Um zwei Auffälligkeiten herauszugreifen: In Brandenburg können hauptamtliche Bürgermeister oder Oberbürgermeister - beide Begriffe sind übrigens im Gesetz nicht gegendert - nur solche Personen werden, die am Tag der Hauptwahl das 25. Lebensjahr, aber noch nicht das 62. Lebensjahr vollendet haben. Obwohl rechtlich nichts gegen die Absenkung der Mindestaltersgrenze von 25 spricht, hat der Landtag diese Altersgrenze erst 2012 wieder bestätigt. In den entsprechenden FDP-Anträgen tauchte das auf. In einem anderen Gesetz wurde das Alter des Präsidenten - auch hier sind Frauen sprachlich nicht existent des Landesrechnungshofs auf 40 Jahre festgelegt. Mehrfach wurde im Haushaltskontrollausschuss darüber gestritten, aber Vorschläge zur Aufhebung dieser Altersgrenzen wurden bisher ignoriert.
Beide Beispiele zeigen, dass es reichlich unsinnige Altersgrenzen und Mindestaltersgrenzen in Brandenburger Gesetzen gibt.
Deshalb sollten wir die umfangreichen Vorschläge unbedingt einer Bewertung in den unterschiedlichen Gremien unterziehen. Denn einige Rechtsvorschriften enthalten auch Altersgrenzen, die nicht aufgehoben werden sollten bzw. nicht aufgehoben werden können. Ich halte die Altersgrenze von 18 zum Beispiel dann für eine sinnvolle Altersgrenze, wenn bei der einschlägigen Tätigkeit die volle Geschäftsfähigkeit gegeben sein muss.
Aber wir wollen die verdienstvolle Fleißarbeit, als Ergebnis aus dem Seniorenpolitischen Programm entstanden, nicht nur ausgiebig loben und würdigen, sondern sollten uns genauso zügig an die notwendigen Umsetzungsarbeiten begeben und unsinnige Altersgrenzen streichen. Deshalb haben wir, auch weil wir Querschnittsthemen in diesem Haus ernst nehmen wollen, die Überweisung des Berichts an alle betroffenen Fachausschüsse - federführend an den Sozialausschuss - beantragt.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Nonnemacher. - Wir setzen die Debatte mit dem Beitrag der Landesregierung fort. Herr Minister Baaske, bitte.
Ich danke allen für die Beiträge, möchte mich aber an dieser Stelle besonders herzlich bei einer Abgeordneten bedanken, die das ganze Verfahren in diesen Arbeitsgruppen sehr intensiv begleitet hat. Man hat mir verschiedentlich aus diesen Gruppen berichtet, dass sie dort für ihre Senioren gekämpft habe wie eine Mutter für ihre Kinder. Liebe Sieglinde, ein ganz großes Dankeschön für die von dir geleistete Arbeit!
Ich weiß, du wirst mit Hartnäckigkeit und Verve weiter dranbleiben, dass wir die 16 Punkte aufgreifen. Vielleicht kommt auch noch der eine oder andere, lieber Herr Büttner, dazu. Das, was in der Arbeitsgruppe diskutiert wurde, muss nicht immer der Weisheit letzter Schluss gewesen sein.
Wir kommen nun zur Abstimmung. Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN beantragt die Überweisung des Berichts in der Drucksache 5/8307 an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie - federführend -, an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport, an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen, an den Ausschuss für Inneres, an den Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft, an den Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, an den Ausschuss für Wirtschaft und an den Rechtsausschuss. Wer diesem Überweisungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dem Antrag mit deutlicher Mehrheit zugestimmt worden.
Frühförderung als Komplexleistung im Land Brandenburg umsetzen (gemäß Beschluss des Landtages Brandenburg vom 15.11.2012 - Drucksache 5/6273-B)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich hätte mir gewünscht, dass dieser Bericht etwas umfangreicher ausgefallen wäre und wir an der einen oder anderen Stelle schon einen Haken machen könnten, um anzuzeigen, was wir schon alles geschafft haben.
Einige hier im Saal beschäftigen sich mit Frühförderung schon so lange wie ich, zum Beispiel Sylvia Lehmann. Ich kenne Frühförderung als Leistung des Gesundheitsamtes, des Jugendamtes, des Sozialamtes schon seit Beginn der 90er-Jahre. Wir haben im Jahr 2001 mit Freude begrüßt, als das SGB IX geändert wurde, dass dann endlich festgelegt wurde, dass es Komplexleistungen geben muss und das auch von den Kassen bezahlt werden soll.
