Protocol of the Session on April 3, 2014

Vielen Dank, Frau Kollegin, dass Sie die Zwischenfrage zulassen.

(Heiterkeit SPD, DIE LINKE sowie B90/GRÜNE)

Sie haben mich gerade animiert, diese Frage zu stellen. Sie geben mir doch hoffentlich Recht, dass wir mit dem gestern beschlossenen Kita-Gesetz den Konnexitätsanspruch der Kommunen mit der Übernahme des bundesrechtlichen Anspruchs in das Landesrecht - nicht gleich in Zahlen ausgedrückt, aber durch die Ermächtigung, eine Verordnung zu erlassen - geregelt haben. Daraus werden sicherlich finanzielle Ansprüche der Kommunen entstehen, die wir aufgrund der Komplexität des Themas aber noch nicht genau benennen können. Es gibt Hausnummern. Ich will aber keine in den Raum stellen, sondern nur die von Frau Petereit wiederholen, wobei ich nicht hoffe, dass es so eintreten wird. Sie hat die Größenordnung des konnexen Anspruchs nach dem Bundesrecht mit einem Betrag in Höhe von 220 Millionen Euro angegeben.

(Senftleben [CDU]: Frage!)

- Ich will nur die Frage stellen, ob sie mir Recht gibt, dass wir das mit dem Kita-Gesetz geregelt haben und dass damit weitere Kosten durch das Land Brandenburg zu erstatten sind.

Ja, es ist richtig, dass weitere Kosten zu erstatten sind. Die Frage der Modalitäten ist aber noch völlig unklar.

Ich greife auch noch einmal das von heute früh auf. Frau Ministerin Münch hatte mir entgegengehalten, das, was wir forderten, sei eine Spitzabrechnung und das würden die Kommunen nicht wollen. Ich sehe das ein bisschen differenzierter. Mir stellt es sich so dar, dass die Landkreise vielleicht tatsächlich nicht so großes Interesse an einer dezidierten Abrechnung der den Trägern entstehenden Kosten haben, weil sie Dinge einbehalten können. Die Kommunen müssen aber sehr wohl großes Interesse daran haben, weil sie den Fehlbedarf ausgleichen müssen.

In der Frage, wie das geregelt wird, unterscheiden wir uns diametral. Wir würden das gerne im Finanzausgleichsgesetz regeln, Rot-Rot möchte es in einer Rechtsverordnung regeln. Ich denke, das ist ein großer Unterschied. Wir wollen im Landtag darüber debattieren, Rot-Rot will die Haushaltsentscheidung an die Exekutive abgeben. Wir wollen Transparenz und Debatte, Rot-Rot einen Verwaltungsakt. Das ist nicht das, was wir uns vorstellen. Die Frage, wie die Gelder vergeben werden, ist also aus meiner Sicht noch nicht so richtig klar.

Die Ende des letzten Jahres veröffentlichte NUBBEK-Studie zeigt, wie es mit der Qualität von Kindertagesstätten in Deutschland bestellt ist. Nur knapp 10 % aller Kindertagesstätten haben eine gute pädagogische Qualität, mehr als 10 % unzureichende und die restlichen 80 % sind Mittelmaß. Wir brauchen dringend - und das ist eine Empfehlung aus dieser Studie, die wir teilen und unterstützen - einen bundesweiten Konsens, der Kita-Qualität als das zentrale Thema anerkennt.

Wir müssen alles dafür tun, dass der Anteil der Kitas mit guter pädagogischer Qualität größer wird. Dazu müssen wir nicht nur, aber auch die Rahmenbedingungen verbessern. Die Stichworte lauten „Betreuungsschlüssel“, „Leitungsfreistellung“, „Aus- und Fortbildung“.

Genauso wichtig ist es aber, denken wir, ein System einzuführen, mit dem Qualität erfasst wird. Vielleicht können wir auch von den Schulvisitationen lernen. Wir wollen den Austausch

zwischen den Einrichtungen bzw. zwischen den Trägern befördern, anregen und unterstützen.

Es ist heute das sechste Mal, dass wir den Stufenplan beantragen. Fünf Mal schon haben Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen, sich dieser Maßnahme widersetzt,

(Zuruf der Abgeordneten Lieske [SPD])

nämlich endlich Überlegungen anzustellen, wie und in welchen Zeitraum der Betreuungsschlüssel an den Bundesdurchschnitt angenähert werden kann; es geht ja erst einmal nur um diesen. Aller Voraussicht nach werden Sie es auch jetzt wieder ablehnen. Ich finde es dann aber ziemlich unredlich, anderen vorzuwerfen, dass sie Dinge nicht gemacht hätten zu einem Zeitpunkt, zu dem sie es hätten tun können, wenn man nicht selbst tätig wird.

