Liebe Abgeordnete! Liebe Frau Hackenschmidt, ich gehe einmal davon aus, dass sich Ihre Frage vorrangig auf die Einkommensteuererklärung bezieht, also auf die Veranlagung.
Ja, es stimmt: Die Durchlaufzeiten - das sind die Zeiten vom Erklärungseingang bis zum Bescheiddatum - haben sich seit 2010 drastisch erhöht, und zwar im Durchschnitt für alle Finanzämter. Das hat eine ganz klare Ursache: Der Beginn ist jetzt davon abhängig, wann die elektronischen Daten zur Verfügung gestellt werden; das ist 2011 neu eingeführt worden. Diese elektronischen Daten sind eben die wesentliche Grundlage für die Besteuerung. Das sind die Lohndaten, die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, zur privaten Altersvorsorge etc. pp.
Die Fachgesetze, die dazu erlassen worden sind, legen leider kein einheitliches Datum fest. Das heißt, dass die Daten entschieden später kommen als vorgesehen. Damit es in der Bearbeitung keine Abbrüche gibt, haben wir in Brandenburg festgelegt, dass wir erst dann im TFA beginnen, wenn 85 % der elektronischen Daten da sind. Dieser Prozentsatz wurde 2013, also in diesem Jahr, erst am 25.03. erreicht. Wenn man das mit den Zeiträumen im Jahre 2010 vergleicht, als es noch keine elektronische Übermittlung gab, stellt man fest, dass Welten dazwischen liegen. Das bedeutet natürlich: Wenn man schon zu Jahresbeginn mit der Abarbeitung der Steuererklärung in Rückstand gerät, ist es enorm schwierig, dies aufzuholen.
Nächster Punkt: Die Durchlaufzeiten haben sich auch 2013 im Verhältnis zu 2011 und 2012 nochmals erhöht. 2010 lagen sie im Schnitt bei 50 Tagen. Dies hat ebenfalls die Ursache darin, dass in den Veranlagungsstellen zusätzliche bzw. Sonderaufgaben, wie die Auswertung von Rentenbezugsmitteilungen, die Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale das ist eigentlich der Hauptpunkt, der jetzt neu gemacht worden ist - und die Bearbeitung festsetzungsnaher Daten hinzugekommen sind. Das betrifft übrigens nicht nur das Land Brandenburg, sondern auch die anderen Bundesländer. Gegenwärtig bemüht sich die Bundesebene, eine einheitliche Lösung herbeizuführen, indem alle diese Daten bis zum 28.02. des Folgejahres übermittelt werden sollen, damit dieses Problem genereller Natur beseitigt wird.
Nun speziell zu Finsterwalde und Calau: Wenn man sich die Zahlen anschaut, stellt man fest, dass das Finanzamt Calau sowohl 2011/2012 als auch 2013 über dem Durchschnitt der Finanzämter in Brandenburg lag. Das Finanzamt Finsterwalde - Sie haben nach den Bürgern in Finsterwalde ge
Wir haben jetzt die Finanzämter zusammengelegt. Die Schließzeiten waren nicht relativ lang, aber selbstverständlich müssen, wenn man Finanzämter zusammenlegt, Menschen umziehen. Das können Sie bestimmt nachvollziehen, Sie werden ja bald das gleiche Problem haben. Sie müssen ihre Sachen einpacken, Sie müssen die Sachen wieder auspacken, sie müssen sortieren und sich neu in die Umgebung hineinfinden. Deshalb liegt der Bearbeitungszeitraum im jetzigen Finanzamt Calau - ich habe mir mal die Oktober-Daten angesehen - noch einmal über dem Durchschnitt im Land Brandenburg. Dieser ist von 2010 zu 2013 von 50 auf 70 Tage angewachsen, und speziell wegen des Umzugs kommen im Finanzamt Calau nochmals 15 Tage obendrauf. Wir sind aber davon überzeugt, dass sich das auch wieder minimiert, da dieses Finanzamt jetzt komplett am neuen Standort arbeitet. Wir haben auch mit dem Finanzamtsvorsteher und den Sachgebietsleitern Gespräche darüber geführt, wo möglicherweise noch „Klemmstellen“ bestehen.
