Es ist ein Bauchgefühl. Wenn jemand mit 18 oder mit 20 in die Pflege gehen will, fragt man: Hat der die soziale Kompetenz? Ist der reif genug? Bürgermeister mit 65 oder 70? - Klar, der eine ist frühreif und bringt die Kompetenzen mit, und der andere ist mit 70 noch in der Lage, ein Bürgermeisteramt auszuführen. Sie haben die Bundesminister genannt, die alt sind. Auch in der jetzigen Regierung sind einige, die schon etwas betagt sind. Man ist so alt, wie man sich fühlt.
Ich glaube, die Rechtsvorschriften einmal zu entrümpeln ist ein richtiger Schritt, und ich denke, es muss der erste Schritt sein; denn in dem Bericht wird gesagt: 16 Rechtsvorschriften müssen jetzt auf den Prüfstand gestellt werden. Wir sollten, wenn wir Gesetze und auch Rechtsvorschriften erlassen, darauf achten, dass das Wort Diskriminierung aufgrund des Alters darin gar nicht vorkommt. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Schier. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der SPD-Fraktion fort. Frau Abgeordnete Prof. Dr. Heppener hat das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte, wenn wir über diesen Bericht reden, doch etwas prinzipieller an ihn herangehen. Es ist die Maßnahme Nr. 1 des Seniorenpolitischen Maßnahmenpakets. Dieses Maßnahmenpaket dient dem aktiven Altern in Brandenburg. Es kommt nicht so sehr darauf an, ob man sich alt fühlt oder noch nicht so alt ist, ob man reif ist oder noch nicht reif ist, sondern wir haben in Brandenburg Gesetze und Rechtsvorschriften, die überprüft werden. Die Maßnahme fordert, alle Rechtsvorschriften in Brandenburg dahin gehend zu überprüfen, ob sie diskriminierende Altersgrenzen haben oder nicht, und zwar diskriminierende Altersgrenzen
nach oben und nach unten, das heißt, ob jemand nicht mehr oder noch nicht für eine Funktion, eine Aufgabe befähigt ist.
Wir mussten feststellen, dass mit der Festlegung einer Altersgrenze pauschal von einem erreichten Lebensalter auf eine Fähigkeit, die man hat oder nicht hat, geschlossen wird. Das ist diskriminierend. Das ist nicht Gleichbehandlung. Es sind - ich will die Zahl nennen - fast 300 identifiziert worden, weil dort die Begriffe „Alter“, „Lebensalter“, „jünger“, „älter“ vorkamen. Davon sind dann ca. 80 überprüft und diskutiert worden. 16 sind übrig geblieben - das sind Gesetze, in denen diskriminierende Altersgrenzen zu finden sind.
Die als Maßnahme Nr. 1 formulierte Aufgabe ist erfüllt. Wir haben überprüft. Wir haben sozusagen festgemacht, was da ist. Aber es ist nicht erfüllt, dass schon ein Gesetz geändert worden ist. Das ist eine Aufgabe, die vor uns steht. Es war nicht so leicht, wie das jetzt nach der Rede des Ministers vielleicht aussieht. Es war ein harter Auseinandersetzungsprozess, der auch sehr aufwendig war. Eine Projektgruppe, in der alle Ressorts der Landesregierung mitarbeiteten, hat sich mehrmals, ungefähr fünf Mal im Jahr, zusammengesetzt, hat den Stand diskutiert, hat Gesetze diskutiert und hat sich darüber verständigt, was diskriminierend und was nicht diskriminierend ist. Wir haben im Laufe der Zeit tatsächlich etwas festgestellt, was nicht vorhanden war, als wir begannen: dass man für diese Frage sensibel wurde. Es wurde klar: Ja, wenn man pauschal von einem erreichten Lebensalter auf eine Fähigkeit schließt, dann ist das diskriminierend. Im ersten Papier von Ressorts stand zur Begründung einer Altersgrenze noch diese wunderschöne Formulierung: Bekanntlich lassen mit dem 65. Lebensjahr die geistigen und körperlichen Kräfte nach. - Bum!
Das hat sich gewandelt. Wir sind aber wirklich erst dann einen Schritt weiter, wenn diese Sensibilisierung in allen Häusern der Landesregierung zu Konsequenzen führt, und zwar dergestalt, dass bestehende Rechtsverordnungen geändert werden und bei künftigen Gesetzesvorhaben sofort darauf geachtet wird. So wie wir jetzt alles, wie man so sagt, gendern, so wie man jetzt guckt, ob die Geschlechter tatsächlich gleichgestellt sind, werden wir künftig alle Gesetze daraufhin überprüfen, ob sie diskriminierende Altersgrenzen enthalten.
