Protocol of the Session on April 3, 2014

(Frau Schier [CDU]: Das eine schließt das andere doch nicht aus!)

Wir sind mit unserem Netzwerk bundesweit zum Vorreiter geworden und haben andere Bundesländer angeregt, ähnliche Instrumente für Frühe Hilfen zu entwickeln. Der Einsatz von Familienhebammen ist zusätzlich ein wichtiger Bereich und stellt ein zusätzliches Unterstützungsangebot dar, aber eben nicht das einzige im Land Brandenburg. Die Bundesmittel in Höhe von 1,42 Millionen Euro für 2014 und 2015 sollten deshalb nicht nur für Familienhebammen eingesetzt werden, sondern auch für den Aufbau der Netzwerke in den Kommunen, für die Förderung des Ehrenamtes und natürlich auch für die Verstetigung bereits bestehender erfolgreicher Modellprojekte Früher Hilfen. Die Grundsätze für die Arbeit von Familienhebammen sind in der Bundesinitiative Frühe Hilfen und Familienhebammen 2012 - 2015 und in den Fördergrundsätzen des Landes Brandenburg geregelt.

Wie aber die Familienhebammen konkret in kommunale Netzwerkstrukturen eingebunden werden sollen, ob sie zum Beispiel in einer Kinderklinik, einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle oder auch als selbstständige Familienhebamme in regionalen Teams Früher Hilfen arbeiten, liegt in der Steuerungsverantwortung der Kommunen und auch an den jeweiligen regionalen Besonderheiten. Ich bin etwas erstaunt - meine Damen und Herren von der FDP und den Grünen, die Sie sonst immer sehr stark für regionale Autonomie eintreten - und frage mich, warum Sie hier ein starres Landeskonzept fordern. Wichtig ist, dass die Arbeit der Familienhebammen wie alle Instrumente und Netzwerke der Frühen Hilfen auf die konkrete Situation vor Ort ausgerichtet ist, dass sie von regionalen Besonderheiten ausgeht und die gewachsenen Strukturen des Kinderschutzes in der Region nutzt. Kinderschutz ist kein Thema, das wir erst diskutieren, seit es die Familienhebammen gibt.

Es ist im Übrigen auch im Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz genauso geregelt. Deshalb macht auch ein einheitliches Konzept vonseiten des Landes für den Einsatz von Familienhebammen keinen Sinn, weil es diese regionalen Besonderheiten nicht berücksichtigen kann. Aufgaben von Beratung und Vernetzung übernimmt das Kompetenzzentrum Frühe Hilfen beim Familienzentrum der Fachhochschule Potsdam gemeinsam mit der Fachstelle Kinderschutz, und das ist etwas, was wir aus diesen Mitteln auch tatsächlich unterstützen. Das Kompetenzzentrum berät die Kommunen und Familienhebammen in ihrer Arbeit in den regionalen Netzwerken.

Ich habe dieses Kompetenzzentrum mehrfach besucht, dort Gespräche geführt und mich dabei selbst davon überzeugen können, wie kompetent am Familienzentrum Potsdam mit den Familienhebammen gearbeitet wird. Für die Qualifizierung weiterer Hebammen haben das Kompetenzzentrum Frühe Hilfen und der Hebammenverband Brandenburg e. V. ein gemeinsames Curriculum entwickelt. Angeregt durch das Kompetenzzentrum Potsdam, diesen Hebammenverband und die örtlichen Jugendämter wurden inzwischen auch Fragen einheitlicher Eckwerte und Rahmenbedingungen im Land erörtert. Diese

Gespräche werden in der zweiten Förderperiode der Bundesinitiative fortgeführt - das heißt, das gibt es bereits. Mitte dieses Jahres wird ein Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung der Bundesinitiative „Frühe Hilfen“ vom Bund unter Beteiligung der Länder erarbeitet, und auf der Basis dieser Empfehlungen und Hinweise werden wir prüfen, inwieweit im Land Brandenburg Fördergrundsätze angepasst werden müssen.

