Protocol of the Session on February 27, 2014

Meine Damen und Herren, das alles sind selbstverständlich wichtige Maßnahmen, die wir unterstützen. Dennoch gibt es bei uns im Land noch genug zu tun, um den Hochwasserschutz weiter zu verbessern, denn nach wie vor ist der Hochwasserschutz Ländersache; daran wird sich auch nichts ändern. So muss der Schwerpunkt zukünftig stärker auf die mittleren Fließgewässer, zum Beispiel Schwarze Elster, Pulsnitz, Spree oder Stepenitz gelegt werden. Deshalb sind wir nach wie vor der Überzeugung, dass das Land zeitnah ein Landesprogramm Hochwasserschutz für den Zeitraum bis 2020, das auch Ende der EU-Förderperiode ist, erarbeiten sollte.

Mit dem Landesprogramm Hochwasserschutz soll dargestellt werden, wie erstens die Unterhaltung bereits vorhandener technischer Hochwasserschutzbauwerke, zweitens der Bau bzw. die Sanierung von Deichen und drittens weitere Maßnahmen zum natürlichen Wasserrückhalt in der Fläche sowohl finanziell als auch personell - darauf komme ich noch zu sprechen - bis 2020 abgesichert werden können.

(Beifall CDU)

Denn genau diese Punkte muss das Land aufgrund der europaund bundesrechtlich vorgeschriebenen Hochwasserrisikomanagement-Planung leisten.

Frau Ministerin Tack, Sie irren, wenn Sie weiterhin dem Glauben unterliegen, dass wir hier im Landesumweltamt genügend wasserwirtschaftliches Fachpersonal dafür haben. Darauf habe ich seit Jahren, auch schon in der letzten Wahlperiode, hingewiesen. Wenn Sie die Wahrheit nicht erkennen wollen, dann will ich aus Ihrer eigenen Antwort auf die Kleine Anfrage der CDU zur Personalausstattung im Regionalbereich Süd des LUGV zitieren. Demnach gibt es dort die Referate V und VI. Referat V ist zuständig für Hydrologie und Wasserbewirtschaftung. Diesem Referat zugeordnet sind auch die Deichverantwortlichen, die bei einem Hochwasserereignis vor Ort Entscheidungen treffen müssen. Außerdem gibt es das Referat VI, dem der operative Hochwasserschutz zugeordnet ist; hier sollen die Fachleute sitzen, die sich mit der Planung und Genehmigung neuer Deiche oder der Schaffung neuer Überflutungsflächen befassen. Zwischen 2009 und 2015 verzeichnen allerdings sowohl das Referat V als auch das Referat VI einen Personalrückgang um jeweils 32 %. 32 %, meine Damen und Herren! Im Vergleich dazu musste das Referat VII - das Referat Naturschutz - zwischen 2009 und 2014 den Abbau von nur einer Personalstelle verkraften. So sind die Gewichtungen in diesem Amt.

Ich möchte den Naturschutz keinesfalls gegen den Hochwasserschutz ausspielen, aber diese Zahlen machen eines sehr deutlich: Wir haben zu wenig Fachpersonal, zu wenig Wasserwirtschaftler im Landesamt, um die Aufgaben und Herausforderungen der nächsten Jahre anzugehen. Insbesondere für den Bereich Planung und Genehmigung von Hochwasserschutzmaßnahmen bräuchte das LUGV bereits heute 50 bis 60 Personalstellen mehr. Das ist die Wahrheit, und die Fachleute wissen dies auch.

Frau Ministerin, verschließen Sie nicht die Augen vor dieser Situation und bekennen Sie sich dazu! Diesem Mangel muss Abhilfe geschaffen werden, ansonsten werden wir in das nächste Hochwasser mit unabsehbaren Folgen hineingeraten. Genau aus diesen Gründen - im Fachausschuss sind Sie diesen Forderungen nicht nachgekommen - appellieren wir heute an Sie, im Interesse des Hochwasserschutzes, im Interesse des Schutzes von Leben und Gut der Menschen, der Empfehlung des Fachausschusses nicht zu folgen und diese abzulehnen. - Danke.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dombrowski. - Wir kommen nun zum Beitrag der Fraktion DIE LINKE. Frau Abgeordnete Steinmetzer-Mann hat das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Vorredner sind schon auf einige Punkte eingegangen. Das Thema Hochwasser hat uns im Landtag in den letzten Jahren sehr beschäftigt. Es hat auch die Leute draußen im gesamten Land Brandenburg sehr beschäftigt. Das ist auch nicht verwunderlich, denn die Extremereignisse, die wir alle erfahren mussten, haben dazu beigetragen.