Wir gehen insbesondere noch einmal auf das Gesundheitsmanagement ein. Die Zahl der Krankheitstage zwischen Finsterwalde - alt - und Calau - alt - und Calau - neu - ist im Übrigen fast gleich. Insofern gibt es keine gravierenden Unterschiede. Was man aber feststellen kann, ist, dass insbesondere im Finanzamt Calau im Verhältnis zu Finsterwalde der Krankenstand im mittleren Dienst - also bei denjenigen, die sich vorrangig damit befassen - höher ist als bei den anderen. Wir werden also das Gesundheitsmanagement überprüfen, und nun greift auch zum ersten Mal die Entscheidung, dass das Land Brandenburg - im Gegensatz zur Vorgängerregierung - wieder ausgebildet hat: Die ersten Neuen werden fertig und werden auf die Finanzämter verteilt. Auch das wird dazu beitragen, dieses Problem zu lösen. - Danke.
Herr Minister, danke zunächst einmal. - Eine Nachfrage: Welche Rolle spielt fehlende Software? Ich habe von einer anderen Bürgerin hinsichtlich der Einkommensteuer erfahren, dass sie die Aussage bekommen habe, es gebe nicht die für sie erforderliche Software, weil sie in einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft lebe. Es hat mich doch verwundert, dass sie die Aussage bekommen hat, es mangele an der Software. Dazu hätte ich gern eine Auskunft.
Das kann ich Ihnen so nicht beantworten, werde dem aber nachgehen. Ich möchte jetzt nicht spekulieren. Sie bekommen dann von mir eine Antwort.
Vielen Dank. - Meine Damen und Herren, damit beenden wir die Fragestunde. Ich schließe Tagesordnungspunkt 2 und rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:
Gesetzentwurf der Fraktion der SPD der Fraktion DIE LINKE der Fraktion der FDP der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Hierzu wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Ich lasse über die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses, Drucksache 5/8173, abstimmen. Wer ihr folgen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Oder Enthaltungen? - Beides sehe ich nicht. Die 3. Lesung findet am Freitag statt.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, Sie - die wenigen, die hier sind - begrüße ich besonders herzlich. Ich eröffne den zweiten Teil der heutigen Sitzung und rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:
Gesetz zur Neuregelung des brandenburgischen Besoldungsrechts und des brandenburgischen Beamtenversorgungsrechts
Die Aussprache wird mit dem Beitrag des Abgeordneten Burkardt von der CDU-Fraktion eröffnet. - Das ist jetzt sehr undankbar für Sie. Ich bitte darum, dass die Kolleginnen und Kollegen in den Saal gerufen werden.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Da Ihnen der Bericht des Ausschusses bzw. des Ausschussvorsitzenden schriftlich vorliegt, spreche ich hier ausschließlich als Vertreter der CDU-Fraktion. Möglicherweise wird es ja auch ein bisschen stimmungsvoller. Jedenfalls hat mir der erste Blick auf der Suche, ob eine Mehrheit gegen das Gesetz zustande käme, gezeigt, dass diese Suche scheitern würde.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf ist und bleibt trotzdem - ich sage es einmal ganz harsch - Murks. Damit ist nicht die Fleißarbeit der Ministerialbeamten gemeint, ein solch kompliziertes Gesetzeswerk auf den Weg zu bringen und darauf zu achten, dass es in die übrigen Rahmenbedingungen hineinkommt.
Die Chance zur Reform von Besoldung und Versorgung des Berufsbeamtentums in Brandenburg wird mit diesem Gesetzentwurf verpasst. Brandenburg verliert im Wettbewerb mit den anderen Bundesländern weiterhin an Boden. Ohnehin liegen wir jetzt schon an drittletzter Stelle, wie uns in der Anhörung mehrfach bestätigt wurde. Nur Berlin und Bremen liegen noch dahinter, was sich in der nächsten Zeit allerdings ändern kann. Aber nicht dieses Ranking als solches ist wichtig, sondern die Attraktivität im Wettbewerb, die Attraktivität im Wettbewerb um die besten Köpfe, und da liegt Brandenburg mittlerweile leider weit hinten.
In der Anhörung sind wir darauf aufmerksam gemacht worden - soweit es noch nicht bekannt war; im Ministerium ist es sicherlich bekannt -, dass dem Bundesverfassungsgericht mehrere Vorlageverfahren vorliegen, in denen es um die amtsangemessene Besoldung geht. Diese Vorlageverfahren kommen aus Ländern, die ohnehin schon besser besolden, als das in Brandenburg der Fall ist. Prof. Battis hat nüchtern, flapsig gemeint: Und da ist Brandenburg dann schlecht aufgestellt. Denn wenn eines dieser Vorlageverfahren in der Tat zum Erfolg führt, wird Brandenburg bei den Ersten sein, die nachziehen bzw. die größten Schritte machen müssen, um auf das Niveau zu kommen, von dem zu erwarten ist, das das Bundesverfassungsgericht es als amtsangemessen ansieht.
