Protocol of the Session on January 22, 2014

Zweitens, die Höhe der Landesförderung: Die Musikschulen in Brandenburg beklagen die zu geringe finanzielle Ausstattung. Das vorliegende Gesetz regelt vieles und verlangt von den Musikschulen auch so einiges, insbesondere die eingeführten Qualitätsstandards, eine höhere Förderung für Musik- und Kunstschulen legt es jedoch nicht fest. Die finanzielle Förderung seitens des Landes bleibt also exakt die gleiche. Die Verärgerung der Landkreise und Kommunen über die festgelegte Mindestförderhöhe insgesamt ist verständlich. Und jetzt schiebt die Landesregierung wieder einmal die Hauptverantwortung, die Hauptlast auf andere ab, speziell auf die Kommunen. Vor dem Hintergrund dieser finanziellen Ausstattung und Regelung ist es fast schon eine Unverschämtheit der Landesregierung, zukünftig für das Genehmigungsverfahren und die Anerkennung als Musik- und Kunstschule Gebühren erheben zu wollen.

(Beifall CDU und der Abgeordneten von Halem [B90/ GRÜNE])

Das Paradoxe daran ist ja eben: Zum einen ist die Anerkennung als Musik- und/oder Kunstschule Grundvoraussetzung für den Erhalt der monetären Zuwendungen, zum anderen werden aber die Gebühren, die eigentlich den Musikschulen zugute kommen sollten, in öffentliche Gelder des Landeshaushalts zurückgeführt bzw. fremd eingesetzt. Das Geld kommt also nicht dorthin, wo es hin sollte.

Aus den hier genannten Gründen können wir als FDP-Fraktion dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht zustimmen. Allerdings begrüßen wir ausdrücklich den vorliegenden Änderungsantrag der CDU-Fraktion, der ergänzt, was die Landesregierung versäumt hat, nämlich: Die Qualität des Unterrichts an Musikund Kunstschulen darf nicht aus Quantitätsgründen leiden. In dem vorliegenden Änderungsantrag wird auf die Schülerzahl an den Schulen als Bemessungsgrundlage für die landesseitige Förderung verzichtet, wie wir das als FDP im Ausschuss auch gefordert haben. Außerdem werden finanzielle Eckzahlen festgeschrieben, die im vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung fehlen. Die landesseitige Fördersumme wird ab dem Jahr 2015 um 310 000 Euro erhöht, ohne dabei den aktuell beschlossenen Haushalt zu berühren. Außerdem werden die Förderprogramme „Klasse: Musik“ und „Klasse: Kunst“, die Musik und Kunst unter anderem in Kindertagesstätten und Schulen weiter fördern, im Gesetz festgeschrieben, und die Programme laufen bereits und sind im aktuellen Haushalt festgehalten. Also kann man hier sehr viel mehr machen, als die rotrote Koalition vorlegt. Die Festschreibung im Gesetz garantiert die Fortführung eben dieser Programme in einer hohen Qualität.

Auch den vorliegenden Entschließungsantrag der CDU begrüßen wir als FDP-Fraktion, da er gute und exzellente Leistungen würdigt und die Motivation derjenigen Menschen, die sie erbringen, erhöhen kann. Dies wird in unserem Land viel zu wenig getan. - Recht herzlichen Dank.

(Beifall FDP und vereinzelt CDU)

Die Abgeordnete von Halem setzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN fort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wer musiziert, ist besser in Mathe. Das mag erst einmal absurd klingen, es stimmt aber, wie wissenschaftliche Expertisen unter anderem von Prof. Martin Korte von der TU Braunschweig bestätigen. Musik ist gut für die Seele, die eigene und die derer, die zuhören dürfen, und außerdem gut für schulische Lernerfolge, weil es die Kommunikation zwischen den Gehirnhälften auf besondere Weise trainiert. Ob das umgekehrt für Mathe auch gilt, konnte ich nicht herausbekommen. Gerade für Kinder und gerade in einer Zeit, in der wir wissen, dass die Versorgung mit Musiklehrerinnen und -lehrern insbesondere an den Grundschulen schwierig ist, kommt den Musikschulen deshalb eine besondere Bedeutung zu.

