ich habe es schon erwähnt. Für Einsätze über Gemeindegrenzen hinweg bedarf es Vereinbarungen, um Hilfe vor Ort und Unterstützung bei Personal und Technik zu ermöglichen. Das Land kann und muss für diesen Aspekt der kommunalen Zusammenarbeit den erforderlichen Rechtsrahmen schaffen. Klar ist - Brandenburg ist ein Land mit 250 km Grenze zu Polen -, dass das auch für den grenzüberschreitenden Brand- und Katastrophenschutz der Gemeinden an der Grenze zur Republik Polen gilt.

Kommunale Zusammenarbeit bietet sich zudem im Bereich der Sondereinsätze an. Mehrere Ortsfeuerwehren können und müssen zukünftig gemeinsame Spezialeinheiten bilden, die mit finanzieller Unterstützung des Landes in besonderer Weise ausgebildet und qualifiziert werden. Die Einführung bzw. Angleichung moderner Einsatztechnik sowie die intensive Ausbildung im Digitalfunk sind weitere Gegenstände interkommunaler Zusammenarbeit.

Aber vor allem - das Thema habe ich bereits angerissen - bedarf es in Gegenwart und Zukunft großer gemeinsamer Anstrengungen zur Mitglieder-, insbesondere zur Nachwuchsgewinnung für unsere Feuerwehren. Ich will einige Beispiele dafür nennen, wie Land und Kommunen gemeinsam für die weitere Erhöhung der Attraktivität eines Engagements in der freiwilligen Feuerwehr arbeiten können:

Es bedarf einer optimierten Absicherung der Kameraden der freiwilligen Feuerwehren bei Erwerbsausfall nach Unfällen;

dass insoweit Optimierungsbedarf besteht, steht fest. Arbeitgeber sollten mit einem angemessenen Erstattungssatz für den Ausfall der Arbeitskraft eines Mitarbeiters entschädigt werden, wenn dieser für die freiwillige Feuerwehr in den Einsatz zieht. Außerdem muss die Einkommensausfallerstattung für Selbstständige in der Feuerwehr dringend geregelt werden. Es kann unter Umständen sinnvoll sein, materielle Anreize bzw. Vergünstigungen aufgrund der Mitgliedschaft und des Engagements in einer freiwilligen Feuerwehr zu gewähren. Das alles sind Aspekte, die wir bedenken müssen.

Klar ist also: Unser System der freiwilligen Feuerwehr - das System, das den Brand- und Katastrophenschutz in Brandenburg trägt - kostet auch Geld; es muss bezahlt werden. Brandund Katastrophenschutz gehört zur öffentlichen Sicherheit und ist Kernaufgabe. Das Land ist daher verpflichtet, ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Deshalb sprechen wir als CDU-Fraktion uns auch für eine Erhöhung der anteiligen Finanzierung aus Landesmitteln aus.

In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu dem Antrag. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Lakenmacher. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag des Abgeordneten - und Feuerwehrmanns - Schippel fort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sie sehen mich ab und zu - auch in diesem Haus - in Uniform. Wenn ich heute in Zivil hier stehe, dokumentiert das, dass ich als Abgeordneter spreche,

(Ah! bei der CDU)

wenngleich ich als Präsident des Landesfeuerwehrverbandes der CDU-Fraktion dankbar bin, dass sie dieses Thema wieder in die Öffentlichkeit gebracht hat. Das kann insbesondere angesichts der demografischen Situation, in der wir uns befinden, nicht oft genug geschehen.

Als Präsident des Landesfeuerwehrverbandes und als jemand, der nicht mehr für dieses Parlament kandidieren wird, sage ich Ihnen schon heute voraus: Bei allen Lobliedern auf Ehrenämter werden Sie in Zukunft Prioritäten setzen müssen. Denn es gibt nur ein Ehrenamt, das Sie nach einem Unfall auf der Autobahn aus dem Fahrzeugwrack schneidet; es gibt nur ein Ehrenamt, das bei einer Katastrophe in Ihrem Wahlkreis wirklich Hilfe leisten kann - die Feuerwehren und die Hilfsorganisationen. Bei weniger werdenden Mitteln und weniger werdenden Menschen wird man sich entscheiden müssen.