Bei der W-Besoldung - ein besonderes Thema, weil auch hierzu das Bundesverfassungsgericht schon geurteilt hat - ist, wie Battis ausgeführt hat, die brandenburgische Lösung das Gegenteil dessen, was mit Leistungsbesoldung gemeint ist, Brandenburg weicht insofern weit von dem ab, was alle anderen Länder gemacht haben. Er nennt das schlicht und flapsig eine „Nasenprämie“.
Zu der Anhörung, die wir auf unseren Antrag hin dazu durchgeführt haben, und zum Thema Anhörung generell muss noch eine Bemerkung gemacht werden. Eigentlich müssten wir froh sein, dass wir immer wieder Fachleute finden, die uns ihre
Expertise gegen Fahrtkostenerstattung zur Verfügung stellen. Und was machen wir damit, nutzen wir die Expertise? Kaum oder gar nicht. Bei dieser Anhörung jedenfalls nicht.
Es gab in dieser Anhörung sowohl von den Interessenverbänden wie auch von den Fachleuten eine ganze Reihe von Anregungen und Vorschlägen. Wir haben sie mit allen Fraktionen zusammengetragen und dem Finanzministerium vorlegen lassen, um in einer Stellungnahme zu hören, was sie denn davon halten. Es kam das, was dann eigentlich immer kommt: Wie kann jemand auf die Idee kommen, etwas, was aus der Regierung, aus einem Ministerium kommt, verbessern zu wollen! Es ist ja eine unerhörte Anmaßung, dass es Leute gibt, die sagen: Das kann man besser, das kann man anders machen; es liegt eher im Interesse des Landes, wenn wir die Besoldung ändern, wenn wir die Versorgungsregelungen ändern.
Nehmen wir den Hinweis von nahezu allen Seiten, Interessengruppen wie Fachleuten, zum Thema Portabilität - das kommt von portare: tragen oder auch schleppen -, also der Übertragbarkeit bzw. Mitnahme von Versorgungsansprüchen beim Wechsel in ein privatrechtliches Anstellungsverhältnis. Da wurden wir darauf aufmerksam gemacht: Na ja, die werden doch nachversichert! - Meine Damen und Herren, die Nachversicherung bringt es mit sich, dass die Versorgungsansprüche um mehr als die Hälfte zusammenfallen. Das ist das, was bei unserer Rentenversicherung dabei herauskommt. Ich kann Ihnen sagen: Ich rede da schon aus eigener Erfahrung.
Das ist ein alter Missstand, der anderenorts allmählich beseitigt wird, weil man dort nämlich auf die Idee gekommen ist, dass es durchaus gut sein könnte, dass ein Austausch von Mitarbeitern aus der Privatwirtschaft in den öffentlichen Dienst und umgekehrt stattfindet, weil das zu einer Bereicherung führt und dazu, dass die Leute das andere besser verstehen und dass sie das, was sie jeweils an Know-how erworben haben, mitbringen.
In Brandenburg bleiben die Beamten Gefangene des öffentlichen Dienstes. Da wird sich jemand, wenn er seinen Berufsabschluss mit einem ordentlichen Examen erzielt hat, dreimal überlegen, ob er unter diesen Bedingungen in den Landesdienst tritt.
Wir sind darauf aufmerksam gemacht worden, dass wir dort einen sehr harten Wettbewerb haben, einen Wettbewerb, der nicht neu ist und den es nicht erst, wie uns immer wieder erzählt wird, seit der Föderalismusreform, sondern schon immer gibt: den Wettbewerb zwischen der Privatwirtschaft und dem öffentlichen Dienst. Der verlagert sich - bisher jedenfalls nach vorn.
Es ist auch nicht so, wie Kollege Dr. Bernig ausgeführt hat, dass das ein Instrument sei, um die besten Köpfe zu halten. Genau das Gegenteil ist der Fall. Die besten Köpfe haben eher noch die Möglichkeit, bei einem privaten Anstellungsgeber diesen Nachteil in der Altersversorgung ausgeglichen zu bekommen. Die weniger guten, die man woanders nicht braucht, die sind darauf angewiesen, im öffentlichen Dienst zu bleiben, weil sie dann zumindest eine ordentliche Altersversorgung haben.
Schönen Dank für den Hinweis. - Brandenburg arbeitet sich mit diesem Gesetz zielstrebig auf den letzten Platz im Attraktivitätsranking des Beamtentums vor, und das muss nicht sein. - Schönen Dank.