- Moment! - Die Landesregierung soll ja beauftragt werden, in einer Rechtsverordnung in gewisser Weise ein neues Verfahren
zu regeln. Ich habe nach wie vor große Hoffnung bezüglich des Zeithorizonts. Ich denke, Sie könnten es schaffen, maximal in einem halben Jahr eine solche Rechtsverordnung wirklich zu erlassen. Das bedeutet aber auch automatisch, dass, wenn schon die Vollzugshinweise nicht als ungültig erklärt werden, sie aber mindestens in Richtung auf die neue Richtlinie bzw. auf das, was dann vom Hause vorgelegt wird, modifiziert werden. Das ist für mich selbstverständlich. Darauf wollte ich nur hinweisen. Wir können uns damit, Frau Ministerin, den einen oder anderen Konflikt ersparen, den wir in der Vergangenheit hatten. Das wäre ja vielleicht auch angebracht.
Von daher will ich ganz deutlich sagen: Wir haben große Erwartungen, was diesen Arbeitsauftrag anbelangt. Ich glaube, wir haben uns auf ein gutes Verfahren und auf einen guten Weg über die Fraktionen hinweg geeinigt. Das kann zu einer Befriedung der Situation führen und es kann vor allen Dingen dazu führen, dass diejenigen, die von diesem Problem essentiell betroffen sind, nun wirklich eine Erleichterung erfahren. Wir werden sehr genau darauf achten, Frau Ministerin, inwieweit, in welcher Qualität und wie umfänglich dieser Auftrag des Parlaments vom MUGV umgesetzt wird. - Vielen herzlichen Dank!
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Beyer. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der SPD-Fraktion fort. Herr Abgeordneter Folgart hat das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch von mir nochmals meinen Dank an die Fachpolitiker, dass wir zu dieser Vorlage am heutigen Tag gekommen sind. Ich bedanke mich auch recht herzlich bei Herrn Jungclaus; der Anruf hat mich in der Tat gefreut. Nun haben wir die fachlich-sachliche Bewertung dessen vorliegen, was wir in Auftrag geben wollen, nämlich die Schaffung einer Rechtsverordnung unseres Landes. Der Kernsatz heißt - ich möchte ihn einmal zitieren -:
„Diese Rechtsverordnung soll ein landesweit einheitliches und bestimmtes Vorgehen sicherstellen und die Landkreise ermächtigen, per Allgemeinverfügung besonders gefährdete Gebiete festzulegen, in denen zur Schadensabwehr Maßnahmen gegen Biber ohne einzelne artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen möglich sind.“
Ich denke, das ist auch eines der wichtigsten Ergebnisse aus dem Anhörungsverfahren gewesen. Ich weiß, dass wir in den jeweiligen Fraktionen Mitglieder haben, die sich sehr stark dafür eingesetzt haben, dass wir Lösungsansätze für die Praxis finden. Ich kann Jutta Lieske von meiner Fraktion herausstellen, aber auch Frau Fortunato von den Linken sowie Herrn Wichmann von der CDU; auch von ihnen habe ich entsprechende Erklärungen gelesen.
Ich freue mich, dass in die fünf Punkte, zu der die Aufforderung an die Landesregierung verabschiedet werden soll, auch der Begriff Akzeptanzfonds aufgenommen wurde, weil dieser Akzeptanzfonds aus den Anhörungen heraus mehrfach wörtlich so gefordert wurde.
Lange Rede, kurzer Sinn: Ich bitte Sie, diesen Antrag heute hier, wenn es geht, einstimmig zu beschließen. Das wäre ein guter Tag für die Art Biber.
Insbesondere nicht für den einzelnen Elbebiber, denn über den reden wir heute hier. Also herzlichen Dank dafür!
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Folgart. Kein guter Tag für die Biber. - Wir kommen nunmehr zum Beitrag des Abgeordneten Dombrowski von der CDU-Fraktion.
Ich bin zwar Fachpolitiker, aber als Fraktionsvorsitzender bin ich natürlich noch mit anderen Themen vertraut, und deshalb heute auch mit dem Biber. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir heute endlich fraktionsübergreifend zu einer tragfähigen Lösung kommen, um die mit dem Biber bestehenden Probleme zu lösen. Die bisherigen Vollzugshinweise Biber, die es in Ihrem Hause gab, Frau Ministerin Tack, haben sich - das muss man ehrlicherweise feststellen - eben nicht bewährt.