Danach gab es ein großes Hauen und Stechen in dieser Republik. Die damalige Bundesregierung hatte eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Innerhalb dieser Arbeitsgruppe sollte eine Lösung gefunden werden, wie denn Komplexleistung vor Ort aussehen kann. Auch dort wurde man sich überhaupt nicht einig. Dann hat die Bundesregierung versucht, über eine Frühförderverordnung mehr Klarheit in das ganze System zu bringen. Die Frühförderverordnung war aber herzlich unverbindlich und endete in Brandenburg schließlich damit, dass ein Rahmenplan erstellt wurde, bei dem die Landesregierung nicht mitreden durfte, sondern die Kommunen und die Krankenkassen sagten: Wir wünschen uns das so und so, und zwar als Komplexleistung. Aber darin steht nicht genauer, was Komplexleistung eigentlich ist, wie die Diagnostik und die Therapie für welchen Behinderungsgrad aussehen sollen. All das ist also nicht geregelt. Im Prinzip scheitert es seitdem in Brandenburg, ja in der gesamten Republik daran, dass sich die Kommunen als Träger und die Kassen als diejenigen, die es mitfinanzieren sollen, nicht darauf einigen, wie es gehen kann.
Aber jedem in diesem Saal ist klar, dass man nicht in jeder Kreisstadt wie in Falkensee oder Perleberg ein großes Sozialpädiatrischen Zentrum, wie wir es beispielsweise in Potsdam, Cottbus oder Frankfurt haben, errichten kann, wo eine wunderbare Diagnostik möglich ist, wo ein Logopäde und ein Orthopäde ansässig sind, wo eine sofortige Therapie quasi im Nebenraum beginnen kann, wo sich die Therapeuten mit den Diagnostikern über die besten Behandlungsmöglichkeiten verständigen können. Wir wissen, dass es so nicht sein kann. Dass man also gerade auf dem flachen Land andere Lösungen
braucht, ist klar. Darum hat die Landesregierung auch vorgehabt, mit den Kommunen darüber zu reden, wie man hier etwas verbessern kann.
Es gibt ein Gremium, das sich Brandenburger Steuerungskreis nennt, wo die Sozialhilfeträger, der überörtliche und der örtliche, zusammensitzen. Mein Vorschlag war vor einigen Jahren an den Brandenburgischen Landkreistag, sich einmal im Steuerungskreis zusammenzusetzen und zu überlegen, wie Komplexleistung in Brandenburg aussehen kann. Ich habe daraufhin ein „nettes Schreiben“ vom Brandenburgischen Landkreistag bekommen, in dem es sinngemäß heißt: Baaske, das geht dich gar nichts an, du bist in dem Verfahren nicht Beteiligter; das ist eine Sache, die die Kommunen und die Krankenkassen untereinander ausmachen müssen.
Ich bin dem Ausschuss nach wie vor sehr dankbar, weil ich dort nicht mitreden durfte, also nicht gehört wurde, dass er eine Anhörung veranlasst hat, in der relativ schnell offenbar wurde, dass die Welt nicht so heil ist, wie man sie sich bei den kommunalen Spitzenverbänden vorgestellt hat. Ergebnis dieser Anhörung waren dann der Antrag und letztlich der Beschluss im Landtag, die Landesregierung solle versuchen, eine Arbeitsgruppe mit den Kommunen und den Krankenkassen zu initiieren, wo man miteinander Lösungsmöglichkeiten überlegen kann. Wir haben im vergangenen Jahr zweimal getagt. In den nächsten Wochen soll die nächste Runde dazu stattfinden.
Ich kann Ihnen nur sagen: Es war ein sehr, sehr zähes Geschäft. Mein Staatssekretär hat diesen Prozess bis hierher begleitet. Wir sind aber jetzt so weit, dass wir über diese Frage miteinander reden. Das ist schon ein gewisser Erfolg, denn das war in den letzten zehn Jahren nicht möglich. Mir ist auch klar, dass es nicht so sein wird, dass jetzt der vdek sagt: Alles, was wir an Anträgen haben, winken wir durch. Damit rechne ich nicht. Aber ich rechne damit, dass wir uns unterschiedliche Konzepte der Kommunen anhören und miteinander überlegen: Wie kann das als Komplexleistung gestaltet werden, ohne dass lange Fahrtwege auf der einen Seite bei den Eltern, auf der anderen Seite bei den Ärzten ausgelöst werden? Man sollte sich zusammensetzen und miteinander diskutieren: Welche Möglichkeiten gibt es, die Diagnostik und die Therapie so zu konzentrieren, dass die Eltern nicht an drei oder vier Tagen die Woche zu den unterschiedlichsten Therapeuten fahren müssen, um ihre Leistungen dort in Anspruch zu nehmen - von der Finanzierung ganz zu schweigen. Aber auch da gibt es Wege.
