Protocol of the Session on November 20, 2013

(Vereinzelt Beifall SPD)

Damit kommen wir zur Schlussabstimmung Zur Abstimmung steht die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie, Drucksache 5/8176. Wer der Beschlussempfehlung folgen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? Mehrheitlich angenommen. Damit ist das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 9 und rufe Tagesordnungspunkt 10 auf:

Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD der Fraktion DIE LINKE der Fraktion der CDU der Fraktion der FDP

Drucksache 5/7920

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Drucksache 5/8122

Die CDU-Fraktion beginnt die Debatte mit dem Beitrag des Abgeordneten Dombrowski.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In dieser 2. - abschließenden - Lesung des vorliegenden Gesetzentwurfs möchte ich mich zunächst bei den Fachkollegen aller Fraktionen bedanken. Ich denke, dass wir das Gesetzgebungsverfahren zielstrebig zu einem guten und hoffentlich tragfähigen Ergebnis geführt haben. Die gesetzliche Heilung, die mit dem Gesetzentwurf in der Beschlussfassung des Ausschusses vorliegt und rückwirkend in Kraft tritt, wurde aus zwei Gründen notwendig: Einerseits hatten wir den Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 25. Januar 2013 zur Kenntnis zu nehmen, mit dem die Beitragsbescheide des Wasser- und Bodenverbandes Stöbber-Erpe zur Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung an die Mitgliedsgemeinden aufgehoben und für rechtsunwirksam erklärt wurden. Grund war, dass Beiträge für Flächen erhoben wurden, die nicht zur Beitragsveranlagung hätten herangezogen werden dürfen, da sie sich nicht an Gewässereinzugsgebieten - den Wasserscheiden - orientierten. Die falsche Abgrenzung dieses Verbandes wirkte sich wie ein Dominoeffekt auf andere Verbände aus.

Andererseits standen wir als Gesetzgeber vor dem praktischen Problem, dass die 2008 eingeführten Beiräte in einigen Verbänden zwar nach den Vorgaben des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden gebildet wurden, ihnen aber seitens der Verbände die satzungsmäßige Grundlage fehlte. Trotzdem waren die Beiräte an wichtigen Verbandsentscheidungen zur Gewässerunterhaltung beteiligt.

Meine Damen und Herren, genau diese zwei Um- oder auch Missstände heilen der vorliegende Gesetzentwurf der vier einbringenden Fraktionen sowie die Beschlussempfehlung des Umweltausschusses. Zur Festlegung der Verbandsgrenzen und damit des Beitragsbemessungsgebietes eines Verbandes erfolgt nunmehr ein Abgleich der Wassereinzugsgebiete mit den Liegenschaftsdaten, sodass künftig Klarheit besteht, welches Grundstück zu welchem Wassereinzugsgebiet und damit zu welchem Verband gehört.

Zweitens ist der Mangel einer Beiratsregelung in der Verbandssatzung dann unerheblich, wenn die ohne Satzungsgrundlage konstituierten Beiräte für den Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis zum 30. Juni 2014 gemäß den bisherigen gesetzlichen Mindestanforderungen nach § 2a des Gewässerunterhaltungsverbandsgesetzes gebildet wurden.

Meine Damen und Herren, meine Fraktion wird als miteinbringende Fraktion der Beschlussempfehlung zustimmen. Aber lassen Sie mich abschließend eines deutlich sagen: Die jetzige gesetzliche Heilung hat Missstände oder unglückliche Umstände bei den Verbänden deutlich gemacht. Sie waren für den, der sie sehen wollte, bereits zuvor erkennbar.

Wir sind in den Anhörungen nicht in jedem Punkt übereingekommen, aber es ist deutlich geworden, dass wir in der nächsten Wahlperiode das Thema der Wasser- und Bodenverbände nochmals aufrufen müssen und grundhaft zu beurteilen haben. Ich möchte, um Ihre Zeit zu sparen, diesen Teil meines vorbereiteten Redebeitrags weglassen. Ich freue mich, dass wir den Verbänden jetzt ein Stück Sicherheit geben können, handlungsfähig zu werden. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Die Abgeordnete Gregor-Ness setzt für die SPD-Fraktion fort.