Ich möchte an dieser Stelle nicht das wiederholen, was die Kollegen vor mir bereits zur Beschlussempfehlung und zum gemeinsamen Änderungsantrag gesagt haben, aber ich freue mich, dass insbesondere bei den Kollegen von der Linksfraktion die Einsicht in die Notwendigkeit von Eingriffen in den Biberbestand seit Februar gewachsen ist.
Als der Antrag der FDP im Februar debattiert wurde, waren Sie der Auffassung, dass sich die Vollzugshinweise Biber des Umweltministeriums bewährt hätten. Sie sprachen auch davon, dass das Anliegen des Ursprungsantrages interessengeleitet sei. Natürlich ist es interessengeleitet! Es handelt sich hier um die berechtigten Interessen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft. Wir als CDU wollen, dass auch die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft weiterhin eine wirtschaftliche Zukunft hier in Brandenburg haben. Ihrer Auffassung nach, Frau Kollegin Steinmetzer-Mann, gab es in Brandenburg Konzepte und Erfahrungen mit dem Konfliktmanagement, die aus Ihrer Sicht positiv waren. Ich zitiere:
„Wir benötigen also in erster Linie Aufklärung und bibergerechte Gestaltung bei weiteren Planungen. Was wir nicht brauchen, ist ein Abschussplan.“
Ich bin froh, dass sich Ihr Koalitionspartner SPD dem ursprünglichen Vorschlag für einen Änderungsantrag, den die Linke formuliert hatte, nicht anschloss, Herr Dr. Luthardt.
Das, was Sie als Entwurf zu Papier gebracht hatten, hätte kein einziges Problem gelöst, denn Ihrem Vorschlag, den Sie als die Linke präsentieren wollten, fehlte ein ganz entscheidender Punkt. Denn ohne eine entsprechende Rechtsverordnung nach § 45 Abs. 7 des Bundesnaturschutzgesetzes, nach dem die Länder Ausnahmen von den Schutzvorschriften für besonders geschützte Tierarten zur Abwendung erheblicher wirtschaftlicher Schäden sowie aus Gründen der öffentlichen Sicherheit zulassen können, wäre Ihr Vorschlag nichts weiter als weiße Salbe gewesen.
Wir können auch von Glück reden, dass andere halbseidene Vorschläge der Linken, zum Beispiel die Bildung eines „Runden Tisches Biber“, an dem nur geredet, aber kaum gehandelt worden wäre, nicht Bestandteil des vorliegenden Kompromissvorschlages sind. Deshalb kann ich nur begrüßen, dass der von CDU und FDP erarbeitete Änderungsantrag ebenfalls kursierte, denn genau dort ist - Herr Kollege Beyer wird es bestätigen die genannte Biberverordnung als Rechtsverordnung des Landes enthalten gewesen. Letztendlich wurde genau diese Formulierung von CDU und FDP wortwörtlich übernommen und ist nun Bestandteil des fraktionsübergreifenden Änderungsantrages.
Es entspricht nicht der Tatsache, Herr Dr. Luthardt und Frau Steinmetzer-Mann, wenn Sie beide stets behaupten, FDP und CDU hätten sich einfach nur einem Vorschlag der Koalition angeschlossen. Nein, das haben wir nicht!
Wichtig ist für mich jedoch das Ergebnis, welches hier zur Abstimmung vorliegt. Dies ist ein gutes Ergebnis, dass möchte ich hier eindeutig feststellen. Natürlich mussten wir den ursprünglichen FDP-Antrag stellenweise noch überarbeiten, um die gesetzlichen Vorschriften der Europäischen Union und des Bundesrechtes einzuhalten und erstmals - ich betone: erstmals! ein praxistaugliches Bibermanagement im Land Brandenburg zu ermöglichen. Das ist uns in der sachlichen Atmosphäre der fraktionsübergreifenden Gespräche gut gelungen. Dafür herzlichen Dank an die Kollegen und Ihnen auch für den Kuchen, Herr Kollege Folgart.