Dass die Kunstschulen mit in das Gesetz aufgenommen wurden, ist ausdrücklich zu begrüßen. Unerfreulich ist aber, dass sich mit diesem Zusammenschluss die finanzielle Situation für die Musikschulen verschlechtern kann. Die Mittel für die Musikschulen wurden 2003 von 3,6 auf 2,2 Millionen Euro gekürzt. Seitdem sind die Schülerzahlen um ein Viertel gestiegen, die Personalkosten gut um die Hälfte. Trotzdem soll mit dem neuen Gesetz die Landesförderung auf dem Niveau von 2003 verbleiben. Der Landesanteil an den Gesamtkosten der Einrichtung lag vor der Kürzung bei 15 % und ist jetzt auf 9 % geschrumpft. Das ist das, was Sie, Frau Theiss, „verantwortliche Landespolitik“ genannt haben. Auch die Förderung der bisher geförderten drei Kunstschulen mit 90 000 Euro in das Gesetz zu übernehmen bedeutet, dass ein weiterer Ausbau der Kunstschulen zusätzlich zulasten der Musikschulen ginge. Wollen wir das angesichts der Debatte um Ganztagsschulen, der Vernetzung zu regionalen Bildungslandschaften, angesichts des Mangels an ausgebildeten Lehrkräften für Kunst und Musik insbesondere in den ländlichen Regionen und insbesondere an den Grundschulen wirklich? Unsere Antwort sollte sein: Nein! Wir haben deshalb die Erhöhung der Förderung auf 5,2 Millionen Euro für die Musikschulen und 400 000 Euro für die Kunstschulen beantragt, leider ohne Erfolg. Die Antwort der SPD und der Linken ist nämlich letztlich ein Ja. Vielleicht ist das konsequent angesichts der Ablehnung der Volksinitiative, für die zwar genug Unterschriften gesammelt worden waren, übrigens auch von der Linken, die der Landtag mit seiner rotroten Mehrheit dann aber ablehnte.

(Zuruf der Abgeordneten Kaiser [DIE LINKE])

Beschlossen wurde Anfang 2010 nur der wenig verheißungsvolle Auftrag an die Landesregierung, „das Musikschulgesetz einschließlich der bestehenden Förderinstrumentarien und der Finanzsystematik zu evaluieren und entsprechend zu novellieren“. Was so etwas heißt, haben wir ja mittlerweile gelernt. Fakt ist: Wir haben auch hier wieder eine rote Laterne. Das Land Brandenburg stellt im Vergleich der Bundesländer den geringsten Zuschuss für Musikschulen, Musikhochschulen und Musikgymnasien - letztere haben wir gar nicht - bereit. Es sind gerade mal 2,04 Euro pro Kopf und Jahr. Im Vergleich dazu investiert Sachsen 7,24 Euro.

(Frau Blechinger [CDU]: Dafür haben wir Schüler- BAföG!)

- Ja, stimmt, wir haben das Schüler-BAföG.

Kommunen und Eltern tragen die Hauptlast bei der Finanzierung. Das ursprünglich angestrebte Ziel der Drittelfinanzierung des Landes ist in weite Ferne gerückt. Sämtliche Tarifanpassungen werden weiterhin die Kommunen finanzieren müssen, obwohl sie dazu kaum in der Lage sind. Im Gegenteil, viele Kommunen sind im Rahmen der Haushaltssicherung gezwungen, bei den freiwilligen Ausgaben zu kürzen oder ganz darauf zu verzichten. Wahrscheinlich werden aus festangestellten Musiklehrern zunehmend Honorarkräfte. Schon 1999 bis 2009 wuchs der Anteil der Honorarkräfte um 8 %, während festangestellte Vollzeitkräfte um 10 % abgebaut wurden. Wie sollen die Träger befähigt werden, Kinder aus sozial benachteiligten Familien zu unterrichten? Ihr Anteil betrug 2008 laut Evaluierung gerade einmal 3,9 % der Gesamtschülerschaft. Es wäre deshalb ein wichtiges Signal gewesen, wenigstens - wie die CDU das fordert - das erfolgreiche Landesprogramm „Musische Bildung für alle“ in das Gesetz aufzunehmen und in die reguläre Landesförderung zu integrieren.

