Protocol of the Session on February 26, 2014

(Beifall B90/GRÜNE und FDP)

Neben den Änderungen in § 26 zur Verfahrensweise der Parlamentarischen Kontrollkommission schlägt uns die FDP im § 6 auch noch Änderungen vor, die die Tätigkeit der umstrittenen V-Leute betreffen. Diese sind als Lehre aus dem NSU-Skandal begrüßenswert, könnten aber durchaus noch erweitert werden. Sofern man V-Leute nicht generell infrage stellt, wie es meine Partei im vergangenen Jahr wieder getan hat, sollten an dieser Stelle wenigstens weitere Einschränkungen, was zum Beispiel das Vorstrafenregister angeht, geregelt werden.

(Vereinzelt Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Dies geschieht momentan nur durch Dienstanweisung zur V-Leute-Führung. Eine gesetzliche Regelung halte ich für begrüßenswert und vorzugswürdig.

Wir stehen dem Gesetzentwurf der FDP sehr wohlwollend gegenüber. Noch weiter gehende Vorschläge bringen die Thüringer Grünen zeitgleich zu unserem Plenum in den Landtag ein. Diese könnte man sich anschauen, den vorliegenden Antrag fachlich noch weiter qualifizieren.

Wir stimmen einer Überweisung an den Innenausschuss selbstverständlich zu. - Danke schön.

(Beifall B90/GRÜNE und FDP)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Nonnemacher. - Wir setzen mit dem Beitrag der Landesregierung fort. Herr Minister Holzschuher, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Frau Abgeordnete Nonnemacher, selbstverständlich ist der Verfassungsschutz hier anwesend gewesen, denn ich saß hinter Ihnen, Sie haben mich nur nicht gesehen.

(Vereinzelt Heiterkeit bei der Fraktion DIE LINKE)

Aber sehr offen für alle anderen und als oberster Dienstherr auch des Verfassungsschutzes bin ich hier, gehe sehr offen damit um - wie es unseren Verfassungsschutz im Land überhaupt auszeichnet. Mehrere der Redner haben auch betont, dass wir hier im Land tatsächlich eine andere Praxis haben als viele andere Verfassungsschutzämter oder -behörden im Bundesgebiet, nämlich eine transparente Herangehensweise an die Thematik und in der Tat auch eine sehr intensive Öffentlichkeitsarbeit, die Ross und Reiter benennt. Insofern habe ich durchaus gerne gehört, dass Sie unterstützen, wie wir hier arbeiten. Und in der Tat nicht nur, wenn ein Verfassungsschutzbericht veröffentlicht wird, sondern auch sonst gehen die Mitarbeiter des Verfassungsschutzes sehr offen ins Land, informieren, beraten. Dafür sind sie da.

Natürlich gibt es auch einen anderen Teil in dieser Arbeit, das muss man anerkennen, und ich bin überzeugt, das braucht man auch. Wir brauchen auch den Teil, wo es um verdeckte Ermittlungen geht, wo es um Dinge geht, die eben nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Da ist der Verfassungsschutz bei uns im Land mit Sicherheit einer, der sehr sensibel und sehr umsichtig an die Themen herangeht. Und schon aufgrund des manche bedauern das, andere begrüßen es - beschränkten personellen Umfangs unserer Abteilung für Verfassungsschutz ist es gar nicht möglich, hier umfassend tätig zu werden bzw. zu viel zu tun. Aber das, was zu tun ist, das tut der Verfassungsschutz im Land, und deswegen brauchen wir auch Unterstützung etwa durch menschliche Quellen - davon bin ich auch überzeugt. Und natürlich kann darüber nicht in jeder Hinsicht öffentlich berichtet werden.

Sicher ist aber, dass wir eine Kontrolle brauchen. Deswegen haben wir auch die Parlamentarische Kontrollkommission, die sehr gut arbeitet - so ist mein Eindruck über die Jahre hinweg -, auch immer sehr gut und konstruktiv gearbeitet hat und - so ist ebenfalls mein Eindruck - dabei durchaus auch die Kontrollfunktionen sehr ernsthaft wahrgenommen hat und wahrnehmen konnte, die sie braucht. Das liegt übrigens auch im Interesse eines Innenministers, denn so gut und so offen jeder Verfassungsschutz arbeiten sollte - so wie unser Verfassungsschutz -: Natürlich gibt es immer Dinge, über die man diskutieren kann, Probleme, und wenn das im parlamentarischen Raum diskutiert werden kann, dann ist das durchaus richtig, sollte aber aus meiner Sicht eben genau so erfolgen, wie es derzeit praktiziert wird.

