mung sind? Denn ich denke, September 2013 und jetzt, Januar 2014, und gekündigte Arbeitsverträge der beiden Krankenschwestern mahnen zum schnellen Vollzug und zum Erfolg der Verhandlungsabschlüsse.
Ich kann Ihnen die Frage nicht beantworten, ob es die Verabredung zu einem konkreten Termin gibt, aber vonseiten der AOK besteht weiterhin Gesprächsbereitschaft und die Bereitschaft, weiter zu verhandeln, und ich werde die AOK auch weiterhin dazu auffordern - gar keine Frage.
Vielen Dank. - Wir kommen zu Frage 1481 (Gründungsradar für Hochschulen), gestellt vom Abgeordneten Jürgens.
Gründungen aus Hochschulen durch Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler stellen einen wichtigen Mechanismus für den Wissens- und Technologietransfer dar. Daher ist eine aktive Gründungsförderung für Hochschulen strategisch ganz entscheidend.
Der Stifterverband der Deutschen Wissenschaft hat daher in Verbindung mit dem Bundeswirtschaftsministerium ein Gründungsradar erstellt; im November 2013 wurden die neuesten Ergebnisse vorgestellt.
Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie das Abschneiden der brandenburgischen Hochschulen bei diesem Gründungsradar?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Gründungsradar des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft soll gemessen werden, wie erfolgreich Hochschulen bei der Schaffung einer lebendigen Gründungskultur sind. Ich glaube, wir können mit dem Ergebnis sehr zufrieden sein: Vier Hochschulen aus dem Land Brandenburg gehören zu den 25 % derjenigen Hochschulen mit Vorbildcharakter. Mit Niedersachsen gibt es nur noch ein weiteres Bundesland, das ebenfalls mit vier Hochschulen in dieser Spitzengruppe vertreten ist. Das Ergebnis macht insgesamt deutlich, dass sowohl das Wissenschaftsministerium als auch das Arbeitsministerium sowie das Wirtschafts- und Europaministerium zusammen mit den Hochschulen dabei sind, eine lebendige Gründungskultur aufzubauen. Das heißt aber nicht, dass die anderen Hochschulen keine guten Ergebnisse erreicht hätten. Zwei weitere Hochschulen haben ebenfalls gute bis herausragende Leistungen erzielt: Die BTU Cottbus zählt im Bereich Gründungssensibilisierung zu den führenden Hochschulen.
Meine Damen und Herren! Statistik ist aber nur die eine Seite. Alle beteiligten Häuser und, ich glaube, auch das Parlament wissen, dass wir in der Frage Gründungskultur/Ausgründun
gen an den Hochschulen die Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft als eine ständige Aufgabe ansehen müssen. Deswegen haben die beteiligten Häuser auch sichergestellt, dass wir in der neuen Strukturfondsperiode mit Beginn dieses Jahres in Fragen der Gründungskultur und auch der Gründungssensibilisierung an den Hochschulen weiterhin einen gemeinsamen Weg gehen können. - Danke.
Danke, Herr Minister, auch noch einmal für diese erfreuliche Nachricht. Aber bezogen auf die Förderung des Landes: Gründungen/Ausgründungen entstehen erst einmal sozusagen durch den Impuls aus der Hochschule heraus; das findet statt, wenn sich Wissenschaftler, Wissenschaftlerinnen und Studierende dazu bereitfinden. Sie hatten schon gesagt, dass das Land für die neue EU-Förderperiode Vorsorge getroffen hat. Deswegen zielt meine Frage darauf ab, inwieweit das Land solche Ausgründungen unterstützt - personell, finanziell oder wie auch immer.
Beispielsweise werden über das Wirtschafts- und Europaministerium die sogenannten Technologietransferstellen an den Hochschulen finanziert. Wir haben die Form der Finanzierung umgestellt, transparenter gestaltet, sodass die Hoch- und Fachhochschulen über die Technologietransferstellen das Gründungsgeschehen sehr transparent nachvollziehen und vor allen Dingen intensiv darin eingreifen können.
Zweitens: Zusammen mit Berlin haben wir eine Innovationsstrategie, bei der wir uns auf bestimmte Bereiche im Schwerpunkt konzentrieren, und aufgrund der guten Zusammenarbeit sowohl der Häuser als auch der Universitäten und Hochschulen mit der Wirtschaft sind eine Reihe von Schwerpunktprojekten entstanden, die auch zur Ausgründung führen. Wir haben unter anderem gemeinsam mit dem Infrastruktur- und dem Wissenschaftsministerium sichergestellt, dass an der ehemaligen Fachhochschule Lausitz ein Gründungszentrum gebaut werden kann. Das heißt also, sowohl der Form als auch dem Inhalt nach haben wir die Voraussetzung dafür geschaffen, dass wir auch 2014 bis 2020 die Arbeit im Bereich Gründung/Ausgründung tatsächlich weiter erfolgreich gestalten können. Insofern bin ich mir sicher, dass wir durch die Zusammenarbeit der beteiligten Häuser die Unterstützung leisten können.
