Protocol of the Session on February 26, 2014

Die zweite Neuregelung des Gesetzentwurfs hat schon Kollege Wichmann völlig zu Recht angesprochen. Die Herauslösung der Organisationskompetenz aus dem Landtag - noch dazu mit der Begründung, der Landtag sei doch nur lästig und halte die Verwaltungsmodernisierung im Land auf - ist wirklich die Selbstkastration dieses Parlaments. Das ist mit uns nicht zu machen!

(Beifall FDP, CDU und B90/GRÜNE)

Der Überweisung stimmen wir gern zu. Wir werden im Innenausschuss die wenigen Brotkrumen aufsaugen, die einigermaßen in Ordnung sind, und uns dann kritisch mit dem Rest auseinandersetzen. - Ich danke Ihnen.

(Beifall FDP und der Abgeordneten Nonnemacher [B90/GRÜNE])

Wir setzen mit dem Beitrag des Abgeordneten Ludwig fort. Er spricht für die Linksfraktion.

(Heiterkeit des Abgeordneten Vogel [B90/GRÜNE])

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Vogel, Sie haben bestimmt gleich das Wort.

In der 1. Lesung tauscht man klassischerweise die grundsätzlichen Positionen zu vorliegenden Gesetzentwürfen aus. Herr Kollege Goetz, ich möchte nahtlos an Ihre Ausführungen anschließen; denn sie fordern es geradezu heraus, etwas Grundsätzliches zu sagen. Sie wissen, dass in zahlreichen Volksabstimmungen, die in mehreren Bundesländern stattgefunden haben, deutlich geworden ist, was der Zug unserer Zeit ist - jedenfalls nicht mehr die Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen. Im Gegenteil, Rekommunalisierung ist die Tendenz. Dazu werden wir uns sicherlich noch morgen früh in der Aktuellen Stunde verständigen.

Wir sind auf der Höhe der Zeit, wenn in einem solchen Gesetzestext an mehreren kleinen Stellen korrigierend klargestellt wird, dass das Land selbst entscheidet, ob es Aufgaben selbst erledigen oder an private Dritte zur Erbringung vergeben will. Herr Goetz, ich bedauere es sehr, dass Sie sich aus diesem Konsens herausnehmen. Wir freuen uns, dass die Landesregierung den Entwurf genauso vorgelegt hat.

(Beifall DIE LINKE)

Mit diesem Gesetzentwurf werden uns verschiedene - zum Teil kleinteilige - Maßnahmen zur Anpassung geltenden Rechts zum Beschluss vorgeschlagen. So ist zum Beispiel nachzusteuern, da es heute kein Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mehr gibt. Das ist schon eine Weile so. Es ist vielleicht an der Zeit, eine solche Entwicklung auch in geltendes Recht umzusetzen.

Es bleibt aber festzuhalten, dass eine Verwaltungsreform, wie wir sie unter anderem in der Enquetekommission 5/2 im Auftrag des Parlaments für Landes- und Kommunalverwaltungen zu prüfen und vorzuschlagen hatten, vor uns steht. Darüber werden wir ab Herbst dieses Jahres in diesem Haus in neuer Besetzung entschieden streiten.

Schon morgen werden wir uns sicherlich zu einigen Punkten in der Aktuellen Stunde austauschen. Aber es bleibt festzuhalten, dass mit diesem Gesetz möglicherweise schon einige kleine Dinge angefasst werden, die wir im Zuge einer Verwaltungsreform diskutieren müssen; die Reform selbst kommt jedoch erst in der kommenden Legislaturperiode.

Das hat mir heute schon ein wenig Sorge bereitet, weil ich in der Diskussion zur Schulamtsstruktur in Brandenburg das Gefühl hatte, dass nicht alle in diesem Rund die Größe des Reformbedarfs erfasst haben. Das war ein ganz kleines Reformvorhaben, das hier heftig und zum Teil auch sehr laut ausgestritten wurde bzw. versucht wurde auszustreiten, niederzubrüllen und nach vierjähriger Diskussion möglicherweise auch kaputtzumachen. Wir fangen mit solchen Vorhaben nach meiner Erkenntnis aus der Enquetekommission gerade erst an. Das war heute der Beginn und nicht der Höhepunkt der Verwaltungsreform im Land Brandenburg, was Strukturen betrifft.

