Protocol of the Session on September 26, 2013

(Zuruf von der CDU: Er meint sicher Hedgefonds!)

Uns Verkehrspolitikern wird immer vorgeworfen, wir würden nur an eine zusätzliche PKW-Maut bzw. eine PKW-Vignette denken. Diesbezüglich empfehle ich immer jedem, den Bericht der Daehre-Kommission genauer zu lesen. Dort sind auch Betreibermodelle aufgeführt.

Wir haben ein solches gutes Beispiel bei der Ortsumgehung Kuhbier. Kuhbier ist ein Funktionsbauvertrag. Derjenige, der diese Ortsumgehung baut, verpflichtet sich, über einen längeren Zeitraum auch für die Instandhaltung zuständig zu sein. Solche Dinge wären natürlich auch bei einer Bundesautobahn denkbar; das muss man im Detail durchrechnen. Beispielsweise könnte man den Abschnitt vom Autobahndreieck Barnim - jetzt noch Schwanebeck - bis zum Autobahndreieck Havelland und weiter bis zur Anschlussstelle Neuruppin an einen Betreiber geben und ihm sagen: „Ihr seid 30 Jahre für die Instandsetzung dieser Autobahn zuständig.“ Dann muss man gegenrechnen das ist noch nicht erfolgt -, ob das beispielsweise mit den Mauteinnahmen der nächsten 30 Jahre finanzierbar ist, sodass man beispielsweise die Verantwortung für die Finanzierung dieser Maßnahme überträgt, aber im Gegenzug die Mauteinnahmen zusagt. Das kann man dann machen.

Deshalb habe ich großes Interesse am Planfeststellungsbeschluss, wenn dieser für den Nordring vorliegt. Herr Günther, Sie kommen aus der Region: Der Nordring hat auch eine hohe Verkehrsbelastung. Vor allen Dingen könnten wir eines erreichen, nämlich dass wir mit dem Ausbau des Nordringes von zweistreifig auf dreistreifig dort auch den Lärmschutz deutlich verbessern.

Das ist ja eine Neubaumaßnahme. Es gibt zahlreiche Bürgerinitiativen in diesem Bereich. Sie sind mitunter gegen den Standort einer Rastanlage, aber sie sind nicht gegen mehr Lärmschutz.

Vielen Dank. - Da auch Frage 1424 schriftlich beantwortet werden soll, kommen wir zur Frage 1425 (Begleichung des Mehr- aufwandes für Kommunen), gestellt von der Abgeordneten Schier.

Das Brandenburgische Vergabegesetz wird laut Ankündigung des Wirtschafts- und des Sozialministeriums bis zum Herbst 2014 novelliert. Ab 1. Januar 2014 wird aufgrund einer Empfehlung der Mindestlohnkommission der Mindestlohn von 8 Euro auf 8,50 Euro angehoben. Den Mehraufwand, der sich für die Kommunen durch das Vergabegesetz ergibt, können diese geltend machen.

Ich frage die Landesregierung: Wann wird die Verwaltungsvorschrift vorliegen, die die Kommunen in die Lage versetzt, den Mehraufwand tatsächlich beglichen zu bekommen?

Minister Christoffers antwortet.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, mit Beschlussfassung zum Brandenburger Vergabegesetz wurde ein bestimmter finanzieller Betrag im Haushalt des Wirtschafts- und Europaministeriums etatisiert, aus dem der Mehraufwand für die Kommunen abgegolten werden soll. Entsprechend § 14 Brandenburgisches Vergabegesetz ist das Verfahren geregelt. Wir haben mit dem Städte- und Gemeindebund Fallpauschalen und Zeitansätze definiert, im Januar 2013 die Erstattungsverordnung entschieden, dann auch eine eigentlich hausinterne Arbeitsanweisung für die Erstattungsstelle vom 27.08.2013 zusätzlich veröffentlicht. Seitdem verzeichnen wir einen Zufluss von Anträgen, der sich gegenwärtig bei 500 000 Euro bewegt, was Erstattungsansprüche von Kommunen betrifft. Die befinden sich in der Prüfung. Ich gehe davon aus, dass wir in ca. drei Wochen die ersten Erstattungen zahlen, sodass wir sicherstellen können, dass das Anliegen, das wir gemeinsam hier im Parlament ausgedrückt haben, dass den Kommunen der zusätzliche Aufwand erstattet werden soll, dann auch realisiert wird, und zwar in diesem Jahr.