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, dieser Tagesordnungspunkt ist ein gutes Beispiel dafür, wie es in diesem Hause möglich ist, aus dem parlamentarischen Raum heraus einen Gesetzentwurf einzubringen. Egal, welchen Handlungsbedarf man sieht: Der Druck war so groß, dass wir uns auf das Mindestmaß dessen geeinigt haben, was wir als Regelungsbedarf erkannt haben, um die Handlungsfähigkeit unserer Verbände für das nächste Jahr zu sichern.

Unbenommen bleibt, dass wir Fragen der Mitgliedschaft und der Beiträge - ihre Erhebung, ihren Umfang, ihre Differenzierung - in Angriff nehmen müssen. Das war Gegenstand der Erörterung während der Anhörung, eine Lösung war allerdings nicht zu finden. Unser wichtigstes Ziel ist es, die Handlungsfähigkeit der Verbände und die Beitragserhebung zu sichern, denn wir sind uns einig: Wir brauchen im Land Brandenburg eine Gewässerunterhaltung. Dass die Verbandsstrukturen verbessert werden müssen, ist uns allen klar; in der nächsten Legislaturperiode stehen wir deshalb vor einer großen Aufgabe.

Ich bitte um Zustimmung zu unserem Beschlussentwurf und danke für die Zusammenarbeit mit allen Kollegen, die dazu beigetragen haben.

(Beifall SPD sowie vereinzelt DIE LINKE)

Herzlichen Dank. - Wir setzen mit dem Beitrag des Abgeordneten Beyer für die FDP-Fraktion fort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, ich kann mich eingedenk der fortschreitenden Tagesordnung auch in diesem Punkt der Kollegin Gregor-Ness anschließen, indem ich nicht den ganzen Hintergrund der in der Tat nicht einfachen Materie aufrolle; das hat Kollege Dombrowski bereits vollumfänglich getan.

Lassen Sie mich aber in Anlehnung an den Kollegen Dombrowski erklären, dass es darum geht, den Verbänden wenigstens, wie er das so schön gesagt hat, ein kleines Stück Sicherheit zu geben. Ich hätte mir gewünscht, dass wir in der Lage gewesen wären - das wäre auch dringend notwendig -, das deutlich dickere Brett zu bohren. Das haben wir nicht getan, sind jetzt aber einen ersten kleinen Schritt gegangen.

Wir stimmen diesem Vorgehen insofern zu, als es über alle fünf Fraktionen des Hauses hinweg das Verlangen gibt, das Thema in der nächsten Legislaturperiode nochmals aufzurufen. Das ist dringend notwendig, denn wir müssen auch nochmals - wie schon 2011 - an das brandenburgische Wassergesetz heran. Wir haben jede Menge Anträge eingebracht, teilweise zusammen mit den Kollegen der CDU. Frau Ministerin, ich habe mich damals ein bisschen gewundert, warum Sie nicht etwas mutiger waren. Ich glaube, Sie hätten einen großen Schritt vorangehen können; auch jetzt wäre das möglich gewesen. In den letzten Tagen ist mir vielleicht ein wenig klar geworden, warum Sie auch diesmal nicht einen Schritt weitergegangen sind, denn Sie arbeiten offensichtlich intensiv daran, doch noch die Reform der Naturschutzverwaltung anzugehen.

(Zurufe von Ministerin Tack)

- Sie sehen, wie gespannt ich bin. Vielleicht wird das ja der letzte große Wurf in der verbleibenden Zeit. - Ah, da wird schon abgewunken. Sehen Sie, Frau Ministerin, ich brauche gar nichts zu machen, offensichtlich gibt es auch da schon Einigkeit.