Wenn man sich einmal die Mühe macht und den Begriff „Hochwasser“ in den Online-Parlamentsdokumentationen eingibt und dann schaut, wie viele Treffer angezeigt werden, dann hat sich die Zahl in dieser Legislaturperiode im Vergleich zur letzten Legislaturperiode verfünffacht.

Ein Blick zurück ist manchmal ganz hilfreich. Deshalb möchte ich daran erinnern, dass wir 2010 und 2011 in diesem Haus einstimmige Beschlüsse zum Hochwasser gefasst haben. Wir hatten mehrfach Aktuelle Stunden dazu; wir haben das Thema mehrfach in den Ausschüssen diskutiert. Die Landesregierung hat 2010 einen grundlegenden Beschluss zum Hochwasserschutz gefasst und es wurden zahlreiche Initiativen auf den Weg gebracht.

Die linke Umweltministerin Anita Tack hatte die erste Landeskonferenz zum Hochwasserschutz in Brandenburg einberufen. Landräte, Bürgermeister, Verwaltungen, Behörden aller Art, Wissenschaftler, der komplette Katastrophenschutz - alle waren anwesend, alle wurden mitgenommen. Sie fanden diese Konferenz wirklich sehr gelungen; sie fühlten sich mitgenommen und aufgehoben. Im September 2013 hat die Umweltministerkonferenz wichtige Beschlüsse für einen länderübergreifenden Hochwasserschutz gefasst und ist damit auch dem Anliegen Brandenburgs gefolgt. Im September 2013 stellte die Umweltstaatssekretärin die Hochwasserrisikokarten vor Ort in den Kommunen vor; in Senftenberg waren Kollegin Gregor-Ness und ich selbst mit dabei.

Sie sehen, meine Damen und Herren: Es ist in den letzten Jahren wirklich viel passiert. 91 % der Deiche an der Oder und 71 % der Deiche an der Elbe wurden saniert. Es sind mehrere neue Retentionsflächen geschaffen worden, einige befinden sich immer noch in Planung; Frau Alter sagte es bereits. Genau das ist auch der Grund, warum Brandenburg beim letzten Hochwasser 2013 so glimpflich davongekommen ist.

Ende 2015 sollen dann die Hochwasserrisikomanagement-Planungen als wichtiges Instrument des vorbeugenden Hochwasserschutzes abgeschlossen sein.

Frau Abgeordnete, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Es sind Maßnahmen zu benennen, Interessen auszuloten, Machbarkeiten zu prüfen - es ist wirklich noch viel zu tun. Das ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Außerdem wollen wir uns in die bundesweiten Hochwasserschutzkonzepte mit einbringen.

Meine Damen und Herren, es ist selbstverständlich, dass im Bereich Hochwasserschutz immer noch mehr getan werden kann. Hochwasserschutz ist eine Generationenaufgabe - das wurde in diesem Haus schon mehrfach erwähnt. Aber die Landesregierung ist aktiv und benötigt Ihren Antrag nicht, verehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU.

(Beifall DIE LINKE)

Nach alldem würde man von einem nochmaligen, erneuten Antrag für das Plenum erwarten, dass sich dahinter wirklich ein Mehrwert verbirgt, dass etwas Neues vorgelegt wird.

Sie selbst sagten am letzten Donnerstag im Ausschuss, die Landesregierung habe sehr viel auf den Weg gebracht. Viele Dinge aus dem Antrag sind bereits abgearbeitet oder in Planung. Das ist Ihr eigenes Argument, das Sie uns mitgegeben haben. Von daher - das wurde Ihnen auch von mehreren Fraktionen im Ausschuss gesagt - ist Ihr Antrag entbehrlich.

(Frau Schier [CDU]: Das haben Sie gesagt!)

Es handelt sich um Forderungen, die ohnehin im Rahmen der Hochwasserrisikomanagement-Planung bearbeitet werden, die längst beschlossen sind oder sich in der Praxis schon bewähren. Ihr gefordertes Landesprogramm Hochwasserschutz, das parallel zum Hochwasserrisikomanagement erstellt werden soll, stellen wir daher wirklich stark infrage.