Ich bin durchaus aufgeschlossen, über bestimmte Dinge nachzudenken. Sie haben das Thema öffentliche Sitzung - die Linken haben das auch angesprochen - angesprochen. Das kann man alles diskutieren, aber doch bitte nicht jetzt, in einem Schnellschuss. Man kann, muss vielleicht auch diskutieren, welche Kriterien für die V-Personen gelten sollen, aber dann bitte nicht nur bezogen auf das Land Brandenburg, wo das wirklich nicht das zentrale Problem ist, sondern dann möglichst bundesweit einheitlich, weil auch das dazu beitragen würde, Verfassungsschutzarbeit in Deutschland noch mehr Akzeptanz zu verschaffen, mehr Akzeptanz, als sie im Land Brandenburg bereits herrscht.

Ich glaube, wir haben hier keinen dringenden Handlungsbedarf. Ich plädiere dafür, das Thema so, wie es auch Frau Stark angesprochen hat, in der nächsten Legislaturperiode in Ruhe zu diskutieren. Für diese Legislaturperiode einen Schnellschuss zu unternehmen nützt niemandem, sondern schadet eher. Deswegen, glaube ich, sollten wir die Angelegenheit vertagen - wer auch immer dann an der Diskussion hier im Landtag beteiligt ist. Ich denke, es wird mit der Diskussion weitergehen, so wie es mit der offenen, transparenten Arbeit des Verfassungsschutzes weitergehen sollte. - Vielen Dank.

(Beifall SPD)

Vielen Dank, Herr Minister Holzschuher. - Das Wort erhält noch einmal Herr Abgeordneter Goetz von der FDP-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Liebe Ursula, ich bin dir sehr dankbar, dass du darauf hingewiesen hast, dass dir das alles andere vorkam als ein Schnellschuss.

Kollege Lakenmacher, Sie können es nicht wissen, deswegen nehme ich Sie von der Kritik aus: Der Gesetzentwurf liegt der Parlamentarischen Kontrollkommission seit 2012 vor, ist auf Bitten der anderen Mitglieder dort immer wieder verschoben, immer wieder vertagt worden. Jetzt war es wirklich Zeit, ihn hier einzubringen. So viel zum Thema Schnellschuss.

Kollege Holzschuher, ich weiß nicht, wie oft Sie schon in der PKK waren. Ich glaube, einmal. Insofern ist es nicht so einfach, zu beurteilen, wie die PKK in den vergangenen Jahren gearbeitet hat,

(Frau Stark [SPD]: Er war jahrelang Mitglied!)

ob das wirklich so umfassend und hinreichend war, wie das dort gelaufen ist.

Richtig ist, dass es seit 2013 eine Dienstanweisung vom damaligen Innenminister Woidke zur Führung von V-Leuten, zum Einsatz von V-Leuten gibt. Ich frage Sie, meine Damen und Herren Abgeordnete gerade aus der Regierungskoalition, wenn Sie das so toll finden: Wie viele von Ihnen haben diese Dienstanweisung denn schon gelesen? Sind Sie wirklich vertraut mit dem, was darin steht? Und woher sind Sie eigentlich vertraut damit? Das würde mich dann auch interessieren, denn da glaube ich schon, dass die gesetzliche Regelung hier Klarheit schaffen könnte.

Interessant finde ich, Frau Kollegin Stark, dass Sie meinen, dass der Entwurf der FDP-Fraktion den Problemen nur annähernd gerecht würde. Wenn der Entwurf den Problemen nur annähernd gerecht würde, wäre genau das der Grund für eine Verweisung in den Innenausschuss, denn dort klärt man dann solche Probleme, wenn da irgendetwas offen bleibt, um es dann auszuräumen.

(Beifall FDP - Frau Stark [SPD]: Aber nicht wenige Monate vor der Landtagswahl! - Büttner [FDP]: Hallo? Seit zwei Jahren wird das diskutiert!)