Sie sehen also, die Familienhebammen sind längst in die Netzwerke in den Regionen eingebunden, und sie werden fachlich auch gut unterstützt. Auch an einheitlichen Eckwerten für die Tätigkeit der Familienhebammen wird bereits gearbeitet, und zwar - das ist etwas, was ich eigentlich immer von Ihnen als Forderung höre - wachsen diese Strukturen „Bottom-up“, also von unten nach oben, und wir verordnen sie nicht als starres Landeskonzept. Deswegen brauchen wir diesen Antrag nicht. Wir sind in Wirklichkeit schon sehr viel weiter, als er suggeriert. - Danke.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Zum Schluss der Debatte erhält die CDU-Fraktion noch einmal das Wort. Frau Abgeordnete Schier, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Na ja, eigentlich bin ich sprachlos. Ich will noch einmal sagen: Die Netzwerke Gesunde Kinder sind damals in Lauchhammer, in meinem Landkreis, aufgebaut worden. Es ist eine hervorragende Arbeit, da, wo sie funktionieren. Aber es gibt eben Ecken, wo sie nicht funktionieren. Und das eine schließt doch bitte das andere nicht aus. Wir brauchen niederschwellige Angebote für unsere Schwangeren. Wir wissen, dass niederschwellige Angebote das A und O für unsere werdenden Mütter sind. Wir machen einen riesengroßen Wind und verfallen in Aktionismus, wenn Kinder aus verwahrlosten Wohnungen herausgeholt werden, wenn sie missbraucht werden oder gar tot in der Kühltruhe landen - da will ich jetzt gar kein Szenario aufbauen. Dann werden wir komischerweise immer wach. Wir können doch hier etwas tun, und das Land, Frau Ministerin, kann handeln.

(Beifall CDU, FDP und B90/GRÜNE)

Der Bund, auf den alles geschoben wird, gibt Geld: 1,42 Millionen Euro in diesem und im nächsten Jahr.

Wissen Sie, Herr Büchel - ganz davon abgesehen, dass ich schon die unterschiedlichen Kostenträger kenne; Ihre Belehrungen sind manchmal gewöhnungsbedürftig -, Sie berufen sich darauf, dass das Programm Frühe Hilfen im nächsten Jahr ausgewertet wird. Na, ist ja toll! Wir beteiligen uns nicht an dem Programm, wir warten einmal ab, was die anderen Landkreise gemacht haben, und dann übernehmen wir das. Warum? Wir haben doch die Möglichkeit zu gestalten, wir haben die Möglichkeit, dem Berufsstand zu helfen. Warum tun wir nichts? Ich kann es nicht verstehen.

(Büchel [DIE LINKE]: Das stimmt doch nicht! Gerade hat die Ministerin erklärt, was wir machen!)

Das hatten wir heute schon bei der Betreuung, als Minister Baaske sagte: Stellen Sie sich einmal die Kommunen und die

Kreise vor! Was sagen die? - Jetzt das gleiche Argument: Was sagen denn die Kommunen und Kreise? - Seit wann haben wir denn vor Kommunen und Kreisen Angst? Im Antrag wird vorgeschlagen, gemeinsam mit den Kreisen und dem Hebammenverband Standards zu erarbeiten. Also, ich bitte Sie! Das ist ja eine Bankrotterklärung, was Sie hier heute abliefern!

(Beifall CDU, FDP und B90/GRÜNE)

Meine Damen und Herren, damit ist die Redeliste erschöpft, und wir kommen zur Abstimmung über den Antrag in der Drucksache 5/8673 - 2. Neudruck. Wer dem Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Bei drei Enthaltungen wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 9 und rufe Tagesordnungspunkt 10 auf:

Staatsvertrag mit Berlin zur grenzüberschreitenden kommunalen Zusammenarbeit auf den Weg bringen

