Protocol of the Session on September 26, 2013

Anteils von weiblichen Rundfunkräten. Wir hätten uns aber gewünscht, dass man erstens die Zusammensetzung des Rundfunkrates noch einmal kritischer hinterfragt. Warum zum Beispiel haben Menschen mit Behinderungen, für die Rundfunk ganz besonders wichtig ist, eigentlich immer noch keinen Sitz? Und warum gibt es keine weiteren Überlegungen zur angemessen Repräsentation der vielen verschiedenen Religionsgemeinschaften? Zweitens wollen auch wir gerne die Rechte der festen Freien stärken. Das sind ja keine Gelegenheitskräfte, es sind neben den rund 1 800 Festangestellten nahezu ebenso viele feste Freie, die das Programm gestalten. Das sind die Zahlen des Journalistenverbandes; die sind vielleicht nicht ganz identisch mit anderen.

Der Staatsvertrag sieht für die festen Freien eine gesonderte Feste-Freien-Vertretung neben dem Personalrat vor. Das ist aber auch nur der halbe Schritt - das sehen wir auch so -, wo ein ganzer Schritt notwendig wäre. Ver.di, der Journalistenverband, die jetzige freiwillige Freien-Vertretung und der Personalrat wollen alle die Aufnahme der Freien in den Personalrat. Das ist bei der Anhörung im Abgeordnetenhaus auch sehr deutlich geworden. Die meisten dieser freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter machen sowieso die gleiche Arbeit wie die festangestellten Kolleginnen und Kollegen. Warum wollen wir also zwei Personalvertretungen, eine erster und eine zweiter Klasse? Diese Doppelstruktur jetzt auch noch zu institutionalisieren, das ist kurzsichtig und ungerecht.

Es macht auch wenig Sinn, jetzt immer mit dem Finger auf die anderen zu zeigen und zu sagen: Ihr seid schuld, dass es nicht so ist. - Ich denke, die Frage muss sein: Wie können wir für uns dazu kommen - wenn wir das für richtig halten -, dass sich das ändert? Andere Funkhäuser haben gezeigt, dass es möglich ist. Das haben die Vorrednerinnen und Vorredner auch schon gesagt. Das heißt, ich kann mir jetzt die Details sparen.

In dem vorgesehenen Staatsvertrag heißt es: Die Intendantin schafft die Freien-Vertretung. - Wer letztlich über die Rechte der Freien entscheidet, wissen wir nicht genau. Nach welchen Regularien wird dieses Statut eigentlich verhandelt? In der Berliner Anhörung hat eine Personalratsvertreterin dazu gesagt:

„Dann verhandeln wir drei Jahre über ein Statut, das es nie geben wird, und dann ist auch die Evaluierung nach zwei Jahren wahrscheinlich hinfällig.“

Aus unserer Sicht sollte der Brandenburger Landtag diesen Wunsch der Beschäftigten nach ordentlicher Interessenvertretung aufnehmen. Alle Mitarbeitervertretungen haben sich dafür ausgesprochen. Und aus unserer Sicht gibt es keine guten Gründe, den Mitarbeitern den gemeinsamen Personalrat zu verwehren.

Drittens sollte in der Anhörung geklärt werden, was der rbb für mehr Transparenz im Umgang mit den Rundfunkgebühren tun kann. Warum zum Beispiel muss der Verwaltungsrat nach § 20 des rbb-Staatsvertrages immer nichtöffentlich tagen? Was verhindert, dass wir - wie beim Rundfunkrat - die Protokolle bekommen? Das sind Fragen, die wir hoffentlich zu großen Teilen in der Anhörung klären können; ob sich dann tatsächlich noch etwas bewegt, werden wir sehen.

Noch ein Nachsatz zu dem Thema: Aus meiner Sicht ist es das Recht des Parlaments, in die Verhandlungen über Staatsverträge frühzeitig und umfassend eingebunden zu werden. Die Ver

handlungen zu dem vorliegenden Staatsvertrag begannen bereits Anfang des Jahres 2012. Uns im Vorlauf nur kleine, appetitliche und unverfängliche Häppchen zu präsentieren und dann nach der Methode „Vogel, friss oder stirb!“ zu sagen, Staatsverträge könnten sowieso nicht mehr geändert werden, wird der Rolle des Parlaments nicht gerecht. Abgesehen davon ist genau dieses Prozedere - Staatsverträge zwischen Berlin und Brandenburg - ein wunderbarer Beleg dafür, dass es viel demokratischer wäre, all diese Fragen in einem gemeinsamen Parlament zu erörtern.

(Beifall der Abgeordneten Teuteberg [FDP])

- Sie dürfen klatschen; ich bin fertig.

(Heiterkeit und Beifall B90/GRÜNE, CDU und FDP)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete von Halem. - Auch hierzu gibt es das Bedürfnis nach einer Kurzintervention. Herr Abgeordneter Dombrowski, Sie haben das Wort.

