Vielen Dank, Frau Ministerin. - Damit sind wir am Ende der Debatte angelangt. Ich lasse über die Beschussempfehlung, Drucksache 5/7912, abstimmen. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen oder Enthaltungen? - Bei zwei Gegenstimmen und einigen Enthaltungen ist sie mehrheitlich angenommen worden.
Gesetz zur Änderung des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes und zur Aufhebung des Personalausweisgesetzes
Gesetz zur Neuregelung des Informationszugangs im Land Brandenburg (Informationszugangsneurege- lungsgesetz)
Des Weiteren liegen Ihnen ein Entschließungsantrag der FDPFraktion in der Drucksache 5/7997 sowie ein Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE in der Drucksache 5/7998 vor.
All das wollen wir jetzt beraten, beginnend mit dem Beitrag des Abgeordneten Wichmann für die CDU-Fraktion.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir waren in Brandenburg im Bereich der Informationsfreiheit zu Zeiten der Neugründung unseres Landes einmal ganz weit vorne. Wir sind eines der wenigen Bundesländer, das auch in der Landesverfassung dazu einen Artikel mit einer Extra-Regelung hat, für die Bürgerinnen und Bürger das Recht auf Informationszugang so festzuhalten. Wir haben mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung einen Entwurf vorliegen, mit dem wir kleine Schritte machen, um Dinge zu verbessern. Aber ich sage ganz bewusst: Es ist nicht der große Wurf. Das haben offensichtlich auch die Regierungsfraktionen bemerkt, sonst hätten sie nicht einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf und nun kurzfristig auch keinen Entschließungsantrag zum Regierungsentwurf auf den Weg gebracht.
Gehen wir die Dinge einmal Punkt für Punkt durch. Zum Ersten ist es so, dass die Rechtszersplitterung in dem Bereich zwischen dem Akteneinsichtsrecht, dem AIG, und dem Zugang zu Zahlen, Daten und Fakten zu Umweltinformationen aufrechterhalten bleibt. Da ist keine Vereinheitlichung vorgesehen. Wir haben in unserem Antrag Vorschläge gemacht, wie man da eine Harmonisierung vornehmen kann.
Für uns sind die drei wesentlichsten Punkte: erstens der Bereich Open Data - dazu steht im Entwurf der Landesregierung nichts. Wir haben in unserem Antrag dazu einen Extra-Paragrafen vorgeschlagen, § 7a, um eine proaktive Veröffentlichungspraxis durch die Behörden einzuführen. Die Regierung hat dazu nichts gesagt, die Fraktionen von SPD und DIE LINKE haben sich - immerhin - entschlossen, es in ihrem Entschließungsantrag aufzugreifen. Aber da - das kann ich Ihnen jetzt nicht ersparen - muss ich als Abgeordneter dieses Hauses ehrlich sagen: Sie alle sind Mitglieder dieses Hauses, haben die Regierungsmehrheit und können im Gesetzgebungsverfahren doch wohl Ihre eigenen Ideen und Vorschläge in Form von Gesetzesänderungsanträgen einbringen und müssen nicht im Rahmen einer 2. Lesung eines Regierungsentwurfs mit Entschließungsanträgen an die Landesregierung appellieren, irgendwann später vielleicht einmal Dinge einzuführen oder vorzunehmen.
Da - das muss ich ehrlich sagen - hätte ich Ihnen an dieser Stelle mehr Mut gewünscht. Die Möglichkeiten dazu haben Sie.
Damit sind wir beim nächsten Punkt: dem Anwendungsbereich. Er wird nach dem vorliegenden Entwurf etwas ausgeweitet; das ist positiv, das will ich überhaupt nicht verheimlichen. Wir haben uns aber mehr gewünscht. Wir haben in unserem Antrag die Ausweitung auch auf Private, die für staatliche Stel
len tätig sind, vorgeschlagen. Wir haben bewusst auch bezüglich des Verfassungsschutzes eine Ausweitung des Anwendungsbereichs vorgeschlagen sowie den rbb und die ILB in den Anwendungsbereich genommen. Dazu - das muss ich heute konstatieren - hat der Regierungsentwurf nichts gesagt. Immerhin haben Sie mit Ihrem Änderungsantrag für den rbb und die ILB weiter reichende Vorschläge eingebracht, was ich an dieser Stelle ausdrücklich begrüße und positiv hervorheben will.
