Protocol of the Session on November 22, 2013

(Beifall FDP - Allgemeine Heiterkeit)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Goetz, für diese mehr oder weniger poetische Einlage.

(Zuruf von der Fraktion DIE LINKE)

- Den Beitrag meinte ich natürlich.

Wir kommen nun zum Beitrag der Fraktion DIE LINKE. Herr Abgeordneter Dr. Scharfenberg, Sie haben das Wort.

(Frau Stark [SPD]: Singen!)

- Jetzt geht nur noch Singen, und das kann er gut.

Nein, ich werde jetzt nicht singen. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Goetz, Sie haben sich wirklich viel Mühe gegeben.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf füllt das Land Brandenburg seine im Rahmen der Föderalismusreform gewonnene Kompetenz im Beamtenrecht aus. Insgesamt ist durch die lange und gründliche Vorbereitung ein ausgereiftes Gesetz entstanden, das überholte Mechanismen des Beamtenrechts, zum Beispiel den an das Lebensalter gebundenen Aufstieg, aufhebt und heutigen Entwicklungserfordernissen angleicht. Dem Gesetzentwurf kann also in wesentlichen Regelungen bedenkenlos zugestimmt werden, weil er Verbesserungen im Sinne einer Modernisierung des öffentlichen Dienstrechts schafft. Dazu ist in der 1. Lesung viel gesagt worden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Grundsätzliche Diskussionen hat es im weiten Vorfeld um die Frage der Lebensarbeitszeit für die brandenburgischen Landesbeamten gegeben, die der Innenminister in der 1. Lesung als zentralen Punkt der Gesetzesänderung bezeichnet hat. Hier sind wir zwar formal frei in unserem Handeln, aber durch die - bekanntlich von der Linken - abgelehnte Entscheidung auf Bundesebene, das Rentenalter auf 67 Jahre zu erhöhen, reduziert sich dieser Spielraum faktisch auf null. Wir vollziehen also mit diesem Gesetz nur das nach, was durch Bundesrecht für die Arbeitnehmer vorgeschrieben worden ist.

Eine besondere Problematik ist dabei die spezielle Situation in der Polizei, in der Feuerwehr und im Justizvollzugsdienst. Für diese Bereiche galt nach bisherigem Recht das einheitliche Pensionsalter von 60 Jahren. Im Koalitionsvertrag von SPD und der Linken ist ohne Berücksichtigung dieser Besonderheit durchgängig für alle Landesbeamten eine Pensionsaltersgrenze von 67 Jahren fixiert worden. Die Koalitionspartner haben sich danach in einem längeren und schwierigen Diskussionsprozess zu den besonderen Bedingungen in der Polizei und den anderen genannten Bereichen verständigt.

Im Ergebnis ist die im Gesetzentwurf der Landesregierung vorgeschlagene, deutlich verbesserte Regelung entstanden, die wesentlich an die bisherigen Bedingungen anknüpft. Allerdings wird mit diesem Kompromiss auch die bisher gegebene Gleichstellung aller Polizeibeamten hinsichtlich der Lebensarbeitszeit aufgegeben und durch einen ziemlich komplizierten Modus ersetzt.

Andere Länder und auch der Bund sind nicht diesen Weg gegangen. So hat sich der Bund in seiner Verantwortung für die Bundespolizei dafür entschieden, die verschiedenen Laufbahngruppen nach wie vor gleich zu behandeln, sodass der mittlere, der gehobene und der höhere Dienst bei der Bundespolizei künftig zwei Jahre später, also mit 62 Jahren, in den Ruhestand geht. In Brandenburg wird dagegen der höhere Dienst bei der Polizei künftig das Pensionsalter erst mit dem 65. Lebensjahr erreichen. Dafür soll es auch keine Abschlagsmöglichkeiten geben.

Ich denke, diese Regelung wird kritisch betrachtet, aber insgesamt akzeptiert. Problematisch ist der jetzt vorgesehene Unterschied in der Lebensarbeitszeit zwischen dem mittleren und dem gehobenen Dienst. Bei Beamten des gehobenen Dienstes soll das Pensionsalter bis 2029 schrittweise auf 64 Jahre angehoben werden, während es bei Beamten des mittleren Dienstes um zwei Jahre, also auf 62 Jahre, angehoben wird.

