Protocol of the Session on September 26, 2013

Ich bin sehr für offene und klare Worte zu Statistiken, auch wenn sie negativ sein sollten, aber dann bitte ich um eine korrekte Wiedergabe. Wir haben bei den Einbrüchen eine Steigerung um 26 % - nicht um 40 %, wie Herr Lakenmacher sagte und bei den Kfz-Diebstählen haben wir von Januar bis August den Wert des Vergleichszeitraums 2011 erreicht, nicht das Gesamtniveau des Vorjahres.

So viel nur zu den Missverständnissen, damit wir diese ausräumen können. Es ist eine zu ernste Thematik, als dass man hier mit Schlagworten um sich werfen sollte, um erneut Wahlkampf und Stimmungsmache zu betreiben, denn - Frau Nonnemacher hat es gesagt - nach der Wahl ist vor der Wahl.

Das Thema ist dafür zu ernst, weil Wohnungseinbruch in der Tat ein Delikt ist, das diejenigen, die dabei zum Opfer werden, besonders betrifft. Der Einbruch in die Privatsphäre der Wohnung belastet die Opfer zutiefst und führt nicht selten zu Traumatisierungen und zu einer langjährigen Beeinträchtigung der Lebensqualität. Deshalb müssen wir alle gemeinsam diese Thematik sehr ernst nehmen, und deshalb nehme ich als Innenminister sie außerordentlich ernst. Da können Sie sicher sein.

Es ist aber auch nicht so, dass in den letzten Jahren nichts getan worden wäre. Was schon gar nicht zutrifft - da muss ich Ihnen ganz entschieden widersprechen -, ist die Behauptung, dass die Polizeistrukturreform erkennbare Auswirkungen auf die Zunahme dieser Delikte habe. Ich wäre Ihnen ja dankbar, wenn Sie mir einmal ein paar Hinweise geben würden, was aus Ihrer Sicht an dieser Reform tatsächlich konkret verändert werden müsste, damit diese Form der Kriminalität besser bekämpft werden könnte. Ich kann es nicht nachvollziehen. Das von Ihnen angeführte Problem der angeblich geschlossenen Polizeireviere liegt landesweit nicht vor. Es gibt keine geschlossenen Reviere, auch nicht nachts - mit Ausnahme von Babelsberg, das räume ich ein; aber das ist nicht ursächlich. Es gibt auch keinen Abzug von Streifenwagen und keinen Abzug von Revierpolizisten.

(Vereinzelt Beifall SPD)

Es gibt in der Fläche keine messbare Reduzierung der Kräfte, jedenfalls nicht infolge von Festlegungen dieser Reform.

(Zuruf von der CDU)

Was nicht heißt, dass wir - wie die Polizei insgesamt - nicht ständig darüber nachdenken müssen, ob die Konzepte, die wir haben, ausreichen, um mit diesen speziellen Lagen fertig zu werden. Das heißt: Natürlich überprüfen wir diese Konzeption. Das ist nicht nur in der Reform selbst vorgegeben, sondern das ist eine Selbstverständlichkeit. Natürlich überprüft die Polizei ständig ihre konzeptionelle Ausrichtung, was die Bekämpfung der Wohnungseinbrüche im Berliner Umland und in anderen Regionen des Landes angeht. Dafür brauchen wir keinen Antrag der CDU-Fraktion. Das mache ich als Innenminister, das macht der Polizeipräsident, das machen die Direktionsleiter, das machen auch die Verantwortlichen in den Inspektionen - ständig und lagebedingt.