Wir reden immer so schön von dem Tiger. Ich möchte sagen: Mit der Maßnahme Nr.1, diesem Bericht und dem Abschluss der Identifizierung von diskriminierenden Altersgrenzen ist der Tiger gesprungen. Nun wollen wir auch, dass er gut landet. Schönen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Heppener. - Wir setzen mit dem Beitrag der FDP-Fraktion fort. Herr Abgeordneter Büttner hat das Wort.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich will es gar nicht so lang machen, weil ich glaube, dass wir die wesent
lichen Punkte schon angesprochen haben. Ich komme aber nicht umhin, noch ein paar Kritikpunkte anzusprechen.
Altersgrenzen schränken immer ein. Wo der Gesetzgeber sie einsetzt, muss er deswegen gute Gründe dafür haben. Das ist etwa im Jugendschutz so, weil es da eine berechtigte Einschränkung gibt, zum Beispiel beim Erwerb von Alkohol oder Nikotin.
Solch guter Gründe bedarf es auch immer dann, wenn an einigen Stellen Altersgrenzen festgesetzt werden sollen. Wenn wir lesen, dass bei 69 der 65 Regelungen, die hier überprüft wurden, kein Änderungsbedarf gesehen wird, dann sehe ich das kritisch. Wir haben einen Punkt, nämlich die Altersgrenze nach unten. Ein hauptamtlicher Bürgermeister unter 25 - da sagt auch der Bericht, dass es da durchaus Änderungsmöglichkeiten gibt. Das ist auch vernünftig; denn ich konnte mir immer nicht vorstellen, dass es hier in Brandenburg tatsächlich illegal ist. Illegal, das muss man einmal feststellen! Herr Minister Baaske, Sie haben darauf hingewiesen, Österreich hat einen 27-jährigen Außenminister, in Bayern gibt es einen 26-jährigen Landrat. Warum soll also, wenn zum Beispiel die Einwohner von Falkensee gern einen Bürgermeister hätten, der 24 Jahre alt ist, und ihn wählen, dieser dann nicht Bürgermeister sein?
Es gibt aber noch eine andere Regelung, und da sieht man keinen Änderungsbedarf: die Altersgrenze für hauptamtliche Bürgermeister. Wir verbieten einem 63-Jährigen die Kandidatur zum hauptamtlichen Bürgermeister. Es tut mir leid, aber das verstehe ich nicht. Da trauen wir den Brandenburgern durchaus mehr zu. Die FDP-Fraktion hatte bereits beantragt, die Altersgrenze für das Bürgermeisteramt aufzuheben. Das ist abgelehnt worden. Unser Bundespräsident ist 73 Jahre alt. Der Bundestagspräsident, der vor wenigen Tagen vor diesem Parlament gesprochen hat, ist 65 Jahre alt. Machen die beiden Herren auf Sie einen senilen Eindruck? Warum kann man mit 73 Jahren Bundespräsident sein, aber nicht Bürgermeister von Templin? Lassen Sie das doch die Bürger entscheiden!
Dieser Reigen ließe sich beliebig fortsetzen, etwa mit den starren Altershöchstgrenzen für verschiedene Laufbahnen im öffentlichen Dienst. Gerade im Zeitalter steigender Lebenserwartung und Lebensarbeitszeit ist diese Regelung doch totaler Blödsinn. Aber genau diesen Blödsinn wollen Sie beibehalten.
Wir haben - ich sagte es schon - vor zwei Jahren beantragt, das willkürlich gesetzte Höchstalter von 68 Jahren bei Landesverfassungsrichtern aufzuheben. Damals waren SPD und Linke dagegen, heute sind Sie dafür. Schau an! Sie können also auch noch lernen. Herzlichen Glückwunsch.
16 von 85 Altersgrenzen stellen Sie zur Disposition; das sind nicht einmal 20 %. Ich glaube, da ist einfach mehr drin, und da muss auch mehr drin sein. Ein Beispiel - die Altersgrenze bei hauptamtlichen Bürgermeistern - habe ich Ihnen genannt. Ich glaube, an dem Bericht gibt es noch einiges nachzuarbeiten,
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Büttner. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion DIE LINKE fort. Frau Abgeordnete Rabinowitsch hat das Wort.