(Vereinzelt Beifall CDU)

Aber auch auf dieses Bekenntnis hat die Landesregierung verzichtet. Das ist die Stärkung der kulturellen Bildung in unserem Land, wie sie wirklich aussieht, allen Lippenbekenntnissen der kulturpolitischen Strategie 2012 und dem Konzept kulturelle Bildung zum Trotz. Wir lernen: Konzepte sind das eine, rot-rote Wirklichkeit ist das andere.

(Beifall B90/GRÜNE und CDU)

Aber so hat Bildung in Brandenburg Priorität.

(Beifall B90/GRÜNE)

Während der Abgeordnete Hoffmann ans Rednerpult tritt, begrüße ich unter unseren Gästen eine Gruppe von Seniorinnen und Senioren aus Beeskow. Herzlich willkommen im Landtag zu Brandenburg!

(Allgemeiner Beifall)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist schon etwas ärgerlich, zu diesem Gesetzentwurf sprechen zu müssen, weil die Erwartungen ja doch ziemlich hoch waren. Wenn wir den Gesetzentwurf bewerten und heute eine Entscheidung treffen wollen, dann müssen wir uns schon noch einmal daran erinnern, was eigentlich der Ausgangspunkt war, um es überhaupt anzugehen, nämlich ein neues Gesetz zur Förderung von Kunstund Musikschulen im Land Brandenburg verabschieden zu können.

Zuerst einmal war - es wurde bereits genannt - die Volksinitiative „Musische Bildung für alle“, und es gab einen Landtagsbeschluss dazu, der umzusetzen war, nämlich bis 2010 sollten die Musikschulen evaluiert werden, und es sollte ein erster Entwurf für ein neues Gesetz vorgelegt werden. Das ist nun alles ein bisschen später geworden - und nicht besser. Richtig ist, dass Kunstschulen gefördert und den bisher in diesem Zusammenhang privilegierten Musikschulen gesetzlich gleichge

stellt werden sollten. Wenn dann aber lediglich die auch bisher veranschlagten 90 000 Euro für Kunstschulen dazukommen, heißt das im Klartext, dass die Förderung von Kunstschulen gemeinsam mit Musikschulen oder im Verbund gar nicht möglich ist.

(Beifall B90/GRÜNE)

Wir hatten - und das ist wirklich eine Herausforderung für unser Land - trotz sinkender Schülerzahlen an den allgemeinbildenden Schulen ständig steigende Schülerzahlen an Musikschulen, ein sehr positives Ergebnis, und da kann mir keiner sagen, dass das nicht positiven Einfluss auf das soziale Gefüge unseres Landes, auf das kulturelle Klima in unserem Land überhaupt haben kann.

Wir hatten mit der Herausforderung zu tun, Menschen zu motivieren, den Beruf einer Lehrkraft an einer Musikschule zu ergreifen, denn die Bezahlung war einfach schlecht; das betraf nicht nur die Honorarkräfte, aber die vor allem.

Es war erkannt worden, dass der Anteil der Landesförderung stetig zurückging und der Anteil der Eltern und der Kommunen an der Finanzierung der Angebote für Musikschülerinnen und Musikschüler beständig stieg. Wir hatten auch zur Kenntnis zu nehmen, dass es doch etwas kompliziert ist, auf Bundeswettbewerben und internationalen Wettbewerben weiterhin gut bestehen zu können, wenn in der Talentsuche ein Bruch entsteht, weil eben manches nicht so gut möglich war wie gedacht. Es war auch die Aufgabe zu bestimmen, dass an den Musikschulen natürlich viel intensiver auf ein Musikstudium vorbereitet werden sollte. Außerdem sollte bei den Zugangsbedingungen mehr soziale Gerechtigkeit erreicht werden.

Was kam heraus? Selbst das Projekt „Musische Bildung für alle“ bleibt außerhalb des Gesetzes. Ich verstehe nun wirklich nicht, warum man das nicht hineinnimmt; denn das Geld ist ja vorgesehen. Warum will man das nicht ins Gesetz nehmen oder noch besser - wie es die Kollegin Heinrich vorschlägt - gleich noch ein Projekt „Klasse: Kunst“ auflegen?