Vielen Dank. - Wir kommen zu Frage 1482 (Ausbau der B 169 zwischen Ruhland und Plessa), gestellt vom Abgeordneten Senftleben.
Anfang dieses Jahres berichtete Ministerpräsident Dr. Woidke bei einem Besuch in Senftenberg darüber, dass er für den Ausbau der B 169 zwischen Ruhland und Plessa keine schnellen Lösungen sehe. So sei der Baubeginn bzw. die Fertigstellung der beiden Abschnitte (A13 bis Lauchhammer Süd und Lauch
hammer Süd bis Plessa) mit Blick auf das im Jahr 2015 beginnende Planfeststellungsverfahren möglicherweise nicht mehr in diesem Jahrzehnt - also nicht vor 2020 - möglich, was in der Region bisher mit Sicherheit immer anders diskutiert wurde.
Deswegen frage ich den Straßenbauminister: Wie lautet der aktuelle Sachstand für die beiden Ausbauabschnitte im Hinblick auf den geplanten Baubeginn?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich lege durchaus Wert darauf, dass ich für Infrastruktur und Landwirtschaft zuständig bin.
Oberspreewald-Lausitz und Elbe-Elster haben auch viel mit Landwirtschaft zu tun, insbesondere Elbe-Elster ist ein stark landwirtschaftlich geprägter Kreis.
Die Bundesstraße 169 und die Bundesstraße 101 - Herr Senftleben, Sie kennen das - haben eine wichtige Erschließungsfunktion für Oberspreewald-Lausitz und Elbe-Elster, das muss man im Zusammenhang sehen. Der Ausbau des 14,5 Kilometer langen Streckenabschnitts der B 169 zwischen der A 13, Anschlussstelle Ruhland und Plessa, wird als zweistreifiger Querschnitt mit abschnittsweisen Überholstreifen geplant. Das ist ein Unterschied zu 2+1, aber auch eine Verbesserung der Erschließung und natürlich der Verkehrssicherheit.
Für den ersten Abschnitt von der A 13 bis Lauchhammer Süd liegt der technische Entwurf vor. Zurzeit erfolgen die verwaltungsinterne Prüfung und die Genehmigungsphase. Nach Abstimmung mit dem Bund werden auf dieser Grundlage die Planfeststellungsunterlagen erarbeitet - Herr Ministerpräsident war vor Ort. Das Planfeststellungsverfahren soll ab 2015 durchgeführt werden. Es gibt jetzt wie immer Schwierigkeiten, weitere konkrete Daten zu nennen, weil damit auch Rechtsfolgen und Klagerisiken verbunden sind.
Für den zweiten Abschnitt von Lauchhammer-Süd bis Plessa werden derzeit die Entwurfsunterlagen erstellt. Auch hier wird nach der Prüf- und Genehmigungsphase ein Planfeststellungsverfahren zur Erlangung des Baurechts erforderlich. Der Bau erfolgt abschnittsweise in Abhängigkeit von der Erlangung des Baurechts und von der notwendigen Mittelfreigabe seitens des Bundes.
Hierzu eine grundsätzliche Bemerkung: Ich durfte dem Koalitionsvertrag von Schwarz-Rot zustimmen. Ich habe das getan und mich diesbezüglich schon öffentlich geoutet. Ich bin froh, dass der Koalitionsvertrag ein Plus für die Infrastruktur vorsieht. Das rechne ich auch ein Stück weit mir selbst und dem Bundesminister a. D., Dr. Ramsauer, zu. Die Debatte hat mit meinem Vorsitz der Verkehrsministerkonferenz angefangen, aber auch die 5 Milliarden Euro, die im Koalitionsvertag stehen, müssen durch vier geteilt werden. Da werden nicht alle Wünsche in Erfüllung gehen, und es wird auch weiterhin eine Länderquote Brandenburg geben. Wie das konkret aussieht,
werden wir mit dem neuen Bundesminister auf der Verkehrsministerkonferenz zu beraten haben. Ich hoffe, dass die gute Zusammenarbeit auch mit seinem Staatssekretär Bomba weitergeht, aber der Bundesminister muss entscheiden, wie diese Strukturen dort neu geordnet werden.