Der gefundene Kompromiss und die Beschlussempfehlung des Umweltausschusses sind nunmehr rechtlich korrekt gefasst und berücksichtigen alle Anforderungen des durch EU-Recht streng geschützten Elbebibers. Nach der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und dem Bundesnaturschutzgesetz - ich hatte es bereits erwähnt - können Ausnahmen vom strengen Schutzstatus zugelassen werden, um erhebliche wirtschaftliche Schäden abzuwenden oder um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Voraussetzung ist ein günstiger Erhaltungszustand der Art, der sich nicht verschlechtern darf. Diese Bedingungen sind in Brandenburg erfüllt. Eingriffe in den Biberbestand, wie das Fangen, das Nachstellen und - wenn es gar nicht anders geht - auch die Tötung von Einzeltieren, sind dort möglich, wo sie notwendig sind.
Meine Damen und Herren, aus Sicht der CDU-Fraktion wäre ein umfassender Bibermanagementplan, in den sich die jetzt vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen einordnen würden, die bessere Lösung gewesen. Aber auch mit der geplanten Biberverordnung wird - hier wiederhole ich mich gern - erstmals ein praxistaugliches und gesetzeskonformes Instrument geschaffen. Von daher unterstützt die CDU diesen Vorschlag selbstverständlich. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dombrowski. - Die Aussprache wird fortgesetzt mit dem Beitrag der Fraktion DIE LINKE. Frau Abgeordnete Steinmetzer-Mann hat das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Vorredner sind alle darauf eingegangen: Der Biber beschäftigt viele Menschen und das gerade an der Oder. Deshalb ist es wirklich erfreulich, dass sich alle Fraktionen auf einen gemeinsamen Antrag verständigt haben.
Meine Damen und Herren! Der Ausgangspunkt bei unseren Überlegungen waren die Vollzugshinweise zum Biber, die das Ministerium im Jahr 2010 herausgegeben hat. Dort steht wirklich viel Bemerkenswertes drin, und Herr Beyer reitet ja immer wieder auf dem guten Erhaltungszustand des Bibers herum dieser ist auch in den Hinweisen des Ministeriums festgeschrieben, also nix Neues. Ebenso werden darin die Verfahrensweisen bei Konflikten beschrieben; es werden Präventionsmaßnahmen beschrieben; es wird der Vorrang des Hochwasserschutzes und der Verkehrssicherheit beschrieben; es werden Möglichkeiten beschrieben, um im Rahmen der Gewässerunterhaltung Biberdämme zu beseitigen. Sie sehen, alles sinnvolle Regelungen, die aber auch alle einen Nachteil haben: Jeder einzelne Eingriff bedarf eben einer Ausnahmegenehmigung. Das kostet Zeit, das kostet Papier, und eigentlich gehört auch die Beteiligung der Naturschutzverbände dazu, doch in der Praxis sieht das anders aus. Da muss nämlich schnell gehandelt werden. Rechtlich gesehen befinden wir uns hier also in einer gewissen Grauzone, und deshalb ist es sinnvoll, eine Verordnung einzuführen, die derartige Fälle allgemein regelt, und das haben wir von Anfang an auch schon so gesagt, Herr Dombrowski.
Auf dem Schild an dem Biber aus meinem Verband steht dick und fett geschrieben: Der Biber ist eine geschützte Tierart. Meine Damen und Herren, das wird er auch bleiben.
Diese Verordnung wird strikte Voraussetzungen für Eingriffe vorgeben müssen, genauso wie die bayerische Verordnung, an der wir uns orientieren wollen.
Ich sage auch: In einem Punkt haben wir sehr wohl gezögert, nämlich als es um die Tötung von Bibern ging - Herr Dombrowski sagte es. In der Anhörung wurde deutlich, dass unbesetzte Reviere innerhalb kürzester Zeit wieder neu besetzt werden. Herr Dombrowski, das haben Sie doch auch gehört. Und weiterhin: Die Gewässerunterhaltungsverbände gehen unterschiedlich an die Sache heran, im Oderbruch oder auch in der Uckermark - der eine für den Abschuss, der andere dagegen. Aus diesem Grund sehen wir in der Verordnung die Tötung von Bibern als allerletztes Mittel.