(Beifall des Abgeordneten Vogel [GRÜNE/B90])

Aber seien Sie sicher: Das Murmeltier kriegen Sie so nicht klein.

(Beifall GRÜNE/B90 sowie des Abgeordneten Büttner [FDP])

Frau Lieske hat eine Kurzintervention angemeldet.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr wertgeschätzte Marie Luise von Halem, ich wollte noch einmal auf den Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu sprechen kommen und auf die Modalitäten der Kostenerstattung. Die Anzuhörenden haben das explizit vorgetragen. Dabei ging es um die Kostenerstattung für das zusätzliche Personal und um die Frage, wie das berechnet wird. Das war der Schwerpunkt in der Anhörung. Es ging nicht um den konnexen Anspruch beim Übergang von Bundesrecht auf Landesrecht. Das möchte ich klarstellen.

Insofern hatten wir mit dem Entschließungsantrag - jedenfalls ich - aufgrund der Vielfalt, die in Brandenburg herrscht, gerade bei der Kostenerstattung zwischen den örtlichen Trägern der Jugendhilfe und den Kommunen, ziemliche Bauchschmerzen, ob wir mit einer solchen Handreichung tatsächlich Klarheit schaffen können. - Vielen Dank.

(Frau Mächtig [DIE LINKE]: Das war eine Richtigstel- lung!)

Frau von Halem, möchten Sie reagieren?

(Frau von Halem [GRÜNE/B90]: Ich weiß nicht wie!)

- Danke. - Wir setzen mit dem Beitrag der Landesregierung fort. Frau Ministerin Münch, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich würde ganz gern zum Thema dieser Debatte zurückkommen.

(Frau Große [DIE LINKE]: Eben!)

Ich merke, es vermischen sich die Debatten. Wir haben vor einigen Stunden darüber diskutiert, worauf jetzt zum wiederholten Mal zurückgegriffen wird. Es geht um die Systematik der Zuweisungen zwischen Bund und Ländern und zwischen Land und Kommunen.

Für die Zeit zwischen 2009 und 2014 sind dem Land Mehreinnahmen in Höhe von insgesamt 81,5 Millionen Euro aus der Umsatzsteuer zugeflossen. Davon erhalten die Kommunen aufgrund der Verbundquote im FAG 16,3 Millionen Euro. Beim Land verbleibt der Rest. Das betrifft das FAG.

Die zusätzlichen Mittel aus der Umsatzsteuer des Bundes sollten dazu dienen, die Erhöhung des Betreuungsgrads für Kinder bis zu einem Alter von drei Jahren von 35 % auf 39 % zu sichern. Wir haben dieses Ziel aber längst erreicht. Das ist die Begründung dafür, dass wir uns anders verhalten, als es in Ihrem Antrag gewünscht ist. Die Betreuungsquote im Land Brandenburg lag schon im Jahr 2008 bei 44,8 %; aktuell liegt sie bei fast 54 %.

Tatsache ist, dass sich das Land sehr wohl an den aufwachsenden Kosten der Kommunen für die Kindertagesbetreuung beteiligt hat, sicherlich mit zeitlicher Verzögerung - wie es im Kita-Gesetz vorgesehen ist - und auch nur anteilig. Die Landeszuschüsse sind aber seit dem Jahr 2007 um rund 90 Millionen Euro gestiegen; das ist kein Pappenstiel.

Sie tun immer so, als würde das Land nichts tun. Ich wiederhole noch einmal: Das Land finanziert 25 %. Ich habe von keinem von Ihnen gehört, dass wir die Kita-Betreuung komplett in staatliche Hände legen wollen.

Ihre Behauptung, die Landesbeteiligung an den Betriebskosten ergäbe sich allein durch den 20%igen Anteil an den Umsatzsteuereinnahmen, ist einfach falsch. Die Landeszuschüsse nach dem Kita-Gesetz betragen im Jahr 2014 voraussichtlich 227 Millionen Euro - wir haben diese Zahl heute schon gehört -, ohne den weitergeleiteten Anteil an den Betriebskostenzuschüssen des Bundes. Diese Mittel gehen natürlich über das FAG und kommen dazu.