Brandenburg hat ein großes Interesse am Ausbau dieses Abschnitts. Herr Senftleben, Sie wissen auch, dass es uns gemeinsam gelungen ist, die Ortsumgehung Bad Liebenwerda in Bau zu bringen, was auch mit dem Gesamtprojekt zu tun hat. - Ich sehe, es gibt weiteren Fragebedarf.
Vielen Dank. Erst einmal sind wir sehr erfreut, dass Sie sich auch für die Große Koalition freuen - das ist ein wichtiger Hinweis.
Jetzt unabhängig davon die Fragen. Erstens: Herr Minister, vor Ort gab es zu dem Thema schon viele Beratungsrunden, und der Ausbau ist auch deshalb wichtig, weil gerade in dieser Region infrastrukturell die Wirtschaft den Bedarf hat, schnell an und auf die Autobahnen zu kommen. Die Wirtschaft hatte zumindest nach meiner Information bisher andere Informationen zu Baubeginn und Bauende. Deswegen ganz konkret meine Frage, wie Sie es zukünftig mit der Kommunikation mit den entsprechenden Firmen und Kommunen halten und ob Sie das gemeinsam mit uns vor Ort nachholen werden.
Zweite Frage: Sie erwähnten nebenbei, dass nun möglicherweise ein zweistreifiger Ausbau mit einer Überholspur geplant sei. Ich weise darauf hin, dass Sie damit nach meiner Information heute vom ursprünglichen LeiLa-Konzept abgerückt sind. Dieses Konzept sah nämlich einen dreistreifigen Ausbau vor so, wie es bisher bereits bei der Bundesstraße 169 Richtung Senftenberg und weiter Richtung Cottbus erfolgt ist.
Meine Frage: Haben Sie damit dieses LeiLa-Konzept heute zum Teil verändert, „beerdigt“ oder zumindest anders aufgestellt?
Herr Senftleben, Sie haben die wirtschaftliche Notwendigkeit hervorragend dargestellt. Es hat natürlich auch diesen Ausbau betreffend wirtschaftliche Gründe. Der Landkreis Elbe-Elster ist benachteiligt; denn er ist der einzige Landkreis ohne Autobahnanbindung. Das hat natürlich weiterhin Priorität.
Zu Ihrer Frage bezüglich des Ausbaus mit Überholstreifen kann ich Folgendes sagen: Das ist etwas, was das Ganze hinsichtlich
Grunderwerb und anderer Dinge planungstechnisch vereinfachen kann. Auch dieser Ausbau sorgt für eine entsprechende Leistungsfähigkeit. Es bleibt die Priorität der B169 und der B101 bestehen. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank. - Die Frage 1483 (Zukünftige Arbeit des Landes- labors Berlin-Brandenburg) stellt der Abgeordnete Müller.
Das Landeslabor wird gemeinsam von den Bundesländern Brandenburg und Berlin betrieben und nimmt unter anderem wichtige Aufgaben im Bereich Verbraucherschutz wahr. Ende 2013 - ich meine, es war am 23. Dezember und quasi ein Weihnachtsgeschenk - wurde eine Vereinbarung zwischen den beiden Ländern zur Finanzierung der Einrichtung in den nächsten fünf Jahren geschlossen.
Ich frage daher die Landesregierung: Welche Auswirkungen hat diese Vereinbarung auf die Absicherung der Personalkapazitäten im Landeslabor und die zukünftige Finanzierung durch das Land Brandenburg?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Norbert Müller, ich hoffe, es hat sehr gute Auswirkungen auf die Entwicklung des Landeslabors. Für die nächsten fünf Jahre - also bis 2018 - haben wir die finanzielle Grundlage geschaffen, dass die Leistungen im gemeinsamen Landeslabor erbracht werden können. Ich glaube, das ist eine gute Grundlage für eine solide und zukunftsorientierte Arbeit.
Seit dem 01.01.2013 gibt es eine einheitliche Preisliste. Diesbezüglich gab es zahlreiche Vorarbeiten und Auseinandersetzungen. Mit dieser Kosten- und Leistungsrechnung, auf deren Basis die einheitliche Preisliste erstellt werden konnte, sind wir gemeinsam mit dem Kollegen Heilmann aus Berlin - einen großen Schritt vorangekommen.
Zudem konnten wir die überfälligen Personaleinstellungen vornehmen, um die personellen Zielzahlen von 475 Stellen vollständig zu erreichen. Diesbezüglich sind wir auf einem guten Weg.
Es wurden insgesamt 24 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter neu eingestellt, und zehn weitere Einstellungen erfolgten zusätzlich für Krankheits- und Elternzeitverfahren.
Mit dieser finanziellen Leistung und mit der Reaktion auf die personelle Situation ist das Landeslabor sehr gut vorbereitet, die Leistungen in den nächsten Jahren zuverlässig zu erbringen.