Sie betreiben - das muss ich an dieser Stelle so sagen - Aktionismus. Sie haben versucht, im letzten Jahr die für Sie optimale, emotionale Welle mitzunehmen und zu reiten. Spätestens am letzten Donnerstag haben Sie dann gemerkt: Sie sind eingebrochen.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Steinmetzer-Mann. - Wir kommen nunmehr zum Redebeitrag der FDP-Fraktion. Herr Abgeordneter Tomczak hat die Gelegenheit.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Umwelt-, Gesundheit- und Verbraucherschutzausschuss hat sich am 11. Sep

tember 2013 erstmals mit dem überwiesenen Antrag der CDUFraktion befasst. Damals wurde vereinbart, die weitere Beratung zu verschieben und die in der Sonderumweltministerkonferenz der Länder gefassten Beschlüsse bei den weiteren Beratungen zu berücksichtigen.

Die Minister der Länder und des Bundes haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, den gemeinsamen Hochwasserschutz zu harmonisieren und den Bund finanziell in die Pflicht zu nehmen. Insbesondere sollen zusätzliche Mittel für den Hochwasserschutz aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ bereitgestellt werden. Nicht zuletzt sollen landwirtschaftliche Nutzflächen in Abstimmung mit den Agrarbetrieben künftig stärker zur Retention und als Flutpolder benutzt werden.

Einige der im Antrag der CDU-Fraktion enthaltenen Forderungen befinden sich bereits in der Umsetzung, andere wiederum sollen umgesetzt werden. Es gibt aus Sicht der FDP-Fraktion kein fundiertes Argument, warum der Landtag den Ursprungsantrag der CDU ablehnen sollte, um mit einer fraktionsübergreifenden Zustimmung ein starkes Signal an die Menschen im Land zu senden, um mit einer fraktionsübergreifenden Zustimmung ein starkes Signal an die Menschen im Land zu senden.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich dies anhand von drei Forderungen unterstreichen.

Punkt 1. Im Rahmen des Landesprogrammes Hochwasserschutz sollen die Landesmaßnahmen priorisiert werden. Ein solches Vorgehen ist insofern logisch, als es die Grundlage für die späteren Meldungen Brandenburgs für das nationale Hochwasserschutzprogramm bildet. Wenn die Landesregierung nicht einmal in der Lage ist, prioritäre Maßnahmen für die eigene Region herauszuarbeiten - wie will sie dann auf der Bundesebene Brandenburger Interessen vertreten? Wie werden Sie, Frau Ministerin Tack, dann verhindern, dass die Interessen Brandenburgs gegenüber denen der weitaus stärker betroffenen Länder - wie Bayern und Thüringen - hintanstehen? Warum sich sowohl SPD und die Linke als auch die Grünen gegen ein Landesprogramm stellen, bleibt wohl deren Geheimnis.

(Zuruf des Abgeordneten Büchel [DIE LINKE])

Punkt 2 zielt auf die Unterhaltung der Gewässer I. Ordnung ab. Es war in den vergangenen Jahren immer wieder die Opposition, die sich insbesondere im Rahmen der Haushaltsberatungen für eine Aufstockung der Mittel zur Unterhaltung der Gewässer I. Ordnung eingesetzt hat. Nachdem selbst der Präsident des Landesumweltamtes, Herr Prof. Freude, auf die unzureichende Finanzausstattung hingewiesen hat, ist es nach Ansicht meiner Fraktion spätestens jetzt an der Zeit, entschlossen zu handeln. Dazu gehört selbstverständlich, die künftigen Anforderungen an die Gewässerunterhaltung zu definieren und anschließend finanziell zu untersetzen. Warum sich Rot-Rot-Grün dagegen sträubt, dürfte den Menschen im Land schwer zu erklären sein. Insofern ist es gut, dass wir über diesen Antrag in namentlicher Abstimmung entscheiden und künftig Ross und Reiter benennen können.

Drittens und letztens liegt der FDP-Fraktion die Rechtssicherheit der Landwirte, die Polderflächen bewirtschaften, am Herzen. Ich sage ganz deutlich: So richtig es war und auch sein wird, Polder zur Dämpfung von Hochwasserscheiteln heranzuziehen, so selbstverständlich muss es auch sein, dass Landwirte

für den damit verbundenen Ernteausfall finanziell entschädigt werden. Die Landesregierung hat in ihren Antworten an den AUGV auf diese bereits bestehenden Regelungen im Brandund Katastrophenschutzgesetz sowie im Brandenburger Wassergesetz hingewiesen. Allein, dies reicht uns nicht. Wir verlangen eine klare Aussage zugunsten der betroffenen Landwirte. Wir zollen Bund und Ländern Respekt für die gezahlten Fluthilfen, von denen die Landwirte in Brandenburg mit insgesamt 19 Millionen Euro profitiert haben. Was die Betroffenen darüber hinaus benötigen, ist die Garantie, dass entsprechende Hilfen auch bei künftigen Ereignissen gezahlt werden.

