Protocol of the Session on September 26, 2013

schen Tiefstand. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen konnte seit 2005 halbiert werden.

Dennoch: Langzeitarbeitslosigkeit bleibt ein Problem. 41,7 % der Arbeitslosen in Brandenburg gelten als langzeitarbeitslos, und viele sind seit mehreren Jahren ohne Beschäftigung. Das ist auch ein gesellschaftliches Problem, denn soziale Integration und gesellschaftliche Teilhabe funktionieren eben am ehesten über Arbeit. In einer solidarischen Gesellschaft stehen wir alle in der Verantwortung, diese Menschen eben nicht nur zu alimentieren. Im Übrigen werden wir es uns in Anbetracht steigender regionaler, sektoraler Fachkräftebedarfe nicht leisten können, zukünftig auf das Potenzial dieser Menschen zu verzichten. Die Aktuelle Stunde heute hat ja dieses Thema behandelt. Langzeitarbeitslosigkeit ist ein Problem für jeden Betroffenen, aber nicht nur für diesen. Langzeitarbeitslosigkeit hat Auswirkungen auf unsere ganze Gesellschaft.

Ihr Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, greift dieses Problem der Langzeitarbeitslosigkeit auf; das ist gut so. Aber Ihr Antrag greift aus unserer Sicht etwas zu kurz. Der Titel „Arbeitspolitisches Landesprogramm effizienter gestalten“ lässt vermuten, dass allein das Land Brandenburg für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zuständig ist. Dem ist aber, das wissen Sie, mitnichten so. Der Kampf gegen Arbeitslosigkeit muss auf europäischer Ebene genauso wie auf Bundesebene, also eben nicht nur allein auf Landesebene, erfolgen. Wir wollen mit unserem Entschließungsantrag noch einmal den Bund in seine Verantwortung nehmen, denn die entscheidenden finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen von Arbeitsförderung - das wissen Sie - können nur auf Bundesebene geregelt werden.

Die Landesregierung bitten wir, bei der Ausgestaltung des Operationellen Programms für das Land für den Europäischen Sozialfonds in der neuen Förderperiode 2014 bis 2020 Förderaktivitäten zu entwickeln, die dafür sorgen, dass Menschen mit zahlreichen Vermittlungsschwierigkeiten derart gestärkt werden, dass sie wieder dauerhaft in den Arbeitsmarkt integriert werden können. Dabei können unter anderem soziale Unternehmen durchaus hilfreich sein.

Gern werden Patentrezepte gegen Langzeitarbeitslosigkeit gefordert. Aber wir wissen alle: Diese Patentrezepte gibt es nicht. Genauso unterschiedlich, wie die Menschen mit ihren Fähigkeiten, Kompetenzen, aber auch Einschränkungen sind, so unterschiedlich ist auch der Bedarf an Instrumenten, um ihnen den Weg zurück in Beschäftigung zu ebnen. Einem Teil der Langzeitarbeitslosen ist bereits mit einer passfähigen Qualifizierung geholfen, ein weiterer Teil braucht zusätzlich eine Begleitung, wie sie zum Beispiel die ESF-Förderung des Landes mit den Integrationsbegleitern - Sie haben darauf hingewiesen anbietet. Für andere wiederum, die auf absehbare Zeit keine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt finden können, kann ein durch Lohnkostenzuschüsse öffentlich gefördertes Arbeitsverhältnis neue Beschäftigungsperspektiven eröffnen. Echte Wirkung erzielt dabei solche Arbeit, die möglichst arbeitsmarktnah stattfindet.

Dazu werben wir um Unterstützung durch die Unternehmen, sich auch dieser Menschen anzunehmen und sie nicht als Problem, sondern als Potenzial zu begreifen. Wir dürfen aber auch nicht verschweigen, dass es Menschen gibt, die schon sehr lange nicht mehr gearbeitet haben. Ihnen hilft keine bloße Qualifi

zierung oder ein Lohnkostenzuschuss - sie brauchen vielmehr intensive Unterstützung und Begleitung, um Tagesstrukturen wieder zu erlernen, um überhaupt Beschäftigungsfähigkeit herzustellen. Für diese Menschen kann ein nächster Schritt im Sinne einer Erprobung, einer Ersatzbeschäftigung oder einer Beschäftigung im geschützten Bereich bestehen. Genau da liegen wir vermutlich bei der Einschätzung auseinander.