Ich wäre Ihnen wirklich dankbar - ich weiß, Sie werden beim nächsten oder spätestens beim übernächsten Plenum erneut einen vergleichbaren Antrag einbringen -, wenn Sie konkrete Vorschläge machen würden. Ich nehme sie gerne auf. Denn nochmals: Es ist ein zu ernstes Problem, um es immer und immer wieder auf die gleiche Weise zu verwursten. Sie kennen genügend Polizisten, Sie kennen genügend Beschäftigte in den zuständigen Dienststellen. Fragen Sie diese doch einmal! Wenn Sie von denen Anregungen bekommen, die uns weiterhelfen, dann wäre ich der Letzte, der sagt: „Es kommt von der falschen Partei!“ Aber bisher haben Sie leider nichts dazu beigetragen, dieses Problem zu lösen. Sie haben nur einen Zeitverlust bei der Lösung der eigentlichen Aufgaben, um die es in diesem Land geht, versursacht. - Vielen Dank.

(Beifall SPD sowie vereinzelt DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Minister Holzschuher. - Das Wort erhält noch einmal die einbringende Fraktion. Herr Abgeordneter Lakenmacher, Sie haben die Gelegenheit dazu.

(Dr. Scharfenberg [DIE LINKE]: Sie sollten besser ver- zichten, Herr Lakenmacher! - Zurufe von der SPD)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Innenminister, habe ich Sie jetzt richtig verstanden? Ich meine, dass das vorhin genauso gemeint war, Herr Dr. Scharfenberg: dass die Reviere geschlossen werden. Das ergibt sich daraus, dass sie mit Öffnungs- bzw. Schließzeiten versehen werden sollen - das ist völlig klar; das wissen Sie auch.

(Widerspruch bei der SPD)

Sie sagten, die Reviere seien noch geöffnet. Habe ich es also richtig verstanden, dass die Reviere rund um die Uhr, sieben Tage in der Woche, 24 Stunden am Tag offenbleiben? Dann war unser Antrag erfolgreich. Genau das wollen wir! Ganz hervorragend, kann ich nur sagen!

(Beifall bei CDU und FDP - Zuruf von Ministerpräsident Dr. Woidke)

Jetzt könnte ich natürlich noch viel zu dem sagen, was Sie hier präsentiert haben. Im Ergebnis sind das alles nur Textbausteine, alles Dinge, die ich schon gehört habe.

(Unruhe bei der SPD - Frau Lehmann [SPD]: Lesen Sie Ihren Antrag noch einmal! - Zuruf des Abgeordneten Jür- gens [DIE LINKE])

Das sind Zustandsbeschreibungen. - Sie sind Innenminister, Herr Holzschuher!

(Frau Lehmann [SPD]: Das ist schon klar!)

Ich hoffe, Sie sind im Amt angekommen. Sie haben Regierungsverantwortung. Dann müssen Sie jetzt auch Konzepte entwickeln, denn den Zustand haben Sie ja erkannt, und der ist dramatisch: Die Deliktzahlen steigen wieder. Ich sage Ihnen: Es geht so nicht weiter.

(Zurufe von der SPD)

All das, was Sie nicht gesagt haben, wissen Sie auch: der Personalabbau, die eben doch anstehende Teilzeitschließung von Revieren usw. Insofern sage ich Ihnen: Der Antrag war ein Erfolg und ein Erkenntnisgewinn für uns.

(Lachen bei der SPD)

Ich freue mich schon auf den nächsten, den ich Ihnen hiermit schon ankündige. - Vielen Dank.

(Beifall CDU und FDP - Widerspruch von SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Lakenmacher. - Wir sind am Ende der Aussprache angekommen und kommen zur Abstimmung. Es liegt der Antrag der CDU-Fraktion „Strukturen jetzt überprüfen und Konzept zur Bekämpfung der Eigentumskriminalität vorlegen“, Drucksache 5/7949, vor. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag mit deutlicher Mehrheit abgelehnt worden.

(Unruhe bei der SPD und der Fraktion DIE LINKE - Zu- ruf von der SPD: Gerade einmal sieben Leutchen sind bei denen dafür!)

Damit schließe ich Tagesordnungspunkt 10 und rufe Tagesordnungspunkt 11 auf:

Gesetzgebungskompetenz nutzen - modernes Versammlungsgesetz für Brandenburg schaffen!