Mir tut es immer wieder leid zu hören, wenn ich mit Amtsärzten und Mitarbeitern aus den Sozialbehörden rede, die sagen, das ist unser Vorschlag, hier haben wir die Diagnostik aufgeschrieben - was weiß ich, 200 Minuten -, und dann kommen die Krankenkassen und sagen: Das akzeptieren wir nicht. 120 Minuten müssen reichen. - Wir wissen aber ganz genau, wie schwierig es mitunter bei Kindern mit multiplen Problemlagen ist, die Diagnostik in zwei Stunden zu erstellen. Ich halte das auch nicht für machbar. Darüber gibt es lediglich Schriftwechsel. Es finden keine regelrechten Verhandlungen statt. Es gibt keine Vereinbarung darüber, für welche Problemlagen welche Diagnostik bezahlt werden soll. Ich würde mich freuen, wenn man das mit Offenheit und Ehrlichkeit hinbekommen würde. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Baaske. - Wir setzen mit dem Beitrag der CDU-Fraktion fort. Frau Abgeordnete Blechinger erhält das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Bericht der Landesregierung ist außerordentlich informativ: Wir wissen jetzt, dass das Thema Frühförderung als Komplexleistung sehr komplex ist. Wer in der Anhörung dabei war, wusste das zwar schon länger, aber jetzt wissen es alle. Wir wissen auch, dass die Mitglieder der Arbeitsgruppe ihre Bereitschaft erklärt haben, sich fachlich einzubringen, dass die Arbeitsgruppe schon zweimal getagt hat, sich auch noch ein drittes Mal treffen wird und dass ein konstruktiver Austausch über die offenen Probleme bzw. strittigen Themen stattfindet. - Meine Damen und Herren, Sie merken bereits, wir sind nicht so ganz zufrieden mit dem Bericht.
Allerdings müssen wir zugeben, dass der Landtag diesen Bericht gefordert hat, wohl wissend, dass die Landesregierung nicht zuständig ist, sondern nur eine moderierende Rolle einnehmen kann. Insofern kann man der Landesregierung schlecht so richtig vor das Schienbein treten, auch wenn man das Bedürfnis danach hat.
Wir müssen einräumen, dass die Verhandlungen mit Partnern, die eigentlich gar keinen Handlungsbedarf sehen - der Minister hat es beschrieben -, weil sie denken, alles ist schon super, sehr schwierig sind. Wer bei der Anhörung dabei war, weiß, wovon ich rede. Leider müssen wir ebenfalls einräumen, dass es in den meisten anderen Bundesländern - mit wenigen Ausnahmen wie Bayern - auch nicht viel besser läuft. Ich kann mir vorstellen, dass alle, die nicht gerade Fans von Bayern München oder Horst Seehofer sind, das nicht so gern hören. Aber in vielen Bereichen hat man den Eindruck, dass man in Bayern immer einen Schritt schneller ist - und das nicht nur beim Fußball. Hertha ist ja jetzt im Höhenflug. Vielleicht schaffen wir es, im Berliner Raum auch einen Schritt schneller zu sein.
Es wäre durchaus zu empfehlen, mit der Arbeitsgruppe zum fachlichen Austausch nach Bayern zu fahren. Vielleicht erhält man dort Hinweise, wie man mit störrischen Verhandlungspartnern umgeht, oder die Arbeitsgruppe plant für das nächste Treffen eine Supervision. Vielleicht sind die Ergebnisse dann wirklich so optimistisch, wie es der Bericht in seinem Fazit einschätzt.
Spaß beiseite, meine Damen und Herren, die Leidtragenden der mangelnden Bereitschaft, die Frühförderung als Komplexleistungen umzusetzen, sind die Eltern von Kindern mit Behinderungen oder von Kindern, die von Behinderung bedroht sind. Deren Leidensweg wurde mehrfach eindringlich in der Anhörung geschildert: Die Eltern werden von Pontius zu Pilatus geschickt. Manche Eltern geben dabei einfach auf - zum Nachteil der betroffenen Kinder.
Dass eine Frühförderung, die als Komplexleistung aus einer Hand von einem Ärzte- und Therapeutenteam angeboten wird, sehr viel wirksamer ist als viele Einzelmaßnahmen, wurde in der Anhörung deutlich. Das sollte uns motivieren, an dem Thema weiter dranzubleiben, auch wenn es das Bohren dicker Bretter bedeutet. - Danke schön.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Blechinger. - Wir setzen nunmehr mit dem Beitrag der Fraktion der SPD und der Fraktion DIE LINKE fort. Frau Abgeordnete Lehmann erhält das Wort.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Gäste! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Blechinger, ich danke Ihnen für Ihren Beitrag und habe sehr wohl erkannt, wie sehr Sie um Diplomatie bemüht waren. Herzlichen Dank dafür. Wir - die Koalition haben uns darauf geeinigt, dass nur einer spricht. Ich habe freiwillig die Rolle übernommen.
