Im Bereich des Zugangs zu einem Masterstudium wird ebenfalls eine Öffnung vorgenommen. Für besondere weiterbildende und künstlerische Masterstudiengänge kann in Zukunft im Einzelfall an die Stelle des Bachelor-Abschlusses eine Eignungsprüfung treten.
Außerdem können Studienbewerber, deren im Ausland erworbene Qualifikationsnachweise nicht der deutschen Hochschulzugangsberechtigung gleichgestellt sind, die Studienzulassung alternativ über eine Zugangsprüfung erhalten.
Durch diese Maßnahmen erhalten beruflich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber bessere Chancen im gesamten Bildungs- und Lebenslauf. Zugleich kann ein Beitrag zur Deckung des akademischen Fachkräftemangels geleistet werden. Schließlich wird die Internationalisierung auch unserer Hochschulen gefördert.
Brandenburg erreicht mit diesem Gesetz die weiteste Öffnung des Hochschulzugangs im Bundesvergleich. Ähnlich weitgehende Regelungen gibt es in dieser Konstellation in keinem anderen Hochschulgesetz, sodass wir dabei ganz neue Wege ge
hen. Ich möchte allerdings betonen: Es geht nicht um eine Konkurrenz zwischen beruflicher und akademischer Qualifizierung. Der breitere Hochschulzugang soll vielmehr den Korridor weiter öffnen, durch den Übergänge zwischen den beiden Systemen in beide Richtungen möglich sind, also zwischen beruflicher und akademischer Qualifikation.
Das gilt zum Beispiel für Berufstätige, für die es schwierig ist, nach Jahren eine fehlende - auch formale - Qualifikation nachzuholen, die sich aber über ein berufsbegleitendes Masterstudium neue Chancen eröffnen können. Es ist zum Beispiel auch für beruflich qualifizierte junge Leute interessant, die durch eine akademische Qualifizierung in Unternehmen quasi als Bindeglieder von der Praxis zu Forschung und Entwicklung wirken können. Für uns in Brandenburg gilt mit diesen Ansätzen: Wir wollen Schulabgängern, aber auch Berufstätigen möglichst viele Bildungschancen und Qualifizierungswege öffnen und belegen das auch mit den Ansätzen im Gesetz.
Zweites großes Thema der Gesetzesnovellierung ist die Sicherung guter Arbeit an den brandenburgischen Hochschulen. Durch eine Zielbestimmung im Hochschulgesetz wird dies ganz deutlich unterstrichen. Weiterhin ist die Regelung zu den Lehrbeauftragten überarbeitet worden. Deren Situation, vor allem deren Absicherung an Hochschulen soll damit verbessert werden. Nicht zuletzt, um den Hochschulen in diesem Bereich mehr Möglichkeiten zu eröffnen, hat das Land die Stellenpläne der Hochschulen flexibler gestaltet und damit die Voraussetzungen geschaffen, dass Hochschulen im Rahmen der Hochschulverträge zusätzliche Möglichkeiten erhalten, auch unbefristete Beschäftigungsverhältnisse für Tarifangestellte einzugehen.
Drittens. Die Mitwirkung der Studierenden wird gestärkt. Es ist vorgesehen, dass die Gruppe der Studierenden in den Selbstverwaltungsgremien der Hochschulen in Angelegenheiten von Studium und Lehre mit mindestens 30 % vertreten ist. Außerdem wird die Landeskonferenz der Studierendenschaften bei Gesetzesvorhaben, die studentische Belange berühren, zwingend anzuhören sein.
Viertens. Die Qualitätssicherung in Promotionsverfahren wird verbessert. Hierbei geht es um ein wirksames Instrument gegen wissenschaftliche Plagiate. Das ist in den letzten Jahren durch alle Gazetten gegangen. Der Abschluss von Promotionsvereinbarungen wird gesetzlich vorgeschrieben; somit werden die Rechte, aber auch die Pflichten von Promovierenden schärfer umrissen und die Betreuungspflichten und die Regeln in den Universitäten genauer gefasst.
Last, but not least: Mit dem Gesetzentwurf wird das Hochschulgesetz zukünftig insgesamt in einer geschlechtergerechten Sprache formuliert sein.
Nach der Neuordnung der Hochschulstruktur in der Lausitz, der Hochschulentwicklungsplanung bis 2025 und den Hochschulverträgen folgt mit diesem Gesetzentwurf ein weiterer wichtiger Schritt zur Weiterentwicklung des brandenburgischen Hochschulsystems.
