Protocol of the Session on February 26, 2014

Gesetz zur Änderung des Waldgesetzes des Landes Brandenburg, des Brandenburgischen Landentwicklungsgesetzes und des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 5/8508

1. Lesung

Minister Vogelsänger eröffnet die Debatte für die Landesregierung.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich bin ausdrücklich dankbar, dass der Präsident diesen Tages

ordnungspunkt zugelassen hat; das war ja auch in der Abstimmung so vorgesehen. - Es geht um Verwaltungsvereinfachung und Bürgerfreundlichkeit. Das Vorhaben Änderung des Waldgesetzes geht auf eine Sitzung der Forstabteilungsleiter der Landesministerien zurück, und man hat beschlossen - das ist auch schon in den Medien gewesen -, die Bezeichnung der Waldbrandgefahr in den Stufen 1 bis 5 zu vereinheitlichen, damit wir deutschlandweit ein einheitliches System haben. Damit sollen Irritationen und Fehlinterpretationen ausgeschlossen, und es soll für mehr Sicherheit gesorgt werden.

Wir kommen zum nächsten Punkt, zum Brandenburgischen Landentwicklungsgesetz. Da sind die Flurbereinigungsverfahren so neu zu regeln, dass es bürgerfreundlicher wird. Bisher musste man immer zum Anhörungstermin, und jetzt soll - bürgerfreundlich - die Möglichkeit eines schriftlichen Widerspruchs eingeräumt werden. Das halte ich auch für sehr sinnvoll; die Verfahren dauern ohnehin sehr lange und sind sehr kompliziert.

Zur Änderung des Jagdgesetzes: Da geht es um die Vereinheitlichung, Entbürokratisierung und neu zu regelnde Jagdzeiten. Ich zitiere jetzt - nun wird es ein bisschen kompliziert; Gregor Beyer ist Experte und wird entsprechend zuhören -:

(Lachen bei der CDU)

„Da die Rehböcke nach dem 15. Oktober ihr Gehörn abwerfen, ist bei den herbstlichen Bewegungsjagden eine Verwechslung von männlichem und weiblichem Wild möglich“.

(Unruhe bei der CDU)

- Kann noch jemand?

„Derzeit stellt die Erlegung eines Rehbocks nach dem 15. Oktober eine Ordnungswidrigkeit dar. Dies führt oftmals dazu, dass aus Furcht, versehentlich einen Rehbock zu erlegen, auch viele Möglichkeiten einer Erlegung weiblichen Rehwildes nicht genutzt werden.“

(Senftleben [CDU]: Ist das auch schon Herrn Woidke passiert?)

- Das schließe ich aus.

(Beyer [FDP]: Der schießt nur auf laufende Keiler!)

Dies ist gerade im Hinblick auf die Zunahme der Rehwildbestände und die daraus folgenden Verbissschäden problematisch, und deshalb soll diese Frage neu geregelt werden. Damit wollen wir auch dafür sorgen, dass der zu hohe Wildbestand entsprechend eingedämmt werden kann.

Das sind drei sehr sinnvolle Gesetze; ich bitte um Zustimmung zur Überweisung an die Fachausschüsse. - Herzlichen Dank.

(Beifall SPD und DIE LINKE - Minister Dr. Markov: Feuer frei!)

Der Abgeordnete Dombrowski setzt für die CDU-Fraktion fort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir wollen die Gesetze gern überweisen.

(Das Kind der Abgeordneten Niels schreit.)

- Hier gibt es Zwischenrufe.

(Heiterkeit)

Zum Waldgesetz: Ich denke, die Einführung einer bundesweit einheitlichen Bezeichnung - jetzt: „Waldbrandwarnstufe“, dann: „Waldbrandgefahrenstufe“ - und einer einheitlichen fünfstufigen Waldbrandgefahrenskala ist richtig, wenn sie bundesweit so angelegt ist.