(Zuruf von der CDU: Er möchte nur gute Besserung wün- schen!)

Ich trinke heute hier vorn nichts.

(Heiterkeit und Beifall)

Ich möchte die Anregung der Kollegin von Halem aufnehmen und noch etwas Licht ins Dunkel bringen. Hier wurde behauptet, das Vorhaben, die freien Mitarbeiter des rbb ebenso wie die fest angestellten Mitarbeiter zu behandeln, werde von der CDU in Berlin behindert. Es ist für uns eine Kleinigkeit, in Berlin anzurufen. Das habe ich soeben gemacht; denn auch dort wird gerade darüber beraten. Selbstverständlich hat die CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus überhaupt nichts gegen die Gleichbehandlung von freien Mitarbeitern mit denen, die fest angestellt sind. Herr Kollege Büchel hat schon vorgetragen, dass es sogar ein Kollege der CDU in Berlin war, der gesagt hat, die freien Mitarbeiter müssten besser behandelt werden.

Was ich aber herausgefunden habe - das war mir vorhin entfallen -: Der fachlich zuständige Kultursenator Berlins heißt Klaus Wowereit. Ich glaube, er ist Mitglied der SPD.

Kurzum: Wenn Kollege Senftleben hier vorgetragen hat, dass wir als CDU im Landtag Brandenburg wollen, dass die freien Mitarbeiter des rbb den fest angestellten Mitarbeitern gleichgestellt werden, dann ist das auch die Meinung der CDU in Berlin. Daraus kann man doch etwas machen. Vielleicht werben auch die Mitglieder der anderen Fraktionen, die sowohl hier als auch im Abgeordnetenhaus vertreten sind, bei ihren Kollegen in Berlin, sich der Meinung der CDU in Berlin und in Brandenburg anzuschließen. - Danke schön.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dombrowski. - Frau Abgeordnete von Halem hat die Möglichkeit, darauf zu reagieren.

Frau Abgeordnete von Halem, möchten Sie davon Gebrauch machen?

(Zuruf der Abgeordneten von Halem [B90/GRÜNE] - Heiterkeit)

- Dann war das eigentlich keine Kurzintervention, Herr Kollege Dombrowski.

Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag des Chefs der Staatskanzlei fort. Herr Gerber, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bevor ich zu einigen Punkten noch etwas sage, möchte ich Ihnen, Frau von Halem, gute Besserung wünschen. Ich verstehe schon, dass Herr Dombrowski sich nicht anstecken will. Obwohl manche in diesem Hohen Haus ansonsten eine schwarz-grüne Annäherung schön fänden, scheint es heute hier nicht dazu zu kommen.

(Heiterkeit und Beifall)

Zu den „festen freien“ Mitarbeitern: Was deren Situation angeht, so haben wir eine ernsthafte Diskussion zu führen. Wir werden uns sicherlich auch im Rahmen der Anhörung intensiv damit auseinandersetzen. Aber klar ist: Die Regelung, die wir gefunden haben, ist besser als der Status quo. Die Situation verbessert sich.

Ferner will ich dem Eindruck, der möglicherweise entstanden ist, die nicht fest angestellten Mitarbeiter seien völlig rechtlos, entgegentreten. Es gibt einen Tarifvertrag ausdrücklich für die freien Mitarbeiter. Zudem - das darf man nicht vergessen - ist die Gewerkschaft ver.di im Rundfunkrat vertreten.

Schließlich möchte ich auf die Behauptung reagieren, wir hätten - im Unterschied zu Berlin - nicht hinreichend informiert. Das ist nicht richtig. Wir haben gemäß Artikel 94 der Landesverfassung den Hauptausschuss mehrmals informiert, und zwar noch vor der Beschlussfassung durch das Kabinett. Die Anhörung, die im Medienausschuss des Landes Berlin stattfand Herr Senftleben ist darauf eingegangen -, bezog sich darauf, dass in Berlin andere Regelungen über die Zusammenarbeit zwischen Parlament und Regierung gelten; der Medienausschuss spielt dort insoweit eine besondere Rolle.

Ich wiederhole: Wir haben alle unsere Informationspflichten auch im Vorfeld erfüllt und im Hauptausschuss mehrmals darüber gesprochen, sodass von einem „closed shop“ keine Rede sein kann. - Danke.

(Beifall SPD)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär Gerber. - Wir sind am Ende der Aussprache angelangt und kommen zur Abstimmung. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Änderung medienrechtlicher Vorschriften, Drucksache 5/7923, an den Hauptausschuss. Wer dieser Überweisung Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Stimmenthaltungen? - Ich sehe keine Gegenstimmen und keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig überwiesen worden.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 4 und rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Brandenburg und die Staaten der ehemaligen Sowjetunion

Große Anfrage 27 der Fraktion der FDP

Drucksache 5/7112

Antwort der Landesregierung

Drucksache 5/7575

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der FDP-Fraktion. Herr Abgeordneter Lipsdorf, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Meine Damen und Herren! Mit der Großen Anfrage „Brandenburg und die Staaten der ehemaligen Sowjetunion“ wollte unsere Fraktion ein Bild von den Beziehungen unseres Landes zu den Staaten der ehemaligen UdSSR bekommen.