Hier gibt es allerdings vielfach Gemeinsamkeiten in der Tätigkeit. Das kommt darin zum Ausdruck, dass mit dem Gesetz Bedingungen formuliert werden, unter denen die Beamten des gehobenen Dienstes ihre Lebensarbeitszeit auf 62 Jahre reduzieren können. Wie viele von diesen Abschlägen Gebrauch machen können, ist nicht genau bekannt. Die Zahlen schwanken bei den Beamten des gehobenen Dienstes zwischen 60 und 90 %. Allein der zuverlässige Nachweis des Schichtdienstes bei der Volkspolizei der DDR dürfte ein Problem sein.

Weil viel dafür und eigentlich nichts dagegen spricht, haben wir uns dafür eingesetzt, dass das Land Brandenburg - wie die anderen Bundesländer auch - zumindest den mittleren und den gehobenen Dienst gleichstellt. Dazu hat es heftige Diskussionen mit der SPD gegeben. Für mich ist nach wie vor unverständlich, dass der Ministerpräsident nicht bereit war, unserem Vorschlag zu einer Gleichstellung von mittlerem und gehobenem Dienst zu folgen.

Aber ich gehe optimistisch davon aus, dass dazu noch nicht das letzte Wort gesprochen ist. Wir alle haben noch Möglichkeiten, darüber nachzudenken, und ich hoffe, dass das auch geschieht. - Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Scharfenberg. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort. Frau Abgeordnete Nonnemacher hat das Wort.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gewerkschaftsvertreter - hier brauche ich nicht zu gendern.

Doch, doch!

Bereits im Jahr 2007 wurde mit dem RentenversicherungsAltersgrenzenanpassungsgesetz - das muss einem erst einmal über die Lippen kommen - die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung von 65 auf 67 Jahre erhöht. Die stufenweise Anhebung des Renteneintrittsalters begann 2012 und wird 2029 abgeschlossen sein. Der Babyboomer-Jahrgang 1964 ist damit der erste, der mit 67 in Rente gehen wird.

Die Anhebung des Rentenalters begründet sich mit der weiterhin linear steigenden Lebenserwartung und der dadurch immer längeren Rentenbezugsdauer. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rechtsprechung ausdrücklich das Recht des Gesetzgebers anerkannt, demografisch bedingte Anpassungen in der gesetzlichen Rentenversicherung auch auf die Beamtenversorgung zu übertragen. Dass die Angleichung der Regelung für Beamte an die Regelung der gesetzlichen Rentenversicherung jetzt in Brandenburg von 2014 bis 2029 vollzogen wird, also die Pension mit 67 eingeführt wird, halten wir aus Gerechtigkeitsgründen für geboten und angemessen.

Meine Fraktion hat aber auch immer wieder betont, dass es für besonders belastete Berufe - dabei wollten wir nicht zwischen verbeamteten Vollzugsbeamtinnen und -beamten und Schichtdienst und Schwerarbeit leistenden Tarifbeschäftigten unterscheiden - Sonderregelungen mit flexiblen Übergängen in den Ruhestand geben muss.

Genau hier haben wir ein Problem. In der gesetzlichen Rentenversicherung gilt unterschiedslos die Rente mit 67. Die personalpolitischen Instrumente zur Ermöglichung des späteren Ruhestandes sind erst in Entwicklung. Wer es nicht schafft, wird mit Abschlägen in Rente gehen. Dies ist unbefriedigend. Da sich hier der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht am schlechten Beispiel orientieren kann, wir also die Beamten nicht dafür in Haft nehmen können, dass es in der gesetzlichen Rentenversicherung noch schlechter aussieht, sehen wir die gefundenen Kompromisse im Pensionseintrittsalter für Vollzugsbeamte und -beamtinnen bei Polizei, Justiz und Feuerwehr als vertretbar an. Prinzipiell wird es aber auch für diese Gruppen richtigerweise eine Anhebung der Altersgrenzen geben; der Schwere der Belastungen wird allerdings deutlich Rechnung getragen und mehr Flexibilität ermöglicht.