Bevor sie das Wort ergreift, begrüße ich ganz herzlich Gäste in unserem Haus. Es sind Vertreterinnen und Vertreter des Seniorenbeirates und des Frauenstammtisches aus Falkensee bei uns zu Gast. Seien Sie herzlich willkommen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Gäste! Ich erinnere: Die Landesregierung hat sich im Rahmen des Seniorenpolitischen Maßnahmenpaketes „Aktives Altern im Land Brandenburg“ im Jahr 2011 die Aufgabe gestellt, ein differenziertes Altersbild in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken und entsprechend zu kommunizieren. Folgerichtig stand damit die Überprüfung von Brandenburger Rechtsvorschriften bezüglich eventuell diskriminierender Altersgrenzen ganz oben auf der Agenda - ersichtlich schon durch die Ziffer 1.
Die Notwendigkeit dieser Überprüfung ergab sich auch aus folgenden zwei Tatsachen: erstens, dass in unserer Gesellschaft ein immer größer werdender Anteil der Bevölkerung ein höheres Lebensalter erreicht, und zweitens, dass es keinen wissenschaftlich belegten Zusammenhang zwischen höherem Alter und zwangsläufig eingeschränkter Leistungsfähigkeit und Kompetenz älterer Menschen gibt.
Somit erscheinen aus antidiskriminierender Sicht Altersgrenzen nicht immer gerechtfertigt. Vielmehr knüpfen sie zum Teil an pauschale und defizitäre Bilder vom Altern an. Diese werden der veränderten Lebenswirklichkeit älterer Menschen jedoch in keiner Weise gerecht. Auch der sechste Bericht der Bundesregierung zur Lage der älteren Generation im Jahr 2012 kommt zu der Erkenntnis, dass die geltenden Altersgrenzen quer durch alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens auf den Prüfstand gehören.
Mit der vorliegenden Drucksache ist die Landesregierung auch dieser Empfehlung gefolgt. In dem Fragenkatalog dieses Dokuments, Buchstaben A bis E, scheint mir die Frage B - Wie bewerten Sie die Sachlichkeit der Altersgrenze auf der Grundlage heutiger Erkenntnisse? Beruht sie auf gesicherten Daten oder pauschalen Annahmen? - am wichtigsten und am ehesten zeitgemäß, um bei der Frage des Handlungsspielraums eine angemessene Entscheidung zu treffen, die letztlich auch zur Streichung der Altersgrenze führen kann.
Von den 85 untersuchten Rechtsvorschriften sind nach gegenwärtiger Einschätzung 16 überarbeitungsbedürftig, womit nicht gleichzeitig gesagt ist, dass die anderen 69 Vorschriften zukünftig so bestehen bleiben müssen. Im Ergebnis dieser ersten Bestandsaufnahme führt das Ministerium des Innern mit acht Änderungsvorschlägen die Liste an, davon die meisten im Beamtenrecht. Es folgen das Ministerium der Finanzen sowie das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft mit jeweils drei Änderungen, die Ministerien für Justiz und für Wirtschaft sehen jeweils einmal Handlungsbedarf, während die Ministerien für Bildung, Jugend und Sport, für Wissenschaft, Forschung und Kultur, für Umwelt und Verbraucherschutz sowie für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie diesen derzeitig nicht beanspruchen.
Allerdings wird im Bericht auch darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen mit Landes- bzw. Bundesgesetzen kollidieren und deshalb momentan nicht verändert werden können. Deshalb ist es zu begrüßen, dass im Fazit dieses Dokumentes festgestellt wird, dass bei neuen Rechtsetzungsverfahren die Notwendigkeit und Angemessenheit von Altersvorschriften gesondert zu begründen ist. Das impliziert auch, dass es in Zukunft Rechtsvorschriften geben wird, die eine Altersbegrenzung enthalten werden. Die Notwendigkeit solcher Grenzen ergibt sich insbesondere dann, wenn es um den Schutz der Gesundheit und des Lebens einer Person geht. Dabei kommt dem Kinder- und Jugendschutz eine herausgehobene Bedeutung zu. Dem wurde mit dem vorliegenden Dokument entsprochen.
Die Bestandsaufnahme verdeutlicht, dass es an der Zeit war, diese Überprüfung vorzunehmen. Nun gilt es, die vorgeschlagenen Veränderungen zeitnah umzusetzen. Es wird noch ein langer Weg sein, bis eine Diskriminierung allein des Alters wegen in unserer Gesellschaft keine Rolle mehr spielt. Damit ist das vorliegende Papier eine Momentaufnahme, die es ständig fortzuschreiben gilt. Nicht zuletzt leisten wir als Koalition damit einen Beitrag gegen Diskriminieren, der das Land Brandenburg als drittes Bundesland im Jahr 2011 beigetreten ist, was ich ausdrücklich begrüße. In deren Fokus stehen auch noch andere Diskriminierungsbereiche.