Der Vorlage dieses Gesetzentwurfes vorausgegangen sind unter anderem Gespräche mit Vertretern und Vertreterinnen aus Hochschulen und Gesellschaft, ein Online-Beteiligungsverfahren, in dem mehr als 100 Anregungen gemacht und eine ganze Reihe
davon aufgegriffen wurden. Ein Beispiel dafür sind die Regelungen zur sogenannten Zwangsexmatrikulation, die jetzt anders aussehen.
Die Maßnahmen zur Hochschulentwicklung im Land Brandenburg sind aufeinander abgestimmt. Sie sind, wie man so sagt, aus einem Guss. Dies möchte ich kurz an zwei Beispielen belegen: So entsteht etwa in der Lausitz mit dem College eine Einrichtung, die gerade denjenigen den Erwerb erforderlicher Qualifikationen ermöglicht, die nicht über den klassischen Weg zur Hochschule verfügen. Dadurch wird unter anderem der erweiterte Hochschulzugang systematisch und pilothaft flankiert. Die verbindlichen Finanzzusagen des Landes und die gerade abgeschlossenen Hochschulverträge ermöglichen den Hochschulen Planungssicherheit über einen Zeitraum von fünf Jahren. Das wiederum schafft die Voraussetzung für die Schaffung sicherer Arbeitsmöglichkeiten und längerer Arbeitsverträge.
Mit der Novellierung des Hochschulrechts bringen wir unsere Hochschulen weiter voran. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. - Ich danke Ihnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sie haben den Entwurf sehr ausführlich vorgestellt, sodass ich dies heute nicht tun muss. Zudem haben wir dazu noch eine Anhörung im Ausschuss.
Ich will Ihnen deutlich sagen, dass wir die Veränderungen im Hochschulgesetz generell unterstützen. Ich glaube, dass sie den neuen Bedingungen, denen die Hochschulen ausgesetzt sind, entsprechen. Eine Universität erfindet sich ja ständig neu. Von daher ist es notwendig, auch diese Regelung anzupassen. Zudem erfordern KMK-Beschlüsse, dass wir dieses Gesetz erneuern.
Warum Sie, Frau Kunst, es allerdings im Wege eines Ablösegesetzes durchführen, erschließt sich mir nicht ganz. Warum muss ein altes Gesetz abgelöst werden und ein neues Gesetz kommen, wenn doch 90 % der Strukturen und Paragrafen eigentlich so bleiben, wie sie sind?
Trotzdem unterstützt die CDU-Fraktion es, wenn die Autonomie der Hochschulen gestärkt wird und Maßnahmen ergriffen werden, um die Leistungsfähigkeit unserer Hochschulen zu verbessern. Bei der vorgesehenen Internationalisierung und Flexibilisierung, bei der Aufwertung der Studienberatung und den erweiterten Möglichkeiten, Scheinimmatrikulationen zu erschweren, werden wir Sie klar und deutlich unterstützen. Auch die Straffung von Berufungsverfahren, insbesondere innerhalb unseres Bundeslandes, ist ein Ansatz, der zur Entbürokratisierung und zu einem effizienteren Hochschulsystem beiträgt und weitere Unterstützung von uns erfährt.
Deshalb bedauere ich, dass wir solche ausgewogenen gesetzlichen Bestimmungen nicht in allen Bereichen der Bildungspo
litik in unserem Land vorweisen können. Insofern freue ich mich, dass sich die Wissenschaftsministerin bei dieser Vorlage zumeist von fachlichen und praxistauglichen Gesichtspunkten hat leiten lassen. Doch es gibt natürlich Dinge, die wir noch im Ausschuss diskutieren wollen. Deshalb freue ich mich auf die Anhörung. Es geht um Dinge wie Zwangsexmatrikulationen, den Zugang zu unseren Hochschulen, die Honorierung von Wissenschaftlichen Mitarbeitern, die Ausgestaltung von Stiftungsprofessuren, die engere Verbindung von Wirtschaft und Wissenschaft. All dies wird noch Thema im Ausschuss sein. Deswegen freue ich mich auf die Beratung und die Anhörung. Dann sehen wir uns hier wieder und diskutieren erneut. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten hier heute in 1. Lesung das Ablösegesetz zum Brandenburgischen Hochschulgesetz. Herr Prof. Dr. Schierack, ich sage Ihnen später noch ein Wort dazu, was mit „Ablösegesetz“ wirklich gemeint ist.