Frau Schier hat Nachfragen.

Gestern ist die vorläufige Antwort herumgeschickt worden. Darin ist zu lesen, dass im Haushalt 10 Millionen Euro für die Erstattung eingesetzt werden und die Gemeinden oder Gemeindeverbände dem Ministerium jetzt 500 000 Euro mehr oder weniger in Rechnung stellen. Worauf führen Sie die geringe Summe zurück?

Ich gehe davon aus, dass die ursprünglichen Annahmen über die Höhe des Bearbeitungsaufwands sich so nicht bestätigen. Das werden wir mit Sicherheit Ende des Jahres genauer sagen können. Wir haben bundesweit einmalig sämtliche Arbeitsschritte, die dafür notwendig sind, bewertet, in Tabellenform veröffentlicht und festgestellt, dass ursprüngliche Schätzungen bzw. Annahmen von Kosten nicht in dieser Größenordnung eingetroffen sind.

Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 1426 (Rechtsgrundlage zur Freistellung von Kita-Leiterinnen von regulärer Gruppen- arbeit), gestellt von der Abgeordneten Kaiser.

In vielen Städten und Gemeinden Brandenburgs sind die Leiterinnen von Kindertagesstätten bereits von der regulären pädagogischen Arbeit freigestellt. Dies erfolgt mit Bezug auf den § 5 der Personalverordnung für Kindertagesstätten. Dieser weist den Trägern von Kindertagesstätten die Aufgabe zu, die Leiterinnen für den notwendigen Umfang organisatorischer Leitungsaufgaben von regelmäßiger pädagogischer Arbeit mit den Kindern freizustellen. Das Land hat hier keine Verantwortung, da es sich nicht um eine Entscheidung zur pädagogischen Per

sonalausstattung - nach § 10 Kindertagesstättengesetz des Landes - handelt.

Bei der öffentlichen Debatte zu diesem Thema in der Stadt Strausberg widersprach die Bürgermeisterin nun jedoch dieser Rechtsauffassung, wonach die Freistellung von Kita-Leiterinnen der kommunal getragenen Einrichtungen die Angelegenheit der Stadt - also der Stadtverordnetenversammlung - sei.

Deshalb frage ich die Landesregierung: Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt in Brandenburg die Freistellung von KitaLeiterinnen von regulärer Gruppenarbeit zur Erfüllung ihrer Leitungsaufgaben?

Frau Ministerin Münch, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Kaiser, Rechtsgrundlage für die Freistellung von KitaLeiterinnen ist die Mindestausstattung mit Personal, die im Kita-Gesetz und in der Kita-Personalverordnung geregelt ist. Neben pädagogischen Leitungsaufgaben - das hatten Sie schon angesprochen - wie der fachlichen Förderung, Anleitung und Fachaufsicht über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfüllen Kita-Leiterinnen natürlich auch organisatorische Aufgaben. In § 5 Personalverordnung sind die Stellenanteile für pädagogische Leitungsaufgaben ausgewiesen, die zusätzlich zur Personalausstattung nach § 10 Kita-Gesetz für die pädagogische Ausstattung zu sichern sind. Der Stellenumfang für die organisatorischen Leitungsaufgaben, nach denen Sie hier fragen, ist allerdings nicht in der konkreten Höhe, sondern nur dem Grundsatz nach geregelt. Der Träger der Kita entscheidet darüber, welche Verwaltungsaufgaben er der Kita-Leitung überträgt und welche Verwaltungsaufgaben er selbst erledigt oder an Dienstleistungsunternehmen überträgt. Nur für die konkreten Verwaltungsaufgaben, die der Träger der Kita zuweist, gibt es eine Leitungsfreistellung.

Wenn die Stadt Strausberg den Leitungskräften ihrer Kitas organisatorische Aufgaben überträgt, muss sie für die entsprechende Leitungsfreistellung sorgen, es sei denn, die Stadt erledigt alle Verwaltungsaufgaben in der Stadtverwaltung selbst, was ich mir allerdings kaum vorstellen kann. Nur dann müsste sie auch keine Freistellung gewähren. Für die Einrichtungen in freier Trägerschaft muss natürlich der Träger für die Leitungsfreistellung sorgen. Die Kosten dafür sind Teil der Betriebskosten. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, eine sparsame Betriebsführung vorliegt und die Kita im Bedarfsplan vorgesehen ist, muss die Standortgemeinde die Kosten tragen, die für den Betrieb erforderlich sind. Diese Regelungen sind klar, und eine andere Rechtsauffassung ist hier gar nicht möglich. - Danke.