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 5/8716

Wir beginnen mit dem Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Frau Nonnemacher, bitte.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Jetzt Szenenwechsel zu einem ganz anderen Thema: Interkommunale Zusammenarbeit. - Wer die interkommunale Zusammenarbeit stärken und verbessern will, darf gerade in Brandenburg seinen wichtigsten Nachbarn nicht vergessen. Allein im direkten Berliner Umland leben auf 10 % der Landesfläche 36 % der Brandenburger Bevölkerung. Zwischen Brandenburg und Berlin gibt es unzählige funktionale Verbindungen und Abhängigkeiten; dennoch stockt die weitere Zusammenarbeit mit Berlin. Dabei wäre es relativ einfach, rechtliche Hürden der Kooperation zwischen den Städten und Gemeinden im Berliner Umland mit der Stadt Berlin aus dem Wege zu räumen. Mit einem Staatsvertrag über die grenzüberschreitende kommunale Zusammenarbeit steht dafür ein bewährtes Instrument zur Verfügung. Wir behandeln derzeit im Innenausschuss das Gesetz zur Stärkung zur kommunalen Zusammenarbeit; nächste Woche ist dazu eine Anhörung geplant. Auf diese Staatsverträge wird auch in diesem Gesetz explizit Bezug genommen.

Seit 1997 schon gibt es einen solchen Staatsvertrag mit Sachsen-Anhalt, seit 1998 auch mit unserem südlichen Nachbarn Sachsen, von dem gerade das auf beiden Seiten der Landesgrenze gelegene Industriegebiet „Schwarze Pumpe“ profitiert. Seit 2001 erleichtert ein Staatsvertrag die grenzüberschreitende kommunale Zusammenarbeit in Zweckverbänden, Planungsverbänden und auch öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen mit Mecklenburg-Vorpommern. Nur mit dem Land Berlin gibt es einen solchen Staatsvertrag noch nicht. Hier muss man sich wirklich die Frage stellen, warum gerade dies mit Berlin nie umgesetzt worden ist.

Meine Fraktion hält den Zeitpunkt für gekommen, in dieser Frage einen neuen Anlauf zu starten. Im Februar haben wir hier im Landtag in 1. Lesung über den erwähnten Gesetzentwurf beraten. Wir könnten die Fragen, die jetzt hier aufgeworfen werden, in der Anhörung nächste Woche mitberaten, die länderübergreifende kommunale Zusammenarbeit mit Berlin thematisieren und die Experten dazu befragen.

(Beifall B90/GRÜNE)

Wenn es der Landesregierung ernst ist mit der Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit, dann ist es nicht nur sachgerecht, sondern auch notwendig, über eine staatsvertragliche Regelung zu diesem Thema mit Berlin zu reden. Ein solcher Staatsvertrag würde den Handlungsspielraum der Kommunen erweitern, bürokratische Prozeduren verringern und zu spürbaren Verbesserungen für die Menschen führen.

Nehmen wir die Abwasserentsorgung: Die großen Kläranlagen der Berliner Wasserbetriebe in Waßmannsdorf und Schönerlinde stehen in Brandenburg und übernehmen die Abwasserentsorgung für ca. 600 000 Brandenburgerinnen und Brandenburger. Bisher mussten die Kommunen und Zweckverbände die Nutzung dieser Anlagen mit den Berliner Wasserbetrieben auf privatrechtlicher Basis regeln. Damit war diese Nutzung umsatzsteuerpflichtig. Diese Umsatzsteuer fließt vollständig in Gebühren ein, die von den Brandenburgerinnen und Brandenburgern für diese Leistungen der Daseinsvorsorge gezahlt werden müssen. Allein für die private Wasserentsorgung sind dies überschlägig 8 Millionen Euro pro Jahr an zusätzlichen Belastungen für die Menschen im Brandenburger Umland. Für die gewerbliche Wasserversorgung kann sicherlich noch einmal der zwei- bis dreifache Betrag angenommen werden. Das alles nur, weil zwischen den Berliner Wasserbetrieben und den Zweckverbänden kein öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen werden kann.

Gerade die weitgehend abgeschlossene Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe nach dem erfolgreichen Volksentscheid zur Initiative des „Berliner Wassertischs“ bietet jetzt die Gelegenheit, nach Abschluss eines Staatsvertrages zu einer verbesserten Form der Zusammenarbeit zu kommen.

Weitere Anwendungsmöglichkeiten, wo ein Staatsvertrag zur länderübergreifenden kommunalen Zusammenarbeit segensreich wirken könnte und für beide Seiten Vorteile bringen würde, lassen sich in allen Bereichen der kommunalen Zusammenarbeit finden - beim ÖPNV, wo zum Beispiel die SchöneicherRüdersdorfer Straßenbahn bis nach Köpenick reicht; bei der Wasserversorgung; bei der Müllentsorgung oder der Entwicklung gemeinsamer Gewerbegebiete, bei denen durch öffentlich-rechtliche Verträge ein gemeinsamer Träger von der Planung bis zur Erschließung Abläufe und Verfahren verbessern könnte.