Dieses Gesetz bildet den Rahmen für alles, was an Hochschulpolitik hier bei uns in Brandenburg stattfindet. In einem intensiven Prozess und im stetigen Austausch aller Beteiligten miteinander ist das Gesetz auf den Weg gebracht worden. Ich möchte exemplarisch nur zwei Dinge nennen:
Zum einen gab es - die Ministerin hat es schon erwähnt - das Online-Beteiligungsverfahren, das von den Statusgruppen der Hochschulen und besonders von den Studierenden kräftig genutzt wurde. Zum anderen tagte die Brandenburgische Hochschulkonferenz und beriet im Vorfeld über diese Gesetzesänderung, was ich sehr zielführend fand. Darüber hinaus habe ich selbst vor allem mit den Hochschulgruppen, mit Studierenden, den Gleichstellungsbeauftragten unserer Hochschulen, aber auch mit den Hochschulleitungen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gesprochen.
Nun ist es nicht ungewöhnlich, dass ein Landesgesetz während einer fünfjährigen Wahlperiode unter die Lupe genommen wird und es zur Novellierung kommt. Beim Hochschulgesetz gab es in den vergangenen Jahren mehrfach Novellierungen. Allererster Auslöser waren - daran will ich hier gern erinnern - die bundesweiten Proteste der Studierenden, besonders am Ende des Jahres 2009. Sie beklagten die Folgen der Bologna-Reform, vor allen Dingen die riesigen Lehrstoffmengen und dementsprechende Prüfungsanforderungen. Daneben wurden Übergänge vom Bachelor in die Masterstudiengänge und fehlende Teilzeitstudienmöglichkeiten kritisiert.
Mit einem Antrag im Dezember 2009 forderten die Koalitionsfraktionen hier im Landtag die Landesregierung auf, eine Evaluierung vorzunehmen und dem Landtag das Ergebnis als Bericht zuzuleiten. Im Februar 2011 diskutierten wir hier - nicht hier, sondern noch im alten Landtag - das Ergebnis miteinander.
Darüber hinaus gab es im Juni 2010 eine Änderung der Brandenburgischen Hochschulprüfungsverordnung, die damit in Kraft trat. Damit war Brandenburg eines der ersten Bundesländer, das die Vorgaben der Kultusministerkonferenz in Reaktion auf die Proteste der Studierenden, vor allem wegen der Arbeitsbelastung, in Landesrecht umgesetzt hat. Kurze Zeit später wurden in einer Novellierung des Hochschulgesetzes weitere Punkte wie Teilzeitstudium, besserer Masterzugang sowie Akkreditierungs- und Anerkennungsmodalitäten vollzogen.
Meine Damen und Herren, es gibt nichts, was nicht noch besser werden kann, sagt eine Lebensweisheit. Ich glaube, genau das Bessere ist uns mit der Vorlage des neuen Hochschulgesetzes gelungen. Wir reden über ein Ablösegesetz. Als frühere Gleichstellungsbeauftragte freut es mich ganz besonders, Herr Prof. Dr. Schierack, dass hier die entsprechenden Formulierungen verwandt wurden. Es heißt: die Professorin/der Professor, die Studentin/der Student oder - in der Mehrzahl - die Studierenden. Gerade im akademischen Bereich, im Hochschulbereich ist es meiner Ansicht nach wichtig, da ein paar Pünktchen zu setzen, weil immer noch viel zu wenig Frauen in den gut bezahlten akademischen Rängen zu finden sind. Daher ist es richtig, dieses Hochschulgesetz komplett zu gendern. Das macht das Ablösegesetz, demzufolge jeder Paragraf daraufhin überprüft worden ist.
Die wichtigsten Änderungen im vorliegenden neuen Gesetz hat die Ministerin hier schon ausgeführt. Ich möchte betonen: Wir werden mit diesem Gesetz den offensten Hochschulzugang in der Bundesrepublik Deutschland haben. Damit ist ein ursozialdemokratisches Anliegen aufgegriffen worden, nämlich die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und Hochschulbildung zu gewährleisten; die Ministerin erwähnte es schon. Dafür wollen wir die entsprechenden Strukturen schaffen. Das College in Cottbus wird übrigens mit Geld aus Europa finanziert. Damit werden die Bedingungen deutlich verbessert. Auf die weiteren Änderungen will ich jetzt nicht weiter eingehen. Wir werden dazu eine Anhörung durchführen.
Vielleicht nur noch ein Punkt, der mir ganz wichtig ist: Die studentische Mitbestimmung ist ganz klar gestärkt worden. In allen sie betreffenden Angelegenheiten haben die Studierenden wirklich die Drittelparität, nämlich 30 % der Mitbestimmung.