Fassen wir zusammen: Der erste Teil der Aufgabe ist erfüllt. Die Theorie liegt vor. Ziel muss es nun sein, diese zügig in die Praxis umzusetzen. Bis dahin bleibt dies hier ein schön beschriebenes Stück Papier. Nicht mehr und nicht weniger.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Rabinowitsch. - Wir setzen mit dem Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort. Frau Abgeordnete Nonnemacher hat das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf der Besuchertribüne, die Sie trotz der Wirren des Feueralarms noch den Weg hierher gefunden haben! Obwohl wir alle jeden Tag ein wenig älter werden und ältere Menschen in Brandenburg die am stärksten wachsende Bevölkerungsgruppe sind, fehlen realistische Vorstellungen über die Möglichkeiten von älteren Menschen. Dabei zwingt uns eigentlich schon der de
mografischen Wandel, die Potenziale älterer Menschen zu sehen und einzubeziehen. Viele ältere und alte Menschen haben umfassende Kenntnisse und Kompetenzen, die wir nicht brachliegen lassen sollten und die wir in Brandenburg unbedingt brauchen.
In der Öffentlichkeit werden eher die Einschränkungen durch das Alter diskutiert. Da geht es um Altersgrenzen für die Rente und die Frage, ob Ältere noch Auto fahren können oder rechtzeitig ihren Führerschein abgeben, wenn sie nicht mehr fahrtüchtig sind.
Bestehende Mindest- oder Altersgrenzen verhindern, dass sich Menschen mit ihren Fähigkeiten in die Gesellschaft einbringen können. So sind 16-Jährige nicht zu jung, um zu wählen - das hatten wir in Brandenburg ja beschlossen -, und 59-Jährige sind nicht zu alt für einen neuen Beruf.
Aber in der Sozialgesetzgebung, beim bürgerschaftlichen Engagement oder im Versicherungswesen bestehen Vorgaben, die sich am Lebensalter festmachen. So gibt es zum Beispiel laut dem Büro gegen Altersdiskriminierung Altersbegrenzungen bei Schreibwettbewerben; dort wurde ein maximales Beteiligungsalter von 35 Jahren festgelegt Diese Abgrenzung ist diskriminierend, weil eine Schreibanfängerin auch mit 40 oder mit 60 noch gut schreiben kann. Wir verdanken wunderbare Literatur solchen Spätbeginnern, wie zum Beispiel die Lebenserinnerungen der Bäuerin Anna Wimschneider mit dem Titel „Herbstmilch“ zeigen. Auch Eugen Ruge debütierte als Romanautor mit „In Zeiten des abnehmenden Lichts“ im Alter von 57 Jahren.
Wir brauchen eine tiefgreifende Debatte über die Altersbilder in unseren Köpfen. Sie prägen unser Denken und Handeln und lassen uns sinnlose Altersgrenzen festschreiben. Damit wollen wir Unterschiede nicht leugnen, sondern gehen davon aus, dass alle Menschen dieselben Rechte auf Teilhabe, Anerkennung und Selbstbestimmung haben, und orientieren uns daran, wenn wir Diskriminierung aufgrund des Alters auflösen wollen.
Eine gute Zusammenstellung von Altersgrenzen in unseren Rechtsvorschriften haben wir dankenswerterweise durch das erste Maßnahmenpaket des Seniorenpolitischen Programms vorliegen. Diese verdienstvolle Sammlung identifiziert insgesamt 250 altersrelevante Rechtsvorschriften. Letztlich wurden 85 Normen einer detaillierten Prüfung unterzogen.
Um zwei Auffälligkeiten herauszugreifen: In Brandenburg können hauptamtliche Bürgermeister oder Oberbürgermeister - beide Begriffe sind übrigens im Gesetz nicht gegendert - nur solche Personen werden, die am Tag der Hauptwahl das 25. Lebensjahr, aber noch nicht das 62. Lebensjahr vollendet haben. Obwohl rechtlich nichts gegen die Absenkung der Mindestaltersgrenze von 25 spricht, hat der Landtag diese Altersgrenze erst 2012 wieder bestätigt. In den entsprechenden FDP-Anträgen tauchte das auf. In einem anderen Gesetz wurde das Alter des Präsidenten - auch hier sind Frauen sprachlich nicht existent des Landesrechnungshofs auf 40 Jahre festgelegt. Mehrfach wurde im Haushaltskontrollausschuss darüber gestritten, aber Vorschläge zur Aufhebung dieser Altersgrenzen wurden bisher ignoriert.