Es gibt im Land einige Beispiele dafür, dass Unternehmen, die sich erfolgreich im wirtschaftlichen Wettbewerb behaupten, Menschen mit zunächst multiplen Vermittlungshemmnissen beschäftigen. Dies ist für beide Seiten durchaus erfolgreich, nämlich genau dann, wenn diese Unternehmen über eine erfolgreiche Geschäftsidee verfügen, in den Kommunen verankert sind und nicht zuletzt, wenn diese Bemühungen von SGB-II-Förderinstrumenten flankiert werden.

Je größer die Einschränkung der Beschäftigungsfähigkeit, je größer und länger der Bedarf an Unterstützung im Rahmen der Arbeitsförderung, desto mehr Geld kostet es. Arbeitsförderung ist in erster Linie eine Bundesangelegenheit. Der Bund kommt jedoch seiner Verantwortung derzeit nicht ausreichend nach.

Investiert wird vorrangig in schnelle Vermittlungserfolge. Langzeitarbeitslose müssen mit hohen Einschränkungen integriert werden; ihre Beschäftigungsfähigkeit bleibt dabei auf der Strecke. Deshalb hat sich die Landesregierung unter anderem im Rahmen einer Bundesratsinitiative für Stabilität der Finanzierung öffentlich geförderter Beschäftigung eingesetzt. Sie hat auch die Lösung benannt: Aktivierung passiver Leistung.

Dieser Weg ist richtig, er setzt an den Verantwortlichkeiten an. Das Land kann diese nicht ersetzen, wohl aber ergänzen. Die Möglichkeiten, die es dazu gibt, zeigen wir in unserem Antrag auf. Ich bitte deswegen um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Der Abgeordnete Büttner spricht für die FDP-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der CDU-Fraktion greift eine seit Jahren von der FDP-Fraktion geäußerte Forderung auf. Der Einsatz von Mitteln zur Arbeitsförderung soll sich an nachvollziehbaren Kriterien messen lassen, nicht an den politischen Wünschen einzelner Parteien oder einer Landesbehörde. Die Mehrheit der im Antrag aufgeführten Programme hat nachweislich dazu beigetragen, Beschäftigung im Land und in Form von Ausbildungsverbünden sowie der überbetrieblichen Ausbildungsunterweisung Beschäftigungsperspektiven für junge Menschen zu sichern. Gleichzeitig zeigt die nach wie vor niedrige Ausbildungsneigung insbesondere in den kleinen und mittelständischen Unternehmen im Land, dass entsprechende Angebote noch stärker beworben werden müssen, damit Kleinunternehmen die Angst vor der Ausbildung genommen wird und dem Nachwuchs bessere Chancen für den Einstieg ins Berufsleben geboten werden. Auch der Bildungsscheck hat sich bewährt, wobei auch in diesem Fall die Zahl der Nutzer deutlich hinter den Möglichkeiten zurückbleibt. Auch an dieser Stelle gilt es, mit der Unterstützung der Wirtschafts

verbände und Gewerkschaften die Vorzüge des Schecks stärker ins Bewusstsein der Beschäftigten zu tragen und für eine stärkere Nachfrage zu sorgen. Es gibt sie also, die Programme, an denen beispielhaft skizziert werden kann, wie sinnvolle Investitionen in Beschäftigungsförderung aussehen können.

