Protocol of the Session on September 25, 2013

Vielen Dank, Frau Ministerin Tack. - Wir setzen die Aussprache mit einem Beitrag der Abgeordneten Steinmetzer-Mann, Fraktion DIE LINKE, fort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um auf zwei Äußerungen einzugehen.

Herr Jungclaus, ich glaube, in meiner Rede hatte ich sehr deutlich gemacht, warum wir damals nicht zugestimmt haben. Vielleicht lesen Sie es im Anschluss einfach noch einmal im Protokoll nach. Den Schnellschuss, den Sie damals wollten, den wollen wir eben nicht. Denn es gibt im Land genug Streitigkeiten, und wir sind gefordert, für eine Befriedung zu sorgen. Deswegen dieser vorgeschlagene Weg.

Herr Dombrowski, wenn Sie meinen, wir seien spät dran, eine Differenzierung einzuführen, möchte ich Ihnen sagen: Wir als Linke haben es in der Regierung wenigstens geschafft, diesen Weg einzuführen. Darüber bin ich sehr froh; denn es steht im Wahlprogramm der Linken. Da zeigt sich wieder einmal: Links wirkt! - Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Steinmetzer-Mann. - Frau Abgeordnete Gregor-Ness, gibt es noch Redebedarf? - Das ist nicht der Fall. Damit sind wir am Ende der Aussprache angelangt und kommen zur Abstimmung.

Wir stimmen als Erstes über den Antrag ab. Die Einbringer beantragen die Überweisung des Gesetzentwurfs in Drucksache 5/7920, eingebracht durch die Fraktionen SPD, DIE LINKE, CDU und FDP, Erstes Änderungsgesetz über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden, an den Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz. Wer diesem Überweisungsantrag Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Es gibt keine. Damit ist der Antrag einstimmig überwiesen worden.

Wir kommen zweitens zum Antrag in Drucksache 5/7924, ein Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion DIE LINKE, Kosten für die Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung gerechter verteilen. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen ist dieser Antrag einstimmig angenommen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 10 und rufe Tagesordnungspunkt 11 auf:

Ortsansässige Landwirte stärken - Landesgesetzgebungskompetenz zur Sicherung des landwirtschaftlichen Bodenmarkts nutzen

Antrag der Fraktion der CDU der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Infrastruktur und Landwirtschaft

Drucksache 5/7956

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der CDU-Fraktion. Herr Abgeordneter Dombrowski, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In den letzten Wochen und Monaten haben wir uns mit dem Einfluss außerlandwirtschaftlicher Investoren auf den landwirtschaftlichen Bodenmarkt sehr intensiv befasst. Auslöser war der von uns initiierte Antrag „Ortsansässige Landwirte stärken - Landesgesetzgebungskompetenz zur Sicherung des landwirtschaftlichen Bodenmarktes nutzen“. Anlass unserer Initiative war und ist, dass die Ackerflächen im Land immer öfter das Interesse von Kapitalanlegern und außerlandwirtschaftlichen Investoren auf sich ziehen. Aufgrund der hohen Pacht- und Kaufpreise für Ackerflächen sind ortsansässige Landwirte immer seltener in der Lage, diese Flächen selbst zu erwerben. Anstelle der heimischen ortsansässigen Landwirte stehen dann Kapitalanleger und auch außerlandwirtschaftliche Investoren bereit, diese Flächen zu übernehmen. Auch wenn dies rechtlich möglich und marktwirtschaftlich nicht zu beanstanden, es gar nicht zu verhindern ist, entstehen so ungesunde Agrarstrukturen. Sie entziehen dem ländlichen Raum Einkommen und vor allem Wertschöpfung. In der heutigen Aktuellen Stunde war das schon einmal Thema.

Unser Vorschlag war es, dass die Landesregierung eine zeitlich befristete Arbeitsgruppe „Bodenmarkt“ einrichtet, die Eckpunkte für ein Agrarstrukturverbesserungsgesetz erarbeitet, mit dem der Einfluss außerlandwirtschaftlicher Investoren auf den landwirtschaftlichen Bodenmarkt innerhalb der verfassungsrechtlichen Schranken - das sei hier angemerkt - erschwert werden soll. Im Übrigen haben wir seit der Föderalismusreform 2006 als Land auch die Kompetenz, das bislang noch bestehende Bundesrecht im Grundstücks- und Landpachtverkehr in Landesrecht überzuführen.