Wir gehen heute beim Wasser einen kleinen Schritt auf die Verbände zu. Das Thema ist nicht abgeschlossen; es wird wieder auf uns zukommen. Dazu werden mit Sicherheit wenigstens die Juristen und die Flächeneigentümer sorgen. Vielleicht hätten wir es besser machen können - aber immerhin! In diesem Sinne werden wir zustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Frau Steinmetzer-Mann setzt für die Linksfraktion fort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Schon in der 1. Lesung sind alle Redner auf die Gründe eingegangen. Ich möchte nichts wiederholen, aber zum Ausdruck bringen, dass ich sehr froh bin, dass wir in einem konzentrierten Verfahren die Voraussetzungen für die Beitragserhebung der Gewässerunterhaltungsverbände für das Jahr 2014 schaffen konnten. Dass wir dies mit einem einstimmigen Beschluss im Umweltausschuss besiegeln konnten, zeigt, dass wir alle fraktionsübergreifend gut zusammengearbeitet haben, an der Lösung des Problems interessiert waren. An dieser Stelle auch von mir herzlichen Dank an alle Kollegen im Ausschuss.

Meine Damen und Herren, die Anhörung bezog sich auf wirklich viele Aspekte zum Thema Gewässerunterhaltung. Es gab konkrete Hinweise und Anregungen, die wir in unsere Änderungsanträge aufgenommen haben. Das betrifft sowohl die konkrete Nennung der Kartengrundlage als auch die Formulierung der Heilungsregelung für die Beiräte. Wir haben deutlicher formuliert, was genau unter welchen Voraussetzungen geheilt werden soll. Es geht um die Fälle, in denen Beiräte gebildet wurden und ordentlich gearbeitet haben, aber eben direkt auf der Grundlage des Gesetzes - ohne Satzungsermächtigung.

Sie alle wissen auch: Das Oberverwaltungsgericht hat die Grenzziehung der Gewässerunterhaltungsverbände und der Gewässereinzugsgebiete kritisiert. Deswegen wollten wir alle

eine möglichst hieb- und stichfeste Regelung schaffen; die Verbandsgebiete sollen sich eng an Gewässereinzugsgebieten orientieren. Deswegen brauchen wir Rechtssicherheit und nehmen in Kauf, dass es Flurstücke geben kann, die auf verschiedene Einzugsgebiete aufgeteilt werden müssen.

Eine regelmäßige Aktualisierung der Einzugsgebiete muss es dann eben auch geben.

Meine Damen und Herren! Jene, die an der Anhörung teilgenommen haben, wissen, dass zum größten Teil grundlegende Dinge der Gewässerunterhaltung angesprochen wurden, die weit über den Gesetzentwurf hinausgehen, so zum Beispiel der Beitragsmaßstab - Frau Gregor-Ness hat es angesprochen -, die Mitgliederstruktur in den Verbänden, aber auch das Verhältnis zwischen freiwilligen und pflichtigen Aufgaben.

Im Ausschuss waren wir uns einig - auch heute ist es hier zum Ausdruck gekommen -, dass Handlungsbedarf besteht. All das muss gründlich vorbereitet werden; es wird in der nächsten Legislaturperiode dann auch angepackt werden. Es ist auch nichts Neues, wenn ich sage, dass wir als Fraktion DIE LINKE beim Thema Beitragsmaßstab Änderungsbedarf sehen. Einen entsprechenden Antrag hatten die Koalitionsfraktionen eingebracht; diesen haben wir im September beschlossen. Die ersten Ergebnisse werden uns im nächsten Frühjahr vorliegen.