Antrag der Fraktion der FDP

Drucksache 5/7925

Das Wort erhält zunächst die einbringende Fraktion. Herr Abgeordneter Goetz, bitte.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die FDPFraktion bedankt sich für die Worterteilung.

Mit dem vorliegenden Antrag fordern wir die Landesregierung auf, ein brandenburgisches Versammlungsgesetz vorzulegen. Nun kann man natürlich fragen, warum ein solches brandenburgisches Versammlungsgesetz gebraucht werde oder überhaupt nötig sei; schließlich gibt es ja Versammlungen, es gibt ver

schiedene Ansammlungen. Und es gibt auch geltendes Recht, nämlich fortgeschriebenes Bundesrecht. Wir wissen, dass wir als Land Brandenburg seit der Föderalismusreform die Zuständigkeit für das Versammlungsgesetz haben und alternativ - bis zur Wahrnehmung dieser eigenen Zuständigkeit - althergebrachtes Recht fortgeführt wird. Bisher hat das auch einigermaßen funktioniert, das kann man durchaus sagen.

Trotzdem gibt es gute verfassungsrechtliche Gründe dafür, ein eigenes Brandenburger Gesetz zur Stärkung der Versammlungsfreiheit, zur Stärkung von Grundrechten, Grundfreiheiten und Bürgerrechten auszugestalten. Das Bundesgesetz, auf das wir uns beziehen und das Grundlage sämtlichen Verwaltungshandelns in Brandenburg ist, stammt schließlich aus dem Jahre 1953. Rechnen Sie einmal nach, wie alt das ist, wie lange das her ist und welche Möglichkeiten damals bestanden haben, Versammlungen anzumelden, und wie damals Versammlungen gemanagt worden sind. Die Zeit ist seither enorm fortgeschritten und das Interesse der Bürger, ihre Grundrechte und Grundfreiheiten wahrzunehmen, ist ebenfalls fortgeschritten. Ich glaube, das braucht eine zeitgemäße Antwort.

Das derzeit bestehende Nebeneinander von Richterrecht und gesetzlicher Regelung kommt erschwerend hinzu. Wir erleben auch da, dass das fortgeltende Recht so alt ist, dass es nicht mehr zeitgemäß ist und zunehmend durch die Verwaltungsgerichte der Ausgestaltung bedarf. Dann funktioniert das am Ende zwar auch irgendwo, führt aber zu einer Zersplitterung des Rechts und zu großer Unklarheit für alle mit Versammlungen Betroffenen, also für all diejenigen, die Versammlungen anmelden oder durchführen wollen. Auch dort sind also Erleichterungen möglich.

Vor allem würde ein eigenes Gesetz des Landes Brandenburg der herausgehobenen Bedeutung unseres Grundrechtes Versammlungsfreiheit in besonderem Maße Rechnung tragen und nochmals verdeutlichen, wie ernst wir das nehmen, was Anliegen der Bürger ist, die sich zu Tausenden auf die Straße begeben, um für ihre Grundrechte und Grundfreiheiten, für ihre körperliche Unversehrtheit und ihre Gesundheit - das Beispiel BER ist noch ziemlich präsent - einzutreten.

Der Umgang des Staates zeigt auch und gerade bei Versammlungen, wie Mehrheiten mit Minderheiten umgehen. In diesem Zusammenhang kann man feststellen, wie weit Toleranz wirklich gediehen ist im Umgang der Mehrheit mit dieser Minderheit und wie mit Andersdenkenden umgegangen wird. Auch da gehört es zu einer toleranten, offenen und pluralen Gesellschaft, ein modernes Versammlungsrecht zu schaffen, das allen Betroffenen größtmöglichen Freiraum einräumt, ihre Grundrechte wahrzunehmen.