Frau Lieske hat Nachfragen.

Das ist ein Thema, das wir schon mehrfach auch im Plenum besprochen haben, und es scheint trotzdem - auch wenn es dem Grunde nach im Kita-Gesetz geregelt ist - immer noch nicht

ganz klar in den Köpfen der Verantwortungsträger, der Träger von Einrichtungen, angekommen zu sein.

Ich frage Sie: Sehen Sie - aufgrund der Praxis, die wir hier haben; die Bundesjugendhilfestatistik hat auch ein wenig Klarheit in die ganze Angelegenheit gebracht, wenn auch nicht die ganze Klarheit, weil Statistik immer ihre Tücken hat - die Verantwortung des Landes Brandenburg, im Kita-Gesetz genau diese organisatorische Verantwortung der Träger mit einer eventuellen Änderung des Kita-Gesetzes in der Zukunft näher zu definieren?

Vielen Dank, Frau Lieske. Ich denke nicht, dass wir das Gesetz ändern müssen, denn es ist an dieser Stelle wirklich klar. Es geht einfach darum, dass wir aufklären müssen, und da sind Sie natürlich auch in Ihren Funktionen vor Ort durchaus Ansprechpartner, um dafür zu sorgen, dass diese Dinge umgesetzt werden. Wir werden natürlich in unseren Gesprächen auch mit den Kitas oder den Weiterbildnern noch einmal gezielt darauf hinweisen. Ich denke, es ist wichtig, im gegebenen Fall dort immer wieder mit Nachdruck zu sagen, dass das zu den Aufgaben gehört und dass hier Freistellung gewährt werden muss, es sei denn, der Träger übernimmt die Organisation selbst. Aber die Rechtslage ist hier klar; ich denke nicht, dass wir das durch eine Gesetzesänderung ändern, sondern dass wir hier noch einmal sehr intensiv und nachdrücklich kommunizieren. - Danke.

Danke sehr. - Der Abgeordnete Jürgens stellt Frage 1427 (Pro- fessorinnenprogramm II).

Nach dem ersten erfolgreichen Programm zur Steigerung des Frauenanteils an den Professuren haben der Bund und die Länder ein zweites Programm, also einen zweiten Abschnitt vereinbart. Bis zum Sommer dieses Jahres konnten sich die Hochschulen für dieses Professorinnenprogramm II bewerben, und von den 131 Hochschulen wurden 96 angenommen.

Ich frage die Landesregierung: Wie haben die brandenburgischen Hochschulen bei diesem zweiten Teil des Professorinnenprogramms abgeschnitten?

Frau Ministerin Kunst, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Jürgens, das Professorinnenprogramm II, das Sie ansprechen, umfasst den Zeitraum von 2013 bis 2017, und in diesem Gesamtzeitraum stehen 150 Millionen Euro zur Verfügung. Das Bewerbungsverfahren umfasst zwei Durchgänge - Neudeutsch: zwei Calls. Der Termin für den ersten Call war der 28. März 2013, und eine weitere Gelegenheit gibt es mit dem Call am 28. März 2014. Am ersten Call haben sich sechs brandenburgische Hochschulen mit ihren Gleichstellungskonzepten beteiligt. Erfolgreich waren die Europa-Universität, die Universität

Potsdam und die Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde.

Die Europa-Universität ist zudem mit ihrem Gleichstellungskonzept als eine der zehn besten Hochschulen bundesweit benannt worden.

Die bisher nicht erfolgreichen Hochschulen werden jetzt prüfen, ob sie mit überarbeiteten Unterlagen am zweiten Bewerbungstermin teilnehmen werden. Die FH Brandenburg hatte von vornherein geplant, sich erst 2014 zu beteiligen.