Wir sind überzeugt: Der Abschluss eines Staatsvertrages zur länderübergreifenden kommunalen Zusammenarbeit kann die Zusammenarbeit mit unserem Nachbarn Berlin auf eine neue Stufe heben, die Beziehungen zwischen Berlin und seinen Nachbarn verbessern und den Menschen einen wirklichen Mehrwert bringen.

17 Jahre nach dem ersten Abschluss eines solchen Staatsvertrages mit Sachsen-Anhalt ist es höchste Zeit, auch mit Berlin einen solchen Vertrag zu verhandeln und abzuschließen.

Stimmen Sie der Überweisung unseres Antrages zu, damit wir darüber am 10. April im Innenausschuss und natürlich auch im Hauptausschuss - weil es sich um einen Staatsvertrag handelt weiter diskutieren können und bei der Befassung mit dem Gesetzentwurf zur Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit zu einem zusätzlichen, starken Signal an unsere Städte und Gemeinden kommen, dass es uns ernst ist, ihre Handlungsmöglichkeiten zu verbessern. - Danke schön.

(Beifall B90/GRÜNE)

Der Abgeordnete Richter spricht für die SPD-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, es ist richtig, wir könnten einen Staatsvertrag machen; wir haben schon lange Jahre mit den anderen Nachbarbundesländern solche Verträge. Aber es gibt schon noch deutliche Unterschiede zwischen Berlin und zum Beispiel Sachsen-Anhalt, weil wir da mit Kommunen Verträge abschließen, mit ungefähr gleich großen, gleich gelagerten, gleich starken Kommunen; aber ich komme gleich noch einmal darauf.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN möchte die Landesregierung beauftragen, einen Staatsvertrag abzuschließen. Sie argumentiert, dass nur dann grenzüberschreitende kommunale Zusammenarbeit auf öffentlich-rechtlichem Wege möglich sei. Der Beschlusstext impliziert also die Feststellung, dass diese kommunale Zusammenarbeit zurzeit nicht möglich sei.

(Frau Nonnemacher [B90/GRÜNE]: Nein, es wäre güns- tig!)

In der Begründung wird weiter ausgeführt, dass die Aufgabenträger gerade in der Ver- und Entsorgung durch das Fehlen eines solchen Staatsvertrages erheblich benachteiligt seien, weil sie nur zivilrechtliche Vereinbarungen mit Berlin abschließen könnten.

Und drittens - ich habe das einmal so sortiert - würden dadurch, dass es nur zivilrechtliche Verträge gebe, wiederum Nachteile bei der Ausübung von Hoheitsrechten und erhebliche steuerliche Mehrbelastungen entstehen.

Ich will die Punkte einmal durchgehen; mein Kenntnisstand ist etwas anders als Ihrer.

Die erste Frage: Brauchen wir einen Staatsvertrag, um die Zusammenarbeit auf öffentlich-rechtlichem Wege überhaupt erst möglich zu machen? Nein, nach meiner Auffassung nicht, das ist jetzt schon möglich. Nach dem gültigen GKG können zum Beispiel neben brandenburgischen Kommunen auch das Land Berlin oder die Berliner Wasserbetriebe Mitglied eines Zweckverbandes sein. Das ist jetzt möglich, wenn man das möchte. Brandenburgische Kommunen können auch ohne Staatsvertrag öffentlich-rechtliche Verträge - nicht nur zivilrechtliche - mit Berlin abschließen, zum Beispiel nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz, um zum Beispiel Aufgaben im Namen einer

brandenburgischen Kommune durch öffentlich-rechtliche Berliner Stellen zu regeln. Im Übrigen gibt es schon einige Staatsverträge mit Berlin, die Zusammenarbeit regeln, zum Beispiel bei der Notrettung. Das heißt, die Feststellung, dass Brandenburger Kommunen nur über zivilrechtliche Verträge mit Berlin zusammenarbeiten könnten, ist nach meiner Auffassung nicht richtig. Deshalb können auch keine besonderen Nachteile bei der Ausübung von Hoheitsrechten entstehen.