Zum Landesentwicklungsgesetz: Dass Beteiligte ihren Widerspruch bei einem Flurbereinigungsplan innerhalb einer ZweiWochen-Frist auch schriftlich einreichen können, ist, denke ich, richtig. Es ist eine Erleichterung; man ist nicht darauf angewiesen, dass jeder vor Ort ist.

Zum Jagdgesetz - der Minister hat hier schon für Spaß gesorgt -: Diese beabsichtigte Änderung stellt sich etwas komplexer dar, als es auf den ersten Blick anmutet, denn sie ermächtigt das für die Jagd zuständige Mitglied der Landesregierung - also den Minister - zur Festsetzung von Jagdzeiten, abweichend vom Bundesjagdgesetz. Ohne Zweifel, die Länder können dies nach dem Bundesrecht tun und Jagdzeiten für Wild abkürzen, verlängern oder aufheben.

Hintergrund dieser Änderung - es ist im Gesetzentwurf beschrieben worden, Herr Minister - ist die Bestandszunahme des Rehwildes in Brandenburg, die sich aus der gestiegenen Streckenentwicklung ableiten lässt. Mehr Rehwild auf gleicher Fläche führt natürlich auch zu mehr Verbiss im Wald und macht die Waldverjüngung und den Waldumbau für die Waldbesitzer schwieriger und kostspieliger.

Die Ermächtigungsgrundlage soll nun den Tatbestand der Ordnungswidrigkeit für den Abschuss von Rehböcken nach dem 15. Oktober beseitigen, denn nachdem die männlichen Stücke ihr Gehörn abgeworfen haben, ist bei den herbstlichen Bewegungsjagden, bei denen für die Ansprache nur sehr wenig Zeit bleibt - der Begriff „Ansprache“ bezeichnet das Auf-sich-aufmerksam-machen, damit das Wild eine Chance erhält, wegzulaufen -, eine Verwechslung von männlichem und weiblichem Wild möglich und wahrscheinlich. In der Gesetzesbegründung wird ausgeführt, dies führe oftmals dazu, dass aus Furcht, einen Rehbock zu erlegen, die Möglichkeit, weibliche Stücke zur Strecke zu bringen, aufgrund des Tatbestands der Ordnungswidrigkeit nicht genutzt wird. Somit ist natürlich auch eine Einregulierung des Wildes schwieriger.

Meine Damen und Herren! Mittlerweile liegt den Mitgliedern des für Jagd und Forst zuständigen Fachausschusses eine Stellungnahme des Landesjagdverbandes Brandenburg zum Gesetzentwurf vor. Um es kurz zu sagen: Der Landesjagdverband lehnt diese Regelung ab. Darum wollen wir uns dem nicht verschließen, aber wir werden einer Überweisung zustimmen und beantragen gleichzeitig eine Anhörung, denn das eine ist die Waldverjüngung, das andere ist die weidmännische Jagd in Brandenburger Wäldern, und das muss mit den Leuten, die

sich damit am allerbesten auskennen, ordentlich besprochen werden. Von daher überweisen wir den Gesetzentwurf, und dann werden wir ihn gut beraten. - Danke schön.

(Beifall CDU)

Der Abgeordnete Folgart spricht für die SPD-Fraktion.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung sieht Änderungen im Waldgesetz, im Brandenburgischen Landentwicklungsgesetz und im Jagdgesetz vor; das haben meine Vorredner, der Minister und auch Herr Dombrowski, gesagt. Auf die vornehmlich redaktionelle Änderung von Artikel 1 Waldgesetz gehe ich nicht näher ein - das gleich einleitend. Auch auf Artikel 2, der eine Ergänzung des Landentwicklungsgesetzes vorsieht - die Möglichkeit eines schriftlichen Widerspruchs wird eingeräumt -, gehe ich jetzt nicht ein.