Wir haben am 30. Mai die Berufsverbände, Wissenschaftler, Praktiker und Juristen im Agrarausschuss angehört. Alle angehörten Sachverständigen - ich betone: alle angehörten Sachverständigen - waren der Auffassung, dass sich eine Arbeitsgruppe, ähnlich wie in Sachsen-Anhalt, dieser Aufgabe annehmen sollte. Darüber hinaus haben die Kollegen von der SPD ein Gutachten beim Parlamentarischen Beratungsdienst in Auftrag gegeben, das die Möglichkeiten Brandenburgs beleuchtet, das landwirtschaftliche Bodenrecht zu regeln.

Ergebnis ist, dass sowohl ein eigenes Landesgesetz als auch weitergehende Ausführungsbestimmungen zum Bundesrecht als

Instrumentenkasten zur Verfügung stehen, um ungesunde Agrarstrukturen zu verhindern und ortsansässige Landwirte zu stärken.

Meine Damen und Herren! Kurze Rede, langer Sinn - ich freue mich, dass wir in einer wirklich sachlichen Debatte zu einer überparteilichen Lösung gekommen sind. Demnach erhält die Landesregierung vom Landtag nun den Auftrag, eine zeitlich befristete Arbeitsgruppe einzurichten, die Vorschläge zur Lösung der von mir beschriebenen agrarstrukturellen Probleme erarbeiten soll. Es geht insbesondere um Vorschläge, die darauf zielen, den Einfluss außerlandwirtschaftlicher Investoren zu begrenzen. Die Mitglieder dieser Arbeitsgruppe sollen am Ende entscheiden, ob ein Agrarstrukturverbesserungsgesetz anzustreben ist und wenn ja, welche konkreten Regelungen für Brandenburg zu treffen sind; diese wären dann dem Landtag zu empfehlen.

Außerdem soll die Arbeitsgruppe Möglichkeiten prüfen, wie der Verbrauch landwirtschaftlicher Fläche, der bundesweit bei ca. 80 ha pro Tag liegt - in Brandenburg sind es 7 ha täglich -, reduziert werden kann.

Ich freue mich, dass die Beschlussempfehlung die in unserem Antrag enthaltenen Vorschläge weitgehend berücksichtigt. Der Arbeitsgruppe „Bodenmarkt“ wünsche ich viel Erfolg in ihrer Tätigkeit. Ich erhoffe mir wegweisende Ergebnisse für uns.

Ich weiß, dass einige Berufsverbände bereits konkrete Vorschläge erarbeitet haben. Herr Minister, es ist nun an Ihnen, die Arbeitsgruppe umgehend ins Leben zu rufen und die richtigen Leute als Mitglieder zu berufen. Die Zeit ist knapp, denn bereits im I. Quartal 2014 sollen die Ergebnisse dem Landtag zugehen.

Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen, die sich schon im Vorfeld in diese wichtige Debatte eingebracht haben und die das auch heute tun. Ich freue mich auf gute Ergebnisse. Möge die Arbeitsgruppe im Interesse des Landes Brandenburg und einer sinnvollen Ordnung des Bodenmarktes Erfolg haben, damit unseren Landwirten auch in Zukunft ausreichend Flächen zur Bewirtschaftung zur Verfügung stehen. - Danke schön.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dombrowski. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der SPD-Fraktion fort. Herr Abgeordneter Folgart erhält das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte mich vorab bedanken. Zu den Anträgen, die in diesem und im nächsten Tagesordnungspunkt zur Beratung anstehen es geht zum einen um die Stärkung der ortsansässigen Landwirte, zum anderen um den Biber -, haben die Fachpolitiker im Vorfeld gute Arbeit geleistet. Mein Vorredner Herr Dombrowski hat schon gesagt, dass wir dem Hohen Haus heute einen guten Lösungsansatz offerieren mit dem Ziel, eine den Bodenmarkt betreffende Arbeitsgruppe zu installieren.