Insgesamt haben uns die Anhörungen zu den drei parallelen Gesetzgebungsverfahren - Beamtenrecht, Besoldungsrecht und Beamtenversorgungsrecht - erneut die sehr schwerwiegenden Grundsatzprobleme vor Augen geführt. Die Föderalismusreform wurde schon mehrfach thematisiert. Die Grundsatzprobleme sind aber auch im Beamtenstatus selbst begründet. Während wir früher verbeamtete Bahnbeamte, Postbeamte und Sozialarbeiter hatten, registrieren wir heutzutage, dass private Sicherheitsunternehmen Abschiebehäftlinge bewachen und dabei Waffen tragen dürfen und dass private Heimbetreiber Jugendliche fixieren dürfen. Da stellt sich schon die Gretchenfrage, wie es mit den hoheitlichen Aufgaben bestellt ist.

(Beifall B90/GRÜNE)

Wir wiederholen gern unsere Forderung, dass der Beamtenstatus auf absolute Kerngebiete hoheitlicher Aufgabenwahrnehmung zu beschränken ist.

(Beifall B90/GRÜNE)

Abgesehen von Statusfragen ergeben sich viele weitergehende Probleme durch das unterschiedliche Dienstrecht für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte. Da fordern zum Beispiel die kommunalen Spitzenverbände, Öffnungsklauseln für kommunale Dienstherren zu schaffen, damit eine einheitliche, leistungsorientierte Bezahlung nach TVöD ermöglicht wird; der Betriebsfrieden wäre gefährdet, wenn in gemischten Teams nicht nach einheitlichen Grundsätzen beurteilt und honoriert würde. Da fragt man sich, warum bei gleichem Aufgabenprofil einige Mitarbeiter Beamte und andere Tarifangestellte sein müssen. Wir bekräftigen erneut unsere Forderung, dass es ein einheitliches Tarifrecht für den öffentlichen Dienst geben muss.

Besonders augenfällig wird dieses unsinnige Nebeneinander bei der Feuerwehr. Da arbeiten Feuerwehrmänner zusammen, erledigen die gleiche Arbeit, aber gleich sind sie trotzdem nicht. Denn der eine ist Beamter, hat einen anderen Urlaubsanspruch, kann früher in Pension gehen. Falls er den harten Einsatzdienst nicht mehr leisten kann, ist er feuerwehrdienstuntauglich und wird vorzeitig in den Ruhestand versetzt. Dies macht sich insbesondere an der Atemschutztauglichkeit fest, die sehr hohe Anforderungen an Gesundheit und Fitness stellt. Der andere ist Tarifbeschäftigter, muss länger arbeiten und falls er den harten Einsatzdienst nicht mehr leisten kann, wird er in den Innendienst der Kommunalverwaltung versetzt, zum Beispiel in das Ordnungsamt, den Immobilienservice oder die Stadtkasse. Verstehen kann man das nicht.

Da wir leider am ganz großen Rad nicht drehen können, stimmen wir ohne Euphorie dem vorliegenden Gesetzentwurf zu. Danke schön.

(Beifall B90/GRÜNE, SPD und des Abgeordneten Görke [DIE LINKE])

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Nonnemacher. - Wir kommen nun zum Beitrag der Landesregierung. Herr Minister Holzschuher, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Über diesen Gesetzentwurf ist nicht erst in den letzten Monaten, seitdem er hier im parlamentarischen Verfahren ist, sehr viel diskutiert worden. Denn die Grundlage für diesen Entwurf, jedenfalls für den Teil, der die Pensionsaltersgrenzen betrifft, ist schon vor einigen Jahren gelegt worden, letzten Endes schon dadurch das ist mehrfach angesprochen worden -, dass auf Bundesebene das Alter für die Verrentung - die Regelaltersgrenze - auf 67 Jahre heraufgesetzt wurde.

Es ist mehrfach von Gerechtigkeit geredet worden. Genau das ist aus meiner Sicht der Grund, warum die Regelung so, wie sie jetzt auf dem Tisch liegt, richtig ist. Gerechtigkeit - es geht nicht so sehr als allererstes um Gerechtigkeit innerhalb der Be

amtenschaft, sondern man muss zunächst betrachten, wie die Verhältnisse insgesamt sind. Wir müssen - ich weiß, dass Beamte das nicht immer gern hören - Beamte und Angestellte, was Pensions- und Renteneintrittsalter angeht, vergleichen.

Wenn es um Gerechtigkeit geht, geht es aus meiner Sicht zunächst darum zu fragen: Ist es gerecht, Beamte früher in Ruhestand zu schicken, als Tarifangestellte in Rente gehen dürfen? Ich möchte jetzt nicht über die Rente mit 67 Jahren reden. Das ist eine grundlegend andere Frage. Diese Grundsatzfrage kann man meines Erachtens jedenfalls nicht ohne Weiteres mit Ja beantworten. Nein, so ohne Weiteres gerecht ist es jedenfalls nicht, zu differenzieren. Wenn wir uns dem nähern, ist klar, dass wir aufgrund der Veränderungen auf Bundesebene handeln mussten und dass wir eine Anpassung wählen müssen.

Das normale Pensionseintrittsalter für Beamte im Landesdienst ist deswegen - wie ich meine zu Recht, das ist in der Anhörung letztlich von niemandem infrage gestellt worden - ebenfalls auf 67 Jahre heraufgesetzt worden. Wir haben aber weiter über Gerechtigkeit im Detail diskutieren müssen. Das tut meine Partei auf Bundesebene auch, was die Frage des Renteneintrittsalters angeht. In der Tat muss man sehr wohl zu Recht fragen, ob es gerecht und richtig ist, alle Menschen gleich zu behandeln, was das Renteneintrittsalter angeht, unabhängig von der Tätigkeit, die sie im Laufe ihres Lebens ausüben. Das wäre es nicht.

Die Chance, etwas zu verändern, haben wir nur im Beamtenbereich, und die haben wir mit diesem Gesetzentwurf genutzt. Der ursprüngliche Vorschlag, der im Raume stand - Herr Abgeordneter Dr. Scharfenberg hat es erwähnt -, auch für alle Beamten ohne Rücksicht auf die konkreten Laufbahnen und die konkreten Tätigkeiten die Pensionsgrenze auf 67 Jahre heraufzusetzen, war zugegebenermaßen sehr radikal. Ich muss einräumen: Den Vorschlag fand auch ich zu weitgehend.

Es gab sehr lange politische Diskussionen, nicht nur im stillen Kämmerlein irgendwelcher Gremien, sondern auch hier und in den Fraktionen, immer auch dann, wenn es Kontakte zu den Gewerkschaften gab, gab es Diskussionen. Es gab Proteste das ist legitim -, die, was diese radikalen Vorschläge angeht, für mich sogar gut nachvollziehbar gewesen sind.

Im Ergebnis der Diskussionen hat man sich dann einen Weg überlegt, wie man gerechter auf die einzelnen Gruppen reagieren kann. Der Vorschlag liegt hier jetzt auf dem Tisch - ein Vorschlag, der Differenzierung beim Vollzugsdienst vorsieht und der beim mittleren Dienst eine Heraufsetzung um genau nur zwei Jahre beinhaltet - also die Anhebung, wie sie auch beim Renteneintrittsalter generell erfolgt.

Es stellte sich die Frage: Wäre es gerecht, es nicht nur innerhalb der Beamtenschaft, sondern insgesamt, wenn man alle Beschäftigten betrachtet, bei allen anderen auch bei diesen zwei Jahren zu belassen? Beim höheren Dienst sage ich ganz klar: Nein, das wäre für mich nicht gerecht, denn das, was der höhere Vollzugsdienst in der Regel tut, ist nicht grundlegend anders als das, was der durchschnittliche verantwortliche, herausgehoben Tarifbeschäftigte macht. Immerhin differenzieren wir trotzdem und sagen: Den Vollzugsdienst berücksichtigen wir schon. Dann kommt es zu 65 Jahren. Übrigens ist dieser Vorschlag, wenn ich das richtig sehe, fast nicht diskutiert worden, sondern wird, vielleicht nicht mit Begeisterung, aber doch akzeptiert, sodass sich das auf den gehobenen Dienst reduziert.