Letztlich bleibt es dabei, dass wir dank des Hinweises des neuen Vorsitzenden des Rechtsausschusses - Herr Kollege Wichmann, das war ein Einstand nach Maß, denke ich - einen Punkt gefunden haben, den wir im Parlament alle noch sehr intensiv diskutieren müssen. Es ist unsere Aufgabe, solche Fragen, auch solche des geltenden Verfassungsrechts, in die Diskussion einzubeziehen. Ich habe nach Ihrer heutigen Einstandsrede als Rechtsausschussvorsitzender hier ein gutes Gefühl. Das wird eine tolle Zusammenarbeit im Rechtsausschuss, und wir freuen uns auf die Diskussionen zum vorliegenden Gesetzentwurf. Daher stimmen wir der Überweisung zu.

(Beifall DIE LINKE sowie vereinzelt SPD)

Wir setzen mit dem Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort. Der Abgeordnete Vogel spricht zu uns.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Der hier vorliegende Gesetzentwurf ist aus unserer Sicht durchaus als zwiespältig zu bewerten. Er ist einerseits überfällig, weil das überholte Verwaltungsmodernisierungsgesetz aus dem Jahre 2003 mit seinen umfassenden Privatisierungsvorgaben endlich aufgehoben wird. Dies ist, so denke ich, auch eine gute Nachricht für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung. Andererseits - das ist aus den vorherigen Beiträgen deutlich geworden - gibt es durchaus Anlass zur Sorge, weil im Windschatten richtiger und sinnvoller Gesetzesänderungen einfach en passant wesentliche Entscheidungsrechte des Parlaments bis zur Bedeutungslosigkeit ausgehöhlt zu werden drohen.

Um damit zu beginnen: Während die Änderung, Auflösung oder Errichtung von Landesoberbehörden bislang eigenen Gesetzgebungsverfahren vorbehalten sind, soll dies das Kabinett zukünftig im Rahmen einer Verordnungsermächtigung bei Umbildungen selbstständig regeln können. Umbildung im Sinne des Gesetzes, heißt es dann, kann dabei auch die Zusammenlegung oder Aufteilung einer bestehenden Landesoberbehörde sein. So wären beispielsweise die Aufspaltung des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz und die Gründung eines Wasserwirtschaftsamtes zukünftig ohne Parlamentsbeteiligung möglich. In der Gesetzesbegründung heißt es hierzu auch richtigerweise, dass eine Umbildung einer Errichtung einer Landesoberbehörde sehr nahe komme. Herr Minister, da kann man nicht von „engen Grenzen“ reden, sondern Sie haben diese so weit gefasst, dass fast überhaupt nichts mehr in diesen Landtag hinein muss.

(Beifall B90/GRÜNE, CDU und FDP)

Als Begründung wird angegeben, dass diese Regelung der „Entlastung von Landtag und Landesregierung“ dienen soll. Ich denke, es spricht nichts dagegen, diese Art der Entlastung als Entmündigung des Landtages zu bezeichnen, zu der wir im Gesetzgebungsverfahren auch noch freundlich die Hand reichen sollen.

(Beifall B90/GRÜNE, CDU und FDP)

Wir hoffen, dass in der Ablehnung dieses Ansinnens in den Ausschussberatungen die Opposition hier nicht allein auf weiter Flur steht, sondern sich auch die Koalitionsabgeordneten noch einmal ihrer Rolle als Landtagsabgeordnete bewusst werden.

(Beifall des Abgeordneten Goetz [FDP])

Denn eines ist doch klar: Wer jetzt der Regierung das Leben erleichtern will, kann auch einmal in die Opposition geraten und dann bitterlich beklagen, dass er sich seiner Mitwirkungsmöglichkeiten zuvor selbst beraubt hat.

(Beifall B90/GRÜNE sowie vereinzelt CDU und FDP)

Zum Positiven - das sehe ich ganz anders als die FDP -: Mit der Aufhebung des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes wird der Zeitgeist der Speer-Ära nunmehr auch formal beerdigt. Ist es

bis dato so, dass Privatisierung und Ausgliederung von Landesaufgaben ein vorrangiges und zentrales Ziel der Verwaltungsoptimierung ist, so zieht man aus den gescheiterten Ausgliederungen, zum Beispiel des Landesgestüts Neustadt (Dosse), nunmehr die richtigen Lehren. Allein mit Rechtsformwechsel ist nun einmal keine Modernisierung zu betreiben.