Herr Prof. Dr. Schierack sagte es schon. Wir werden im Landtag eine Anhörung durchführen, alle Fragen ausführlich miteinander beraten können und dem Landtag das Ergebnis vorlegen. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und freue mich auf die weitere parlamentarische Debatte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Tat, ein Gesetzentwurf liegt vor, den wir prinzipiell begrüßen. Ob wir den Gesetzentwurf nun Ablösegesetz oder Neufassung des Gesetzes nennen, sei dahingestellt. Wichtig ist der Inhalt. Ich freue mich ganz genauso wie meine Vorredner bzw. Frau Ministerin auf die Anhörung im Ausschuss, weil in der Tat einige Fragen zu klären sind.
So ist erstens die zukünftige Unterscheidung zwischen Universität und Fachhochschule oder Hochschule zu klären. Unsere Vorstellung von der Unterscheidung ist: Während man sich an Fachhochschulen bei der Ausbildung von Nachwuchskräften sehr viel stärker an den Bedürfnissen des gesellschaftlichen Umfeldes, der Wirtschaft, orientiert, widmet man sich an der Universität verstärkt der Forschung und qualifizierten Arbeit.
Vor diesem Hintergrund müssen wir uns folgende Frage stellen: Was bewirkt die Gleichstellung der allgemeinen Hochschulreife und der Fachhochschulreife? Bisher wurde unterschieden: Personen mit allgemeiner Hochschulreife konnten an Universitäten und Fachhochschulen und Personen mit Fachhochschulreife konnten an Fachhochschulen studieren. Die neue Regelung der Abschlüsse ist zu hinterfragen, da die Leistungsorientiertheit dann per se nicht mehr gegeben ist und keine Stärkung der Hochschulen in Brandenburg automatisch erfolgen wird. Die Begründung mit dem Beschluss der Kultusministerkonferenz ist in diesem Punkt nicht richtig, denn dieser Beschluss vom 6. März 2009 enthält diesen Punkt überhaupt nicht.
Zweitens: Die Zulassung entsprechender beruflicher Qualifikationen. Ja, hier wird sich an den Beschluss der Kultusministerkonferenz gehalten, allerdings wäre eine flexiblere Umsetzung, wie sie in anderen Bundesländern gehandhabt wird, möglich gewesen. So hätte man beispielsweise verpflichtende Beratungsgespräche oder Eignungsprüfungen, wie es bei den Masterstudiengängen der Fall ist, auch für das Bachelorstudium in das Gesetz integrieren sollen.
Drittens: Beschränkung und Befristung von Lehraufträgen. Es ist die Frage, welche konkreten Auswirkungen damit einhergehen.
Viertens: Ethikkommission. Die verpflichtende Einrichtung von Ethikkommissionen an allen Hochschulen in Brandenburg macht keinen Sinn, da die angesprochenen Zuständigkeiten bei weitem nicht alle Hochschulen im Land betreffen. Wir können inhaltlich über die Sinnhaftigkeit solch einer Kommission trefflich streiten.
Wir als FDP-Fraktion sind der Überzeugung, dass die Formulierung von § 64 Abs. 3 nicht in das Hochschulgesetz gehört. Die so genannte Zivilklausel ist einfach nur „Kampfrhetorik“. Ich möchte einmal die Frage nach der Wirksamkeit dieser Zivilklausel stellen. Nehmen wir zum Beispiel Bremen. 1986 trat dort die deutschlandweit erste selbstverpflichtende Zivilklausel in Kraft mit der Zielsetzung, dass jede Beteiligung von Wissenschaft und Forschung mit militärischer Nutzung bzw. Zielsetzung an der Universität Bremen abgelehnt werden müsse. Als im November 2013 aufgedeckt wurde, dass das US-Militär auch in deutsche Forschung investiert, war die Uni Bremen dabei.
Ein kleines Beispiel aus der Praxis: Wenn wir dem folgen würden, meine Damen und Herren, besonders von der Linken, müssten wir das Landesdenkmalamt entmilitarisieren, weil die nämlich mit Computern arbeiten, die draußen in der Feldforschung verwendet werden. EP 54 ist zertifiziert, das ist ein Ergebnis der US-militärischen Forschung, wir nutzen es aber im zivilen Bereich in Deutschland sehr effektiv.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich freue mich, aber zunächst nicht über die große Harmonie, die wir offensichtlich zu diesem Thema haben, sondern darüber, dass wir in der ersten Sitzung des Landtages hier in diesem neuen Saal nicht nur über Gesundheitsversorgung und Musik und Kunst reden, sondern auch über Wissenschaft. Ich glaube, das ist ein gutes Signal für diesen Landtag.