Ich möchte mich hier ebenfalls um eine objektive Betrachtung bemühen. Seit 2001 ist die komplexe Frühförderung im SGB XI geregelt. Die Frühförderung umfasst heilpädagogische Leistungen, finanziert vom örtlichen Sozialhilfeträger. Sie umfasst ärztliche, medizinisch-therapeutische Leistungen, finanziert von den Krankenkassen. Sie umfasst gleichermaßen die Diagnostik und die Behandlung und wird in interdisziplinären Frühförderstellen und Sozialpädiatrischen Zentren erbracht.
Diese unterschiedlichen Leistungen, finanziert von unterschiedlichen Kostenträgern, sollen als ganzheitliche, trägerübergreifende Leistungen erbracht werden - also als Komplexleistung. Anders gesagt: interdisziplinär. Seit 2001 haben Eltern mit ihren Kindern im Vorschulalter einen Rechtsanspruch auf diese Leistungen aus einer Hand.
Dieser Förderansatz für unsere Jüngsten ist im SGB XI gut gemeint und er ist auch unbedingt wichtig. Die praktische Umsetzung stellt sich allerdings als sehr schwierig dar. Unterschiedliche Leistungsträger mit unterschiedlichen Zuständigkeiten und unterschiedlichen finanziellen Verantwortlichkeiten sollen zusammenarbeiten. Das scheint bei noch so gutem Willen aller Beteiligter eine schwer lösbare Herkulesaufgabe zu sein. Alle Bundesländer haben hier große Schwierigkeiten. Auch die Frühförderverordnung des Bundes oder die Rahmenvereinbarung des Landes waren bislang nicht sonderlich hilfreich. Zwischenzeitlich waren in Brandenburg die Fronten zwischen den Verhandlungspartnern so weit verhärtet, dass gar nicht mehr miteinander gesprochen wurde. Gleichzeitig häuften sich Petitionen und Anfragen besorgter, zum Teil auch wütender Eltern zu nicht erbrachten Frühförderleistungen.
Der zuständige Fachausschuss hat sich der Sache angenommen und in Form eines Fachgesprächs das Thema „Komplexe Frühförderung in Brandenburg“ im August 2012 thematisiert. Daraus ist ein von allen Fraktionen getragener Antrag entstanden, den wir in der November-Landtagssitzung im Jahr 2012 diskutiert und gemeinsam beschlossen haben.
In Umsetzung dieses Antrages hat uns die Landesregierung heute einen Zwischenbericht vorgelegt. Zwischenbericht suggeriert: Es ist noch nicht alles erreicht bzw. abgearbeitet. Zwischenbericht heißt auch: Es gibt zu einem späteren Zeitpunkt einen Endbericht. Aufgrund der schwierigen Situation zwischen den einzelnen Akteuren war unsere Terminsetzung im Landtagsbeschluss wohl zu ambitioniert. Gelungen ist jedenfalls, dass das Ministerium von allen Beteiligten als Moderator angenommen und akzeptiert wird. Das Verständnis hierfür musste erst neu erarbeitet werden. Positiv zu bewerten ist, dass eine Arbeitsgruppe „Frühförderung als Komplexleistung“ ins Leben gerufen werden konnte mit dem Ziel, Handlungsund Verfahrensoptionen zu entwickeln.
Erfreulich ist auch - wie dem Zwischenbericht zu entnehmen ist -, dass sich alle Beteiligten positiv zur Notwendigkeit einer Weiterentwicklung der Frühförderstellen zu interdisziplinieren Frühförderstellen positionieren.
Unser Landtagsbeschluss ist noch längst nicht erfüllt. Er wird also auf Wiedervorlage gelegt. Der Verständigungsprozess ist fortzusetzen mit dem Ziel einer konstruktiven Verständigung bis hin zur Erarbeitung entsprechender Handlungsperspektiven. Das Ministerium bitten wir, die Moderatorenrolle aktiv wahrzunehmen. Für den weiteren Verständigungsprozess appellieren wir besonders an die kommunalen Vertreter und die Vertreter der Krankenkassen. Die Landesregierung bitten wir, bei der bevorstehenden Reform der Eingliederungshilfe die Problematik der Frühförderung aufzugreifen. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Lehmann. - Wir setzen mit dem Beitrag der FDP-Fraktion fort, Herr Abgeordneter Büttner.