Abschließend kann man sagen: Zu Beginn der nächsten Legislaturperiode wird das Thema hier auf jeden Fall eine Rolle spielen. Jetzt ist zunächst einmal für 2014 die Arbeitsfähigkeit der Verbände gesichert. - Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Der Abgeordnete Jungclaus spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste! Nach dem bisher Gehörten kann ich vermutlich zusammenfassen, dass es unser aller Anliegen ist, die Flut an Klagen gegen Beitragsbescheide der Gewässerunterhaltungsverbände zu beenden. Der vorliegende Gesetzentwurf soll hierzu beitragen. Die Handlungsfähigkeit der Verbände soll damit wieder wiederhergestellt und eine rechtssichere Beitragserhebung ermöglicht werden.

Hier gibt es ohne Zweifel Handlungsbedarf, denn die derzeitige Situation belastet nicht nur die Gewässerunterhaltungsverbände, sondern auch die Gemeinden mit Gerichtskosten in Millionenhöhe. Deshalb begrüßen wir grundsätzlich diesen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf, auch wenn wir damit ein Stück weit nur die Symptome anstatt die tatsächlichen Ursachen bekämpfen. Das war auch der Grund dafür, dass wir hier nicht als Antragsteller auftreten wollten. Dem Antrag stimmen wir aber auf jeden Fall zu.

Ich möchte nur kurz auf die zwei wesentlichen Inhalte der Gesetzesänderung eingehen:

Der erste Punkt betrifft die Überschneidungen der Verbandsgebiete, die es jetzt möglichst nicht mehr geben sollte. Nun soll

dieser Mangel bereits zum 1. Januar 2014 behoben werden das ist meiner Auffassung nach sehr sportlich. Ich appelliere in diesem Zusammenhang an die Umweltministerin, dafür zu sorgen, dass sie ihren Beitrag zur Einhaltung der Terminkette leistet, damit die Gewässerunterhaltungsverbände noch rechtzeitig ihre Satzungen anpassen können.

Der zweite wesentliche Regelungsinhalt Ihres Gesetzesentwurfs ist die rückwirkende Legalisierung der Beiräte. Wir begrüßen es außerordentlich, dass die kritischen Anmerkungen der Anzuhörenden Wirkung gezeigt haben und Sie diesen Punkt nun detaillierter regeln, denn Beiräten, die irgendwie zusammengesetzt wurden und nicht den Vorgaben des § 2a Abs. 2 entsprechen, hätten wir nicht so einfach den Stempel „alles in Ordnung“ aufgedrückt. Das wurde nachträglich durch Ergänzung des neuen Absatzes 5 klargestellt und findet nun so ebenfalls unsere Zustimmung.

Mit dem Gesetzentwurf werden die wesentlichen beiden Punkte aufgegriffen, die bislang maßgeblich die Gerichte beschäftigten. Wir wünschen den Gewässerunterhaltungsverbänden und den Gemeinden, dass nun mehr Ruhe einkehrt. So mancher der Anzuhörenden hat aber bereits deutliche Zweifel daran angemeldet, dass es dazu kommen wird, denn der Grund allen Übels wurde mit diesem Gesetz noch nicht angegangen.

Da wäre zum einen die ungerechte Beitragserhebung zu erwähnen, die keinen Unterschied macht, um welche Flächennutzung es sich handelt, sondern alle über den gleichen Kamm schert. Hier gibt es aber aufgrund des Beschlusses in der letzten Landtagssitzung zumindest einen Hoffnungsschimmer.

Wir sind schon jetzt gespannt auf die Prüfungsergebnisse der verschiedenen Beitragsmodelle, die uns im I. Quartal des nächsten Jahres im Ausschuss vorgelegt werden sollen. Zu diskutieren wären aber auch noch einmal die Dreieckskonstellationen von Gewässerunterhaltungsverbänden, Gemeindeund Flächeneigentümern sowie Umfang und Ausgestaltung der Verwaltungskosten, denn auch diese Punkte sorgen regelmäßig für erheblichen Unmut.

Mit dem vorliegenden Entwurf ist aus unserer Sicht ein erster Schritt getan, dem aber hoffentlich weitere folgen werden. In dieser Erwartung werden wir diesem Gesetzentwurf zustimmen. - Vielen Dank.