Als Knackpunkte stellten sich in den bisherigen Beratungen in der Tat die Änderungen im Landesjagdgesetz unseres Landes dar, weil sie in Artikel 3 des Entwurfs formuliert sind. Ein Beispiel - auch darauf hatte Herr Dombrowski hingewiesen -: Der Landesjagdverband lehnt eine Änderung bzw. Verlängerung der Jagdzeiten des Rehbocks kategorisch ab, während - darauf weise ich auch hin - sowohl der Waldbesitzerverband als auch die Landesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer das von der oberen Jagdbehörde initiierte Artikelgesetz durchaus begrüßen, denn prinzipiell haben sie bereits dem Ansinnen zugestimmt, dass im Rahmen des Abschussplans nach Altersklassen und Geschlechterverhältnis gejagt und ein Abweichen im nachfolgenden Jagdjahr ausgeglichen werden soll.

Die Landesregierung legt nun ein Artikelgesetz vor, mit dem eine Ermächtigung in das Jagdgesetz Brandenburgs aufgenommen werden soll, nach der der Minister die Jagdzeiten durch eine Verordnung abweichend vom Bundesjagdgesetz festlegen kann. Damit ist zumindest dem Anliegen der Waldbesitzer und, wie erwähnt, der Landesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer entsprochen.

Den Abgeordneten empfiehlt für den heutigen Tag auch meine Fraktion die Überweisung des Antrags in die zuständigen Ausschüsse, sodass dann unter anderem die Positionierung des Landesjagdverbands eingehend behandelt werden kann. Ich denke auch, dass eine Anhörung durchaus der richtige Weg wäre, um hier der Wahrheit noch einmal ein Stück näher zu kommen. Grundsätzlich wird dieses Gesetz aber von meiner Fraktion so mitgetragen; wir stimmen einer Überweisung und, wie gesagt, den weiteren parlamentarischen Abläufen dazu zu. Danke schön.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Wir setzen mit dem Beitrag des Abgeordneten Jungclaus für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort. - Entschuldi

gung! Herr Beyer - er steht auch schon in den Startlöchern - hat natürlich das Prä.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat, es kommt nicht so häufig vor, dass sich die Referenten noch nicht einmal trauen zu fragen, ob man überhaupt eine Zuarbeit braucht - das ist bei diesem Thema in der Tat so. Aber ich freue mich. Ich beschränke mich erst einmal ausdrücklich auf das Jagdgesetz, weil das man hat es schon gehört - der einzige Punkt ist, der überhaupt kritisch sein könnte.

In früheren Jahren, als ich noch viele jagdliche Fachvorträge hielt, habe ich gern mit einem Zitat von Paul Parin eingeleitet, und das will ich hier heute auch tun. Der hat vor vielen Jahren geschrieben:

„Die Jagd ist eine Leidenschaft, ein Fieber, das Anhänger und Gegner gleichermaßen ergreift. Nur eine Waffe kann ihr bedrohlich werden: die Vernunft.“

Er fragt dann:

„Verfügen sie über dieses Mittel?“

Ich will jetzt ausdrücklich nicht auf die rot-rote Landesregierung abheben, aber feststellen: Der Minister verfügt auf alle Fälle über die Vernunft; mit dem hier eingebrachten Gesetzentwurf wird das zumindest deutlich.

(Vereinzelt Lachen bei der SPD)

Worum geht es? Die Kolleginnen und Kollegen haben schon darauf hingewiesen: Es geht um die vergleichsweise einfache Frage, wann und wie wir Tiere jagen und erlegen dürfen. Ich muss den einen oder anderen enttäuschen - weil das auch schon Gegenstand der einen oder anderen Debatte war -: Es geht weder um Rotwild, noch geht es um Schwarzwild, sondern es geht um Rehe und da vornehmlich um den Rehbock, wenngleich man die Bestimmungen auf alle jagdbaren Arten anwenden kann.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht um nicht mehr und nicht weniger als darum, im Land Brandenburg preußische Verhältnisse wiederherzustellen.

(Lachen der Abgeordneten Mächtig [DIE LINKE])