Es gibt nach meiner Einschätzung nur eine Einschränkung beim Fehlen eines Staatsvertrages, nämlich: Eine Brandenburger Kommune kann dann nicht die Aufgabenträgerschaft an sich - also komplett, hundertprozentig - und damit auch nicht die Zuständigkeit und die öffentlich-rechtliche Verantwortung für die Aufgabenerfüllung auf Berlin übertragen. Das ginge nicht ohne Staatsvertrag. Ich glaube aber auch nicht, dass ein solcher Fall gewollt ist.

Bleibt noch die Feststellung der steuerlichen Mehrbelastung wegen der rein zivilrechtlichen Vertragsgestaltung. Ich habe schon gesagt, dass ich das anders sehe. Das ist allerdings kein Problem eines fehlenden Staatsvertrages oder fehlender Möglichkeiten der Zusammenarbeit. Das ist in der ganzen Bundesrepublik und auch in vielen Teilen Brandenburgs so. Immer dann, wenn sich eine Kommune zur Wahrnehmung einer an sich steuerfreien hoheitlichen Aufgabe im Wege des Zivilrechts einer anderen Kommune oder eines privaten Dritten bedient, entstehen steuerliche Belastungen. Also auch dann, wenn eine Kommune zum Beispiel ihr eigenes Stadtwerk mit der Wasserversorgung beauftragt, entstehen steuerliche Belastungen, weil es eine GmbH ist. Das ist ein gängiger Fall in Brandenburg, das ist gar nicht selten.

Allerdings muss man, wenn man das so negativ betrachtet, auch den Vorteil des Vorsteuerabzugs betrachten, der dann wiederum möglich ist. Gerade wenn Investitionen anstehen, ist das manchmal ein interessantes Argument. Aber selbst wenn Kommunen auf der Basis öffentlich-rechtlicher Verträge zusammenarbeiten, ist die Problematik der Besteuerung ja gerade heftig in der Diskussion. Die Auswirkungen eines Urteils des Bundesfinanzhofes in dieser Richtung werden in einer Arbeitsgruppe der Bundesländer mit dem Bund gerade diskutiert; Brandenburg hat die Führung in dieser Arbeitsgruppe. Wir erinnern uns vielleicht alle an das sogenannte Turnhallenurteil, im Innenausschuss haben wir es zumindest diskutiert. Das heißt, es kann durchaus jetzt noch herauskommen - das Urteil ist im Augenblick so -, dass auch die Zusammenarbeit mit Kommunen steuerlich genauso zu behandeln ist. Auch das wäre also überhaupt kein Vorteil.

Im Fall einer Beauftragung zum Beispiel der Berliner Wasserbetriebe durch brandenburgische Kommunen würde ohnehin eine Steuerpflicht bestehen, weil die Berliner Wasserbetriebe eine Kapitalgesellschaft sind. Daran würde auch ein Staatsvertrag nichts ändern.

Es gibt auch einige verfassungsrechtliche Probleme; ich will sie nur andeuten, da bin ich gar nicht so sattelfest. Bei der Übertragung von kommunalen Aufgaben Brandenburger Kommunen auf das Land Berlin zum Beispiel wäre zu fragen: Wer übernimmt denn die Rechts- und die Fachaufsicht über das Land Berlin? Der Brandenburger Landkreis? Oder wer macht das dann, wenn die das so regeln wollen? Es ist also zumindest klärungsbedürftig.

Zusammenfassung: Die Zusammenarbeit zwischen brandenburgischen Kommunen und Berlin ist auch öffentlich-rechtlich jetzt schon möglich. Die behaupteten steuerlichen Nachteile haben, glaube ich, nichts mit dem Fehlen eines Staatsvertrages zu tun, die sind da, wenn man sich so oder so organisiert. Die Steuerpflicht selbst bei der Zusammenarbeit von Kommunen ist gerade in Klärung, sodass ich sage: Ja, man kann einen Staatsvertrag machen. Ich erkenne im Augenblick aber auch nicht, welche Vorteile sich für unsere Brandenburger Kommunen daraus ergeben würden. Zum jetzigen Zeitpunkt halten wir ihn deshalb nicht für nötig.