Ansonsten haben wir dann als dritten Punkt - was für uns wichtig war - die Bereichsausnahmen zu reduzieren. Da haben wir in unserem Antrag zum Gesetzentwurf der Landesregierung auch einen Vorschlag gemacht. Wir hätten uns gewünscht, dass Sie diesen aufgreifen - immer verpflichtend, eine objektive Abwägung vorzunehmen, ob man eine Bereichsausnahme zulässt oder nicht.
Als letzten Punkt haben wir in unserem Entwurf deutlich gemacht, dass uns die Wahlfreiheit unserer Bürgerinnen und Bürger, die Informationsmittel selbst auszuwählen, wichtig gewesen wäre. Auch dazu waren Sie nicht bereit. Es ist jetzt so, dass die Entscheidung nicht bei demjenigen liegt, der die Information begehrt, sondern dass nach wie vor die Behörde entscheiden wird, welches Informationsmittel - ob Kopie oder andere Veröffentlichungen - gewählt wird.
Nach alldem ist die Lage also so, dass wir dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung nicht zustimmen können, es sei denn, Sie entschließen sich heute dazu, unserem Änderungsantrag doch noch zuzustimmen. Das wird wohl nicht passieren. Insofern kann ich Ihnen sagen: Wir werden Ihren Antrag und Ihren Entwurf ablehnen und dem Antrag der FDPFraktion zustimmen. Was die Grünen angeht, muss ich ehrlich sagen, dass wir auch diesen Antrag ablehnen müssen, weil er uns an bestimmten Stellen dann doch wieder zu weit geht.
Ich kann zusammenfassend sagen: Die rot-rote Koalition hat ein sehr restriktives Verständnis vom Akteninformationszugangsrecht, die Grünen haben ein verdammt weitgehendes Verständnis vom Akteninformationszugangsrecht …
Geben Sie sich einen Ruck und stimmen Sie unserem Antrag zu. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank für die goldene Mitte. - Wir setzen mit dem Beitrag der SPD-Fraktion fort. Die Abgeordnete Stark spricht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geschätzter Kollege Wichmann! „In der Mitte“ ist gut formuliert - Sie legen sich in der Regel, genau wie Ihre Kanzlerin, sehr selten fest.
Das, was Sie hier gemacht haben, war ein „Sowohl-als-auch“ Sie haben versucht, alle Seiten zu bedienen.
Ich möchte unabhängig von meinem Redekonzept auf das, was Sie hier gerade gesagt haben, eingehen. Zunächst geht es aber um das Thema Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz. Das ist ein sehr sperriger Begriff, dahinter steckt aber eine sehr gute Idee.
Nur noch diesen einen Satz! - Dahinter steckt die Idee, den Bürgerinnen und Bürgern des Landes die Möglichkeit demokratischer Teilhabe einzuräumen, indem sie in Verwaltungsvorgänge auf allen Ebenen - Bund, Land und Kommune - Einsicht nehmen können, um ihre demokratischen Rechte wahrzunehmen. Das letzte gute Beispiel, welches jedem bekannt ist, war die Diskussion um den Flughafen BER; da haben wir es live erlebt. Es ist also ein sehr sperriger Begriff, aber eine hochbrisante politische Materie.
Da waren Sie mit einem Statement zu diesem Thema vertreten; auch unsere Landesdatenschutzbeauftragte kam zu Wort. Ich frage Sie als zuständige Fachpolitikerin: Wie gehen Sie mit dem Statement unserer Landesdatenschutzbeauftragten Frau Hartge um, die erklärt hat, dass der Gesetzentwurf, den Sie hier vorgelegt haben, in keiner Weise dem Rechnung trägt, was heutzutage eigentlich Standard ist?
Ich schätze unsere Landesdatenschutzbeauftragte natürlich sehr, aber das ist nur ein Statement zu einem Fachbereich, der sich in dieses sehr komplexe Geschehen mit eingebracht hat. Da sind viele Interessen zu berücksichtigen, auch die der Landesdatenschutzbeauftragten.