Wenn man die bundesweite Schar der Konkurrenz betrachtet also die 131 Hochschulen, die Sie angesprochen haben -, ergibt sich, dass ca. 30 % der Anträge abgelehnt wurden. Wenn man das ins Verhältnis setzt zu den erfolgreichen Hochschulen in Brandenburg, können wir feststellen, dass wir völlig gut bedient sind. Mit drei positiven Bewertungen bei sechs Bewerbungen ist die Bilanz durchaus erfreulich.

Nachfragen? - Herr Jürgens, bitte.

Danke, Frau Ministerin, für diese durchaus erfreuliche Antwort. - Ich habe eine Frage zum ersten Professorinnenprogramm: Wie würden Sie die Wirkungen an den Hochschulen durch die Förderung einschätzen? Welche Wirkungen erwarten Sie von dem zweiten Professorinnenprogramm an den Hochschulen durch so ein Konzept oder durch die Gelder, die durch die Förderung fließen?

Es kommen mehrere Faktoren zur Wirkung. Zum einen müssen die Hochschulen ihre Gleichstellungskonzepte aktualisieren und dem Stand der neuen Überlegungen anpassen. Mit konventionellen Gleichstellungskonzepten wird man heute nicht erfolgreich sein. Das ist sicherlich ein positiver Effekt.

Zum Zweiten gibt es die Möglichkeit, über dieses Programm mit zusätzlichen Ressourcen Gleichstellung und Familienfreundlichkeit in den Hochschulen zu finanzieren. Das ist ein zweiter positiver Effekt.

Der dritte positive Effekt ist: Bevor eine Professur regelrecht frei wird, wird eine Frau in Wartestellung gebracht, um bei Erfolg in die Struktur hineinzuwachsen. Es trägt zur Erhöhung des Anteils von Professorinnen bei.

Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 1428 (Finanzierung des Busersatzverkehrs für vom Land abbestellte Bahnlinien), die der Abgeordnete Wichmann stellt.

Bisher haben die Landkreise vom Land finanzielle Mittel zur Sicherstellung von notwendigen Busersatzverkehren für vom Land abbestellte Bahnlinien erhalten. Eine dieser abbestellten Bahnlinien ist die Strecke Templin - Joachimsthal - wo es weiter

geht nach Eberswalde -, deren Wiederinbetriebnahme von der rot-roten Landesregierung kategorisch abgelehnt wird. Nunmehr wurde auch der Zuschuss des Landes für diesen Busersatzverkehr ersatzlos gestrichen, sodass die betroffenen Landkreise diese Aufgabe allein finanzieren müssen.

Ich frage die Landesregierung: Warum werden diese Verkehrsleistungen, die bisher eine Aufgabe des Landes waren, nicht als landesbedeutsame Linien weiter finanziert?

Herr Minister Vogelsänger sagt uns das.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Wichmann, Sie haben jetzt Rot-Rot genannt. Ich fange einmal bei der Bundeskanzlerin an. Sie ist 2005 Kanzlerin geworden. - Stimmt‘s? Die CDU muss es ja wissen. Dann hatten wir eine dramatische Unterfinanzierung der öffentlichen Haushalte.

(Zuruf des Abgeordneten Senftleben [CDU] - Zuruf von der SPD: Zuhören!)

- Ja, immer ganz ruhig bleiben. - Dann gab es das Koch-Steinbrück-Papier. Koch müsste Ihnen etwas sagen. Er war einmal Ministerpräsident in Hessen, und Steinbrück war Finanzminister.

(Zuruf des Abgeordnete Senftleben [CDU])

Sie haben ein Papier vorgelegt, in dem sie Sparvorschläge für die öffentlichen Haushalte gemacht haben. Das Problem dabei war: Zwei Drittel der Sparvorschläge - das sehe ich kritisch betrafen die Infrastruktur und die Regionalisierungsmittel. Mein Vorgänger Frank Szymanski hatte die nicht so schöne Aufgabe, ein Kürzungsprogramm für den schienengebundenen Personennahverkehr vorzuschlagen. Mit dabei war auch die Strecke Templin - Joachimsthal.

Herr Wichmann, Sie zählen ja nach. Bloß da können Sie jetzt nicht nachzählen, insofern müssen Sie den Zahlen glauben, die mir zugearbeitet wurden. Es war eine Belegung in der Größenordnung von 150 bis 200 Fahrgästen gewesen. Die Strecke wurde nicht entsprechend genutzt.