Die Materie ist kompliziert. Das zeigt sich auch in den Ländern, die sich seit Inkrafttreten der Föderalismusreform 2006 schon mit dem Thema befasst haben. Zu diesen Ländern gehört

Baden-Württemberg. Dort ist ein Agrarstrukturverbesserungsgesetz auf den Weg gebracht worden, dessen Ziel im Wesentlichen darin besteht, Landwirten aus einem Nicht-EU-Land den Zugang zu Flächen in Baden-Württemberg zu erschweren; das ist eine Besonderheit. Wir in Brandenburg gehören zu dem EU-Mitgliedsstaat Bundesrepublik Deutschland und sind von anderen EU-Mitgliedsstaaten umgeben. Das sollten wir bedenken, falls im Ergebnis der Arbeitsgruppentätigkeit ein Gesetz auf den Weg gebracht wird.

Ich bitte, dem Antrag zu folgen und die Arbeitsgruppe zu installieren. Ein bei unserem Parlamentarischen Beratungsdienst in Auftrag gegebenes Gutachten zeigt auf, dass es bei Vorhandensein eines entsprechenden politischen Willens Regelungsmöglichkeiten hinsichtlich des Grundstücksverkehrsgesetzes, des Landpachtverkehrsgesetzes und das Reichssiedlungsgesetzes gibt. An Letzterem kann man ablesen, wie alt das Gesetz ist; der Titel „Reichssiedlungsgesetz“ sagt eigentlich alles. Ziel sollte es sein, ein geeignetes eigenes Agrarstrukturverbesserungsgesetz zu schaffen, das die Handlungsmöglichkeiten im Rahmen der bestehenden Gesetzeslage besser beschreibt.

Auch das Gutachten hat eine Problematik herausgestellt, über die wir schon gesprochen haben, Herr Dombrowski. Was den Kauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften oder das Übertragen genossenschaftlicher Anteile betrifft, so ist aus dem Gutachten herauszulesen, dass europäisches und damit höherrangiges Recht in dem Gesellschaftsrecht - Bundesrecht - weitergelten wird. Auch das wird in der Arbeitsgruppe zu klären sein.

Schließlich gibt es keinen wirksamen Konkurrenzschutz in der Landwirtschaft. Ortsfremden, die Landwirte sind, wird man nur in geringem Maße untersagen können, Land zu erwerben. Auch das geht aus diesem Gutachten hervor.

Vielleicht sollte die Arbeitsgruppe noch einen Prüfauftrag mitnehmen und klären, ob bei der Zustimmung zu Landkäufen eine Rolle spielen kann, dass in der Region soziale Verantwortung wahrgenommen wird, Arbeitsplätze geschaffen werden und weiterhin nachweislich in der Region produziert wird. Gegebenenfalls sind diese Aspekte in das Agrarstrukturverbesserungsgesetz aufzunehmen.

Ich wünsche dem Minister - die Aufgabe wird mit hoher Wahrscheinlichkeit bei Jörg Vogelsänger landen - bei der Umsetzung des Auftrags, die Arbeitsgruppe ins Leben zu rufen, viel Erfolg und ein gutes Händchen bei der Ausgestaltung.

Die in dem Antrag benannten Vereinigungen und Verbände spielen ja als Grundstückseigentümer bzw. -nutzer schon eine Rolle.

In diesem Sinne bitte ich Sie, diesem vom zuständigen Ausschuss vorgelegten Antrag heute zuzustimmen. - Danke schön.

(Beifall SPD und vereinzelt DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Folgart. - Wir setzen mit dem Beitrag der FDP-Fraktion fort. Herr Abgeordneter Beyer hat das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Ortsansässige Landwirte stär

ken - Landesgesetzgebungskompetenz zur Sicherung des landwirtschaftlichen Bodenmarkts nutzen“ - ein sehr sperriger Titel. Aber dahinter steht auch eine äußerst schwierige Materie insoweit hat Kollege Folgart Recht -, die in all ihren Aspekten so einfach nicht zu erfassen ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich musste während der Vorbereitung auf diesen Tagesordnungspunkt häufig an meinen Großvater denken. Er vertrat oftmals die These, man solle manche Probleme nicht überbewerten und nicht ganz so ernst nehmen, weil sich manches, was einem im Verlauf des Lebens begegne, in unterschiedlichen Jahren auch aus unterschiedlichen Perspektiven darstelle.