Positiv ist auch, dass davon Abschied genommen wird, Personalplanung nur als Personaleinsparungsplanung zu begreifen, und die Personalentwicklung mit in den Fokus genommen wird. So werden jetzt Einstellungskorridore explizit in das Gesetz aufgenommen.

Mit dem bisherigen Ansatz war es zwar gelungen, innerhalb von zehn Jahren 17 000 Stellen abzubauen, aber dies erfolgte zu einem sehr hohen Preis: Know-how-Verlust und Demotivation vieler Mitarbeiter im öffentlichen Dienst. Neueinstellungen von qualifiziertem Personal zu ermöglichen ist angesichts der Überalterung des öffentlichen Dienstes in Brandenburg richtig. Das ist auch deshalb zwingend erforderlich, weil das, was in Potsdam möglich ist - Personal umzusetzen -, für die Ämter der Randregionen nicht gilt. Hier wird man notleidende Ämter nur durch externe Nachbesetzungen auffüllen können. Die Diskussion um die Besetzung freier Lehrerstellen in der Peripherie zeigt, wie schwer das fallen wird. All dies zeigt auf, wie dringend notwendig es ist, Stellenplanung sowie Stelleneinsparungs- und Personalentwicklungsplanung als Einheit zu begreifen.

Zur Aufgabenkritik: Aufgabenkritik zur ständigen Überprüfung der Notwendigkeit der Aufgabenerledigung ist gerechtfertigt. Aber die bisherigen Vorgaben von Zweckkritik und Vollzugskritik über Bord zu schmeißen ist problematisch, zumal die Neufassung ein purer Gummiparagraf ist. Sie lautet:

„Die Behörden … haben... zu prüfen, ob ihre Aufgaben zur Lösung gesellschaftlicher Fragestellungen oder zur Beeinflussung gesellschaftliche Entwicklungen noch fortgeführt werden müssen.“

Was will uns der Verfasser damit sagen? Ich halte das für ein Musterbeispiel einer „instabilen, schlecht differenzierten und unoperationalen Zielangabe“. Das entspricht der Definition des so genannten „Garbage-Can-Models“. Dies sind nämlich „instabile, schlecht differenzierte und unoperationale Ziele“ damit macht man Planung für den Mülleimer, aber nicht für eine Landesverwaltung. Das sollten wir nicht zulassen. In diesem Sinne sind wir gespannt auf die weiteren Beratungen im Ausschuss. - Recht herzlichen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE sowie vereinzelt CDU und FDP)

Zum Abschluss der Debatte würde das Wort noch einmal an die Landesregierung gehen. - Herr Minister Holzschuher verzichtet jedoch auf einen weiteren Redebeitrag, sodass wir zur Abstimmung kommen können.

Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs in der Drucksache 5/8505 an den Innenausschuss - federführend - und den Ausschuss für Haushalt und Finanzen sowie den Hauptausschuss. Wer dieser Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimm

enthaltungen? - Das ist beides nicht der Fall. Die Überweisung ist damit einstimmig beschlossen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 10 und rufe Tagesordnungspunkt 11 auf:

Viertes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Meldegesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 5/8506

1. Lesung

Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Das Präsidium empfiehlt wiederum die Überweisung des Gesetzentwurfes in der Drucksache 5/8506 an den Ausschuss für Inneres. Wer dem Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Beides ist nicht der Fall. Die Überweisung ist damit ebenfalls einstimmig beschlossen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 11 und rufe Tagesordnungspunkt 12 auf:

Drittes Gesetz zu Änderung des Brandenburgischen Juristenausbildungsgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 5/8507

1. Lesung

Auch hier wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs in der Drucksache 5/8507 an den Rechtsausschuss. Wer dem folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Beides ist nicht der Fall. Damit ist auch dieser Überweisung einstimmig zugestimmt.

Somit schließen wir auch diesen Tagesordnungspunkt und ich rufe Tagesordnungspunkt 13 auf:

Gesetz zur Änderung des Waldgesetzes des Landes Brandenburg, des Brandenburgischen Landentwicklungsgesetzes und des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg