Für die erste Frage danke ich Frau Lieske - diese hätte ich auch gestellt. Wir stellen also fest, dass man hier nicht den BLB in Anspruch nimmt, sondern mit kommunalen Wohnungsgesellschaften oder anderen Vermietern wesentlich günstiger, schneller und besser bauen kann als mit unserem landeseigenen BLB. Stimmen Sie mir da zu?
Die zweite Frage: Zwischen Neuenhagen und Strausberg liegt die Autobahn A 10. Diese ist an zwei Stellen getunnelt, das heißt, man hat nur zwei Übergänge, wo man von Strausberg nach Neuenhagen kommen kann. Wenn besondere Einsatzsituationen entstehen und aus irgendwelchen Gründen - beispielsweise aufgrund von Unfällen - dort Schwierigkeiten auftreten und diese Durchgänge gesperrt werden müssen, ist die Verbindung von Strausberg und Neuenhagen kurzfristig nicht mehr möglich. Wie wollen Sie sich darauf einrichten, insbesondere wenn dort kein Wach- und Wechseldienst mehr sitzt?
Herr Abgeordneter Goetz, Ihre Feststellung zur ersten Frage kann ich pauschal ganz und gar nicht bestätigen. Es kommt immer auf die örtliche Situation an. Der BLB prüft das sehr fachkundig und sorgfältig. Wenn es wirtschaftlicher ist, dann gibt es solche Maßnahmen. Es kann im Einzelfall auch wirtschaftlicher sein, dass das Land selbst baut. Das kommt auf die Situation vor Ort an.
Ihre zweite Frage ist, so wie ich sie verstanden habe, eine Spezialfrage: Was ist, wenn Neuenhagen vom Verkehr abgeschnitten ist, weil die Tunnel unter der Autobahn gesperrt werden? Auch darauf wird die Polizei eine Antwort finden; da können Sie sicher sein. Ich glaube, das ist aber nicht der Regelfall.
Es ist zunächst einmal gut, dass aufgrund der bohrenden Nachfragen auch bekannt geworden ist, dass sich in Neuenhagen doch mehr verändern wird, als nur einen Altbau gegen einen Neubau zu ersetzen.
Meine erste Frage, Herr Minister: In der Anfrage von Herrn Büchel ist darauf hingewiesen worden, dass momentan 50 Bedienstete vor Ort in Neuenhagen vorhanden sind. Können Sie meine Frage beantworten, wie viele Bedienstete es am Ende der jetzigen Polizeireform in Neuenhagen sein werden?
Meine zweite Frage: Herr Büchel hat darauf hingewiesen, dass Polizeipräsenz ein wichtiger Faktor für die innere Sicherheit ist. Das heißt, er hat indirekt die Polizeireform kritisiert. Daher meine Frage: Teilen Sie die Kritik des Kollegen Büchel, der darauf hingewiesen hat, dass durch die Polizeireform die Präsenz in diesem Land reduziert und damit auch die innere Sicherheit für die Menschen im Land Brandenburg reduziert wird?
Frage 1, Herr Abgeordneter, kann ich nicht abschließend beantworten. Ich sagte bereits, dass das dann zu entscheiden ist, wenn es 2017 ansteht. Bis 2016 bleibt der Standort in der der
zeitigen Struktur, allerdings auch in dem gegenwärtigen desolaten baulichen Zustand - das muss man leider einräumen -, bestehen. Danach wird man anhand der Erfordernisse entscheiden, die sich dann stellen. Das hängt nicht zuletzt von der Evaluation der Polizeistrukturreform ab, die wir in den nächsten Monaten beginnen werden. Auch da wird sich dann ergeben, welche Regionen im Land wie zukünftig mit Personal ausgestattet werden und ob sich die jetzigen Vorschläge als durchgreifend erwiesen haben. Ich habe den Abgeordneten Büchel nicht so verstanden, dass er diese Reform grundlegend kritisieren wollte.
Es ist in keiner Weise so - das weise ich ganz entschieden zurück -, dass die Polizeistrukturreform in irgendeiner Form negative Auswirkungen auf die Sicherheitslage im Land hat.
Die derzeit festzustellenden Phänomene wie Zunahme von Kriminalität in bestimmten Bereichen haben wir bundesweit, unabhängig von Reformen oder Nicht-Reformen.
Aber ich sage auch: Wir müssen darauf reagieren und wir müssen prüfen. Wir werden in den nächsten Monaten beginnen zu prüfen, welche Konsequenzen auch im Hinblick auf die Struktur daraus zu ziehen sind. Das werden wir tun. Da werden Sie zu gegebener Zeit auch noch von mir hören.
Vielen Dank. - Meine Damen und Herren, die Fragesteller haben beantragt, die Fragen 1455 und 1461 zu tauschen. Da die Frage 1461 fast eine Ja-/Nein-Frage ist, schaffen wir diese auch noch vor der Mittagspause. Herr Büchel stellt daher nun die Frage 1461 (Nutzung der 1. Wagenklasse im VBB-Tarif in Verbindung mit Schwerbehindertenausweis).
Gemäß § 145 SGB IX in Verbindung mit § 3 a der Schwerbehindertenausweis-Verordnung sind Personen berechtigt, den Nahverkehr in der 2. Wagenklasse kostenfrei zu nutzen. Nach Berichten von Menschen mit Schwerbehindertenausweis und zugehöriger Wertmarke sind diese bei einer Fahrt innerhalb des VBB entgegen Verlautbarungen des Landesamtes für Versorgung und Soziales aufgefordert worden, für den Übergang zur 1. Wagenklasse nicht nur den dafür notwendigen Zuschlag zu zahlen, was berechtigt und in Ordnung gewesen wäre, sondern zusätzlich auch noch den kompletten Fahrpreis wie in der 2. Klasse zu entrichten.
Ich frage die Landesregierung: Ist in diesem Sachverhalt nur der Zuschlag für die Nutzung der 1. Klasse zu zahlen oder der gesamte Fahrpreis zuzüglich des Zuschlags?
Der Fall ist etwas komplizierter; deshalb muss ich Sie hier als Nichtjurist mit einigen Paragrafen behelligen.
Freifahrtberechtigte schwerbehinderte Menschen haben gemäß § 145 SGB IX Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr und benötigen insoweit keinen gültigen Fahrausweis. Der Schwerbehindertenausweis gilt dabei nicht etwa als Fahrausweis, sondern sie sind kraft Gesetzes zur Freifahrt berechtigt, ohne in Besitz eines gültigen Fahrausweises sein zu müssen. Soweit es sich um die Nutzung von Eisenbahnen handelt, ist mit Nahverkehr im Sinne des § 147 Abs. 1 Nr. 4 SGB IX nur der öffentliche Personenverkehr in der 2. Wagenklasse gemeint. Ein Anspruch auf unentgeltliche Beförderung in der 1. Wagenklasse besteht nicht. Das heißt, der Beförderungsanspruch ist allein auf die unentgeltliche Nutzung der 2. Klasse beschränkt. Für die Benutzung der 1. Klasse benötigen schwerbehinderte Menschen grundsätzlich - wie alle anderen Fahrgäste auch - einen regulären Fahrschein für die 1. Wagenklasse. Der Schwerbehindertenausweis kann dabei nicht etwa als Basis-Fahrausweis angerechnet werden.
Die Rechtslage zur Anwendung des § 145 SGB IX ist auch in einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 18. Dezember 1996 anhängig gewesen. Nach geltender Rechtslage ist der gesamte Fahrpreis zuzüglich des Zuschlags für den Übergang in die 1. Klasse zu zahlen. Der VBB-Tarif weist daher aus, dass Inhaber von Schwerbehindertenausweisen mit Beiblatt und gültiger Wertmarke, die auf dieser Grundlage die unentgeltliche Beförderung in Anspruch nehmen, keinen Übergang in die 1. Wagenklasse erwerben können. Insofern ist das richtig dargestellt.
In einer Länderumfrage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 9. Juli 2013 hatte sich die Landesregierung ausdrücklich für die Schaffung einer gesetzlichen Regelung ausgesprochen, nach der freifahrtberechtigte schwerbehinderte Menschen bei der Nutzung von Eisenbahnen gegen Zahlung des tarifmäßigen Zuschlages von der zweiten in die erste Klasse übergehen können. Die Landesregierung hat sich dafür ausgesprochen.
Nach derzeitigem Kenntnisstand will das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales zunächst alle Länderumfragen in einer Übersicht zusammenfassen und sich dann eine abschließende Meinung bilden. Ich halte die von uns vorgeschlagene Lösung für gut und für den richtigen Weg, den man gehen sollte. Man muss sich jedoch, weil es sich um eine bundeseinheitliche Regelung handelt, mit den anderen Ländern und mit dem Bundesministerium verständigen.
Damit sind wir am Ende der Fragestunde angelangt. Ich entlasse Sie bis 13 Uhr in die wohlverdiente Mittagspause.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, wir setzen die heutige Tagung nach der Mittagspause fort. Ich begrüße ganz herzlich Gäste in diesem Haus, die jetzt sehen, dass Abgeordnete es mit den Pausenzeiten offensichtlich nicht so genau nehmen, wie sie es tun. Herzlich willkommen - Schülerinnen und Schüler des Einstein-Gymnasiums Angermünde sind heute hier zu Gast. Seien Sie herzlich begrüßt!
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes Brandenburg für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 (Nachtrags- haushaltsgesetz 2013/2014 - NTHG 2013/2014)
Zudem liegt Ihnen der Entschließungsantrag der Fraktionen SPD und DIE LINKE in der Drucksache 5/8172 vor.
Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag des Vorsitzenden des Ausschusses für Haushalt und Finanzen. - Herr Abgeordneter Burkardt, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Da der Haushalt nach der 2. Lesung nicht in den Ausschuss überwiesen worden ist, wurde uns eine Sitzung erspart. Insofern werde ich den Bericht auf der Basis unserer Beratungen in der der 2. Lesung vorangegangenen Ausschusssitzung geben.
Der eine oder andere mag sich noch daran erinnern - das wurde, glaube ich, bereits erwähnt -, dass bei der Verabschiedung des Haushalts 2013/2014 von verschiedenen Seiten die Frage gestellt wurde, ob denn der Doppelhaushalt für die beiden Jahre tatsächlich bis zum Ende des Haushaltsjahres 2014 Bestand haben würde. Während die einen dies sehr stark bezweifelten, sagten die anderen im Brustton der Überzeugung: Natürlich, das ist doch klar.
Ich halte einfach fest: Beide haben sich geirrt, aber nicht, weil der Haushalt in der Tat jetzt einen Nachtrag erfährt, sondern weil die Vermutung, warum ein Nachtrag würde kommen müssen, in eine ganz andere Richtung zielte, jedoch nicht auf die tatsächliche Ursache des Nachtrages.
Damals war die Sorge, der Flughafen und sein Finanzbedarf könnten einen Zuschlag im Doppelhaushaltsjahr notwendig machen. Andere wiederum sagten: Nein, dafür haben wir ausreichende Vorkehrungen getroffen. - Nun stellt sich heraus, dass selbst das, was dort eingestellt wurde, deutlich zu viel war, zumindest für das erste Jahr. Schauen wir einmal, wie es im zweiten Jahr des Doppelhaushaltes wird. Auf jeden Fall ist der Nachtrag nun aus einem völlig anderen Grund erforderlich.
Aus diesem Grund würde ich bei der Frage, ob das der einzige und letzte Nachtrag in dieser Doppelhaushaltsperiode sein wird, zu Vorsicht und Zurückhaltung mahnen. Manchmal holen uns solche im Brustton der Überzeugung geäußerten Prognosen relativ schnell wieder ein.