Spannend finde ich auch die Darstellung, mehr Mitwisser also Referenten - seien dann potenzielle undichte Stellen und würden Geheimnisse austratschen. Ich sehe es bei vielen Verfassungsschutzbehörden: Da sind die Mitarbeiter in geschlossenen Räumen, kommen dann heraus, vor den Räumen stehen die Kameras, und dann sind es die Abgeordneten, die sich sehr freizügig zu allem, was dort gewesen ist, äußern. Mir ist kein Fall bekannt, wo Mitarbeiter die Informationen aus irgendeinem parlamentarischen Kontrollgremium weitergetragen hätten.

Ursula Nonnemacher hat auch darauf hingewiesen: Es gibt Vergleichbares in Berlin. Das gibt es auch beim Bund, in Bremen und Hamburg. Die haben das ohne Probleme, nur in Brandenburg soll es nicht gehen.

Kollege Lakenmacher, Sie sagen, die Landesregierung sehe in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage vom vorigen Jahr keinen Änderungsbedarf. Als ob das jemals für Sie ein Kriterium gewesen wäre, irgendetwas so hinzunehmen! Das überrascht mich nun wirklich.

(Heiterkeit bei der FDP und der Fraktion DIE LINKE)

Die Landesregierung sagt auch: „Die Polizeistrukturreform ist topp; wir haben leichte Unwuchten, sonst ist nichts zu tun!“ Da springen Sie hier vorn auf und ab wie ein HB-Männchen und regen sich darüber auf, was dort passiert.

(Heiterkeit bei der FDP und der Fraktion DIE LINKE so- wie Beifall bei der Fraktion B90/GRÜNE)

Plötzlich, weil es gerade in den Kram passt, sagen Sie: „Die Landesregierung sieht keinen Änderungsbedarf, dann ist das schon in Ordnung, was da passiert.“ Das kann ich nicht ganz nachvollziehen, wie Sie mit der Kritik da umgehen.

Und dass der mündige Bürger nun der beste Verfassungsschutz sei? - Ein mündiger Bürger ist sicherlich weniger empfänglich für irgendwelche extremistischen Parolen, da stimme ich Ihnen ja zu. Aber mündiger Bürger als Verfassungsschutz? - Da frage ich mich schon, wie das gehen soll. Soll der berichten? Und wenn ja, wie und wohin?

(Frau Kaiser [DIE LINKE]: Das haben Sie nicht verstan- den!)

So war es wohl nicht gemeint. Insofern besteht da Klärungsbedarf.

(Frau Kaiser [DIE LINKE]: Genau!)

Gut finde ich die Idee, in öffentlicher Sitzung zu tagen. Das geht ja auch schon. Ursula hat es noch einmal angesprochen,

das geht in anderen Bereichen auch. Man könnte gern darüber reden, wie man es erweitern will. Aber genau das wäre auch ein Thema, das in einer Innenausschusssitzung nach Verweisung behandelt werden könnte. Schade, dass Sie sich dem Thema verweigern. - Vielen Dank.

(Beifall FDP und B90/GRÜNE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Goetz. - Wir sind damit am Ende der Aussprache angelangt und kommen zur Abstimmung. Die FDP-Fraktion beantragt die Überweisung des Gesetzentwurfs in Drucksache 5/8502, Neudruck - Zweites Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes -, an den Ausschuss für Inneres. Wer dieser Überweisung Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen?

(Schulze [B90/GRÜNE]: Dann zählen wir doch einmal aus!)

- Enthaltungen?

(Frau von Halem [B90/GRÜNE]: Auszählen! - Dom- browski [CDU]: Auszählen!)

Klare Mehrheiten?

(Schriftführer: Nein, nicht erkennbar! Im Zweifel müssen wir zählen!)

Es gibt den Wunsch auf Auszählung, dann müssen wir das auch tun. Es geht also um den Antrag auf Überweisung.

(Frau Vogdt [FDP]: Wir beantragen namentliche Abstim- mung!)

- Das geht jetzt nicht mitten im Verfahren. Wir werden auszählen.

Wer der Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte noch einmal um ein deutliches Hochhalten.

(Schulze [B90/GRÜNE]: Deutliches Hochhalten!)

Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Es sind 20 Stimmen für eine Überweisung, 30 Stimmen gegen eine Überweisung, und es gibt drei Enthaltungen. Damit ist der Antrag mehrheitlich nicht überwiesen worden.