So ähnlich ist es hier. Ich kann mich an die Zeit erinnern - dem Kollegen Folgart wird es genauso gehen -, als Boden in Brandenburg faktisch nichts wert war. Kollege Folgart hat wahrscheinlich eher die Preise für Agrarflächen im Kopf, ich eher die für Wald. Ich weiß noch, dass wir den Hektar Waldfläche für 400 DM verkauft oder gekauft haben; heute reden wir von Preisen ab 2 000 Euro aufwärts. Damals gab es zu Recht ein großes Gejammer von Forst- und Landwirtschaftskollegen, die sich beschwerten: Wenn der Boden nichts wert ist, sind auch die Früchte des Bodens nichts wert.

Ein weiteres Beispiel: Ich habe vor vielen Jahren meinen ersten Holzkaufvertrag abgeschlossen; der Raummeter kostete damals 30 Pfennig. Als ich in den Landtag wechselte, waren es 22 Euro pro Raummeter. Daran sieht man, wie sich die Preise entwickelt haben. Insofern ist man durchaus verwundert: Als der Boden nichts wert war, gab es Beschwerden. Heute ist Boden - Gott sei Dank! - etwas wert, die Preise für Holz sind gestiegen, aber das ist nun auch sehr schlecht.

Man sollte durchaus den Mut haben, anzuerkennen, dass es sich um einen Markt handelt. Im Titel des Antrags steht auch „Bodenmarkt“. Märkte sind dynamisch. Man muss sich fragen, wann der Punkt erreicht ist, an dem wir eingreifen müssen.

Damit bin ich bei der Frage, die von Vorrednern schon thematisiert worden ist und vielleicht weiter thematisiert wird: Was sind eigentlich ungesunde Agrarstrukturen? Darüber ist zu reden; denn wenn man eine Regelung treffen will, muss man zuvor diesen Begriff definieren. Das gilt übrigens auch für „außerlandwirtschaftliche Investoren“. Das ist ein schwieriges Thema, über das man ganze Nächte diskutieren kann.

Eines ärgert mich in der Diskussion aber ganz besonders: wenn insbesondere von CDU und Grünen das Bild einer kleinteiligen, idyllischen Landwirtschaft gemalt wird, bei der angeblich alles toll ist. Jetzt wird behauptet, diese kleinteilige - angeblich idyllische - Landwirtschaft werde von den bösen „außerlandwirtschaftlichen Investoren“ bedroht.

Also, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann nur jedem empfehlen, sich mit dieser kleinteiligen idyllischen Landwirtschaft von vor hundert Jahren im Hunsrück oder in den großen Agrarbetrieben Preußens zu beschäftigen. Erstens war sie oft nicht kleinteilig, und dort, wo sie kleinteilig war, war sie alles andere als idyllisch. Ich glaube, das sollte man ganz ehrlich sagen, und dann relativiert sich so manches.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist dazu gekommen, dass der Ursprungsantrag der Kollegen von der CDU-Fraktion inso

fern - ich sage es einmal ganz vorsichtig - verbessert wurde, als es nun nicht mehr unbedingt ein Gesetz geben muss, denn ich bin da sehr skeptisch, ob das verfassungsrechtlich überhaupt möglich ist. Wir sind jetzt immerhin so weit, dass die Arbeitsgruppe es einmal prüfen soll, ob solch ein Gesetz Sinn macht bzw. welche Regelungsgegenstände dann anzuraten wären. Insgesamt sind wir da - wie gesagt - etwas vorsichtig, denn uns erschließt sich nicht so ganz, ob wirklich der Zeitpunkt gekommen ist, wo wir - das wäre ja der Punkt - Marktverzerrungen befürchten müssen. Dann wären natürlich auch wir Liberale bereit, regulierend in den Markt einzugreifen. Aber da sind wir eben noch nicht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden uns bei dem Antrag enthalten. - Vielen Dank.

(Beifall FDP)