Es gibt aber gleichzeitig auch Punkte, an denen die Mittel des Landes oder aus dem Europäischen Sozialfonds nicht optimal eingesetzt sind, aus unserer Sicht etwa bei der Integrationsbegleitung. Nach wie vor fehlt meiner Fraktion die Abgrenzung dieses Angebots gegenüber den bestehenden Strukturen und Angeboten der Bundesagentur für Arbeit bzw. der Jobcenter. Welchen konkreten, messbaren Mehrwert hat diese Leistung? Entsprechend ist zweifelhaft, ob der Nutzen für die arbeitsuchenden Menschen und der Mitteleinsatz in einem sinnvollen Verhältnis zueinander stehen. Deswegen gilt es an dieser Stelle, das Programm Ende des Jahres zu evaluieren und bei Bedarf Korrekturen vorzunehmen. Dass die Maßnahmenträger verpflichtet werden sollen, vorab definierte Zielvorgaben zu erfüllen, ist ein längst überfälliger Schritt, den die FDP-Fraktion bereits im Jahr 2011 in einem eigenen Antrag gefordert hatte, als es um die Transparenz in der Sozialwirtschaft ging. Frau Kollegin Schier, Sie erinnern sich.

(Frau Schier [CDU]: Dem Antrag haben wir sicher zuge- stimmt!)

- Das glaube ich auch.

Auch wenn wir hinsichtlich der weiteren Förderung von Integrationsbegleitern skeptisch sind, ist die Richtung, in die der Antrag weist, aus unserer Sicht völlig richtig, weswegen wir den Antrag der CDU-Fraktion auch unterstützen.

Zum Antrag der Regierungsfraktionen, Herr Kollege Baer: Es ist wieder einmal bezeichnend, dass SPD und Linke auf die in der Arbeitsförderung des Landes bestehenden Probleme mit dem üblichen Fingerzeig in Richtung Bund reagieren. Sie brauchen sich ja nicht mehr zu zieren, Sie könnten ja jetzt jederzeit einer Großen Koalition beitreten, dann können Sie das im Bund ändern, wenn Sie das wollen. Sie versuchen damit aber einmal mehr, den Bund für den in Ihrem Antrag dargestellten Anstieg des Anteils der Langzeitarbeitslosen verantwortlich zu machen. Dabei ist es gerade - und das wissen Sie auch, Herr Baer - die Landespolitik, die die Weichen für die Schaffung und Sicherung der Beschäftigungschancen der Menschen in den Regionen stellt.

Leider verweigert sich Rot-Rot einmal mehr dieser Tatsache, und deswegen werden wir Ihrem Antrag natürlich auch nicht zustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall FDP und vereinzelt CDU)

Der Abgeordnete Bernig spricht für die Linksfraktion.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie Sie den beiden Anträgen entnehmen können, gewichten die CDU und die Koalition die Arbeitsmarktpolitik offenbar unterschiedlich das war ja auch zu erwarten. Die CDU sieht die Aufgabe der

Arbeitsmarktpolitik in erster Linie in der Verringerung von Arbeitslosigkeit. An zweiter Stelle kommt aber auch bei ihr angeblich die Integration von Arbeitsuchenden mit unterschiedlichen Vermittlungshemmnissen. Die Reihenfolge muss ja nicht falsch sein, der Inhalt aber stimmt offenbar mit der Linie, die die Regierung auf Bundesebene fährt, nicht überein. Hier wurden, wie bekannt, wegen der sinkenden Arbeitslosenzahlen auch die Mittel der Bundesagentur erheblich gekürzt, und zwar am meisten die zur Integration von Langzeitarbeitslosen. Die Folge: Menschen mit mehrfachen und größeren Hemmnissen die sogenannten Arbeitsmarktfernen - entfernen sich immer weiter vom regulären Arbeitsmarkt und von der Chance auf Reintegration. Die Zahlen zur Zunahme der verfestigten Langzeitarbeitslosigkeit sind in der Begründung unseres Antrags genannt. Frau Schier, eben wegen dieser Kürzungspolitik auf Bundesebene hat der öffentliche Beschäftigungssektor die anvisierten Zahlen nicht erreicht.

(Frau Schier [CDU]: So, ist gut!)

Das Land hat seine Aufgaben hierbei erfüllt. Die schrumpfenden verbleibenden Mittel werden daher eher in die investiert, die noch Chancen haben könnten - oder anders: in die zeitweise arbeitslosen Menschen, die man noch nicht aufgegeben hat. Das ist dreist und missachtet die Würde sowie das Recht auf gesellschaftliche Teilhabe und sinnvolle Betätigung der sogenannten Arbeitsmarktfernen.