(Beifall B90/GRÜNE sowie der Abgeordneten Frau Hein- rich und Burkardt [CDU])

Warum die Gemeinnützigkeit beim Anerkennungsverfahren plötzlich keine Rolle mehr spielen sollte, versteht kein Mensch. Warum die Fördersystematik so seltsam und eigentlich nur aus Kostengründen geändert werden soll - es ist überhaupt nicht zu erkennen, dass inhaltliche Dinge eine Rolle spielen -, bleibt sicherlich auch ein Geheimnis. Alle, die angehört wurden, hatten dazu eine andere Position, und ich verstehe nicht, warum die Fachmeinung beim Gesetz selbst so wenig berücksichtigt wurde.

(Beifall B90/GRÜNE sowie vereinzelt CDU)

Ich verstehe auch nicht, warum man so wenig Vertrauen in den Fachverband und in die Musikschulen vor Ort hat, warum ständig von irgendwelchen Überprüfungen und Evaluierungen durch Dritte die Rede sein muss, die dann wahrscheinlich bloß wieder Geld kosten. Also kurz und gut: Das ist nicht so doll. Diesem Gesetz ist nicht zuzustimmen. Ich rechne mit einer Volksinitiative und wünsche ihr viel Glück und Erfolg.

(Beifall B90/GRÜNE und der Abgeordneten Heinrich [CDU])

Es spricht Ministerin Dr. Kunst für die Landesregierung.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vieles wurde in dieser Debatte bereits gesagt, sodass ich mich auf einige Punkte konzentrieren kann. Wichtig ist, noch einmal auf die Genese des Brandenburgischen Musik- und Kunstschulgesetzes und der jetzigen Entschließung zum Antrag zu verweisen. Es ging tatsächlich in erster Linie um die Evaluation der Musikschulen, um die Anpassung des Gesetzes und um die Bewertung, wie die Aufgaben von den Musik- und Kunstschulen im Hinblick auf Breitenförderung einerseits und Spitzenförderung andererseits wahrgenommen wurden.

Es ist uns als Landesregierung wichtig, eine stabile flächendeckende kulturelle Bildungsarbeit zu gewährleisten. Wir wollen, dass junge Menschen die Möglichkeit haben, musische Kompetenzen zu erlangen. Dabei sind die Musik- und Kunstschulen eines der zentralen Standbeine der kulturellen Bildungsarbeit. Es ist mir ein wirkliches Herzensanliegen, die vortreffliche Arbeit der Kunst- und Musikschulen vor Ort an dieser Stelle ganz ausdrücklich hervorzuheben.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Auch wenn das bisherige Gesetz die positive Entwicklung mit ermöglicht hat, war es notwendig, die Gesetzesnovellierung in Angriff zu nehmen. Dafür war eine entsprechende Zeit nötig. Wir haben uns diese Zeit genommen, denn es ging nicht um einen Schnellschuss, sondern um die systematische Evaluierung mit Befragung der Musikschulen, um die richtigen Schlüsse zu ziehen und diese gerade auch unter Einbeziehung der betroffenen Institutionen zu beraten. Aber es ging auch um die Monita des Landesrechnungshofes; ich möchte nur noch einmal darauf verweisen. Damit im Zusammenhang steht natürlich auch das Procedere der Anerkennungsverfahren für Musikschulen.

Die wichtigsten Gründe für das neue Gesetz möchte ich noch einmal anreißen. Erstens: Wir wollen die Qualität der Musikund Kunstschulen sichern. Dazu ist es erforderlich, das Anerkennungsverfahren in regelmäßigen Abständen zu wiederholen. Eine Überprüfung alle fünf Jahre ist eine sachgerechte Lösung. Das ist für die Musikschulen ein überschaubarer Zeitraum, und gleichwohl ist das Intervall ausreichend lang. Die einzelne Schule hat Planungssicherheit und kann ihre Arbeit kontinuierlich gestalten, und das Anerkennungsverfahren ist völlig unabhängig davon, ob sie gemeinnützig ist oder nicht.

Zweitens: Die Kunstschulen bekommen die Möglichkeit, am Musik- und Kunstschulgesetz zu partizipieren. Das ist wirklich etwas Neues und etwas, was dieses Gesetz auszeichnet. Erstmalig werden die Qualität und ein Förderanspruch im Kunstschulbereich gesetzlich gesichert. Auch darum ging es.