Da haben wir in der Tat einen innovativen Ansatz gewählt - das räume ich ein -, einen Ansatz, der dazu dienen soll, weiter Gerechtigkeit innerhalb einer Gruppe zu schaffen. Wir haben uns nämlich nicht darauf verständigt, alle in dieser Laufbahngruppe in einen Topf zu werfen. Ich weiß, dass das die Gewerkschaften kritisieren. Ich meine aber, es ist richtig zu überlegen: Was machen die Beschäftigten wirklich? Deswegen ist die klare Aussage: Da, wo es im Laufe eines Dienstlebens besonders belastende Tätigkeiten gibt, gibt es auch die Möglichkeit, das beim Pensionseintrittsalter zu berücksichtigen. Herr Abgeordneter Dr. Scharfenberg hat es erwähnt, es gibt sehr wohl die Gewissheit, dass es jedenfalls mehr als 50 % derjenigen, die im gehobenen Dienst im Vollzugsdienst tätig sind, betrifft. Vielleicht profitieren deutlich mehr davon, sodass auch die spätestens nach 62 Jahren in Pension gehen können.

Es bleiben einige Gruppen übrig, wo ich sage: Okay, die sind aus unserer Sicht, aus Sicht der Landesregierung, zutreffenderweise anders zu behandeln. Da wäre es vielleicht sogar gerechter zu sagen: Die sind eher mit dem höheren Dienst vergleichbar. Deswegen gibt es diesen Vorschlag von 64 Jahren. Das ist eine Differenzierung, die, was die Frage des Pensionseintrittsalters oder des Renteneintrittsalters angeht, in Deutschland bisher so nicht vorgenommen wurde.

Wir haben in den letzten Wochen auch darüber intensiv diskutiert. Es ist eine Differenzierung, deren Ansatz ich für absolut richtig halte, weil wir nämlich in die Betrachtung einzelner Tätigkeiten einsteigen und uns nicht pauschal auf Laufbahngruppen oder auf die Frage Beamte oder Angestellte reduzieren. Wir gucken uns an, was Menschen im Laufe ihres Berufslebens machen. Wie können wir das bei der Frage, wann sie ohne Abschläge in Pension oder in die Rente gehen dürfen, berücksichtigen? Das ist aus meiner Sicht ein spannender und ein richtiger Ansatz.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Bernig [DIE LINKE])

Wie das immer so ist, wenn es um Differenzierung und immer weitere Differenzierung geht, dann kommen viele und sagen: Da und dort ist das ungerecht. Das passiert dann leider. Einfacher wäre es in der Tat, man würde alles pauschal machen. Aber gerechter, sage ich, wäre es nicht. Deswegen halte ich diesen Vorschlag, so wie er auf dem Tisch liegt, nicht nur für richtig, sondern auch für gerecht.

Gut ist im Übrigen ein weiterer Aspekt. Es sind zwar mehrere Aspekte gut, ich möchte aber in Bezug auf diesen Gesetzentwurf diesen einen noch betonen, der bisher auch nicht bestritten wurde, der erst im parlamentarischen Verfahren eingefügt wurde. Er ist aus einer Absprache auf der Ebene der Landesregierung mit den Gewerkschaften im Juni hervorgegangen und beinhaltet eine verbesserte Möglichkeit, Altersteilzeit einzuführen. Das ist ein Schritt, sowohl die Arbeitsbedingungen als auch die Arbeitsbelastungen für ältere Bedienstete und damit die Rahmenbedingungen im Vollzugsdienst insgesamt zu verbessern. Diese Regelung, die jetzt im Gesetzentwurf durch die Änderung, die aus den Fraktionen kam, ergänzt werden soll, ist absolut positiv zu bewerten und weist in die richtige Richtung. Es geht darum, zu differenzieren, um Gerechtigkeit zu schaffen.

Vor diesem Hintergrund halte ich diesen Gesetzentwurf für einen guten Entwurf. Und ich hoffe, dass er auch Ihre Zustimmung findet. - Vielen Dank.

(Beifall SPD)