Frau Schier, Sie halten mir bzw. uns immer vor, wir würden Arbeitsmarktpolitik auf Kosten Dritter machen; Herr Büttner hat das eben auch gesagt. Sie vergessen dabei nur, dass all Ihre Vorschläge und die Maßnahmen des Arbeitspolitischen Rahmenprogramms im Wesentlichen aus dem ESF finanziert werden, also auch von einem Dritten. Also hören Sie endlich mit diesem Vorhalt auf!

Ich bleibe bei meiner Feststellung, dass die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist und deshalb der Bund in der Verantwortung steht. Deshalb heißt es auch in unserem Entschließungsantrag unter Punkt 1, dass sowohl die bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen für öffentlich geförderte Beschäftigung als auch der Mitteleinsatz des Bundes für Beschäftigungsmaßnahmen im Rahmen aktiver Arbeitsmarktpolitik derzeit unzureichend sind. Und wir bitten die Landesregierung, weiter darauf hinzuwirken, dass der Bund die im Zuge der Instrumentenreform vorgenommenen inhaltlichen Einschränkungen der Arbeitsförderung zurücknimmt - hier insbesondere die bezüglich der Höchstförderungsdauer von zwei Jahren - und er darüber hinaus eine grundlegende Reform der Finanzierung öffentlich geförderter Beschäftigung anstrebt. Nur so kann in diesem Bereich langfristig und bedarfsgerecht abgesichert werden. Herr Hoffmann, nicht die Abschaffung der ABS ist die Lösung, sondern deren Umstrukturierung und Umorientierung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, Sie knüpfen mit Ihren Forderungen im Wesentlichen an bisher Dagewesenes an. Das ist zunächst nicht falsch, aber wenn betriebliche Ausbildungsplätze nicht ausreichen, soll der Staat eintreten. Nun sind wir bekanntermaßen auch für das Eintreten des Staates, aber nicht dort, wo die Betriebe ihrer Ausbildungsverantwortung nicht nachkommen. Ich habe das heute Morgen schon einmal gesagt: In Brandenburg ist die Ausbildungsbeteiligung seit Jahren rückläufig. Etwa 57 % aller Betriebe haben hier eine Ausbildungsberechtigung, aber nur 38 % davon bildeten im

vergangenen Jahr tatsächlich aus. Damit liegt Brandenburg 5 Prozentpunkte unter dem ostdeutschen Durchschnitt. Deshalb fordern wir - wie ich das schon heute Morgen dargelegt habe - eine Ausbildungsumlage für alle Betriebe, die ihrer Ausbildungsverantwortung nicht nachkommen.

Weiterhin wollen Sie mit dem Regionalbudget den Kreisen und kreisfreien Städten auch künftig eine Mitgestaltung des Arbeitsmarktes ermöglichen.

Erlauben Sie eine Zwischenfrage?

Nein, ich habe keine Zeit mehr. - Auch in unserer Entschließung steht, dass bei der Gestaltung des arbeitspolitischen Landesprogramms auch künftig regionale Entscheidungsträger und Akteure einzubeziehen sind. Das sind aber nicht nur die Kreise und kreisfreien Städte, sondern auch die Sozialpartner vor Ort, die Handwerkskammern, die Industrie- und Handelskammern, die Jobcenter, die Arbeitsbildungs- und Strukturgesellschaften etc. Wir alle wissen, dass die Finanzierung der zukünftigen EU-Förderperiode noch nicht endgültig steht und die Operationellen Programme noch nicht in Arbeit sind. Wir alle wissen aber auch, dass es auf jeden Fall weniger Geld geben wird. Deshalb sind wir alle aufgefordert, Ideen zu entwickeln, wie entsprechend der konkreten Situation in der Region und vor Ort die Integration von Langzeitarbeitslosen mit multiplen Vermittlungshemmnissen besser als bisher funktionieren kann, und zwar auch dort, wo die Wirtschaft nicht oder nur unzureichend in der Lage ist, Arbeitsplätze anzubieten.