Drittens: Mit dem neuen Gesetz wird das Problem zu langer Wartezeiten an den Musikschulen verstärkt angegangen. Die Zahl derjenigen, die auf einen Unterrichtsbesuch warten, ist zu hoch; das haben wir schon verschiedentlich gehört. Wir brauchend daher einen vernünftigen Ausgleich zwischen Einzelund Gruppenunterricht. Deshalb wollen wir das Abrechnungssystem, das bisher nur auf die erteilten Stunden abhob, weiter

entwickeln. Dadurch wird ein Anreiz geschaffen, wieder mehr Gruppenunterricht anzubieten und damit mehr Schülerinnen und Schüler zu erreichen. Gruppenunterricht ist dabei nicht per se schlechter als Einzelunterricht, denn es ist belegt, dass im musikalischen Bereich gerade im Zusammenspiel pädagogisch wertvolle Erfahrungen gesammelt werden können. Dabei ist es allerdings nicht so, wie von Frau Heinrich vorhin angerissen, dass der kostenintensivere Einzelunterricht massiv eingeschränkt wird.

(Frau Heinrich [CDU]: Natürlich!)

Der Anteil der Jahresunterrichtsstunden fließt weiterhin zu einem ganz erheblichen Anteil in die Bemessungsgrundlage der Förderung ein. Also eine spezielle Talentförderung bleibt weiterhin möglich.

(Frau Heinrich [CDU]: Sie schaffen den Anreiz zu Mas- se!)

Meine Damen und Herren! In der öffentlichen Debatte wurde in den letzten Wochen seitens Verschiedener bemängelt, das Land gebe zu wenig Geld für die Musik- und Kunstschulen aus, und es klang auch heute noch einmal intensiv an.

Lassen Sie mich einen Punkt dazu ausführen. Die Finanzierung der gesetzlich förderfähigen Musikschulen, von denen sich die weitaus meisten in Trägerschaft der Kommunen befinden, erfolgt wie auch in anderen Ländern immer über verschiedene Quellen; auch das war schon genauer erläutert worden. Das Land unterstützt die gesetzliche Förderung mit 2,6 Millionen Euro und ist damit verlässlich für die Träger. Es handelt sich um einen garantierten Förderanspruch, wie es ihn sonst nur in wenigen anderen Bundesländern gibt. Über diese unmittelbare Förderung der Musikschulen hinaus stellt das Land jährlich 450 000 Euro für die Geschäftsstelle und für Projekte des Landesverbandes der Musik- und Kunstschulen zur Verfügung. Die Arbeit des Verbandes umfasst zu einem großen Teil Serviceleistungen für die geförderten Musikschulen. Weiterhin finanziert das Land jährlich mit 1,3 Millionen Euro das Projekt „Musische Bildung für alle“, mit dem unter anderem ganz wesentlich auch die Arbeit der Musikschulen unterstützt wird, und zwar gerade dort, wo es darum geht, Kinder und Jugendliche zu erreichen, die sonst nicht von Angeboten dieser Art profitieren. Das ist eine Steigerung der Mittel in dieser Wahlperiode um rund 50 %. Die Aufwendungen des Landes zugunsten von Musikschulen sind in der laufenden Wahlperiode erheblich gestiegen und nicht etwa gesunken.

Meine Damen und Herren von der CDU, Sie legen uns gleich zwei Anträge vor. Mit Datum vom 14. Januar präsentierten Sie einen Gesetzentwurf, der sich auch strukturell deutlich von dem der Landesregierung abgrenzt. Wenn ich Ihr Petitum einmal so zusammenfassen darf: Sie wollen das alte Gesetz behalten. Hierzu kann ich Ihnen nur sagen: Es gab nun einmal eine Evaluierung des Musikschulgesetzes, und daraus resultieren Handlungsbedarfe.

Ein paar Beispiele: Die Bemessung der Förderung nach der alten Systematik verursacht einen erheblichen Bürokratieaufwand - diesen möchten Sie gerne behalten. Die Regelungen für die Qualifikation der Leitungspersonen im alten Gesetz sind unpräzise und führen zu Auslegungsproblemen - das möchten Sie gerne beibehalten. Der Landesrechnungshof hat uns mit

nachvollziehbaren Argumenten zur Befristung der staatlichen Anerkennung aufgefordert - das hätten Sie gern unbefristet. Mehr muss ich dazu wahrscheinlich nicht sagen. Es hilft also nichts, diejenigen Dinge nicht zu machen, die für die Zukunft wichtig sind.