Warum haben wir uns auf die Staaten der ehemaligen Sowjetunion begrenzt? Zum einen spielt die geografische Lage eine Rolle; einige Nachfolgestaaten kann man fast schon als Nachbarn bezeichnen. Zum anderen bieten diese Länder - einige befinden sich noch im Aufbruch, andere verzeichnen schon ein kräftiges Wachstum - Zukunftsperspektiven und wirtschaftliche Chancen für Brandenburg.

Dabei muss selbstverständlich berücksichtigt werden, dass wir es bei den Nachfolgestaaten mit einer Bandbreite institutioneller Ordnungen und Regime zu haben. Einige Staaten sind Mitglied der EU, andere sind davon - nicht nur räumlich - weit entfernt.

Der kulturelle Austausch, insbesondere der Jugendaustausch, mit den Nachfolgestaaten spielt eine große Rolle. Die Konzentration des Jugendaustausches allein auf Polen, wie sie von einigen Mitgliedern der Landesregierung präferiert wird, ist kontraproduktiv und schadet Brandenburg. Es geht uns originär nicht nur um wirtschaftliche Chancen für Brandenburg, sondern auch um eine Art von Solidarität; das haben Sie heute Morgen schon in meinem Redebeitrag zur Aktuellen Stunde gehört. Wir können voneinander lernen, um Win-win-Situationen zu schaffen. So kann das Know-how Brandenburgs für andere Staaten in deren Transformationsprozessen nutzbar gemacht werden, wobei die speziellen slawischen oder kaukasischen Bedürfnisse und Notwendigkeiten zu berücksichtigen sind. Genau das wird übrigens in diesen Ländern erwartet.

Brandenburg kann Schaltzentrale in diesem Prozess sein. Wir dürfen und sollten nicht vergessen, dass die brandenburgische Wirtschaft im Vergleich zu den meisten übrigen Bundesländern immer noch sehr schwach internationalisiert ist. Das hat die Landesregierung selbst in ihrem Bericht vom August 2012 zum Außenwirtschaftskonzept des Landes Brandenburg festgestellt.

Worin liegen die Gründe dafür? Die brandenburgische Wirtschaft ist durch kleine und mittelständische Unternehmen ge

prägt. Diesen ist der Aufwand, Märkte in anderen Staaten zu erschließen, oftmals zu hoch. Da fehlt es zum einen an finanziellen Mitteln und entsprechender personeller Ausstattung; zum anderen fehlt es an dem notwendigen Wissen über die Gegebenheiten und Strukturen potenzieller Märkte in anderen Staaten. An dieser Stelle muss schon einmal nachgefragt werden: Was genau unternimmt die Landesregierung, um das zu ändern? Im Speziellen: Was unternimmt sie im Hinblick auf die Ausweitung der Beziehungen zu den Nachfolgestaaten der Sowjetunion?

Kommen wir zum Inhalt der Antwort auf die Große Anfrage. Beim Lesen fällt schnell auf, dass manchmal so viel Inhalt nicht vorhanden ist; es wird sogar deutlich, dass in weiten Teilen große Unkenntnis herrscht.

Übrigens, meine Damen und Herren von der Landesregierung: Sie meinen sicher die Brandenburgisch-Georgische Gesellschaft; eine Deutsch-Georgische Gesellschaft gibt es in Brandenburg meines Wissens nicht. Auch die Angaben zu in Brandenburg lebenden Bürgern aus diesen Staaten sind eher peinlich.

Selbstverständlich sollen Unternehmen in einer Markwirtschaft selbst entscheiden, welche Länder als Märkte geeignet sind. Daher sollte die Politik keine Ziel- und Schwerpunktländer vorgeben. Aber Aufgabe der Politik ist es auch, Rahmenbedingungen zu setzen, die es den Unternehmen - vor allem den KMU, deren finanzielle und personelle Ausstattung oft gering ist - ermöglichen, Märkte anderer Länder zu erschließen.

Hierfür ist die Clusterstrategie der brandenburgischen Landesregierung sicherlich ein geeigneter Weg - aber ist das ausreichend? Es ist wichtig, die Kompetenz der KMU für andere Märkte zu stärken. Brandenburgische Unternehmen müssen darüber informiert werden, welche Chancen Märkte anderer Staaten - gerade auch die Märkte vieler Nachfolgestaaten - bieten können. Liest man die Antwort auf die Große Anfrage, stellt sich schnell der Eindruck ein: Hier passiert nicht viel. Oder wissen Sie es nur nicht? Und dieser Eindruck, meine Damen und Herren, bestätigt sich, wenn man bei den Kammern nachfragt: Diese Landesregierung hat von vielen Dingen keine Kenntnis.