Es stünde diesem Parlament gut zu Gesicht, den Ursprungsantrag vom August 2013 zu beschließen - nicht in erster Linie, weil er zu 100 % richtig ist, sondern es sollte uns vielmehr darum gehen, zu zeigen, dass das Land aus dem Hochwasser und dessen Folgen die richtigen Schlüsse zieht und sich zu seiner Verantwortung bekennt.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Büchel [DIE LINKE]: Symbolpolitik!)

Was wir in den vergangenen Monaten vonseiten der Landesregierung hören durften, war der übliche Verweis auf die Verantwortung des Bundes. Hierbei handelt es sich jedoch allenfalls um eine Mitverantwortung. In erster Linie ist das Land in der Pflicht, das in seiner Macht Stehende zu tun und den Menschen zu zeigen, dass der Hochwasserschutz im Vordergrund steht und nicht etwa föderales Kompetenzgerangel.

Die vom Ausschuss empfohlene Ablehnung des CDU-Antrages ist das falsche Zeichen an die Brandenburger. Daher wird meine Fraktion gegen die Beschlussempfehlung des Ausschusses stimmen. - Herzlichen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Tomczak. - Wir kommen nunmehr zum Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Herr Abgeordneter Jungclaus hat das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Gäste! Das letzte Hochwasser liegt nun gut acht Monate zurück. In der Folge sind in Brandenburg allein an Entschädigungszahlungen für Landwirte rund 19 Millionen Euro geflossen. Und eines ist sicher: Das nächste Hochwasser wird früher oder später kommen; hierauf müssen wir gut vorbereitet sein.

Dabei ist Brandenburg beim letzten Hochwasser noch glimpflich davongekommen. In unserem Nachbarland Sachsen-Anhalt wurden die Schäden auf 2,7 Milliarden Euro - nur für das vergangene Jahr - beziffert. Demgegenüber sind die jährlich in Brandenburg investierten Mittel für Hochwasserschutzmaßnahmen in Höhe von ca. 30 Millionen Euro recht überschaubar.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU, grundsätzlich begrüßen wir es natürlich, dass Sie mit Ihrem Antrag das Thema Hochwasserschutz aufgegriffen haben. Doch der Antrag lässt einiges vermissen. Zum einen den notwendigen Blick über den Tellerrand: Hochwasser machen nun einmal nicht an

den Landesgrenzen halt, und auch die notwendigen Schutzmaßnahmen sollten in einem abgestimmten Verfahren mit allen Flussanrainern auf die Beine gestellt werden. Dies fehlt in Ihrem Antrag, und Sie setzen damit die Linie der CDU in Sachsen fort, die sich in den letzten Tagen leider gegen eine entsprechende Zusammenarbeit auf parlamentarischer Ebene entschieden hat. Ich finde das sehr bedauerlich.

(Zuruf von der Fraktion DIE LINKE: Hört, hört!)

Weiterhin erscheint uns die Sinnhaftigkeit eines brandenburgischen Landesprogrammes zum jetzigen Zeitpunkt fraglich, da zurzeit der Erarbeitungsprozess von Hochwasserrisikomanagementplänen läuft und auch ein bundesweites nationales Hochwasserschutzprogramm erarbeitet wird. Wir freuen uns aber darüber, dass auch Sie die Schaffung von weiteren Hochwasserentlastungs- und Rückhaltemöglichkeiten explizit fordern. Die letzten Hochwasser haben uns nur zu gut gezeigt, dass der technische Hochwasserschutz an seine Grenzen stößt und unsere Flüsse schlichtweg mehr Raum benötigen.

Auch wenn hier in den letzten Jahren vor allem an der Elbe einiges bereits geschehen ist: Von den für die Oder ursprünglich einmal von Matthias Platzeck 1997 angekündigten 6 000 ha sind wir noch meilenweit entfernt. Das Land ist vor allem damit beschäftigt, die alljährlichen Hochwasserschäden an den bestehenden Deichen zu flicken, anstatt an Ursachen heranzugehen. Geben wir unseren Flüssen mehr Raum, dann lassen sich damit auch die Hochwasser reduzieren.

(Beifall B90/GRÜNE)