(Vereinzelt Beifall SPD - Beifall CDU)

Ich kann dem Kollegen Lakenmacher nur zustimmen, was den ersten Teil seines Redebeitrags betrifft, aber mir als Abgeordnetem ist natürlich eine gewisse Nähe zu den bevorstehenden Wahlen aufgefallen. Einiges ist gut und richtig benannt, vieles von dem, was benannt ist, ist aber in Arbeit bzw. steht kurz vor dem Abschluss. Lassen Sie mich nur auf ein paar Dinge eingehen.

Stützpunktfeuerwehren: Die Richtlinie zu den Stützpunktfeuerwehren ist überarbeitet. Es gab einen Arbeitskreis, in dem Praktiker - Kreisbrandmeister, Landesfeuerwehrverband und andere - zusammensaßen. Die Richtlinie ist fertiggestellt und wird in den nächsten Tagen sicherlich veröffentlicht. Die Kreisbrandmeister wissen Bescheid und werden in Kürze aufgefordert, bestimmte Kontingente zwecks dieser Förderung anzumelden, damit wir im Jahr 2015 ohne Zeitverzug an die Beschaffung gehen können.

Ein anderer Punkt in Bezug auf Stützpunktfeuerwehren - und da muss man sehr vorsichtig sein, weil immer gesagt wird „Das Land muss unterstützen“ -: Der Träger hat hier eine Aufgabe zu erfüllen, und eine Stützpunktfeuerwehr hat ein Kriterium, das heißt: Sie muss in einer Zugstärke 24 Stunden einsatzbereit sein. Wenn dieses Kriterium nicht erfüllt ist, Herr Lakenmacher, dann kommen wir zu dem, was Sie sagen: Was nutzt mir die beste Technik, wenn sie nicht hinausfahren kann? Es ist schwierig, in den Wehren das Verständnis durchzusetzen, dass Geld auch etwas mit Verpflichtungen zu tun hat.

Den Digitalfunk hatten Sie angesprochen: Der ist im ElbeElster-Kreis als Pilotprojekt sozusagen durch; die Leitstelle Lausitz wird demnächst in den Probebetrieb gehen. Auch da sind wir faktisch also weiter, als es bei Ihnen anklang. Die Unterstützung des Landes beim Digitalfunk, die Sie hier einfordern, wird durch die LSTE aus meiner Sicht in überragendem Maße gegeben. Nicht nur, dass dort ausgebildet wird, die stehen jederzeit auch für Hilfe vor Ort bereit. Was die Kreisausbildung betrifft, liegt die Verantwortung nun einmal bei den Trägern. Aber sie wird, wie gesagt, unterstützt.

Verdienstausfall für Handwerker und Selbstständige: Das ist ein ganz schwieriges Thema. Wir haben da den Stand vom Anfang der 90er-Jahre: Für eine Stunde werden 16 Euro gezahlt. Das hört sich für einen Arbeitnehmer eventuell ganz gut an, ein Selbstständiger oder ein Handwerksbetrieb hat damit logischerweise seinen Aufwand nicht ersetzt. Gucken Sie nur einmal auf eine Handwerkerrechnung, was eine Meisterstunde kostet. Insofern gehen wir davon aus, dass es in Kürze dort eine Verdoppelung geben wird, also mindestens über 30 Euro. Es wird eine Kannbestimmung sein. Und da kommen wir wieder zu der Frage: Wer hat welche Lasten zu tragen? Für die Ausbildung von Handwerkern und Selbstständigen an der LSTE wird es das Land machen. Für die Träger, also für die Dinge, die dort auf Kreisebene passieren, muss es der Träger machen. Da habe ich schon Bürgermeister gehört, die sofort gesagt haben: Aber dann musst du zahlen! - Deswegen Kannbestimmung, weil: Das Prinzip der Konnexität kennen wir. Im Übrigen rate ich, irgendwann einmal das absolute Konnexitätsprinzip zu überprüfen. Es ist manchmal an bestimmten Stellen hinderlich.

(Vereinzelt Beifall SPD und DIE LINKE)

Förderung ländlicher Raum: Dazu gab es einmal ein Programm, gemeinsam vom damaligen Landwirtschaftsminister Woidke und Innenminister Jörg Schönbohm getragen. Ich denke, das war eine gute Lösung. Es waren EU-Fördermittel, daran hängen bestimmte Dinge. Insofern muss man dann natürlich vorsichtig sein, wie man damit umgeht. Aber ich denke, eine Förderung des sozialen Zusammenhalts in den Dörfern, verbunden mit Dorfgemeinschaftshäusern und angeschlossenen Gerätehäusern, wird es vermutlich geben.