Die Zuweisungen des Landes an die Kommunen für die Verbesserung des Personalschlüssels betragen in dem Zeitraum, über den wir sprechen, mehr als 167 Millionen Euro. Wenn Sie das mit den Mehreinnahmen vergleichen, die aus der Änderung des Umsatzsteuerschlüssels entstanden sind, dann übersteigt das diese Ausgaben um ein Mehrfaches.

Wir müssen die rechtliche Situation berücksichtigen. Eine Steuer ist nicht zweckgebunden; sie wird nicht zweckgebunden erhoben, sondern fließt dem Finanzministerium als allgemeine Einnahme zu.

Zu dem zweiten Punkt Ihres Antrags, dem Konzept, den Personalschlüssel mittelfristig auf den Bundesdurchschnitt zu erhöhen, muss man zunächst einmal sagen, was dieser Bundesdurchschnitt ist. Wenn ich mich an dem Bertelsmann-Ländermonitor orientiere und für die Kinderkrippe eine Fachkraft für 4,5 Kinder, für den Kindergarten eine Fachkraft für neun Kinder ansetze und im Hort mangels Vergleichsdaten mit 0,8 Stellen für 12 Kinder rechne, dann spreche ich von einer Größenordnung von 180 Millionen Euro pro Jahr. Ich denke, es erklärt sich von selbst, dass wir nicht mit einem Schlag diese 180 Millionen Euro zusätzlich bewegen können. Ich gehe davon aus,

dass wir in der nächsten Legislaturperiode gemeinsam Anstrengungen unternehmen werden, die Betreuungsschlüssel in Schritten weiter zu verbessern.

Aber eine solche Summe ist nicht 1:1 zu stemmen. - Danke.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank. - Ich begrüße in unserer Gästeetage die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Lehnin und des Musikvereins Ziesar. Herzlich willkommen im Landtag Brandenburg!

(Allgemeiner Beifall)

Freuen Sie sich nun auf eine Kurzintervention des Abgeordneten Hoffmann.

Frau Ministerin, ich muss auf das reagieren, was Sie gesagt haben. Sie haben gesagt, Sie wollten zu dem zurückkommen, worum es hier geht - um Finanzströme. Dazu sage ich Ihnen: Es geht hier eben nicht um Finanzströme. Es geht darum, wie wir die Chancengerechtigkeit in der frühkindlichen Bildung verbessern.

(Beifall CDU, FDP und GRÜNE/B90)

Das steht nämlich auf unserem Antrag; so heißt der Antrag. Darum geht es. Die Zeiten, in denen Sie von der Regierungsbank aus festlegen, worum es hier geht und worum nicht, sind vorbei. Wir sind nämlich durchaus selbstbewusst genug, dass wir das hier selber machen können.

(Beifall CDU, FDP sowie vereinzelt GRÜNE/B90 - Zuru- fe von der CDU: Jawohl!)

Und dann möchte ich Ihnen noch eines sagen: Wenn Sie sagen, Sie könnten bestimmen, wofür das Geld sei, dann sage ich: Es gibt einen ganz klaren Passus im Kita-Finanzhilfegesetz. Dieser Passus sagt, dass das Geld für zusätzliche Betreuungsplätze ist und nichts anderes. Daran haben Sie sich zu halten.

Nun möchte ich das alles zusammenfassen: Sie erfüllen Aufgaben des Landes mit Geldern, die eigentlich den Kommunen gehören. Dafür wollen Sie sich noch feiern lassen?

(Frau Muhß [SPD]: Das können Sie doch viel besser!)

Durch mangelnde Beachtung der Konnexität verursachen Sie weitere Kosten für die Kommunen - das halten Sie für einen Grund, stolz zu sein? Da sage ich Ihnen ganz ehrlich: Darauf wäre ich nicht stolz.

Was Sie noch sagen, ist, dass Sie alle diese Verbesserungen wollen, die wir angesprochen haben, dass Sie sich aber weigern, sie zu beschließen, obwohl es dafür schon heute eine große Mehrheit in diesem Parlament gibt. Meine Damen und Herren, wenn Sie das auf die Zeit nach dem 14. September verschieben wollen, dann kann sich dazu jeder ein eigenes Bild machen, was das ist. In meinen Augen ist es schlicht und ergreifend Wählertäuschung.