In Brandenburg gab es in den vergangenen Jahren einige Demonstrationen, bei denen das Vorgehen der Behörden, auch der Polizei, in der Öffentlichkeit in Kritik geraten ist. Auch da schafft ein neues Versammlungsgesetz die Gelegenheit, mit dieser Kritik umzugehen, darauf zu reagieren und für alle Beteiligten Klarheit zu schaffen. Denn wie wir im Innenausschuss erfahren durften, können unklare Einsatzlagen zu Entscheidungen führen, wo sich so mancher Einsatzführer dann doch mehr Gewissheit und mehr Klarheit wünschen würde, auch aus der Rechtssetzung des Landes Brandenburg heraus.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in Schleswig-Holstein wird gegenwärtig an einem entsprechenden Versamm

lungsrecht gearbeitet. In die Richtung wie in Schleswig-Holstein sollte es nach unserer Auffassung, nach Auffassung der Brandenburger Liberalen, eben auch bei uns gehen. Wir können dort schauen, was die so machen, und haben es im Grunde genommen gar nicht so schwer, eigene Lösungen zu finden.

Da wir zuletzt aber beim Informationsfreiheitsgesetz gesehen haben, was aus dem gemeinsamen Antrag von FDP und Grünen geworden ist - dass es eben so nicht ging, sondern dann doch der eigene Gesetzentwurf der Landesregierung, der Koalition dazukommen musste -, stellen wir hier keinen eigenen Gesetzantrag, keinen eigenen Gesetzentwurf zur Abstimmung. Es wäre gar kein Problem, das zu tun, weil es Vergleichbares anderswo gibt und man das mit einfachen Anpassungen vorlegen könnte.

Stattdessen gehen wir heran und sagen: Wir wollen - letztlich ähnlich wie dort auch - die Landesregierung beauftragen, ein zeitgemäßes, modernes Versammlungsgesetz für Brandenburg vorzulegen, das diesen Anforderungen, die wir heute haben moderne Informationsmedien; Wille der Bürger, ihre Grundrechte, Grundfreiheiten, Bürgerrechte wahrzunehmen -, in vollem Umfange gerecht werden kann.

Aus diesem Grunde wollen wir heute keine Schlussabstimmung, sondern nur die Überweisung an den Innenausschuss. Ich bitte dafür herzlich um Ihre Zustimmung, sodass wir dann im Innenausschuss gemeinsam mit der Landesregierung - und vielleicht sogar fraktionsübergreifend - zu einem modernen Brandenburger Versammlungsgesetz kommen können und da vielleicht auch bundesweit ein Stück weit die Führungsrolle übernehmen können. - Soweit zunächst einmal. Herzlichen Dank.

(Beifall FDP und B90/GRÜNE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Goetz. - Wir kommen nun zum Beitrag der SPD-Fraktion. Frau Abgeordnete Stark hat das Wort.

Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Goetz, viele Dinge sind auch nach 15 Jahren noch nicht unmodern, und wissen Sie, warum? Weil sie handwerklich solide gemacht worden sind. Und nur, weil die Föderalismusreform es den Bundesländern ermöglicht, eigene Versammlungsgesetze zu entwerfen, ist es, glaube ich, noch lange nicht gerechtfertigt, dass man sich an so ein Grundgesetz der Demokratie - das Recht auf Versammlungsfreiheit, eines der wichtigsten Gesetze, das auf Bundesebene ausgeurteilt, in all seinen Ecken befeilt und bearbeitet worden ist - heranmachen sollte. Vom Grunde her, wenn Sie gewichtige Argumente ins Feld geführt hätten, dass es notwendig ist, könnte man darüber nachdenken und sagen: Gut. - Aber das, was Sie in Ihren Antrag geschrieben haben, rechtfertigt diesen geforderten Entwurf zu einem Landesversammlungsgesetz nicht.

Frau Abgeordnete Stark, lassen Sie eine Zwischenfrage, gestellt vom Abgeordneten Goetz, zu?

Nein, ich würde jetzt erst einmal ausführen wollen und nachher gern antworten, wenn er dann immer noch eine Frage stellen will.