Vor dem Hintergrund einerseits abnehmender EU-Fördergelder und andererseits auf EU-Ebene formulierter Strategien sowie positiver Erfahrungen in anderen Mitgliedsländern wie Italien und Österreich, aber auch in Brandenburg, bietet sich als eine Problemlösung an, sozialbetriebliche Integrationsangebote im Rahmen eines sozialwirtschaftlichen Arbeits- und Beschäftigungssektors zu fördern, der in der Praxis zugleich positive Auswirkungen auf das Gemeinwesen und die Regionalentwicklung mit sich bringt. Dass das unter den jetzigen - schlechten - Rahmenbedingungen funktionieren kann, zeigt uns das Modellprojekt „Waage“ im Elbe-Elster-Kreis.

In diesem Sinne bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag.

(Beifall DIE LINKE)

Wir setzen mit dem Beitrag der Abgeordneten Nonnemacher für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! In dem vorliegenden Antrag stellt der Landtag einige Dinge fest, bei denen es sich um arbeitsmarktpolitische Binsenweisheiten handelt, denen wohl keiner widersprechen wird. In der Rubrik „Der Landtag fordert“ finden sich Punkte, denen wir ohne Probleme zustimmen können, neben Punkten, die wir kritisch sehen.

Eigentlich geht es in dem Antrag aber um den letzten Passus, der den eigentlichen Beschluss beinhaltet. Das hat Frau Schier hier ganz klar so vorgestellt: Arbeitsmarktpolitik wird an die Integrationsbilanz gekoppelt. Damit wird indirekt die Berechtigung eines jeglichen sozialen Arbeitsmarktes infrage gestellt.

Doch schauen wir uns die einzelnen Forderungen etwas genauer an. Erstens: Weiterhin förderfähig sollen das Angebot zur beruflichen Qualifikation über Weiterbildungsmaßnahmen sowie die Kompetenzentwicklung in klein- und mittelständischen Unternehmen, der Bildungsscheck und Berufsabschlüsse sein. Mit diesem Angebot können Aufstocker und Selbstständige gefördert werden. Wir müssen jedoch sehen, dass Personen, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB III beziehen, von der Förderung ausgeschlossen sind. Meines Erachtens sollte es diese Weiterbildungsmaßnahmen weiterhin geben, sie müssen aber ebenso Bezieherinnen und Bezieher von SGB II und SGB III einbeziehen, sonst wird diese Personengruppe vom Zugang zum Arbeitsmarkt abgehängt.

Zweitens: Für die Zielgruppe der Auszubildenden sollen bei fehlenden Ausbildungsplätzen Ausbildungsverbünde oder die überbetriebliche Lehrunterweisung vorgehalten werden. Wörtlich heißt es: „Für den Fall, dass das Angebot an betrieblichen Ausbildungsplätzen nicht ausreicht …“ Ja, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion: Warum reicht es denn nicht aus? Weil sich die Wirtschaft sukzessive von der Ausbildung zurückzieht.

(Beifall DIE LINKE sowie der Abgeordneten Lehmann und Stark [SPD])

Obwohl 56 % der Betriebe eine Ausbildungsberechtigung haben, bilden nur noch 38 % der Betriebe aus.

(Frau Lehmann [SPD]: Richtig!)

Im Jahr 2011 waren es noch 42 %.

(Frau Lehmann [SPD]: Ja!)

Während in ganz Europa das Loblied der dualen Ausbildung gesungen wird, stiehlt sich ein zunehmender Teil unserer Unternehmen aus der Verantwortung.

(Görke [DIE LINKE]: Deswegen wollen wir die gerechte Umlage!)

Frau Nonnemacher, möchten Sie eine Zwischenfrage zulassen?

Nein, das möchte ich jetzt nicht. - Die Betriebe müssen sich um die Ausbildung ihrer Fachkräfte stärker bemühen. Das hätten Sie ruhig einmal in Ihrem Antrag anklingen lassen können, meine lieben Damen und Herren von der CDU-Fraktion. Ausbildungsverbünde bieten Chancen. Wie nachhaltig aber diese überbetrieblichen Ausbildungen wirklich sind, müssen wir unbedingt evaluieren.