Meine Damen und Herren, die Diskussion im Landtag - das kann man anerkennen - ist von Herrn Dettmanns FDP angesto
ßen worden, aber was haben Sie da eigentlich für einen Antrag vorgelegt? Da ist ja so viel Unsinn drin und Dinge, die absolut nicht gehen. Ich nenne nur ein paar Beispiele: Ihre Behauptung, die Landesregierung konzentriere sich nur auf den Schutz des Bibers - Quatsch! Gucken Sie in die Vollzugshinweise. Oder Ihre Forderung, die Biberbekämpfung solle Aufgabe der Naturschutzbehörde sein - so ein Blödsinn! Oder Drittens: Es soll einen Rechtsanspruch auf Entschädigung geben, vollumfänglich über den Naturschutzfonds. Sie wissen doch ganz genau, dass das rechtlich unmöglich ist. Diese Mittel sind zweckgebunden und nicht dafür einzusetzen. Aber das ist Ihre Art, Politik zu machen. Sie formulieren völlig abstruse Forderungen; für die Außenstehenden hört sich das toll an, aber wenn das Ministerium nicht so spielt, wie Sie es wollen, stellen Sie die Ministerin als unfähig oder verbohrt hin. Das finde ich unglaublich!
Aber zum Abschluss möchte ich gern wieder den Bogen zur Übereinstimmung schlagen, und ich bin froh, dass die Koalitionsfraktionen eine Grundlage geschaffen haben, auf der dieser Konsens nun beruht. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Steinmetzer-Mann. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN fort. Der Abgeordnete Jungclaus hat das Wort.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste! Der Biber fühlt sich in Brandenburg wohl, die Population wächst und kann in unserem Land mittlerweile etwa 2 500 Exemplare aufweisen. Das ist aus unserer Sicht sehr erfreulich, waren Biber doch vor etwa 100 Jahren in Brandenburg nahezu ausgestorben. Jetzt verbessern sie nicht nur den Landschaftswasserhaushalt, sie sorgen auch für eine höhere Wasserqualität und eine größere Strukturvielfalt, sodass auch andere selten gewordene Arten zurückkehren. Biber bringen so in unserer Landschaft an vielen Stellen einen Mehrwert, ohne dass wir hierfür Geld in die Hand nehmen müssen. Insofern relativiert sich auch der Ausdruck „Schadtier“, mit dem der Kollege Beyer schon heute früh in der Debatte versuchte, den Eindruck zu erwecken, es gebe gute und schlechte Tiere.
Dennoch ist nicht zu verleugnen, dass es an der einen oder anderen Stelle zu Problemen zwischen Mensch und Biber kommen kann und es hier verträglicher Lösungen für beide Seiten bedarf. Ich freue mich, dass wir im Ausschuss eine sehr konstruktive Diskussion zum Thema hatten; die Anhörung zahlreicher Vertreterinnen und Vertreter aus der Praxis - sowohl vonseiten der Landnutzer als auch des Naturschutzes - hat uns verdeutlicht, dass von sehr vielen Seiten Handlungsbedarf gesehen wird, für das Zusammenleben von Mensch und Biber neue Regelungen auf den Weg zu bringen.
Auch im Rahmen meiner Sommertour konnte ich mir vor Ort schon ein Bild machen und mit Betroffenen ins Gespräch kommen. Dabei zeigte sich mir aber vor allem auch, dass es in Abhängigkeit von den handelnden Personen durchaus Unterschiede gibt, was die Aufgeregtheit bei diesem Thema angeht - je nachdem, ob gepflegte Ressentiments und persönliche Profilie
Ich freue mich aber auch, dass nach der Befassung mit dem Thema im Ausschuss beim ursprünglichen Antrag einiges weggefallen ist. Dieser war schlichtweg mit dem Arten- und dem Bundesnaturschutzgesetz nicht vereinbar. Weggefallen ist zum Beispiel die Behauptung, die Zerstörung von Feuchtgebieten und Uferverbauung würde sich nicht nachteilig auf die Biberpopulation auswirken, und schließlich auch die vollumfängliche Entschädigung von Betroffenen aus Geldern des Naturschutzfonds - Frau Steinmetzer-Mann hat die diversen Punkte schon aufgeführt.